Genauso ist es und nicht anders!Thomas-Michael Blinten hat geschrieben:Man legt keine Rauchpause ein, sondern vertreibt sich die Auftragsfreie Zeit.
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So lange der Arbeitnehmer jederzeit in der Lage und willig ist einen Auftrag anzunehmen und auszuführen ist es Bereitschaftszeit und diese ist selbstverständlich zu bezahlen.
Zumal lustigerweise in dem personenbeförderungsrechtlichen Begriff 'Bereitstellung" sinngemäß enthalten ist, dass man 'bereit steht',
also gar keine Pause machen kann. Solange man die Lampe an hat oder/und sich auf einem Taxiposten befindet.