[MiLoG] Mindestlohn
Re: Mindestlohn erfolgreich eingeklagt
Schon beim Gütetermin hat der Taxenvermieter kapituliert und die geforderte Summe bezahlt!
Mit Fiskaltaxameter blieb ihm keine Wahl!
Poorboy
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Re: Mindestlohn erfolgreich eingeklagt
Ich frag mich wie es für den Klagenden Angestellten weiter geht.
Da er bestimmt noch in der Probezeit war ist er seinen Job jetzt los.Jeder Unternehmer der seinen alten Chef kennt wird ihn nicht einstellen.
Wie lange wird es dauern bis er keinen Job mehr als Taxifahrer bekommt?
So groß ist Hamburg auch nicht das sich das nicht rumspricht.Wer stellt schon einen ein von dem man weiß das er einen später Verklagt?.....
Da er bestimmt noch in der Probezeit war ist er seinen Job jetzt los.Jeder Unternehmer der seinen alten Chef kennt wird ihn nicht einstellen.
Wie lange wird es dauern bis er keinen Job mehr als Taxifahrer bekommt?
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ich würde mich ja mit dir geistig duellieren,aber du bist unbewaffnet
komm auf die dunkle seite der macht....wir haben kekse
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Re: Mindestlohn erfolgreich eingeklagt
Wie meinst du das?oldstrolch hat geschrieben:Ich frag mich wie es für den Klagenden Angestellten weiter geht.
Da er bestimmt noch in der Probezeit war ist er seinen Job jetzt los.Jeder Unternehmer der seinen alten Chef kennt wird ihn nicht einstellen.
Wie lange wird es dauern bis er keinen Job mehr als Taxifahrer bekommt?
So groß ist Hamburg auch nicht das sich das nicht rumspricht.Wer stellt schon einen ein von dem man weiß das er einen später Verklagt?.....
Ein Angestellter hat das ihm zu 100% zustehende Recht eingeklagt.
Er war kein *** und hat seinen Chef nicht verklagt weil er 30 Sekunden über der erlaubten Arbeitszeit war.
Sondern weil sein Chef eine Straftat begangen hat und ihn gesetzeswidrig abspeisen wollte - ihm unerlaubt Geld vorenthalten hat.
Und er ist garantiert nicht zum Arbeitsgericht gerannt, sondern hat vorher mehrfach persönlich mit ihm gesprochen und sein Anwalt hat mehrfach sein Geld eingefordert.
Warum sollte irgendein seriöser Taxi-Unternehmer einen Angestellten nicht mehr einstellen, weil er sich gegen die Straftaten seines Chefs gewährt hat????
Zuletzt geändert von Sascha1979 am 20.08.2015, 13:15, insgesamt 1-mal geändert.
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
Laotse
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Re: Mindestlohn erfolgreich eingeklagt
Der Fahrer machte einen Verlustgeschäft.Poorboy hat geschrieben:In Hamburg soll ein Jungfahrer nach nur einem Monat Beschäftigung den Mindestlohn erfolgreich eingeklagt haben!
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Schon beim Gütetermin hat der Taxenvermieter kapituliert und die geforderte Summe bezahlt!
Er musste seinen RA selber zahlen.
Dazu wird er sein Job verlieren.
Ob er neue Stelle findet, steht in den Sternen.
Der AG ist billig aus der Nummer rausgekommen und wird sich den "Gegebenheiten" anpassen.
Re: Mindestlohn erfolgreich eingeklagt
Es gibt nicht zuviele Taxen, es gibt zuviele Unternehmen.
Mit jedem Unternehmen weniger auf der Straße, wird jedes übriggebliebene ehrlicher.
Würde es sich zu einem Monopol entwickeln und dieses würde weiterhin betrügen, könnten alle zu Verdi gehen und streiken. Dann muss sich was ändern. Dieses muss ist jetzt in der Form unmöglich.
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Re: Mindestlohn erfolgreich eingeklagt
Wie kommst du darauf?IK hat geschrieben: Er musste seinen RA selber zahlen.
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Re: Mindestlohn erfolgreich eingeklagt
das bezweifelt hier ja auch keiner.ich habe nur die existierende realität erwähnt die leider im Taxigewerbe herrscht.Sascha1979 hat geschrieben:[
Wie meinst du das?
Ein Angestellter hat das ihm zu 100% zustehende Recht eingeklagt.
(das der 500 euro schein wedler davon 0 Ahnung hat zeigt seine Frage.)
hoffentlich findet der kollege eine seriöse firma.
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Re: Mindestlohn erfolgreich eingeklagt
Warum so kompliziert?LRNK hat geschrieben:Sollte der Arbeitgeber hinweise haben, dass die Pausen deutlich länger waren, muss er dies in dem Prozess erstmal nachweisen und sich fragen lassen warum er dies nicht schon vor dem Prozess beanstandet hat.
Das MiLoG verlangt, dass Anfang, Ende und die Dauer der Arbeit aufgezeichnet werden. Beispiel:
Anfang: 06:00
Ende: 18:00
Dauer der Arbeit: 8,5
Diese Aufzeichnung macht der Fahrer auf einem Zettel und am Monatsende bekommt der AG diesen Zettel. Er zahlt 8,5 Stunden aus. Das ist alles. Fahrer kann nachträglich nichts anderes behaupten. Es sei den, er hatte seinem AG die Lüge aufgetischt und möchte sich bei ihm entschuldigen. Einen Anspruch auf zusätzliches Geld hat der Fahrer nicht. Somit würde man die Lüge des Fahrers belohnen. Wo tut man denn sowas?
Re: Mindestlohn erfolgreich eingeklagt
War es nicht so, dass bei Arbeitsgericht jeder sein Teil zahlen muss?Sascha1979 hat geschrieben:Wie kommst du darauf?IK hat geschrieben: Er musste seinen RA selber zahlen.
Vielleicht liege ich da falsch.
http://www.ahs-kanzlei.de/2014/12/koste ... itsgericht
Zuletzt geändert von IK am 20.08.2015, 14:25, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Mindestlohn erfolgreich eingeklagt
Das Arbeitsverhältnis war vorher beendet. Der Fahrer hat den Mindestlohn nachträglich eingeklagt!
Poorboy
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Re: Mindestlohn erfolgreich eingeklagt
Also macht dein Fahrer in einer 12 Stunden Schicht 3,5 Stunden Pause? Wenn ja ist doch alles OK. Es geht dann nur um die 8,5 geleistete Arbeitsstunden. Die 3,5 Stunden Pause müssen nur ausreichend Dokumentiert sein bzw. nachvollziehbar auf dem Schichtzettel auftauchen. Sollten aber alle 15-30 Minuten neue Touren anfangen, dann wird dir wohl kein Gericht der Welt glauben, dass dr Fahrer wirklich 3,5 Stunden Pause gemacht hat. Als Fahrer würde ich mir mehrere dieser Schichtzettel kopieren und vor Gericht darlegen, dass die Pausen dann nur pro forma genommen wurden aber in der Realität die Pausenzeiten nicht real waren. Als Gericht würde ich deiner Darstellung nur folgen, wenn große Lücken in dem mehreren Schichtzettel nachzuvollziehen sind und/oder du klar gemacht hast das er die 3,5 Stunden Pause auch wirklich machen muss und wenn er dies weiterhin nicht getan hat, dass du ihn abgemahnt hast. Es ist auch deine Aufgabe als Arbeitgeber dafür zu sorgen und zu kontrollieren, dass die Arbeitnehmer sich an die Pausenzeiten halten. Wenn Lücken von 3x 1 Stunde drin sind würde ich dir glauben, dass der Arbeitnehmer wirklich Pausen genommen hat. Wenn es aber nur eine Ansammlung von 10 Minuten Pausen sind wäre deine Aussage unglaubwürdig solange du nicht nachweisen kannst, dass du alles in deiner Macht stehende getan hast das der Arbeitnehmer die Pausen wirklich genommen hat.IK hat geschrieben: Anfang: 06:00
Ende: 18:00
Dauer der Arbeit: 8,5
Diese Aufzeichnung macht der Fahrer auf einem Zettel und am Monatsende bekommt der AG diesen Zettel. Er zahlt 8,5 Stunden aus. Das ist alles. Fahrer kann nachträglich nichts anderes behaupten. Es sei den, er hatte seinem AG die Lüge aufgetischt und möchte sich bei ihm entschuldigen. Einen Anspruch auf zusätzliches Geld hat der Fahrer nicht. Somit würde man die Lüge des Fahrers belohnen. Wo tut man denn sowas?
Das Risiko für einen Unternehmer ist auch deutlich höher als für einen Arbeitnehmer. Im Fall, dass das Gericht dem Arbeitnehmer nicht glauben würde hätte der Arbeitnehmer nur sein nicht erhaltenen Lohn und Anwaltskosten als Verlust. Wenn der Arbeitnehmer aber gewinnt, droht dem Arbeitgeber eine Anzeige wegen Verstoß gegen das Mindestlohngesetz, gegen das Arbeitszeitengesetz und einschließlich gefährdung der Konzession. Also wer trägt wirklich das Risiko?
Rechtsschutzversicherung?IK hat geschrieben: War es nicht so, dass bei Arbeitsgericht jeder sein Teil zahlen muss?
Vielleicht liege ich da falsch.
http://www.ahs-kanzlei.de/2014/12/koste ... itsgericht
Re: Mindestlohn erfolgreich eingeklagt
@LRNK
In der Regel nicht. Könnte aber theoretisch passieren. Jedenfalls habe ich das nicht behauptet.LRNK hat geschrieben: Also macht dein Fahrer in einer 12 Stunden Schicht 3,5 Stunden Pause?
In beiden dieser Fälle wäre die Bezahlung des ML kein Problem. Wer zwischen zwei Touren höchstens 10 Minuten Pause machen kann, liegt mit seinem Umsatz bei 30€ oder klar darüber. Nur ein Dummkopf würde in einem solchen Kontext noch versuchen seine Arbeitszeiten zu fälschen um den ML bezahlen zu können. Und wer mit einem solchen Tempo arbeitet, der wird von sich aus angemessen Pause nehmen. Ich kenne keinen Taxifahrer, welcher ständig unterwegs ist.LRNK hat geschrieben:Sollten aber alle 15-30 Minuten neue Touren anfangen, ...
Wenn es aber nur eine Ansammlung von 10 Minuten Pausen sind ...
Eine Graupe hätte kaum Schwierigkeiten solchen "Lücken" in eigener Aufzeichnung zu haben. Deiner Logik nach wäre sie damit unverdächtig. Genau diesen Umstand macht sich derjenige, welcher wegen niedrigen Umsätze den ML nicht zahlen kann und in Folge dessen die Pausenzeiten fälscht. Da der Fahrer selbst der "Fälscher" ist und diese Fälschung dem AG in der Schriftform vorlegt, hat er vor einem Gericht nachträglich keine Chance. Aber versuchen kann man, wenn das "Risikokapital" vorhanden ist.LRNK hat geschrieben:Als Gericht würde ich deiner Darstellung nur folgen, wenn große Lücken in dem mehreren Schichtzettel nachzuvollziehen sind ...
Kostet Geld. Besonders wenn man es in Anspruch nimmt.LRNK hat geschrieben:Rechtsschutzversicherung?
Re: Mindestlohn erfolgreich eingeklagt
Deswegen ja auch das Fragezeichen...IK hat geschrieben:@LRNKIn der Regel nicht. Könnte aber theoretisch passieren. Jedenfalls habe ich das nicht behauptet.LRNK hat geschrieben: Also macht dein Fahrer in einer 12 Stunden Schicht 3,5 Stunden Pause?
Sollte es dir nicht aufgefallen sein: Ich habe eine Beispiel mit fiktiven Werten genommen. In dem konkreten Fall geht es offensichtlich drum, das ein Fahrer keinen ML bekommen hat und daher kann man auch darauf schließen, dass er länger als 10-15 Minuten auf eine Tour gewartet hat. Wahrscheinlicher hat er im Durchschnitt 45 Minuten auf eine Tour gewartet und ist wohl eher eine Graupe oder Edel-Graupe gefahren.In beiden dieser Fälle wäre die Bezahlung des ML kein Problem. Wer zwischen zwei Touren höchstens 10 Minuten Pause machen kann, liegt mit seinem Umsatz bei 30€ oder klar darüber. Nur ein Dummkopf würde in einem solchen Kontext noch versuchen seine Arbeitszeiten zu fälschen um den ML bezahlen zu können. Und wer mit einem solchen Tempo arbeitet, der wird von sich aus angemessen Pause nehmen. Ich kenne keinen Taxifahrer, welcher ständig unterwegs ist.LRNK hat geschrieben:Sollten aber alle 15-30 Minuten neue Touren anfangen, ...
Wenn es aber nur eine Ansammlung von 10 Minuten Pausen sind ...
Eine Graupe hätte kaum Schwierigkeiten solchen "Lücken" in eigener Aufzeichnung zu haben. Deiner Logik nach wäre sie damit unverdächtig. Genau diesen Umstand macht sich derjenige, welcher wegen niedrigen Umsätze den ML nicht zahlen kann und in Folge dessen die Pausenzeiten fälscht. Da der Fahrer selbst der "Fälscher" ist und diese Fälschung dem AG in der Schriftform vorlegt, hat er vor einem Gericht nachträglich keine Chance. Aber versuchen kann man, wenn das "Risikokapital" vorhanden ist.LRNK hat geschrieben:Als Gericht würde ich deiner Darstellung nur folgen, wenn große Lücken in dem mehreren Schichtzettel nachzuvollziehen sind ...
Also gehen wir mal davon aus, das dem so ist. Dann würden in jedem Tagesabschluß zwischen den Touren Zeitlücken von 30-60 Minuten auftauschen. Vor einem Gericht zu argumentieren, dass er nach jeder Tour mind. 30 Minuten Pause genommen hat wird sehr unglaubwürdig sein. Ich als einklagender Fahrer würde vor Gericht erklären, das dies nunmal die übliche Wartezeit am Posten auf eine Tour ist. Und am Posten kann man keine Pause machen. Wenn ich Pausen machen würde, wäre die Lücke bei deinen Arbeitszeiten 3x 70 Min Pause + ca. 45 Min anstellen am Posten. Also müsste man bei 3x Pause (jede Pause 70 Minuten lang) 3x 115 Minuten Lücken auf dem Tagesabschluß haben. Und das über viele Schichten hinweg. Die Tagesabschlüsse würde ich als Fahrer über Monate kopieren.
Re: Mindestlohn erfolgreich eingeklagt
Gibt es in HH auch so viele Fahrer mit den Namen – WÜRDE – HÄTTE – KÖNNTE ?
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.
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Re: Mindestlohn erfolgreich eingeklagt
Ja, Du sprichst aus was dieses Gewerbe prägt: Vetternwirtschaft, Lohndrückerei und Denunziantentum. Und manche Taxipatrone sind auch noch stolz darauf und laufen rum wie Bolle an Pfingsten.oldstrolch hat geschrieben:Ich frag mich wie es für den Klagenden Angestellten weiter geht.
Da er bestimmt noch in der Probezeit war ist er seinen Job jetzt los.Jeder Unternehmer der seinen alten Chef kennt wird ihn nicht einstellen.
Wie lange wird es dauern bis er keinen Job mehr als Taxifahrer bekommt?
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Re: Mindestlohn erfolgreich eingeklagt
1. Haben wir bereits erfahren das man sich eh getrennt hat und der AN dann seinen ihm zustehenden Lohn eingeklagt hat.IK hat geschrieben:Der Fahrer machte einen Verlustgeschäft.Poorboy hat geschrieben:In Hamburg soll ein Jungfahrer nach nur einem Monat Beschäftigung den Mindestlohn erfolgreich eingeklagt haben!
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Er musste seinen RA selber zahlen.
Dazu wird er sein Job verlieren.
Ob er neue Stelle findet, steht in den Sternen.
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2. Wir haben nicht erfahren ob der AN einen Anwalt selbst bezahlen musste. Vielleicht war er versichert, z.B. über die Gewerkschaft.
2a. Mit ML hätte er vermutlich eh Prozesskostenbeihilfe bekommen.
3. Als Taxifahrer bekommt man IMMER einen Job. Und schlechter als der vorherige kann der kaum sein.
4. Ich würde mir einen Gütetermin reiflich überlegen, im Zweifelsfalle besser klagen.
Wenn der AN so schlau ist und selbst handschriftliche, tägliche Aufzeichnungen führt, zudem angibt das er vom AG angewiesen wurde immer eineinhalb Stunden anzugeben, dann hat er gute Chancen dass ihm vor Gericht geglaubt wird.IK hat geschrieben:Warum so kompliziert?LRNK hat geschrieben:Sollte der Arbeitgeber hinweise haben, dass die Pausen deutlich länger waren, muss er dies in dem Prozess erstmal nachweisen und sich fragen lassen warum er dies nicht schon vor dem Prozess beanstandet hat.
Das MiLoG verlangt, dass Anfang, Ende und die Dauer der Arbeit aufgezeichnet werden. Beispiel:
Anfang: 06:00
Ende: 18:00
Dauer der Arbeit: 8,5
Diese Aufzeichnung macht der Fahrer auf einem Zettel und am Monatsende bekommt der AG diesen Zettel. Er zahlt 8,5 Stunden aus. Das ist alles. Fahrer kann nachträglich nichts anderes behaupten.
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 20.08.2015, 19:10, insgesamt 3-mal geändert.
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Mindestlohndokumentationsgesetz - Aufzeichnungspflichten
Das neueste Werk des Bundesarbeitsministeriums ist die Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung (MiLoDokV)
In diesem steht u.a., dass die Aufzeichnungspflicht bereits dann entfällt, „wenn das verstetigte regelmäßige Monatsentgelt mehr als 2.000 Euro brutto beträgt und dieses Monatsentgelt jeweils für die letzten tatsächlich abgerechneten 12 Monate nachweislich gezahlt wurde."
Damit macht das BAM ausgerechnet vor denjenigen Arbeitgebern den Kotau, die schon bisher nicht grade durch anständige und regelgerechte Entlohnung und Abrechnung aufgefallen sind.
Armut, das heisst Einkommen im Mindestlohnbereich wird nun einmal mehr legitimiert durch Abrechnungsparaktiken (auch z. B. ungeklärte Nettoinklusiv-Lohnbestandtteile) denen die entfallene Aufzeichnungspflicht damit entgegenkommt.
Pfui !!!!
siehste woll: https://www.vbw-bayern.de/Redaktion/Fre ... zeiger.pdf
In diesem steht u.a., dass die Aufzeichnungspflicht bereits dann entfällt, „wenn das verstetigte regelmäßige Monatsentgelt mehr als 2.000 Euro brutto beträgt und dieses Monatsentgelt jeweils für die letzten tatsächlich abgerechneten 12 Monate nachweislich gezahlt wurde."
Damit macht das BAM ausgerechnet vor denjenigen Arbeitgebern den Kotau, die schon bisher nicht grade durch anständige und regelgerechte Entlohnung und Abrechnung aufgefallen sind.
Armut, das heisst Einkommen im Mindestlohnbereich wird nun einmal mehr legitimiert durch Abrechnungsparaktiken (auch z. B. ungeklärte Nettoinklusiv-Lohnbestandtteile) denen die entfallene Aufzeichnungspflicht damit entgegenkommt.
Pfui !!!!
siehste woll: https://www.vbw-bayern.de/Redaktion/Fre ... zeiger.pdf
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 20.08.2015, 19:37, insgesamt 3-mal geändert.
Re: Mindestlohn erfolgreich eingeklagt
Bei 12 Stunden Schichtzeit ist für mich die Arbeitszeit automatisch die maximal Zulässige = 10 Std./Tag!
Sofern im Vertrag nicht anderes vereinbart ist,kann mir kein Arbeitgeber der Welt
mehr Pausen aufzwingen, nur weil er keine Aufträge für mich hat.
Der einzige Grund ist, ich selber will das so!
Hinzu kommt: Bei 10 Std. 45 min Schichtzeitzeit muss ich mir nur max 45 min Pause nehmen.
D.h. ich habe dann ein Anrecht auf 10 bezahlte Stunden
Gleichzeitig ist dies dann meine maximal nötige Schichtzeit pro Tag.
Sofern im Vertrag nicht anderes vereinbart ist,kann mir kein Arbeitgeber der Welt
mehr Pausen aufzwingen, nur weil er keine Aufträge für mich hat.
Der einzige Grund ist, ich selber will das so!
Hinzu kommt: Bei 10 Std. 45 min Schichtzeitzeit muss ich mir nur max 45 min Pause nehmen.
D.h. ich habe dann ein Anrecht auf 10 bezahlte Stunden
Gleichzeitig ist dies dann meine maximal nötige Schichtzeit pro Tag.
StGB §328 Abs 2.3 Mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.
Re: Mindestlohndokumentationsgesetz - Aufzeichnungspflichten
mehr als 2.000 Euro
Wie paßt das zusammen?Einkommen im Mindestlohnbereich
Metadiskussionen bitte hier: http://www.taxiforum.de/forum/viewforum.php?f=40
- Dschungeltaxi
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- Registriert: 22.01.2013, 17:26
- Wohnort: Berlin Treptow-Köpenick
Re: Mindestlohndokumentationsgesetz - Aufzeichnungspflichten
HALLO???Guter_Kollege hat geschrieben:Das neueste Werk
ihr schreibt in ein bundesweit (wahrscheinlich im www ... weltweit meist gelesen Taxiforum) und erkennt erst jetzt wo und wie die 8,50 dargestellt werden.
Für mich war es (schon lange bekannt) noch nicht mal der Augenblick, Wo ich die Augen aufmachen !!!