[Zentrale] TAXI RUF Köln eG

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Re: [TRKeG] TAXI RUF Köln eG

Beitrag von TaxiBabsi » 24.01.2016, 12:45

Das Pflichtfahrgebiet der Kölner Taxen

Köln, Bonn, Düsseldorf, Leverkusen, Solingen, Rhein-Kreis Neuss, Rhein-Erft-Kreis, Rheinisch Bergischer Kreis, die Gemeinden Monheim, Langenfeld, Hilden, Haan, Erkrath und Mettmann des Kreises Mettmann, Euskirchen, Zülpich oder Weilerswist des Kreises Euskirchen, Rhein-Sieg-Kreis ausgenommen die Gemeinden Windeck, Eitorf und Ruppichteroth.

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Re: [TRKeG] TAXI RUF Köln eG

Beitrag von taxipost » 24.01.2016, 12:51

TaxiBabsi hat geschrieben:Antwort zu beiden Fragen: Ja.

Sobald eine VB von einem Fahrer angenommen ist sieht der Besteller die Fahrerdaten.
und kann der besteller auch sehen wo sich die taxe um 12:01 befindet?
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Re: [TRKeG] TAXI RUF Köln eG

Beitrag von Guter_Kollege » 24.01.2016, 12:59

am hat geschrieben:...hier geht's darum;
hast du die vorbestellung rechtskonform erhalten?
s. §47 abs.1 letzter satz und abs.2 erster satz

Auch für die Vorbestellung gilt:
Rufe ich als Kunde bei einer Zentrale ausserhalb des für meinen Bestellort geltenden Pflichtfahrgebietes an, so tue ich dies willentlich und der Unternehmer handelt rechtskonform. Setze ich die Vorbestellung bei mt ab, so habe ich keinen Einfluss darauf, an wen mt diesen Auftrag vermittelt. Auch hier kann es im Einzelfall ein Taxi von ausserhalb sein. Zwar handelt der Unternehmer hier durchaus in dem Glauben, richtig zu handeln, ich als Kunde kann dies jedoch nicht beeinflussen. Aus meiner Sicht trifft mt hier sogar ein noch grösseres Verschulden als bei einer Spontanbestellung.
Exakt das was ich meine.
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Re: [TRKeG] TAXI RUF Köln eG

Beitrag von taxipost » 24.01.2016, 13:03

am hat geschrieben:...
Auch für die Vorbestellung gilt:

Rufe ich als Kunde bei einer Zentrale ausserhalb des für meinen Bestellort geltenden Pflichtfahrgebietes an, so tue ich dies willentlich und der Unternehmer handelt rechtskonform. Setze ich die Vorbestellung bei mt ab, so habe ich keinen Einfluss darauf, an wen mt diesen Auftrag vermittelt. ...
das betrifft dann aber nur das verhältnis
besteller zu mt.

solange das taxi aus B keine owi begangen hat,
spielt das vorgehen von mt, aus sicht taxi, keine rolle.
fehler, die mt als bote macht, gehen zu lasten des bestellers.
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Re: [TRKeG] TAXI RUF Köln eG

Beitrag von taxipost » 24.01.2016, 13:12

TaxiBabsi hat geschrieben:@am
Mal etwas plastischer:

Taxifahrerin Babsi genießt ihren Sonntagabend zu Hause in Köln. Sie wohnt in Köln Dellbrück und ihr Arbeitsplatz, ein Koelner Taxi, steht vor der Haustür.
Beim Surfen im Internet amüsiert sich Babsi über Sascha's Postings, und dann dongt die MT APP. Babsi nimmt eine VB für den nächsten Morgen in Bergisch Gladbach mit Ziel HBF Köln an. Babsi freut sich, nur ein paar Leerkilometer von Köln Dellbrück in die benachbarte Stadt Bergisch Gladbach und eine lukrative Fahrt zum Schichtbeginn.

Info: Bergisch Gladbach gehört zum Pflichtfahrgebiet für die Kölner Taxen, hat aber einen anderen Tarif.

Wo steht definitiv das die liebe Babsi diese Fahrt nicht hätte annehmen und nicht hätte ausführen dürfen? Hat Babsi wirklich den Bergisch Gladbacher Taxifahrer die Butter vom Brot genommen?
wenn TaxiBabsi unternehmerin ist und ihr wohnsitz = betriebssitz ist,
dann hat sie alles richtig gemacht.

die vorbestellung geht zum tarif-köln.

am's einwand,
dass er keinen einfluss darauf hatte, welche taxe kommt,
geht ins leere, weil mt,
wie mit am vereinbart,
eine taxe aus der "nähreren umgebung" am's vermittelte.
am wurde auch mitgeteilt, TaxiBabsi aus köln wird ihn abholen
und er hat dem nicht widersprochen.

TaxiBabis ist fein raus,
mt auch.
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Re: [TRKeG] TAXI RUF Köln eG

Beitrag von taxipost » 24.01.2016, 13:16

ilkoep hat geschrieben:
TaxiBabsi hat geschrieben:Eine Taxe am Taxihalteplatz ist Bereitstellen. Fackel an, Fackel aus, wurscht, sieht man tags auch nicht.
Wer sprach von der Halte? Es geht um das Wildern im fremden Revier.
wir habe dich schon verstanden.
das beispiel macht aber deutlich, dass die "fackel: an" kein alleiniges zeichen für das bereithalten angenommen werden kann.
auch bei ausgeschalteter fackel und "frei-status" in einer app,
können dich potentielle fahrgäste auf verfügbare, bereithaltende taxe erkennen.

damit ist fackel:aus + "frei" in der app ausserhalb der betriebssitzgemeine eine owi.
Zuletzt geändert von taxipost am 24.01.2016, 13:18, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: [TRKeG] TAXI RUF Köln eG

Beitrag von Guter_Kollege » 24.01.2016, 13:16

Na, wir werden das Ergebnis der Sammelaktion vom TRK (hoffentlich) erleben.
Danach können wir unsere hier abgegebenen Einschätzungen dazu abgleichen.
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 24.01.2016, 13:16, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: [TRKeG] TAXI RUF Köln eG

Beitrag von taxipost » 24.01.2016, 13:25

sivas hat geschrieben:...
Der Kunde bestellt eine Taxe und darf davon ausgehen, dass eine Taxe kommt, die ihn nach den Regeln seines Bestell- Wohnortes befördert.
...
nicht unbedingt!

den er hat das mit mt nicht vereinbart.
die vereinbarung ist eindeutig; nähere umgebung!

wenn ich zb. in Berlin direkt an der stadtgrenze wohne,
dann kann sein,
dass eine taxe aus der nachbargemeinde näher an meinem standort ist
als eine berliner.
als kunde könnte ich sogar daraf berufen, ich wollte keine berliner,
sondern die nächste die dran ist.

mt könne das problem aber sehr leicht lösen,
eine checkbox in der fahrgadt-app;
zb. ich, fahrgast, will eine taxe, egal vorher sie kommt.
Zuletzt geändert von taxipost am 24.01.2016, 13:35, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: [TRKeG] TAXI RUF Köln eG

Beitrag von sivas » 24.01.2016, 14:18

stimmt !
wenn ich eine Taxe über die xX-App bestelle, kann selbige von 'überallher' kommen. Erst nach der Bestellannahme durch einen Fahrer sehe ich, woher er kommt, indem ich sein Profil aufrufe ?
Hab jetzt grad mal ne XTaxe per Händi vorbestellt. folgende Nachricht kam: "Vielen Dank für Ihre Vorbestellung (25.01.16, 03:15). Sie können die App jetzt schliessen. Wir informieren Sie, sobald wir einen Fahrer gefunden haben."

xX könnte bei den Bestellbedingungen 'örtliches Taxi' zur Auswahl anbieten, so wie Großraumtaxi.

Nach Ausloggen am Händi und Einloggen am PC befindet sich die Bestellung unterhalb des Taxi-Radars, welches dann nicht mehr funktioniert. Der Pc lädt und lädt und lädt ...
Sie haben eine aktive Bestellung. Wollen Sie sich wirklich ausloggen ?
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Re: [TRKeG] TAXI RUF Köln eG

Beitrag von ilkoep » 24.01.2016, 15:46

taxipost hat geschrieben: damit ist fackel:aus + "frei" in der app ausserhalb der betriebssitzgemeine eine owi.
Steht wo?

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Re: [TRKeG] TAXI RUF Köln eG

Beitrag von sivas » 24.01.2016, 16:26

Noch mal zu § 47:

(1) Verkehr mit Taxen ist die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die der Unternehmer an behördlich zugelassenen Stellen zum sofortigen Fahrtantritt bereithält und mit denen er Fahrten zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel ausführt. Der Unternehmer kann Beförderungsaufträge auch während einer Fahrt ferngestlich durch Abwinken oder am Betriebssitz telefonisch entgegennehmen.

(2) Taxen dürfen zum sofortigen Fahrtantritt nur in der Gemeinde bereitgehalten werden, in der der Unternehmer seinen Betriebssitz hat.

Der Gestzgeber unterschied zwischen Fahrten mit sofortigem Fahrtantritt (Halteplatz, Abwinker) und Bestellfahrten (fernmündlich).
Während Erstere innerhalb der Betriebssitzgemeinde beginnen müssen, dürfen Zweitere:

(2) ..... auch von anderen Gemeinden aus durchgeführt werden.

Das Bereithalten wird definiert mit: 'zum sofortigen Fahrtantritt an einem Halteplatz stehend'.

Ist eigentlich auch klar. Wenn dem nicht so wäre, dürfte ich mich nicht in einer Liste der vermittlungsbereiten Fahrzeuge in meiner Zentrale führen lassen - solange ich mich ausserhalb meiner Betriebssitzgemeinde befinde.

* rote Ergänzungen von mir
Zuletzt geändert von sivas am 24.01.2016, 16:41, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: [TRKeG] TAXI RUF Köln eG

Beitrag von sivas » 24.01.2016, 16:30

Wie war das nochmal mit Aldi und der Bäckerinnung ?

Letztendlich hat ein Gutachter ausgesagt, dass Beide dasselbe tun - der Eine erhält das Vorprodukt tiefgefroren, der Andere (Bäcker) tiefgekühlt - Backen, im Sinne der Bäckerinnung tun sie Beide nicht mehr.

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Re: [TRKeG] TAXI RUF Köln eG

Beitrag von ilkoep » 24.01.2016, 16:38

Das ist selektives Lesen. Der § 47,2 geht weiter:

"Fahrten auf vorherige Bestellung dürfen auch von anderen Gemeinden aus durchgeführt werden."

Kunde aus A ruft in B an und hätte gern einen Wagen in 10 Minuten. Fertich.

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Re: [TRKeG] TAXI RUF Köln eG

Beitrag von sivas » 24.01.2016, 16:40

hab ich doch geschrieben ... und eben noch mal besser abgesetzt
Zuletzt geändert von sivas am 24.01.2016, 16:42, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: [TRKeG] TAXI RUF Köln eG

Beitrag von sivas » 24.01.2016, 16:52

xXxxx tut dasselbe wie wir - nur einen Tick gemeiner ...

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Re: [TRKeG] TAXI RUF Köln eG

Beitrag von am » 24.01.2016, 17:39

Ihr seid ja drollig. MT kann nicht vereinbaren, was gesetzlich gar nicht zulässig ist. Darüber hinaus ist "nähere Umgebung" m.E. viel zu unbestimmt, um vor Gericht bestand zu haben.

Zu dem Beispiel mit dem riesigen Pflichtfahrgebiet mit unterschiedlichen Tarifen:

Unabhängig davon, ob ein über die Gemeindegrenzen reichendes Pflichtfahrgebiet ohne einheitliche Tarife überhaupt genehmigungsfähig ist, kommt es für den Besteller darauf an, dass die an seinem Bestellort gültigen Beförderungsbedingungen eingehalten werden. Befinde ich mich in D mit einem eigenen Taxitarif, ist es unerheblich, ob für den Unternehmer aus A ein Pflichtfahrgebiet von A,B,C,D,E gilt und es gilt.

Das gilt, davon bin ich überzeugt, für sämtliche Bestellungen über MyTaxi, außer es handelt sich um einen in der App angelegten Stammfahrer.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: [TRKeG] TAXI RUF Köln eG

Beitrag von taxipost » 24.01.2016, 18:36

sivas hat geschrieben:Noch mal zu § 47:

(1) Verkehr mit Taxen ist die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die der Unternehmer an behördlich zugelassenen Stellen zum sofortigen Fahrtantritt bereithält und mit denen er Fahrten zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel ausführt. Der Unternehmer kann Beförderungsaufträge auch während einer Fahrt ferngestlich durch Abwinken oder am Betriebssitz telefonisch entgegennehmen.
abwinken???, heranwinken müsste richtiger sein :D,
aber beides dürfte nicht zutreffen.

jetzt mach ich ein fass auf;

§47
Der Unternehmer kann Beförderungsaufträge auch während einer Fahrt oder am Betriebssitz entgegennehmen.

das steht "einer" und damit ist das nicht gleich zu setzen mit "während der fahrt".
def. "eine fahrt" siehe satz 1.
Zuletzt geändert von taxipost am 24.01.2016, 18:41, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: [TRKeG] TAXI RUF Köln eG

Beitrag von taxipost » 24.01.2016, 18:38

ilkoep hat geschrieben:
taxipost hat geschrieben: damit ist fackel:aus + "frei" in der app ausserhalb der betriebssitzgemeine eine owi.
Steht wo?
ich mein §47 abs.2 satz 1
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Re: [TRKeG] TAXI RUF Köln eG

Beitrag von sivas » 24.01.2016, 18:51

während einer Fahrt
während der fahrt
während des Fahrens

hat im hiesigen Zusammenhang dieselbe Bedeutung

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Re: [TRKeG] TAXI RUF Köln eG

Beitrag von Guter_Kollege » 24.01.2016, 18:51

taxipost hat geschrieben:jetzt mach ich ein fass auf;
§47
Der Unternehmer kann Beförderungsaufträge auch während einer Fahrt oder am Betriebssitz entgegennehmen.
Worauf willst Du jetzt hinaus?
Das einer als maskulines Indefinitpronomen gemeint ist, oder für eine Kardinalzahl steht????

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