Hallo Leute !
Also ich habe mal eine grundsätzliche Frage: Ist das Fiskaltaximeter für einen mittelständischen Betrieb mit
sagen wir mal 5-6 Taxis im Kreis Flensburg oder Nordfriesland, d.h. Bundesland Schleswig-Holstein, gesetzliche
Pflicht oder kann ich meine Taxis auch mit normal Taximetern, d.h. ohne Fiskal, betreiben ?
Leider habe ich im Internet dazu keine Informationen gefunden bzw. das nicht so ganz verstanden; ich weiß
nur das das Eichgesetz vom Bundesrat geändert werden sollte und bin gerade dabei, mir das entsprechende
Bundesgesetzblatt zu besorgen !
Es geht halt darum, dass ich evtl. in dem Bereich Flensburg, Nordfriesland in einem Taxiunternehmen arbeiten
möchte und ich weiß das einige Taxiunternehmen sowas nicht eingebaut haben; wenn das nicht gesetzeskonform
ist, dann würde ich natürlich dort gar nicht erst anfangen zu arbeiten !
Also: Ist das Fiskaltaximeter für einen Betrieb im Kreis Flensburg oder Nordfriesland, Bundesland Schleswig-Holstein,
zum heutigen Datum, also September 2017, Pflicht oder nicht ?
Vielen Dank und Gruß
lnacke1975
Fiskaltaximeter-Gesetzliche Pflicht ab Januar 2017 !?
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Re: Fiskaltaximeter-Gesetzliche Pflicht ab Januar 2017 !?
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