Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

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sivas
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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von sivas » 18.02.2017, 11:53

taxipost hat geschrieben:du hast 2 geschäftsvorfälle
NEIN !
Du hast nur einen Geschäftsvorfall.

Du hast eine Leistung erbracht und forderst vom Leistungsempfänger die Bezahlung derselben.
Das Taxameter bemisst die Leistung mit einem Wert von XX,xx €.
Dem Kunden ist die Leistung aber mehr/weniger wert, also passt er den Zahlbetrag an.
Bist Du damit einverstanden, nimmst Du die Zahlung entgegen und vermerkst den Zahlungseingang in der geleisteten Höhe auf dem Schichtzettel, der Grundlage für das zuhause geführte Kassenbuch ist.

Von Trinkgeld ist bei alldem überhaupt keine Rede. Trinkgeld ist etwas, was nur AG und AN betrifft. Alles Geld was reinkommt, ist Firmeneinnahme. Der AG mag dem AN einen Teil davon als von der Besteuerung ausgenommenes Trinkgeld zugestehen - oder eben auch nicht.
Trägst Du einem Kunden einen Koffer in den dritten Stock, so gibt er Dir womöglich 5 € dafür. Diese 5 € sind aber kein Trinkgeld ! Sie sind Teil der Einnahme von zB 30 €, die Du für diesen Geschäftsvorfall in die Bücher schreibst.
Als Grund für den Geschäftsvorfall magst Du jetzt im Schichtzettel schreiben: 'Fahrt von A nach B + Koffertragen'. Machst Du das ?
Deshalb musst Du die 2 € auch nicht gesondert erfassen. Deine Einnahme betrug 10 € !

Von den 5 € für's Koffertragen müsstest Du ansonsten 19% MwSt abführen ! genauso wie für den Trinkgeldbetrag. Machst Du das ?

Ein unkompliziert geführter, handgeschriebener Schichtzettel bildet die Geschäftsvorfälle exakter ab, als eine, auf den Taxameter-Grundzahlen basierende, elektronische Buchführung.
Soll die genau sein, muss alles mögliche zusätzlich rein- und rausgebucht werden.
Allein der fehlende (tägliche) Kassenabgleich, der bei angestellten Fahrern unüblich ist, disqualifiziert jegliche EDV, weil Firmeneinnahmen verschwiegen werden.
Auch Trinkgelder müssen erst mal als Firmeneinnahme erfasst werden ! - bevor sie später wieder (zugunsten des AN) ausgebucht werden.
Zuletzt geändert von sivas am 18.02.2017, 13:46, insgesamt 15-mal geändert.

taxipost
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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von taxipost » 18.02.2017, 14:04

sivas,
deine ausführungen bzgl. trinkgeld sind grundlegend falsch.
das gleiche gilt für 7% o. 19%.

ferner, auch wenn du schichtzettel führst,
so muss auf dem schichtzettel dokumentiert werden,
dass 10er unbar auf die 8,- fahrt angefallen ist,
weil sonst dein kassenbestand, soll und ist, nicht abgegliechen werden kann.

die 10,- und somit auch die 8,- fahrt tauchen nämlich im kassenbuch niemal auf !
Zuletzt geändert von taxipost am 18.02.2017, 14:18, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von sivas » 18.02.2017, 14:19

Du kannst diesen Beitrag nicht mehr ändern oder löschen.
geht der Änderungszähler nur bis (hexadezimal) F ?

Ich wollte noch einfügen, dass auch bei einer elektronischen Buchführung ein handschriftlicher Schichtzettel erforderlich ist, da Rechnungs- und Pauschalfahrten ja irgendwie 'vor Ort' erfasst werden müssen, desweiteren werden Ausgaben getätigt.

Warum dann nicht einen Schichtzettel mit ALLEN Geschäftsvorfällen ? Dann kann man die Taxameter-Grundzahlen in die Tonne kicken :mrgreen:

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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von RaimundHH » 18.02.2017, 14:26

taxipost hat geschrieben:
und das gleich ist mit dem 10er.
8,- digitale aufzeichnung, weil diese mit einem dv-system ermittelt wurden und
2,- "irgendwie" festgehalten, weil diese nicht mit einem dv-system ermittelt wurden.
Moin,

ich soll also dem Steuerprüfer erklären, daß ich einen Einnahme von 10€ wie folgt erfasst und aufgezeichnet habe:
8€ digital per Taxameter, 2€ "irgendwie" anders

Vielleicht kann ja hier mal jemand eine "Fiskaltaxameteraufzeichnung" für eine Schicht reinstellen.
Und dann zeigst Du uns, wie man anhand dieser Aufzeichnung die steuerpflichtigen Einnahmen, weil nur darum geht es,
ermittelt.
Du bist doch ein großer Fan vom Kassenbuch. Woran erkenne ich bei den Taxmateraufzeichnungen nochmal die Bareingänge?

Der Sinn und Zweck einer Registrierkasse ist Zahlungseingänge/Einnahmen zu registrieren!
Und das kann und muss ein Taxameter laut gesetzlicher Definition nicht.

Grüße

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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von taxipost » 18.02.2017, 14:52

ich verbiete mir diese unterstellung, kassenbuch-fan :lol:
:lol:

du brauchst ihm das nicht besonders erklären,
das wird er schon von alleine sehen.
er wird nämlich sofort erkennen, das du 2,- tip bekommen hast. :mrgreen:

ferner ist es ein grosser irrglaube, dass alle einnahmen nur anhand der taxameter daten zu ermitteln sind.
bei einem ewu stellen die taxameterdaten nur einen teil der einnahmen dar.
das weisst jeder, besonders der prüfer.

deine einnahmen ergeben sich aus deiner buchführung, falls eine geführt wird oder
der belegablage.

auch eine reg.kasse dokumentiert ggf. nicht alle einnahmen.
Zuletzt geändert von taxipost am 18.02.2017, 15:45, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von sivas » 18.02.2017, 14:59

Wenn Du 'eine hübsche junge asiatische Studentin' am Baumarkt abholst, dabei deinen Kombi mit Sachen randvoll lädtst, sie nach Hause fährtst, ihr die Sachen auf ihre Bude trägst, ist das KEIN steuerlich begünstigter Personentransport mehr sondern ein Warentransport, da selbiger überwiegt.
Die dadurch erhaltenen zB 35 € musst Du voll als Einnahme verbuchen und 19% MwSt davon abführen. Mit Trinkgeld lässt sich da auch nicht argumentieren, wieviel von den 35 € wären das ? und Ladezeit ist keine Wartezeit, den Preis dafür kannst Du frei vereinbaren - konnte Sie auch ... war wohl doch keine Studentin :mrgreen:
Zuletzt geändert von sivas am 18.02.2017, 15:30, insgesamt 5-mal geändert.

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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von taxipost » 18.02.2017, 15:20

und damit taxifahrer nicht auf blöde ideen kommen,
hat Berlin festgelgt,
das der taxameter beim eintreffen am bestellort einzuschalten ist.

das Deutsche Parlament hat wiederum beschlossen,
dass taxifahrten bis 50km usw. mit 7% zu besteuern sind.

sivas und RaimundHH,
ist nicht böse gemeint,
aber gerade ihr solltet über einen "richtigen" taxameter nachdenken.
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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von Poorboy » 19.02.2017, 05:18

RaimundHH hat geschrieben:
Warum diskutieren sowohl wir als Betroffenen, als auch die Behörden seit nunmehr über 6 Jahre ergebnislos?
Wenn die Verordnung so eindeutig ist, warum wird sie dann nicht einheitlich bundesweit umgesetzt? Immerhin gilt sie ja auch bundesweit.

Könnte es vielleicht sein, daß die Verordnung in sich widersprüchlich ist und somit gar nicht vollständig erfüllt werden kann?

Das ist der Punkt! Der Gesetzgeber hat keine Normen definiert. Unbekannte Normen kann niemand erfüllen.
Darum ja die Nachbesserung zum Gesetz Ende 2016 mit neuer Frist zur Umsetzung.

Poorboy
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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von taxipost » 19.02.2017, 12:34

richtig, Poorboy.

daher brauchst du vorerst kein insika.
es wird dir kein bestimmtes system vorgeschrieben.
es wird dir überhaupt nicht vorgeschrieben, ein system zu benutzen.

einzelaufzeichnungen sind aber pflicht, für "alle".

das hat bmf am 28.12.2016 klargrstellt.

daraus könnte man schlussfolgern,
dass handgeschriebene einzelaufzeichnungen möglich/erlaubt sind.
am 28.12 stellte bmf auch klar,
dass taxameter den reg.kassen gleichzustellen sind.

schauen wir uns also erstmal an,
was gilt denn für "alte" reg.kassen

hier ist die sache eindeutig.

bis zum 31.12.2016 konnte jede reg.kasse eingesetzt werden.
nach dem 31. dürfen nur noch reg.kassen eingesetzt werden,
die ein "sicheres" journal liefern.

alle anderen dürfen nicht mehr betrieben werde bzw.
aufzeichnungen werden beanstandet und als ungenügend abgestempelt.

der einsatz einer offenen ladenkasse ist erlaubt,
aber auch hier gilt die einzelaufzeichnungspflicht.
das gilt auch, wenn man von einer "alten" reg.kasse zur offener wechselt.

da eine offenen ladenkasse kein "technisches gerät" ist,
müssen die aufzeichnungen,
falls nicht von der pflicht befreit,
auf eine andere art und weise erstellt werden.

bmf sagt, taxameter sind reg.kassen gleichgestellt.

stellt man jetzt die analogie zur reg.kassen her,
dann bedeutet das,
dass taxameterdaten nur auf eine art und weise erstellt werden können.
das journal muss vom taxameter selbst erzeugt werden,

weil das erzeugte journal,
welches "vorfälle", die mittels eines technischen gerätes getätigt wurden, wiedergibt,
neben den einzelnen "vorfällen"
auch die strukturinformationen zu jedem einzelnen vorfall und
zum technischen gerät liefern muss.

handgeführte einzelaufzeichnungen enthalten nur angaben zu geschäftsvorfall.
keine strukturinformationen des taxameters.

daher sind sie ungenügend.

ob jetzt alle bundeslände gleich verfahren,
spielt keine rolle,
weil jedes bundesland erleichertungen für angemessen halten kann.
Berlin und Hamburg sehen keine notwendigkeit für erleichterungen.

willst du, Poorboy, dich darauf berufen,
dass am in Lübeck weiterhin ohne ft rumfahren kann und du in Hamburg nicht ?!

im übrigen bleibt,
der aufwand,
den man betreiben müsste um handgeschriebene einzelaufzeichnungen
mit allen angaben einigermassen korrekt zu führen,
ist wesentlich grösser und kostspieliger
als eine einmalige investition, 3,14x daumen, 200,- und 6,90 /monat (umbau auf cey online)
und ruhe bis ende 2022.
Zuletzt geändert von taxipost am 19.02.2017, 12:50, insgesamt 6-mal geändert.
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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von sivas » 19.02.2017, 13:11

taxipost hat geschrieben:am 28.12 stellte bmf auch klar,
dass taxameter den reg.kassen gleichzustellen sind.
... wenn Du deren Daten als Grundlage für Deine Buchhaltung nutzt !

Musst Du aber nicht. Ein handgeschriebener Schichtzettel (handgeschrieben wegen der Unveränderbarkeit bzw der Nachvollziehbarkeit von Veränderungen) mit der Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle und 'nem Bargeldabgleich zu Schichtende zwecks Überprüfung der Vollständigkeit der Aufzeichnung langt.
Die Korrektheit Deiner Aufzeichnungen kannst Du auch mittels der Taxameterdaten zu Schichtbeginn -Ende überprüfen, ausser Konkurrenz sozusagen, solltest Du sogar, man weiss ja nie ...
Gleichzeitig würde ich den Kfz-Km-Stand notieren, wie auch Beginn und Ende der Privatnutzung festzuhalten ist. Arbeitszeitdokumentation nicht zu vergessen ! auch wenn sie nur mittels mitlaufendem Navi durchgeführt wird.

irgendwie wiederholt sich alles ...

Das Schöne an 'nem handgeschriebenen Schichtzettel ist halt, dass Du dort noch viel mehr notieren kannst, zB WOHER die Fahrten kommen: Anruf/Funk/Halteplatz/App/Winker.
Und das Schichtzettelbuch kannst Du überall zur Hand haben, um schnell mal zurückzublättern zwecks Auffinden von Fahrtdetails. Oder um Deine Buchhaltung zu machen, an Orten wo Du keinen Strom aber Zeit hast.
Zuletzt geändert von sivas am 19.02.2017, 13:48, insgesamt 8-mal geändert.

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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von sivas » 19.02.2017, 14:09

taxipost hat geschrieben:im übrigen bleibt,
der aufwand,
den man betreiben müsste um handgeschriebene einzelaufzeichnungen
mit allen angaben einigermassen korrekt zu führen,
ist wesentlich grösser und kostspieliger
als eine einmalige investition, 3,14x daumen, 200,- und 6,90 /monat (umbau auf cey online)
und ruhe bis ende 2022.
Da muss ich Dir Recht geben. Deswegen liess mein Chef auch 'das Kabel' verlegen. Er ist aber jetzt nicht mehr 'Herr über seine Daten', das wäre mir auch Umständlichkeiten wert.

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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von Hauptberuflich » 19.02.2017, 14:54

Zitat von taxipost: als eine einmalige investition, 3,14x daumen, 200,- und 6,90 /monat (umbau auf cey online)

Cey online baut dir doch hier in Berlin keiner mehr ein. Oder doch? Dann bitte um Adresse. Mir wurde immer gesagt: gibt es nicht mehr, oder: ist nicht zulässig...
Danke im Voraus!

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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von RaimundHH » 19.02.2017, 16:16

taxipost hat geschrieben:
bmf sagt, taxameter sind reg.kassen gleichgestellt.

.
Moin,

vielleicht muß dann mal jemand dem BMF die gesetzlichen und technischen Vorgaben (BOKraft, MID) eines
Taxameters näher erläutern.

Das Taxameter zeichnet einen angeblichen steuerrelevanten "Vorgang" auf.
Als Steuerprüfer würde ich dann mal 3 "steuerrelevante" Fragen zur dieser Aufzeichnung stellen:
Wie hoch ist der steuerrelevanten Zahlbetrag?
Welcher MwSt-Satz wurde verwendet, bzw. wie hoch ist der MwSt-Anteil?
Handelt es sich um eine Bareinnahme?

Im Gegensatz zu einer Registrierkasse errfasst das Taxameter keiner dieser steuerrelevanten Daten.

Entweder wurden die gesetzlichen Vorgaben für Registrierkassen dahingehend verändert, daß diese Daten nicht mehr
als steuerrelevant und aufzeichnungspflichtig gelten oder, was eher meiner Meinung ist, können Taxameter eben nicht
Registrierkassen gleichgestellt werden.

Und wenn Du argumentierst, daß Registrierkassen evtl. nicht alle Einnahmen erfassen, dann kann das doch nur für unbare Einnahmen (Leistungen auf Rechnung)
gelten, aber ganz sicher nicht für Bareinnahmen.

Was nützen die Strukturinformationen des Taxameters zu jedem Vorfall, wenn der Vorfall selbst aus steuerlicher Sicht falsch/unvollständig
erfasst wird. Das Endergebnis ist zwar falsch, aber die Art der Entstehung ist unveränderbar sicher dokumentiert.
Blöd nur, daß für die Steuerlast und das Finanzamt das richtige Endergebnis und nicht die Art der Entstehung maßgebend ist.

Nur mal zum Spaß: Das Taxameter zeichnet doch auch meine gefahrenen Kilometer auf. Der digitale Bordcomputer im Auto macht das auch.
Muß ich jetzt per OBD-Stecker meinen Bordcomputer auslesen und aufzeichnen?

Grüße

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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von Pirat » 19.02.2017, 16:53

Es ist einfacher Einnahmen zu den gefahrenen Kilometern plausibel zu machen, als andersrum... - und den Spritverbrauch nicht vergessen...
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von sivas » 19.02.2017, 17:09

GoBD hat geschrieben:1.11 Datenverarbeitungssystem; Haupt-, Vor- und Nebensysteme
Unter DV-System wird die im Unternehmen ... eingesetzte Hard- und Software verstanden, ... Dazu gehören das Hauptsystem sowie Vor- und Nebensysteme (... Kassensystem ... Taxameter ... elektronische Waagen ...) einschließlich der Schnittstellen zwischen den Systemen.
Weshalb sollten Daten aufgezeichnet werden, wenn gar kein DV-System genutzt wird, lediglich ein eigenständiges Vor- oder Nebensystem ?
Zuletzt geändert von sivas am 19.02.2017, 17:50, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von sivas » 19.02.2017, 17:19

RaimundHH hat geschrieben:
taxipost hat geschrieben:bmf sagt, taxameter sind reg.kassen gleichgestellt.
... als Vor- oder Nebensystem eines DV-Systemes.

Für die Kasse gibt's ein eigenes Gesetz, sollte sie ohne DV-System genutzt werden, für Taxameter (noch) nicht.
Zuletzt geändert von sivas am 19.02.2017, 17:58, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von taxipost » 20.02.2017, 08:48

Hauptberuflich hat geschrieben:Zitat von taxipost: als eine einmalige investition, 3,14x daumen, 200,- und 6,90 /monat (umbau auf cey online)

Cey online baut dir doch hier in Berlin keiner mehr ein. Oder doch? Dann bitte um Adresse. Mir wurde immer gesagt: gibt es nicht mehr, oder: ist nicht zulässig...
Danke im Voraus!
alle machen es.
sie erzählen dir was vom bären.
das letzte mir bekannte auto wurde bei Heedfeld gemacht.

alledings war Heedfeld nicht besonders freundlich und
hat vergessen den cey zu aktiviert.
das wurde dann in der ullsteinstr gemacht.

den vertrag gibt es per mail von hale.
wenn du willst, kann ich dir die orig. mail von hale mit dem vertrag weiterleiten.
bearbeitungszeit hale - ca. eine woche.

im übrigen,
cey online geht mit mct 06, mct 05, spt 02 und neuere stp 01.
Zuletzt geändert von taxipost am 20.02.2017, 09:10, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von taxipost » 20.02.2017, 09:03

RaimundHH hat geschrieben:
taxipost hat geschrieben:
bmf sagt, taxameter sind reg.kassen gleichgestellt.

.
Moin,

vielleicht muß dann mal jemand dem BMF die gesetzlichen und technischen Vorgaben (BOKraft, MID) eines
Taxameters näher erläutern.

Das Taxameter zeichnet einen angeblichen steuerrelevanten "Vorgang" auf.
Als Steuerprüfer würde ich dann mal 3 "steuerrelevante" Fragen zur dieser Aufzeichnung stellen:
Wie hoch ist der steuerrelevanten Zahlbetrag?
Welcher MwSt-Satz wurde verwendet, bzw. wie hoch ist der MwSt-Anteil?
Handelt es sich um eine Bareinnahme?

Im Gegensatz zu einer Registrierkasse errfasst das Taxameter keiner dieser steuerrelevanten Daten.

...
es sollen einzelne daten aufbewahrt werden.
das, was der hersteller möglich gemacht hat, soll aufgezeichnet werden.
es ist egal, welche detaillierten informationen das sind, so lange es alle, berzogen auf dieses gerät, sind.
alle taxameter liefern die gleichen daten, nur die alten können sie nicht speichern.

das was da ist, soll gespeichert werden.
nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Zuletzt geändert von taxipost am 20.02.2017, 09:12, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von Hauptberuflich » 20.02.2017, 10:17

Danke für die ausführliche Antwort,taxipost.
Wäre sehr nett wenn du mir die mail von Hale noch schicken könntest.
Das cey online System ist doch eindeutig das beste.Ich verstehe gar nicht warum sich alle diesen anderen Müll haben aufquatschen lassen. Wahrscheinlich wurde denen auch gesagt:gibt es nicht in Deutschland/nicht zulässig.

RaimundHH
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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von RaimundHH » 20.02.2017, 15:12

taxipost hat geschrieben: es sollen einzelne daten aufbewahrt werden.
das, was der hersteller möglich gemacht hat, soll aufgezeichnet werden.
es ist egal, welche detaillierten informationen das sind, so lange es alle, berzogen auf dieses gerät, sind.
alle taxameter liefern die gleichen daten, nur die alten können sie nicht speichern.

das was da ist, soll gespeichert werden.
nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Moin,

also das BMF schrieb am 26.11.2010 von digital erfassten Geschäftsvorfällen, die Hamburger Berhörde schrieb in ihrem letzten
Schreiben vom 7.2.2017 von digital erfassten Umsätzen und Du schreibst inzwischen nur noch von digital erfassten Daten. Also
soll ich doch mein Bordcomputer per OBD auslesen, sind ja auch digital erfasste Daten, die irgendwie Rückschlüsse auf meine
Umsätze erlauben. :wink:

Grüße

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