Na das wäre ja lustig... Wenn das Finanzamt wie in meinem Fall kein Fahrtenbuch zulässt sondern auf die 1% Regelung besteht weil ich kein Privatwagen habe und das FA mir unterstellt meinen BMW X3 für private Fahrten zu nutzen statt den Mini meiner Frau (sie haben ja auch Recht ) geht das natürlich so in Ordnung. Wenn das FA nun irgendqwann der Meinung ist das ich die 1% Regelung missbrauche, können sie mir mit anderer Argumentation die Einzelfahrtabrechnung überholzen? So ganz nach Gusto wie es ihnen gerade in den Kram passt und dem Fiskus mehr Geld ins Säckel spült?IK hat geschrieben: Ich bin kein 1%-Regelung Fachmann und ich weiß nicht, wer was nachweisen muss. Aber, wenn das Finazamt den Verdacht schöpft, dass damit die Schwarzfahrten produziert werden, können sie einem Auflage erteilen jede einzelne Privatfahrt schriftlich festzuhalten.
Bislang ist es so, das sich das FA um die Km des BMW gar nicht kümmert eben wegen der 1% Regelung. 540€ monatliches Einkommen anrechnen lassen ist auch irgendwie genug. Die bekommen mit schöner Regelmässigkeit Tankbeläge aus Bayern mit ins Kassenbuch. Soll mal einer was dagegen haben das ich mit der 1% Kiste in den Kurzurlaub fahre.