Fiskaltaxameter bei Neukonzession Pflicht?

Rechtliche und technische Entwicklung.
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Anna Chronismus
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Beitrag von Anna Chronismus » 01.07.2013, 00:31

RaimundHH hat geschrieben:Darf ich die letzten Posts als (in)offizielle Meinung des
HTVs werten?! Und ist den die Taxameter/Service-Industrie
inzwischen auch schon bei euch Mitglied, wo ihr doch so
vehement deren (wirtschaftlichen) Interessen vertretet?!
Dümmer gehts kaum ...
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RaimundHH
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Beitrag von RaimundHH » 01.07.2013, 13:13

Anna Chronismus hat geschrieben: Dümmer gehts kaum ...
MOin,

wenn die sachlichen Argumente ausgehen wird es
wohl persönlich :?: :!:

Aber vielleicht kannst Du mir ja beantworten wer
neben den Taxameterherstellern, Servicestellen("Uhrmachern")
Taxisoftwarefirmen, "Datenauslesern",etc
am Ende von der Umstellung auf "Fiskaltaxameter"
profitiert? Der Taxiunternehmer, der die ganze
Umstellung, sowie die "Folgekosten" übernehmen darf?!
Vielleicht fragst Du mal Deinen Arbeitgeber? :wink:

Grüße

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Beitrag von mario » 01.07.2013, 18:03

Der Unternehmer profitiert in dem er keinen Beamten fürchten muss der Ihm eine böse Schätzung aufzwingen will.
Einem Fahrer der plötzlich behauptet er habe den doppelten Umsatz gemacht kann er ganz schnell das Gegenteil beweisen.

Der der bis jetzt nur be*sch*** wollte profitiert natürlich nicht und baut auch kein FT ein.
Das FT kostet nur ein Bruchteil des Betrages was FA als Steuernachzahlung evtl. fordern kann.
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Beitrag von eichi » 01.07.2013, 18:15

RaimundHH, kriegste nicht das zu hören, was du hören willst?

Jammer nicht rum über neue Taxameter, nennt sich auch technischer Fortschritt
und sind für den Unternehmer schlicht Betriebsausgaben, irgendwann sind die Reifen
runter, irgendwann ist das Auto auf, irgendwann muss auch mal ein neues Taxameter her
und und und..., er zahlt es ja nicht vom Taschengeld seiner Kinder.
Andere Betriebe müssen eine neue Registrierkasse kaufen und dürfen die Stahlblech-
Schuhschachtel zum Schrott bringen.

Der Angestellte profitiert, in dem mögl.w. endlich korrekt errechnete Beiträge zur
Rentenversicherung seine "Bilanz" verbessern.

Und denk mal nach über die Unterschiede zwischen Empfehlung, Anweisung und Gesetz!
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

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Beitrag von mario » 01.07.2013, 23:14

@parlox
Also doch Hale MCT05 gekauft. Was hat es gekostet? Was kostet der Einbau + Tarif?
Für meine Grammatik und Interpunktionsfehler übernehme ich keine Haftung

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Anna Chronismus
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Beitrag von Anna Chronismus » 02.07.2013, 04:50

RaimundHH hat geschrieben:wenn die sachlichen Argumente ausgehen wird es wohl persönlich
Wenn Du mit der unverschämten Unterstellung, wir würden Geld nehmen für unser Tun, hier herumtutest, solltest Du Dich über eine passende Antwort nicht beschweren. Und Du bist noch gut weggekommen, weil Du nicht einer der üblichen Verdächtigen bist ...
RaimundHH hat geschrieben:Aber vielleicht kannst Du mir ja beantworten wer
neben den Taxameterherstellern, Servicestellen("Uhrmachern") Taxisoftwarefirmen, "Datenauslesern",etc am Ende von der Umstellung auf "Fiskaltaxameter" profitiert?
Jeder Marktteilnehmer, der einen fairen Wettbewerb will. Also beispielsweise ohne Ausbeuterbetrieb mit 60-Stunden-Schichten, die den anderen die Suppe ungebührlich dünn machen. Und an der wirksamen Kontrollmöglichkeit solcher Marktteilnehmer hast Du - alleinfahrender EWU - kein Interesse? Solltest Du aber haben ...
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Beitrag von RaimundHH » 02.07.2013, 13:57

MOin,

@Mario

in den letzten 16 Jahren gab es gegenüber den Behörden keinen
erhöhten "Erklärungsbedarf", der über die von mir eingereichten Unterlagen
hinaus gehen würde, mit Ausnahme einer Betriebsprüfung und danach
müßte mir der Fiskaltaxameter und die "Folgekosten" eigentlich geschenkt werden,
um die "Steuernachzahlungsbilanz" auszugleichen. Also ist meine
Furcht vor Beamten und Behörden überschaubar.

@Eichi
Schön, daß Du als angestellter Fahrer über meine Betriebsausgaben
referieren willst.
Und da ich keine angestellten Fahrer habe, muß ich mir auch keine Gedanken
über deren korrekten Entlohnung machen.

Und wie weit ich meinen Betrieb dem "technischen Fortschritt" unterziehe,
entscheide wohl immer noch ich.

Natürlich kenne ich die Unterschiede von Empfehlung, Anweisung und
Gesetz, jedoch scheint die Hamburger Taxenbehörde bei der
Unterscheidung ein gewisses "Kommunikationsproblem" zu haben, oder
wie läßt sich die mir selbst vorgelegten "Verpflichtungserklärungen"
deuten?!.

@Anna
Die letzten Monate haben wohl gezeigt, daß es auch ohne FT Mittel
und Wege gibt unplausible Abgaben verkürzende Betriebe
dingfest zu machen. Weiß eigentlich jemand, wieviele
EWUs erwischt wurden?!

Und da ich , wie Eichi richtig vermutet, keine überzeugende Antworten
auf meine Fragen bekomme, werde ich euch auch nicht mehr mit selbigen
belästigen.

Aber ist es nicht bezeichnend, daß der arme Kollege Parlox die hier
anfangs gestellte Frage nicht verbindlich beantwortet bekommt.
Rechtssicherheit?!

Grüße

nightdancer
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Beitrag von nightdancer » 02.07.2013, 16:26

RaimundHH hat geschrieben:MOin,
Weiß eigentlich jemand, wieviele
EWUs erwisce
Kannst du bei der Behörde erfragen. herr Grün ist ja der Meinung, solche Fakten wären überflüssig und er würde sich ja nur lächerlich machen.

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Beitrag von am » 02.07.2013, 21:57

@RaimundHH

Die Antwort auf die Threadeingangsfrage ist eindeutig nein. Die EU-Verordnung greift erst 2017.

Nun wäre es aber insbesondere in Hamburg Unsinn, sich bei der Erstzulassung eines Taxis ein altes, nicht fiskalfähiges Taxameter "zu organisieren", da eure Taxibehörde ja bereits angekündigt hat, Unternehmen, die sich gezielt Altgeräte anschaffen, ganz besonders im Auge zu behalten.

Von Verpflichtung kann also nicht die Rede sein. Aber es wird, zumindest in Hamburg bereits jetzt Druck aufgebaut.

Also würde ich auf jeden Fall ein fiskalfähiges Taxameter einbauen und mit der Insikaaufrüstung noch warten.

Allerdings muss ich sagen, davon ausgehend, dass jemand, der sich hier so gezielt nach einer Einbaupflicht informiert, auf mich den Eindruck erweckt, sich aus ganz bestimmten Gründen davor drücken zu wollen, welche sicher nicht die Einbaumosten sind, was ich aber nicht konkret unterstellen möchte.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Beitrag von Poorboy » 03.07.2013, 01:31

Hast Du mal über die Umkehr der Behörden- Drohung nachgedacht??

Wer beim L&K-Ableger und ehemaligen Monopolisten Kunde wurde, wurde nicht scharf geprüft???

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Beitrag von am » 03.07.2013, 06:59

Das kann ich nicht beurteilen. Im Grunde findet durch das FT ja so etwas wie eine Echtzeitkontrolle statt, zumindest bei externer Datenspeicherung. Darüber hinaus gehe ich davon aus, dass diese Daten in erster Linie, respektive ausschliesslich vom FA geprüft werden und zukünftig Grundlage bei der Erhebung der Steuerdaten sein werden.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Beitrag von RaimundHH » 03.07.2013, 12:47

MOin

@Am

Du glaubst doch nicht wirklich, daß das Finanzamt die digitial erfaßten
Daten fortlaufend (jährlich? monatlich?) mit den vom Steuerpflichtigen
eingereichten Daten abgleicht?! Zumal die FT-Daten ja nicht mit den
tatsächlichen Einnahmen (Fehleinnahmen, nicht per Taxameter erfaßte
Einnahmen, Trinkgelder) deckungsgleich sind.
Die ab 2017 geltenden Aufzeichungspflichten dienen wahrscheinlich
in erster Linie im Prüfungsfall die eingereichten Zahlen zu untermauern.

Ich weiß ja nicht, inwieweit die hier aktiven Gesprächspartner im täglichen
Umgang mit dem Finanzamt vertraut sind, es ist aber so, daß das
Finanzamt bei der Erstellung der Steuerbescheide (Umsatz-, Gewerbe,-
Einkommensteuer) keine Belege (weder Einnahmen noch Ausgaben)
sehen will, sondern nur die Steuererklärungen und
die buchhalterische Gewinnermittlung bearbeitet.

Beispiel: Ich habe mir 2012 ein neues Taxi gekauft und mir wurden
ca. 4000,- € Vorsteuer erstattet. Und wollte das Finanzamt den
Kaufbeleg sehen?! Nein!

Ein Taxameter muß in erster Linie den Fahrpreis korrekt anzeigen
und aus steuerlicher Sicht müssen die damit erfaßten Umsätze
ausgelesen und gespeichert werden. Jedoch die ganze Erfaßung
von Betriebszeiten (Arbeitszeit, Pause, etc) ist doch für mich
als Einzelunternehmer überhaupt nicht relevant.

Wenn die Taxibehörde oder das Amt für Arbeitsschutz die Einhaltung
von AN-Gesetzen überprüfen will, dann kann sie ja den
Einbau von geeigneten Erfaßungsgeräte bei den
entsprechenden Betrieben/Taxis veranlassen.

Jedoch solange es keine gesetzliche Regelung zu Lenkzeiten und
Betriebspflicht gibt, sehe ich keinen Grund neben den
steuerrelevanten Daten andere Daten zu erfaßen.

Grüße

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Beitrag von mario » 03.07.2013, 14:42

Wer nix zu verbergen hat baut doch FT ein.
Wenn du bis 01.01.2017 monatlich z.B. 13,-€ für die Speicherung zahlst = 42Monate
Dann bezahlst du gesamt 546,-€ für Speicherung.
Am 01.01.2017 ändert sich für dich nix.
Der Kollege der jetzt für ein altes Taxameter mit Einbau + Tarif vermutlich ca. 300,-bis 400,- bezahlt, muss dann spätestens bis 01.01.2017 noch mal 1500,- auf den Tisch legen. Wie kann sich das rentieren???
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Beitrag von Anna Chronismus » 03.07.2013, 14:50

RaimundHH hat geschrieben:Und da ich , wie Eichi richtig vermutet, keine überzeugende Antworten auf meine Fragen bekomme, werde ich euch auch nicht mehr mit selbigen belästigen.
Klare Antworten wurden gegeben, z.B. hier (SSF) und hier (meine Wenigkeit) . Für das Lesen und Verstehen der Antworten sind wir, die wir Antworten geben, aber nicht zuständig. Also bitte woanders jemanden anpinkeln gehen.

EDIT:
RaimundHH hat geschrieben:Aber ist es nicht bezeichnend, daß der arme Kollege Parlox die hier anfangs gestellte Frage nicht verbindlich beantwortet bekommt.
Rechtssicherheit?!
Für Rechtssicherheit ist der Rechtweg zu beschreiten, dafür ist ein Forum schlicht ungeeignet.
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Beitrag von RaimundHH » 03.07.2013, 21:59

:!:

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Beitrag von am » 03.07.2013, 22:16

@RaimundHH

Ich bin so naiv und gehe davon aus, dass das FA einen Datenträger (oder z. B. einen Datensatz von Tesymex) verlangt und diesen automatisiert auswerten wird. Die entsprechende Software wird dann ein Ergebnis ausspucken, welches dann u. U. zu tiefergehenden Prüfungen führt.

Ansonsten ergibt das FT überhaupt gar keinen Sinn.
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Beitrag von Poorboy » 04.07.2013, 00:24

Da ein Taxameter ein Mess- und kein Eingabegerät ist, ist es schon dämlich, es mit einer Registrierkasse in einen Topf zu schmeißen.

Der Wert gestohlener Ware wird nicht in der Kasse erfasst, die Tour, die nicht bezahlt wurde, im Taxameter schon.

Das FA hat bei FT aber Kontrolldaten, die überwiegend in der Nähe der verbuchten Umsätze liegen sollten. 30% der Touren nicht bezahlt glaubt niemand.

Poorboy

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Beitrag von RaimundHH » 04.07.2013, 02:37

am hat geschrieben:@RaimundHH

Ich bin so naiv und gehe davon aus, dass das FA einen Datenträger (oder z. B. einen Datensatz von Tesymex) verlangt und diesen automatisiert auswerten wird. Die entsprechende Software wird dann ein Ergebnis ausspucken, welches dann u. U. zu tiefergehenden Prüfungen führt.

Ansonsten ergibt das FT überhaupt gar keinen Sinn.
MOin,

genau, deshalb fordert das Finanzamt ja auch keinen FT.

Denn im Sinne der Gleichbehandlung müßten die Finanzämter
dann ja auch sämtliche digital erfaßten (Bar)Einnahmen fortlaufend
auswerten, also auch von z.B. Gastronomie und Einzelhandel.
Denn das besagte Schreiben des BMFs bezieht sich eben auch auf
Registrierkassen und "Registrierwaagen". Die Besonderheit des Taxameters
besteht nur in seiner "Mobilität". Selbst die externe Speicherung wird
nicht explizit gefordert, sondern ergibt sich nur, wenn eine 10jährige
Speicherung im Gerät nicht möglich ist, wobei ich bis heute nicht verstehe,
warum diese technisch sicher mögliche Varaiante nicht in Betracht
gezogen wird. Warum soll ein Taxameter als Speichermedium unsicherer
sein, als eine Registrierkasse? Zumal ja eine zusätzliche externe
Speicherung und/oder ein Kontrollausdruck für die nachfolgende
Buchhaltung sowieso erforderlich ist.

Der Steuerpflichtige muß die digital erfaßten Einnahmen nachweisen
können. Ich verweise gerne nochmal auf die seit einigen Jahren
bestehende Pflicht der Speicherung von digital erstellten
Buchhaltungsdaten (z.B. Gewinnermittlung als Bemessungsgundlage der
Steuerpflicht).Diese digitalen Daten werden nicht regelmäßig
ausgewertet und in meinem Fall mußte ich sie nicht mal bei einer
Betriebsprüfung vorlegen.

Das Finanzamt hat doch gar kein Interesse an einer ständigen "Überwachung",
der Aufwand steht in keinem Verhältniss zum "Ertrag". Vielmehr
dienen die neuen Aufzeichungspflichten im Falle der Überprüfung
für beide Seiten als verlässliches Beweismittel und es muß nicht mehr
im Streitfall "gefeilscht" werden, wie es jetzt noch Usus ist. Und ich
spreche aus Erfahrung es wird gefeilscht.
Und bevor ich jetzt wieder der Steuerhinterziehung bezichtigt werde:
ich "feilsche" ständig mit dem Finanzamt, sei es um Fristen, die Höhe
der Vorauszahlungen, etc. Erst kürzlich hatte ich einen Disput um
einen vom FA falsch berechneten Umsatzsteuerbescheid.

Und auch, wenn jetzt meine Frage wieder ketzerisch gewertet
wird, wer kam eigentlich wann auf die Idee einen FT zu
entwickeln, er ist ja wohl kaum vom Himmel gefallen.


Grüße

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hermann
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Beitrag von hermann » 05.07.2013, 15:55

Kann man nicht die Amis mit der Speicherung der Daten beauftragen. Die machen das dann kostenlos:D
Der Profi ist nie so von seiner Arbeit überzeugt wie der Amateur.

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Beitrag von Anna Chronismus » 05.07.2013, 17:34

hermann hat geschrieben:Kann man nicht die Amis mit der Speicherung der Daten beauftragen. Die machen das dann kostenlos
Die Briten und Franzosen auch, dass wäre dann schon mehrfach redundant gesichert, und das zweifelsohne auf Top-Hardware und mit Spitzen-Administration. Mehr kann nun wirklich nicht gefordert werden ;-)
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