Lohnabzug für gesetzliche Feiertage

Löhne, Arbeitsbedingungen, Recht.
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IK
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Re: Lohnabzug für gesetzliche Feiertage

Beitrag von IK » 19.04.2014, 09:02

Es ist ein Novum in diesem Forum, dass man sich fiktive arbeitsrechtlichen Fälle ausdenkt und dazu noch irgendwelche Verhandlungen vor irgendwelchen Gerichten. Der Protagonist in dieser Geschichte muss in die Trickkiste greifen, da er die Realität nicht akzeptieren kann. Welch eine Qual.

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Re: Lohnabzug für gesetzliche Feiertage

Beitrag von am » 19.04.2014, 09:49

Kannst Du das belegen IK?
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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IK
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Re: Lohnabzug für gesetzliche Feiertage

Beitrag von IK » 19.04.2014, 12:29

am hat geschrieben:Kannst Du das belegen IK?
Nicht wirklich.
Allerdings wird auch unser Frapy das gleiche Problem haben :mrgreen: :mrgreen:

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Re: Lohnabzug für gesetzliche Feiertage

Beitrag von Guter_Kollege » 19.04.2014, 14:44

arne13 hat geschrieben:Soweit man bei den extremst spärlich Infos entnehmen kann, wurde "frapy" Geld vom Lohn abgezogen, dafür dass er nicht an Feiertagen gefahren ist. Diesen Abzug hat der Arbeitsrichter in einer Güteverhandlung moniert. Wieso, warum auch immer, kann man nicht sagen. Er erhält das abgezogene Geld also zurück. Finde ich im übrigen auch okay! Von einer zusätzlichen Bezahlung ist nichts zu lesen.
Deine Kritik, Arne, geht mir zu weit und trifft mich nicht.
Nach Vorlage der (rechtlich-gesetzl.) Dinge und dem von Frapy gebotenen Informationsstand hätte ich selbst nicht unbedingt erwartet das er die ausgefallenen Feiertage bezahlt bekommen würde. Von einer "zusätzlichen Bezahlung" hatte ich gar nichts geschrieben!

Die Vorlage von Frapy ging so:

"ich habe meinem AG Mitte Dezember letzten Jahres mitgeteilt, dass ich an den Feiertagen 25.+26.12 und 01.01. nicht fahren werde, um die Zeit mit der Familie zu verbringen. Ich fahre die Nachtschichten von Mittwoch bis Samstag. Mein AG meinte daraufhin, dass er mir diese nicht geleisteten Schichten vom Gehalt abziehen würde!"
und
"So, das Thema ist erledigt! Bei einer Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht bekam ich Recht und mein Ex-Arbeitgeber muss mir die Summe komplett zurückzahlen!!"

Was für eine komplette "Summe" das ist erzählt er uns leider nicht, insofern verbieten sich weitere Spekulationen dazu von selbst.

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SindSieFrei?
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Re: Lohnabzug für gesetzliche Feiertage

Beitrag von SindSieFrei? » 19.04.2014, 17:36

Dem einen soll ein Arbeitsrichter mal gesagt haben: "Haben sie das immer noch nicht verstanden?" :mrgreen:
Dura lex, sed lex.

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Re: Lohnabzug für gesetzliche Feiertage

Beitrag von Poorboy » 19.04.2014, 19:41

Arnes Triebwagennummer hilft vor Gericht nicht wirklich weiter :mrgreen: !

Das Treiben können aber nur die Fahrer durch Massen von Klagen beenden

Poorboy

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Re: Lohnabzug für gesetzliche Feiertage

Beitrag von IK » 19.04.2014, 20:19

@ FD
FD hat geschrieben:Gute MWU fragen ihre Fahrer aber nun auch wirklich vorher, wann sie an den Feiertagen arbeiten wollen.
Dann bin ich ein guter MWU :mrgreen:
Habe ich die ganze Zeit nix anderes behauptet.
FD hat geschrieben:Und bei 100% Provisionslohn etwas abzuziehen, weil nicht gearbeitet wurde?
Auch bei einem Provisionslohn braucht man eine feste Betriebsstruktur. Ich kann als AG eine Schicht nicht mit zwei Fahrern belegen, so dass nur derjenige fährt, welcher beim Auto früher da ist. Genauso kann ein AG darauf bestehen, dass die zugesagten Schichten tatsächlich gefahren werden. Und bei den Leuten, welche dieses einfaches Prinzip nicht verinnerlichen wollen oder können, kann man und muss man über die Sanktionen nachdenken. Wenn sie im Voraus vereinbart sind, wissen alle, was kommt, wenn man sich an die Spielregeln nicht hält.

Die "Frapy-Nummer" ist einfach nur dumm. Kein Taxiunternehmer zwingt seine Fahrer an den Feiertagen zu arbeiten und erst recht nicht Weihnachten und Sylvester zusammen. Die ganze Geschichte ist so unglaubwürdig, wie derjenige, welcher sich diese Nummer ausgedacht hat.

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Re: Lohnabzug für gesetzliche Feiertage

Beitrag von Hauke » 19.04.2014, 20:34

IK hat geschrieben:Kein Taxiunternehmer zwingt seine Fahrer an den Feiertagen zu arbeiten und erst recht nicht Weihnachten und Sylvester zusammen. Die ganze Geschichte ist so unglaubwürdig, wie derjenige, welcher sich diese Nummer ausgedacht hat.
Ach? Ich kenne genug die stumpf davon ausgehen das die Fahrer 6 wenn nicht gar 7 Tage in der Woche für mindestens 10h auf dem Bock zu sitzen haben und natürlich auch an Weihnachten. Nur zu Silvester nicht denn diese Schicht wird dann an den Spezi gegeben weil man dem ja noch was schuldig ist. Aber dafür sollen sie dann am Neujahr Morgen pünktlich um 6 Uhr erscheinen wenn kaum noch was los ist...

Ne ernsthaft, ich kenne genug Unternehmerkollegen die nicht einsehen, dass der Fahrer sich am WE oder Feiertag um die Familie kümmern kann, während er als Unternehmer schliesslich auch nicht frei macht.

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Re: Lohnabzug für gesetzliche Feiertage

Beitrag von Guter_Kollege » 19.04.2014, 21:21

Ein Forumsmitglied hat geschrieben:Genauso kann ein AG darauf bestehen, dass die zugesagten Schichten tatsächlich gefahren werden.
Natürlich kann er das prinzipiell, zumal wenn die besagten Schichten an genannten Tagen sonst immer gefahren wurden (obwohl das alleine kein Recht begründet).
Aber darum ging es bei Frapy auch gar nicht, sondern darum ob sein Chef das Recht hat, quasi wegen "Arbeitsverweigerung" entgegen der normalen Fortzahlungspflicht an Feiertagen die LFZ zu verweigern.
Ich denke das ist es, was sein Chef sich dachte durchzubekommen.
Ich hatte schon früher hier angemerkt, das nicht klar ist (und aus Frapys Aussagen nicht eindeutig hervorgeht) das
sein Chef auf Arbeit an diesen Feiertagen bestand (ArbZG § 10). Ihm kam es wohl ausschließlich auf die Verweigerung der LFZ an.
Und damit ist er offensichtlich nicht durchgedrungen. Und etwas anderes hat er wohl nicht belegen können.

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Re: Lohnabzug für gesetzliche Feiertage

Beitrag von Poorboy » 20.04.2014, 00:18

Und dieser Punkt sorgt für Panik. Die faktische Vermietung auf Provisionsbasis fälschlich als Anstellung zu verkaufen, birgt Risiken.

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