Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch
Hamburg mimt den Saubermann
Hamburg holt den Besen aus dem Keller: Saubermachen ist angesagt.
http://www.taxi-heute.de/Taxi-News/News ... eter-Druck
http://www.taxi-heute.de/Taxi-News/News ... eter-Druck
- Taxi Georg
- Vielschreiber
- Beiträge: 10644
- Registriert: 10.06.2007, 09:09
- Wohnort: Düsseldorf am Rhein
- Kontaktdaten:
Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch
In dem ich jede Fahrt einzel handschriftlich dokumentiere!Die Verkehrsgewerbeaufsicht will von allen Taxiunternehmern, die noch keine Fiskaltaxameter nutzen, wissen, wie sie ihrer Einzelaufzeichnungspflicht nachkommen wollen
Quittung mit Durchschlag reicht vollkommen aus!
Wo ist das Problem?
Bitte betrachtet meine Postings nicht als Verpflichtung, sondern nur als gutgemeinte Hinweise!
Diese Hinweise sollen auch keine Rechts-/Steuerberatung darstellen oder sollen diese ersetzen. ☑
Diese Hinweise sollen auch keine Rechts-/Steuerberatung darstellen oder sollen diese ersetzen. ☑
Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch
Die mögliche Veränderbarkeit Deiner Zettelwirtschaft, da kann schon mal ein Zettelchen verschwinden oder neu geschrieben werden.Taxi Georg hat geschrieben:In dem ich jede Fahrt einzel handschriftlich dokumentiere!Die Verkehrsgewerbeaufsicht will von allen Taxiunternehmern, die noch keine Fiskaltaxameter nutzen, wissen, wie sie ihrer Einzelaufzeichnungspflicht nachkommen wollen
Quittung mit Durchschlag reicht vollkommen aus!
Wo ist das Problem?
Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch
Wozu den Durchschlag ?Taxi Georg hat geschrieben:Quittung mit Durchschlag reicht vollkommen aus!
Du hast doch den Geschäftsvorfall 'Zahlungseingang' bereits in Deinen Büchern festgehalten.
Mit dem Ausstellen der Quittung bescheinigst Du diesen Vorgang lediglich dem Zahlungspflichtigen gegenüber.
Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch
Ihr schreibt also "digital" auf?? Wie geht das ??
Poorboy
Poorboy
Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch
Das Taxameter erzeugt keine steuerlich relevanten Daten ! Ihr macht sie erst zu solchen.Verkehrsgewerbeaufsicht hat geschrieben:... der im Taxameter erzeugten steuerlich relevanten Daten
Steuerlich relevant ist der Geschäftsvorfall der Einnahme, er verändert die Vermögenszusammensetzung des Betriebes. Die Höhe dieses Betrages weicht zu 96% von dem durch das Taxameter angezeigten Betrag ab, bei Pauschalfahrten zB über die Pflichtfahrgebietsgrenze hinaus, ist der Taxameter-Betrag sogar NULL.
Wer allerdings die Summe der Taxameter-Einzelfahrpreise als Einnahme erklärt ... der unterschlägt idR Betriebseinnahmen, da zB das Trinkgeld nirgendwo erfasst wird. Viel wichtiger ist allerdings, dass er damit die digital vorliegenden Taxameterdaten erst zu 'steuerlich relevanten Daten' macht, da seine Buchhaltung darauf basiert - und nicht auf einem korrekt geführten handschriftlichen Kassenbuch.
In Mehrwagenunternehmen ist die Führung und Kontrolle von handschriftlichen Kassenbüchern allerdings nicht praktikabel - da kann, speziell wegen der Einzelaufzeichnungspflicht, nur noch digital gearbeitet werden.
Zuletzt geändert von sivas am 11.02.2017, 16:25, insgesamt 10-mal geändert.
Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch
wenn er handschriftlich auf einem tablet schreibt,Poorboy hat geschrieben:Ihr schreibt also "digital" auf?? Wie geht das ??
Poorboy
dann wird es digital gespeichert
Verwarnungszähler: 1
Follower: 1. SSF
Follower: 1. SSF
Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch
könnte man annehmen.Taxi Georg hat geschrieben:In dem ich jede Fahrt einzel handschriftlich dokumentiere!Die Verkehrsgewerbeaufsicht will von allen Taxiunternehmern, die noch keine Fiskaltaxameter nutzen, wissen, wie sie ihrer Einzelaufzeichnungspflicht nachkommen wollen
Quittung mit Durchschlag reicht vollkommen aus!
Wo ist das Problem?
allerding wird das im einzelfall auf den prüfer ankommen,
weil die daten direkt im bzw. durch den taxameter gespeichert werden sollen.
vorausgesetzt, dass dein taxameter nicht erweiterungsfähig ist, zb. 1155.
Zuletzt geändert von taxipost am 12.02.2017, 10:22, insgesamt 2-mal geändert.
Verwarnungszähler: 1
Follower: 1. SSF
Follower: 1. SSF
Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch
es ist zweitrangig ob oder in wie weit die taxameter daten steuerrelevant sind,sivas hat geschrieben:Das Taxameter erzeugt keine steuerlich relevanten Daten ! Ihr macht sie erst zu solchen.Verkehrsgewerbeaufsicht hat geschrieben:... der im Taxameter erzeugten steuerlich relevanten Daten
...
weil gemäss der ao alle aufzweichnungen, auch sonstige aufzeichnungen, aufzubewahren sind.
jeder geschäftsvorfall soll von der entstehung bis zum abschluss dokumentiert werden.
unabhängig davon, ob der abschluss einen steuerbaren umsatz brachte oder nicht.
allerdings bin ich mir immernoch nicht sicher,
was zb. mit alten kienzle 1155 taxametern ist.
bei diesen gibt es keine möglichkeit der speicherung, intern und extern nicht.
eine generelle wechselpflicht besteht nicht.
damit ist man zwar nicht von der einzelaufzeichnungspflicht befreit,
aber die form dieser dürfte hier offen sein.
das dürfte aber nur auf ganz wenige zutreffen.
wie gesagt,
alle inhaber eines mid taxameters (t21, mct-06, stp-02 etc.) oder eines hale mct-05 oder stp-01 müssen erweiterungen installieren,
weil erweiterungen möglich/verfügbar sind,
zb. hale cey online oder pay-co-app.
bei t21 sind erweiterungen nicht nötig, weil man mittels usb den speicher auslesen kann, oder?
Zuletzt geändert von taxipost am 12.02.2017, 10:26, insgesamt 6-mal geändert.
Verwarnungszähler: 1
Follower: 1. SSF
Follower: 1. SSF
Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch
Grund des Geschäftsvorfalles = Fahrt von A nach Btaxipost hat geschrieben:jeder geschäftsvorfall soll von der entstehung bis zum abschluss dokumentiert werden.
Abschluss = Einnahme von XX €
Landen wir wieder bei dem Waagen-Kassen-Problem. Das Taxameter entspricht der digitalen Waage und der Geldbeutel der 'analogen' Kasse. Digitalwaagendaten sind nicht aufzeichnungspflichtig, Daten digitaler Kassen sehr wohl, solche haben wir aber (noch ?) nicht.
Zuletzt geändert von sivas am 12.02.2017, 12:30, insgesamt 5-mal geändert.
Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch
daten einer digitalen waagen, nur waage, sind nicht aufzeichnungspflichtig.
wenn die waage also nur das gewicht und keine angaben zum preis des wiegeguts macht, dann s.o.
waagen mit kassenfunktion sind aufzeichnungspflichtig.
scheinbar sieht bmf im taxameter eine analogie zur einer waage mit kassefunktion.
irgendwie auch logisch, weil du darfst nur das verlangen,
was der taxameter anzeigt.
und das sind keine meter oder km, sondern euronen.
auch wenn man jetzt sagen würde,
hier werden nur meter bzw. zeit als euro-zahl dargestellt,
so bleibt taxameter nicht ein reines messgerät,
weil zu jeder fahrt eine einschaltgebühr berechnet wird.
und diese ist unabhängig der strecke bzw. zeit.
ich verstehe was du meist und deine sichtweise gefällt mir.
allerdings sehe ich wenig bereitschaft zur einsicht bei den behörden.
wenn die waage also nur das gewicht und keine angaben zum preis des wiegeguts macht, dann s.o.
waagen mit kassenfunktion sind aufzeichnungspflichtig.
scheinbar sieht bmf im taxameter eine analogie zur einer waage mit kassefunktion.
irgendwie auch logisch, weil du darfst nur das verlangen,
was der taxameter anzeigt.
und das sind keine meter oder km, sondern euronen.
auch wenn man jetzt sagen würde,
hier werden nur meter bzw. zeit als euro-zahl dargestellt,
so bleibt taxameter nicht ein reines messgerät,
weil zu jeder fahrt eine einschaltgebühr berechnet wird.
und diese ist unabhängig der strecke bzw. zeit.
ich verstehe was du meist und deine sichtweise gefällt mir.
allerdings sehe ich wenig bereitschaft zur einsicht bei den behörden.
Zuletzt geändert von taxipost am 12.02.2017, 15:18, insgesamt 3-mal geändert.
Verwarnungszähler: 1
Follower: 1. SSF
Follower: 1. SSF
-
- Vielschreiber
- Beiträge: 4269
- Registriert: 29.11.2013, 00:28
Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch
Hast Du bei Dieser Aussage nicht eventuell das Wörtchen "als ausschließliche Einnahme" vergessen?sivas hat geschrieben:Wer allerdings die Summe der Taxameter-Einzelfahrpreise als Einnahme erklärt ... der unterschlägt idR Betriebseinnahmen, ......
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 12.02.2017, 15:36, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch
ok, 'ne 11. Änderung geht aber nicht mehr.
-
- Vielschreiber
- Beiträge: 4269
- Registriert: 29.11.2013, 00:28
Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch
Da kann man mal sehen: Jetzt steht deine Falschaussage wegen einer kurzen Unachtsamkeit bis ans Ende aller Zeiten im Internet.
Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch
Na ja, bei diesem Thema wurden und werden Falschaussagen und -Behauptungen bis in die höchsten Stellen gemacht - jedem so, wie es ihm beliebt - je nachdem welche Interessen er vertritt.
Ich fänd's toll, wenn sich meine Ansicht durchsetzt, aber irgendwie stehe ich damit wohl recht alleine da ...
Ich fänd's toll, wenn sich meine Ansicht durchsetzt, aber irgendwie stehe ich damit wohl recht alleine da ...
Zuletzt geändert von sivas am 12.02.2017, 23:11, insgesamt 2-mal geändert.
- Taxi Georg
- Vielschreiber
- Beiträge: 10644
- Registriert: 10.06.2007, 09:09
- Wohnort: Düsseldorf am Rhein
- Kontaktdaten:
Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch
Möglich, mag sein, dennoch interessiert es mich nicht ob "hätten", "sollen", "können" oder "werden"!TaxiBabsi hat geschrieben:Die mögliche Veränderbarkeit Deiner Zettelwirtschaft, da kann schon mal ein Zettelchen verschwinden oder neu geschrieben werden.
Eine Buchhaltung muss plausibel sein!
Bitte betrachtet meine Postings nicht als Verpflichtung, sondern nur als gutgemeinte Hinweise!
Diese Hinweise sollen auch keine Rechts-/Steuerberatung darstellen oder sollen diese ersetzen. ☑
Diese Hinweise sollen auch keine Rechts-/Steuerberatung darstellen oder sollen diese ersetzen. ☑
Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch
Moin,taxipost hat geschrieben:
waagen mit kassenfunktion sind aufzeichnungspflichtig.
scheinbar sieht bmf im taxameter eine analogie zur einer waage mit kassefunktion.
irgendwie auch logisch, weil du darfst nur das verlangen,
was der taxameter anzeigt.
und das sind keine meter oder km, sondern euronen.
nur daß im Gegensatz zum Taxameter bei der Registrierwaage der angezeigte Preis als Einnahme verbucht werden kann.
Die Kassenfunktion bezieht sich nicht auf die Umrechnung von Kilogramm/Euro, sondern auf die Erfassung als Einnahme.
Grüße
Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch
Entweder Kasse oder Messgerät.
Tut mir leid, können Sie vielleicht morgen bezahlen ? meine Kasse wird gerade geeicht
Tut mir leid, können Sie vielleicht morgen bezahlen ? meine Kasse wird gerade geeicht
Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch
nicht kasse und auch kein messgerät,
sondern ein aufzeichnungsgerät.
sondern ein aufzeichnungsgerät.
Zuletzt geändert von taxipost am 13.02.2017, 16:15, insgesamt 1-mal geändert.
Verwarnungszähler: 1
Follower: 1. SSF
Follower: 1. SSF
- Taxi Georg
- Vielschreiber
- Beiträge: 10644
- Registriert: 10.06.2007, 09:09
- Wohnort: Düsseldorf am Rhein
- Kontaktdaten:
Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch
Nur zur Info!
Auch ein handschriftlich verfasster Schichtzettel speichert prinzipiell Einzelsummen unveränderbar
und müsste somit den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entsprechen.
Ratsam wäre es dennoch, die internen Schichtzettel gegen Gebühr dem Finanzamt vorzulegen.
Es gebe dann eine schriftliche Rückmeldung, aus der hervorginge, ob die Schichtzettel den Anforderungen entsprechen oder nicht.
Bei einem positiven Bescheid könne man seine Schichtzettel bei einer Prüfung dem prüfenden Finanzbeamten vorlegen.
Diesen Rat gab Dirk Holl, stellvertretender Vorsitzender des
Taxiverbands Baden-Württemberg (TVD), bei der
Jahreshauptversammlung am 15. Oktober 2016 in Pforzheim.
Auch ein handschriftlich verfasster Schichtzettel speichert prinzipiell Einzelsummen unveränderbar
und müsste somit den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entsprechen.
Ratsam wäre es dennoch, die internen Schichtzettel gegen Gebühr dem Finanzamt vorzulegen.
Es gebe dann eine schriftliche Rückmeldung, aus der hervorginge, ob die Schichtzettel den Anforderungen entsprechen oder nicht.
Bei einem positiven Bescheid könne man seine Schichtzettel bei einer Prüfung dem prüfenden Finanzbeamten vorlegen.
Diesen Rat gab Dirk Holl, stellvertretender Vorsitzender des
Taxiverbands Baden-Württemberg (TVD), bei der
Jahreshauptversammlung am 15. Oktober 2016 in Pforzheim.
Bitte betrachtet meine Postings nicht als Verpflichtung, sondern nur als gutgemeinte Hinweise!
Diese Hinweise sollen auch keine Rechts-/Steuerberatung darstellen oder sollen diese ersetzen. ☑
Diese Hinweise sollen auch keine Rechts-/Steuerberatung darstellen oder sollen diese ersetzen. ☑