Mit Pausenzeiten die Lohnkosten drücken

Löhne, Arbeitsbedingungen, Recht.
Thomas35
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Mit Pausenzeiten die Lohnkosten drücken

Beitrag von Thomas35 » 27.06.2015, 12:44

Hallo zusammen,

möchte euch mal die Raffinierte Variante vorstellen die sich mein AG hat einfallen lassen um möglichst viel Lohnkosten zu Sparen und sein Betriebsrisiko geschickt auf uns umzulagern.
Das Zauberwort ist: PAUSE bzw DIENSTUNTERBRECHUNG und das im extrem maße.


So sehen u.a. meine sogenannten Arbeitstage in der Übersicht aus:

FRÜHDIENST VARIANTE I

Arbeitszeit
06:00 - 12:00 Uhr
14:45 - 16:30 Uhr

Pause
12:00 - 14:45 Uhr <-- (bei bedarf Arbeits- und Rufbereitschaft)

------------------------------------------------------------
FRÜHDIENST VARIANTE II

Arbeitszeit
06:00 - 07:45 Uhr
14:45 - 16:30 Uhr

Pause
07:45 - 14:45 Uhr <-- (bei bedarf Arbeits- und Rufbereitschaft)

------------------------------------------------------------
SPÄTDIENST

Arbeitszeit
06:00 - 07:45 Uhr
13:20 - 13:50 Uhr
14:45 - 17:15 Uhr
23:45 - 06:20 Uhr

Pause
07:45 - 13:20 Uhr <-- Angeordnet
13:50 - 14:45 Uhr <-- Angeordnet
17:15 - 23:45 Uhr <-- Angeordnet

und genau so mein Dienst "gestern" (Freitag 26.06.15) bzw "heute" (Samstag 27.06.15) aus.

Freitag früh 06:00 Uhr Beginn bis Samstag früh 06:20 Uhr mit MASSIG Pausen dazwischen das man wirklich 24 Zeitstunden brauch um auf ein paar Arbeitsstunden zu kommen.
Mein AG meint das das Rechtens wär weil ja die Busfahrer bei den Stadtbetrieben auch so Arbeiten und wir als Taxi eine Wortwörtliche "Geringere Gefahrenklasse" darstellen.

Habe vollsten zum Ausdruck gebracht dass ich damit ganz und garnicht einverstanden bin und so eine Dienstzeit allem Gutem Wiederspricht.
Also Antwort bekamm ich; Sie haben doch tagsüber nur 2 Stunden gearbeitet und haben ja sonst nur geschlafen und dass Ich anscheint keine Lust auf Arbeit hätte.
Das als Antwort zu bekommen war schon irgendwie Hart :x

Für die Arbeits- und Rufbereitschaft in den sogenannten Pausenzeiten haben wir KEINEN RECHTSANSPRUCH AUF VERGÜTUNG dieser Zeiten haben genauso wenig wie Nachtzuschläge. Da gewährt der AG uns in der Zeit von 23:00 - 06:00 Uhr dann 9,00 € pro Stunde (was immerhin 0,50 Cent mehr sind).

Was meint Ihr; ist das Mega Frech oder Mega Ausgekocht?

Bitte um Rat... :cry:
Zuletzt geändert von Thomas35 am 29.06.2015, 18:09, insgesamt 1-mal geändert.

LRKN
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Re: Mit Pausenzeiten die Lohnkosten zu drücken

Beitrag von LRKN » 28.06.2015, 01:01

Ich habe echt Probleme deine Schilderung zu glauben. Diese Arbeitszeiten sind wider allen Gesetzen und unglaubwürdig. Selbst der dümmste AG würde sowas nicht anordnen. Vor allem Schichtzeit 13:20-13:50? Dein Ernst? Was soll denn da so wichtiges in Weimar sein, dass man für 30 Minuten die Schicht aktiviert?

Also Lösung:
1. Kündigen

2. Amt für Arbeitsschutz Erfurt
Linderbacher Weg 30
99099 Erfurt
Thüringen
0361/37800
0361/3788380

3. Das 6 Monate durchziehen und dann den Unternehmer wegen Lohnnachforderung vors Arbeitsgericht bringen.

Talbot
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Re: Mit Pausenzeiten die Lohnkosten zu drücken

Beitrag von Talbot » 28.06.2015, 08:45

Der Unterschied ist - handelt es sich um Bereitschaftsdienst oder Rufbereitschaft? Bei Bereitschaftsdienst bestimmt der Unternehmer deinen Aufenthaltsort, d. h. du musst dich auf dem Betriebsgelände oder der Werkstatt rumtreiben, hast aber nichts zu tun. Bei der Rufbereitschaft bestimmst du deinen Aufenthaltsort, gehst Frühstücken oder zu Hause werkeln, musst aber bei Anruf zur Verfügung stehen. Rufbereitschaft muss nicht bezahlt werden, Bereitschaftsdienst schon, es ist aber rechtlich noch nicht geklärt in welcher Höhe!

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Re: Mit Pausenzeiten die Lohnkosten zu drücken

Beitrag von oldstrolch » 28.06.2015, 08:52

Thomas35 hat geschrieben: Mein AG meint das das Rechtens wär weil ja die Busfahrer bei den Stadtbetrieben auch so Arbeiten und wir als Taxi eine Wortwörtliche "Geringere Gefahrenklasse" darstellen.
stadtbusfahrer würden deinen chef für diese aussage auslachen.solche arbeitszeiten macht kein busfahrer mit!!

und von wegen geringere gefahrenklasse....absoluter blödsinn den dein chef labert.ob ein oder 50 fahrgäste.personenbeförderung ist überall gleich zu bewerten.da ich aktuell bus fahre als ehemaliger taxiunternehmer weiß ich wovon ich spreche.... :D
ich würde mich ja mit dir geistig duellieren,aber du bist unbewaffnet


komm auf die dunkle seite der macht....wir haben kekse :D


hier klickenzum poppen:D

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Re: Mit Pausenzeiten die Lohnkosten zu drücken

Beitrag von Poorboy » 28.06.2015, 09:49

Aber nicht unterhalb des Mindestlohns von 8,50, wie das Wort mindestens schon sagt!

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KlareWorte
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Re: Mit Pausenzeiten die Lohnkosten zu drücken

Beitrag von KlareWorte » 28.06.2015, 12:54

Also gesplittete Arbeitszeit sind gesetzlich zulässig und nicht verboten.
Jetzt kommt es darauf an, obs eine echte Rufbereitschaft (du kannst frei wählen wo, du mußt nur anzeigen wo du bist) oder Arbeitsbereitschaftdienst (AG sagt wo du dich bereit halten mußt) - letztere ist für den gesamten Bereitschaftzeitraum mit ML zu vergüten.
Ist es eine echte Rufbereitschaft gilt:

1. die Höchstarbeitszeitgrenze (regulären Arbeitszeit plus Arbeitzeiten während Rufbereitschaft) von 10 Stunden/Tag darf nicht überschritten werden
2. als Arbeitszeit sind auch die Wegezeiten zur und von der Arbeit als Arbeitszeiten zu vergüten
3. die Mindestruhezeit von 11 Stunden muß eingehalten werden
4. die geleistete Arbeitszeiten sind als Überstunden zu vergüten. Sprich sieht dein AV 140 Stunden/Monat vor, du leistest wegen der Einteilung deines Chefs in der regulären Zeit nur 120 plus 30 Stunden in der Rufbereitschaft, muß dein AG 170 Stunden vergüten ;-)
5. Abweichungen gehen nur mit Tarifvertrag oder Betriebsvereinabrung (durch BR)


Ob solche Dauerrufbereitsschaft nicht letztlich dann schon als echter Bereitschaftsdienst oder gar als verkappte Arbeitszeit zu werten wäre, hat das Arbeitsgericht zu entscheiden. Ich könnte mir vorstellen, dass ein Arbeitsgericht solchen Konstrukten eher ablehnend gegenüber steht.



Bevor jetzt gleich jemand anmerkt, dass es in anderen Branchen andere Regelung gibt, zB. hier der Busverkehr, muß man anmerken - diese haben alle Tarifverträge und es wird die Öffnungsklausel nach § 7 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz genutzt. Wir haben aber keine Tarifverträge, also schlagen die gesetzlichen Regelungen zu 100% voll durch.
Zuletzt geändert von KlareWorte am 28.06.2015, 13:11, insgesamt 7-mal geändert.

Poorboy
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Re: Mit Pausenzeiten die Lohnkosten zu drücken

Beitrag von Poorboy » 28.06.2015, 13:21

5 nur mit Tarifvertrag PLUS Betriebsrat, nicht ODER!!!

Sonst gibt es plötzlich " Scheinbetriebsräte", hatte hier auch schon ein ahnungsloser "Blutsauger" angedacht!

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Guter_Kollege
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Re: Mit Pausenzeiten die Lohnkosten zu drücken

Beitrag von Guter_Kollege » 28.06.2015, 14:23

@Thomas35,
ohne mich jetzt mit den Begriffen Rufbereitschaft und Arbeitsbereitschaft (diese sollten klar sein) auseinanderzusetzen ist mir spontan eines aufgefallen das Du mehrfach angibst.
Zitat: "bei bedarf Arbeits- und Rufbereitschaft"
Das klingt nach ziemlicher Willkür, ganz so einfach kann es sich Dein Chef aber nicht machen. Grundsätzlich kann die Arbeitszeit frei verhandelt werden, selbstverständlich innerhalb gewisser Grenzen. Das Konstrukt in welchem Du arbeitest enthält aber viel willkürlichen Spielraum.
Dazu müsstest Du auch noch einmal sagen welche Bedingungen verabredet auf Dich zu treffen. Oder wechseln die ständig?

Vor allem im Falle der Spätdienstvariante kann ich nicht erkennen wo man auf die gesetzlich Vorgeschriebene Ruhezeit von mind. 11 Stunden am Stück kommen soll. Nur in Ausnahmefällen (mit Ausgleichszeitraum an anderer Stelle) darf davon abgewichen werden.
Wo befindet sich diese 11-stündige Ruhezeit innerhalb dieses 24,3 Std. tägl.Arbeitstages, der sich hier über 2 Kalendertage erstreckt?
Nochmal: Pausen sind keine Ruhezeit!

Bei einem ständigen Wechsel zwischen den Dienstvarianten dürfte das Überschneidungen produzieren die man kaum gesetzeskonform tilgen kann.


Fakt ist: Für Dich und Deine Kollegen gilt nicht nur das ArbZG, sondern eventuell auch das Teilzeitbefristungsgesetz.
Fakt ist: Abweichungen vom Normalfall der Arbeitszeitregelung (§ 7 ArbZG) bedürfen mind. einer Betriebsvereinbarung bei der die
Arbeitnehmer zustimmen müssen. Eine 'Anordnung' durch den Arbeitgeber ist keine Betriebsvereinbarung.

Ausschnitt:
"Wenn die Dauer der täglichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, hat der Arbeitgeber die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers jeweils für mindestens drei aufeinander folgende Stunden in Anspruch zu nehmen.
(2) Der Arbeitnehmer ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt."


Möglicherweise bezieht Dein Arbeitgeber sein "Wissen" auch noch aus "ArbZG § 21a Beschäftigung im Straßentransport", und die dort
geltenden Sonderregelungen zur Arbeitszeitverteilung. Wäre ein Fehlschluß, denn dieser Paragraph gilt nicht für Taxigewerbe.

Ein Zuschlag für Nachtarbeit in Form von Entgeltzahlung beträgt in aller Regel 25 % auf den Bruttolohn, was dann 2,13 € entspräche.
Als Zeitausgleich gewährt kann das nur auf zusätzliche Ruhezeit (resp. bezahlter Freizeitausgleich) angerechnet werden. Also weder auf Verlängerung von Pausen noch Bereitschaftszeit, oder in den Zeitraum der Rufbereitschaft.
Nebenbei ist die Anfahrtzeit zum Arbeitseinsatz aus Rufbereitschaft heraus Arbeitszeit und entsprechend zu vergüten.

Abgesehen davon dass die Erklärungen Deines Chefs als Begründung absolut untauglich sind (um es sachlich auszudrücken), empfehle ich
Dir aufgrund der Kompliziertheit der Materie eine versierte Rechtsberatung.
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 30.06.2015, 16:03, insgesamt 5-mal geändert.

schorsch
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Re: Mit Pausenzeiten die Lohnkosten zu drücken

Beitrag von schorsch » 28.06.2015, 17:29

Ab zum Fachanwalt. Schaff uns diese unlauteren Vorteilnehmer vom Hals und gönn dir die bessere Seite des Lebens. Ab zum Fachanwalt!

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SindSieFrei?
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Re: Mit Pausenzeiten die Lohnkosten zu drücken

Beitrag von SindSieFrei? » 28.06.2015, 19:18

Ich hoffe, die Hamburger Behörde(n) lesen hier wie meist mit! Gerade bei Grossgraupenunternehmern sind ähnliche Nummern laut Fahrern NORMAL!!! Die Pausen werden zusammenaddiert, die Standzeit am Posten wird als Pause deklariert! Da isst jemand sein Frühstücksbrot am Posten, zieht auf, sieht im Funk nach, ob es in umliegenden Sektoren eine Position 1 gibt, alles ist Pause!!! Ich mache eine echte Pause, verlasse die Dose, gehe essen. Jede Schicht Pause nach Gesetz. Dieser ganze Mist muss schärfer kontrolliert werden, die Ehrlichen sind sonst die Dummen!

An die "Landfahrer": Ich weiss nicht, wie das bei euch geregelt wird...aber was der Threadersteller beschreibt ist MEHR als illegal!!! @ Schorsch, wieso Fachanwalt??? Amt für Arbeitsschutz! Den Rest hat @ KlareWorte gesagt!

LG
Dura lex, sed lex.

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Re: Mit Pausenzeiten die Lohnkosten zu drücken

Beitrag von Poorboy » 28.06.2015, 20:33

Es bedarf nicht einmal der Anordnung, schon die Duldung obiger Zustände bringt Ärger:

http://www.haufe.de/oeffentlicher-diens ... 27324.html

Poorboy

Guter_Kollege
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Re: Mit Pausenzeiten die Lohnkosten zu drücken

Beitrag von Guter_Kollege » 28.06.2015, 20:51

Poorboy hat geschrieben:5 nur mit Tarifvertrag PLUS Betriebsrat, nicht ODER!!!
Poorboy
Stimmt nicht ganz, Poorboy. Eine Betriebsvereinbarung ist ein Instrument des Betriebsverfassungsgesetzes und nicht des Tarifvertragsgesetzes.
Zweierlei Ding. Welchen Aufgaben sich ein Betriebsrat widmet liegt im Rahmen des Gesetzes in seinem Ermessen (dem der Angestellten). Dazu muss nicht zwingend
der Abschluß von Entgeltregelungen gehören (sollte aber). Wo kein Betriebsrat existiert müssen einzelvertragliche Abreden getroffen werden. Kommt besonders bei Kleinbetrieben mit höchstens 5 Angestellten vor.
Im Taxigewerbe leider die absolute Ausnahme, sieht man hier mal wieder: Betriebsrat lohnt sich immer.
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 28.06.2015, 20:54, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Mit Pausenzeiten die Lohnkosten zu drücken

Beitrag von Poorboy » 28.06.2015, 21:33

Schön, dass Du es besser weißt als das zuständige Ministerium:

http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads ... cationFile

:mrgreen:

Poorboy

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Re: Mit Pausenzeiten die Lohnkosten zu drücken

Beitrag von Guter_Kollege » 28.06.2015, 22:00

Mit allem Respekt, wenn Du schon Links postest, dann lies sie bitte auch selbst.
Zumindest kann man sich so eigentlich überflüssige Entgegnungen sparen.

Auszug aus dem geposteten Link:
"Die Tarifvertragsparteien können die Arbeitszeitgrundnormen (Acht-Stunden-Tag,
Pausenregelung, Ruhezeiten, Ausgleichszeitraum) an die Notwendigkeiten
der Praxis anpassen ...... Unter bestimmten Voraussetzungen
können das auch die Betriebspartner,.......
."

"Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Geltungsbereich eines
Tarifvertrags, die nicht tarifgebunden sind, können abweichende
tarifvertragliche Regelungen übernehmen: entweder durch eine
Betriebsvereinbarung oder, wenn es keinen Betriebsrat gibt,
durch eine schriftliche Vereinbarung mit der Arbeitnehmerin
oder dem Arbeitnehmer
."

Zudem:
"Betriebsverfassungsgesetz
§ 2 Stellung der Gewerkschaften und Vereinigungen der Arbeitgeber
(2) Besteht in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1, 2, 4 oder 5 keine tarifliche Regelung und gilt auch kein anderer Tarifvertrag, kann die Regelung durch Betriebsvereinbarung getroffen werden.
(3) Die Aufgaben der Gewerkschaften und der Vereinigungen der Arbeitgeber, insbesondere die Wahrnehmung der Interessen ihrer Mitglieder,
werden durch dieses Gesetz nicht berührt
."

Heisst - wie ich mir erlaubte schon zu bemerken - Betriebsverfassungsgesetz und Tarifvertragsgesetz sind zweierlei Ding.
Ein Betriebsrat oder Betriebsvereinbarungen setzen keinen Tarifvertrag voraus.
Das sollte reichen um das Thema hier nicht weiter zu vertiefen.
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 28.06.2015, 22:09, insgesamt 3-mal geändert.

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Re: Mit Pausenzeiten die Lohnkosten zu drücken

Beitrag von Poorboy » 28.06.2015, 22:12

"Abweichende Tarife übernehmen" steht da!!!! Aber nicht freihändig Gesetze abschaffen! Das wäre ja der Freibrief für IK & Co! :evil:

Da genügen dann drei willfährige Fahrer und schon ist die 168-Stunden-Woche legal ? :mrgreen:

Poorboy
Zuletzt geändert von Poorboy am 28.06.2015, 22:18, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Mit Pausenzeiten die Lohnkosten zu drücken

Beitrag von Guter_Kollege » 28.06.2015, 23:14

Lenk nicht ab.
Darum ging es:'
Zitat KlareWorte55: "Abweichungen gehen nur mit Tarifvertrag oder Betriebsvereinabrung (durch BR)
Deine Entgegnung: "5 nur mit Tarifvertrag PLUS Betriebsrat, nicht ODER!!!"

Ich habe mir erlaubt das vorsichtig mit "Stimmt nicht ganz" qualifiziert (weil mit anschließender Erläuterung) zu kritisieren.
Tatsächlich muss in einem Betrieb kein Betriebsrat installiert sein, und auch kein Tarifvertrag existieren um arbeitszeitliche Regelungen
für alle oder einzeln zu regeln. Der Betriebsrat ist kein normativer Repräsentant der Gewerkschaft im Betrieb.
Umgekehrt muss sich aber eine Gewerkschaft für ihr Tätigwerden in einem Betrieb des Instruments des Betriebsrats bedienen,
um für diesen gültige Tarifverträge zu bewirken (Allgemeinverbindlichkeit mal aussen vor, aber das ist auch kein Instrument der Gewerkschaft)
Um sich diesen wiederum anzuschließen, genügt es nicht alleine Gewerkschaftsmitglied zu sein. Die Arbeitnehmer müssen auch einen
Betriebsrat wählen.
Wenn es Dir nur um den reinen Fakt des letzten Satzes ginge hast Du mit Deinem Satz wohl recht.
Im Zusammenhang zur ausgehenden Aussage von Klare Worte, bei der es um die Rufbereitschaft bzw. um Abweichungen davon ging,
ist dessen Aussage richtig. Und Deine falsch. Arbeitnehmer können "abweichende tarifvertragliche Regelungen", z.B. zur Rufbereitschaft,
übernehmen. Ohne Betriebsrat, ohne Gewerkschaft, ohne Tarifvertrag, ohne 'mit' und ohne 'oder'. Besser natürlich mit beidem.

Und jetzt sag 'danke schön' für die nette Ausrede die ich Dir zurechtgebastelt habe, oder schweig einfach stille. :wink:
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 28.06.2015, 23:17, insgesamt 2-mal geändert.

Thomas35
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Re: Mit Pausenzeiten die Lohnkosten zu drücken

Beitrag von Thomas35 » 29.06.2015, 18:06

Hallo zusammen,

In meinem AV stehen, neben der Lohnvereinbarung, 2 wichtige Paragrahpen was "Arbeitszeit" und "Arbeitseinsatz" betrifft;

-------------------------------------------------------------------------------------
§ 6. Arbeitszeit

Die Arbeitszeit erfolgt nach Dienstplan und Auftragslage und beträgt 30 Wochenstunden

Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, bei entsprechend bertieblichem Bedarf Überstunden,
Nachtschichten, Wechselschichten, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie, wenn erforderlich,
Arbeitsbereitschaft und Rufbereitschaft bis 48 Wochenstunden zu leisten.


§ 7. Arbeitseinsatz

Der Arbeitseinsatz wird unter Beachtung der geltenden Arbeitszeitbestimmungen
individuell oder nach Einteilung durch den Arbeitgeber vorgenommen.

Arbeitstage sind die Arbeitstage von Montag bis Sonntag.

Der Arbeitnehmer verpflichtet sich zur Schicht-,Sonn- und Feiertagsarbeit sowie
zu zulässiger Mehrarbeit.

In Wochen- bzw Monatsplänen wird für den Arbeitnehmer
sein planmässiger Arbeitseinsatz einschließlich der jeweiligen Arbeitszeiten,
Arbeitsunterbrechungen und Pausenzeiten erkennbar.

Der Wochenplan wird, soweit möglich, auf der Basis eines Grundschichtrhytmus
(wiederkehrende Folge von Arbeitseinsatz und freien Tagen) erstellt.

Die in Wochen- bzw Monatsplan vorgesehenen Arbeitstage und Arbeitszeiten können
kurzfristig, zur Anpassung an schwankende Auftragslage und Sicherstellung
zugesagter Leistungstermine gemäß der betrieblichenErfordernisse durch
den Arbeitgeber geändert werden (Arbeitszeitfeinsteuerung).

Eine Abstimmung mit dem Arbeitnehmer wird im Einzelfall vorgenommen.

Maßnahmen der Feinsteuerung könnenz.B. sein: stundenweise oder
tageweise Ansage oder Absage vom Arbeitseinsatz, zusätzliche oder verlegte
Pausenzeiten, Verlegung von Arbeitsbeginn und -ende.

-------------------------------------------------------------------------------------

Diesen AV habe ich Anfang Januar bekommen (Teilzeit auf 30 Stunden pro Woche) und da lief es mit den Dienstzeiten noch ganz gut ab, Anfang 06:00 bis 16:00 abzüglich 45 min Pause da kamm man schnell über 40 Stunden die Woche hinaus. Da aber der Chef mit dem eingefahrenen Umsatz von uns allen Unzufrieden war (musste ja für jede stunde 8,50 zahlen, aber soo schlecht wars garnicht) hat er ende Januar folgende DIENSTANWEISUNG verfasst und jedem ausgehändigt.

-------------------------------------------------------------------------------------
Dienstanweisung

Liebe Kollegen,

ab sofort wird bis auf Wiederruf folgendes festgelegt:

- Im Frühdienst wird von 12:00 Uhr bis zum Beginn der zugeteilten Schülerfahrt
eine Dienstunterbrechung eingelegt.

- In den Spätdiensten Freitag und Samstag werden diese nicht vor 16:45 Uhr begonnen
und zwischen 20:00 bis 23:00 Uhr wird eine Dienstunterbrechung vorgenommen.

Aufgrund der geringen Nachfrage zu den Unterbrechungszeiten ist dies
unbedingt erforderlich, da die in diesen Zeiten erzielten Einnehmen
nicht annährend die Lohnkosten decken.


Freundlichen Grüße
der Arbeitgeber

-------------------------------------------------------------------------------------

Ab diesen Zeitpunkt kamm en die neuen Dienstpläne und wir Arbeiten seid her nach den oben genannten Dienst Varianten.
Im AV steht zwar:

In Wochen- bzw Monatsplänen wird für den Arbeitnehmer
sein planmässiger Arbeitseinsatz einschließlich der jeweiligen Arbeitszeiten,
Arbeitsunterbrechungen und Pausenzeiten erkennbar.


dem ist aber nicht so. Die Dienstzeiten wurden und werden mündlich bekannt gegeben. So kamm es auch immer mal vor das mich der Chef nach 2 stunden Taxi anrief und mich nach Hause schickte weil ihm der Umsatz zu gering sei. Es kommt auch häufig vor das der Dienstplan geändert wird. Eingertagene Freie Tage kurzfriestig abgesagt werden und das meist nicht mal paar Stunden davor, zB auch Sonntag Abend Anruf das ich Montag doch kommen soll aber nur zum Schüler fahren z.B. . Habe in keinster weise ein Problem mit Flexibilität aber so wird man nur noch im ungewissen gehalten und kann auch schlecht anderweitige Termine Planen.

Was die Erreichbarkeit (Rufbereitschaft) der Mitarbeiter angeht so is das folgendermassen;

Im Dienstplan steht Nichts zum Thema Rufbereitschaft das ist automatische Vorraussetzung laut Chef. In meiner Dienstzeit habe ich ja eh das Diensthandy immer bei mir, auch wenn ich z.B. von 07:45 bis 14:45 nach Hause geschickt werde und KEINEN Dienst da habe kann dennoch jederzeit das Handy klingeln und ich einen Auftrag bekommen. Manchmal sind es Aufträge für später aber auch oft Aufträge wo ich SOFORT los muss und nur 10 - 12 Minuten habe um vom Anfruf beim Auftrag zu sein. Das ist auch nur möglich da das Taxi in der Zeit vor meiner Haustür steht. Es kamm mal vor das ich in der Zeit einen Auftrag bekommen habe und ich gerade im Einkaufsmarkt war und demzufolge nicht soooo schnell Irgendwo sein konnte, da konnt ich mir was anhöhren.
Der Knüller ist ausserdem das es sich meist nur um kurze Einsätze handelt von nur 30 min und danach sofort wieder PAUSE ist.

Dafür gibt es auch keinerlei Entschädigung. Würde auch am ende nicht Auffallen den, und das ist wieder ein Streitpunkt, sind die Gehaltsabrechnungen sehr mager vom inhalt her sind.

Dort is jedesmal von "Festgehalt" die Rede (obwohl ja pro Stunde bezahlt wird) und es steht zum Gehalt nur das Brutto, die GesetzlichenAbzüge sowie das Netto ausgeschrieben. Es sind Keinerlei Stundenanzahl, Arbeitstage oder Zuschläge (die 0,50 cent extra pro Nachtstunde) vorhanden so das das Gehalt nicht nachvollziehbar ist. Auf Anfrag mal wegen einer Ordentlichen Abrechnung bakamm ich zu höhren; dazu sei der AG nicht verpflichtet.

Haben den ganzen Spass jetz 6 Monate mitgemacht und war bisher im Glauben gelassen worden das sich das alles wieder Normalisiert also Normale Dienstzeiten ohne extra unterbrechungen etc. . Das Versicherte mir der Chef ende Januar.. bis zum Sommer haben wir die 40 Stunden Woche lange wieder. Aber daraus wird nix mehr.
Zuletzt geändert von Thomas35 am 29.06.2015, 18:48, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Mit Pausenzeiten die Lohnkosten drücken

Beitrag von Poorboy » 29.06.2015, 19:56

Zu geteilten Schichten:

http://www.schichtplanfibel.de/pause4.htm

Poorboy

Guter_Kollege
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Re: Mit Pausenzeiten die Lohnkosten drücken

Beitrag von Guter_Kollege » 29.06.2015, 20:21

Ick sach ja: komplizierte Materie, wenns ins Detail geht.
Laut Spät-Schichtplan von Thomas hat der Arbeitstag (die Schicht) 24,3 Stunden ohne eine inklusive Ruhezeit von 11 Stunden.
Nebenbei hat er nicht klargestellt wie die Schichtplanverteilung ist, ob sie stabil ist, oder individuell ständig wechselt.
Hier geht alles drunter und drüber.

Hier muss kompetente Unterstützung her. Ich kann mir nicht vorstellen dass mit diesem dreisten Chef irgendeine gütliche Einigung möglich ist.

Thomas35
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Re: Mit Pausenzeiten die Lohnkosten drücken

Beitrag von Thomas35 » 29.06.2015, 20:24

Hmm, ist zwar ein anderes Berufsfeld aber spiegelt meine Situation aufs genauste wieder.

allerdings bei mir im AV steht:
In Wochen- bzw Monatsplänen wird für den Arbeitnehmer
sein planmässiger Arbeitseinsatz einschließlich der jeweiligen Arbeitszeiten,
Arbeitsunterbrechungen und Pausenzeiten erkennbar.

Die in Wochen- bzw Monatsplan vorgesehenen Arbeitstage und Arbeitszeiten können
kurzfristig, zur Anpassung an schwankende Auftragslage und Sicherstellung
zugesagter Leistungstermine gemäß der betrieblichenErfordernisse durch
den Arbeitgeber geändert werden (Arbeitszeitfeinsteuerung).

Eine Abstimmung mit dem Arbeitnehmer wird im Einzelfall vorgenommen.

Maßnahmen der Feinsteuerung könnenz.B. sein: stundenweise oder
tageweise Ansage oder Absage vom Arbeitseinsatz, zusätzliche oder verlegte
Pausenzeiten, Verlegung von Arbeitsbeginn und -ende.


wäre er damit abgesichert? Aber einen Fehler gibt es, im AV und den Monatsdienstplänen sind keinerlei Arbeitszeiten, Arbeitsunterbrechungen oder gar Pausenzeiten ausgeschrieben.

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