Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Rechtliche und technische Entwicklung.
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Hamburg mimt den Saubermann

Beitrag von TaxiBabsi » 11.02.2017, 11:23

Hamburg holt den Besen aus dem Keller: Saubermachen ist angesagt.

http://www.taxi-heute.de/Taxi-News/News ... eter-Druck

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Taxi Georg
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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von Taxi Georg » 11.02.2017, 11:42

Die Verkehrsgewerbeaufsicht will von allen Taxiunternehmern, die noch keine Fiskaltaxameter nutzen, wissen, wie sie ihrer Einzelaufzeichnungspflicht nachkommen wollen
In dem ich jede Fahrt einzel handschriftlich dokumentiere!
Quittung mit Durchschlag reicht vollkommen aus!
Wo ist das Problem?
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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von TaxiBabsi » 11.02.2017, 11:55

Taxi Georg hat geschrieben:
Die Verkehrsgewerbeaufsicht will von allen Taxiunternehmern, die noch keine Fiskaltaxameter nutzen, wissen, wie sie ihrer Einzelaufzeichnungspflicht nachkommen wollen
In dem ich jede Fahrt einzel handschriftlich dokumentiere!
Quittung mit Durchschlag reicht vollkommen aus!
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Die mögliche Veränderbarkeit Deiner Zettelwirtschaft, da kann schon mal ein Zettelchen verschwinden oder neu geschrieben werden.

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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von sivas » 11.02.2017, 14:49

Taxi Georg hat geschrieben:Quittung mit Durchschlag reicht vollkommen aus!
Wozu den Durchschlag ?
Du hast doch den Geschäftsvorfall 'Zahlungseingang' bereits in Deinen Büchern festgehalten.
Mit dem Ausstellen der Quittung bescheinigst Du diesen Vorgang lediglich dem Zahlungspflichtigen gegenüber.

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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von Poorboy » 11.02.2017, 15:21

Ihr schreibt also "digital" auf?? Wie geht das ??

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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von sivas » 11.02.2017, 15:38

Verkehrsgewerbeaufsicht hat geschrieben:... der im Taxameter erzeugten steuerlich relevanten Daten
Das Taxameter erzeugt keine steuerlich relevanten Daten ! Ihr macht sie erst zu solchen.

Steuerlich relevant ist der Geschäftsvorfall der Einnahme, er verändert die Vermögenszusammensetzung des Betriebes. Die Höhe dieses Betrages weicht zu 96% von dem durch das Taxameter angezeigten Betrag ab, bei Pauschalfahrten zB über die Pflichtfahrgebietsgrenze hinaus, ist der Taxameter-Betrag sogar NULL.

Wer allerdings die Summe der Taxameter-Einzelfahrpreise als Einnahme erklärt ... der unterschlägt idR Betriebseinnahmen, da zB das Trinkgeld nirgendwo erfasst wird. Viel wichtiger ist allerdings, dass er damit die digital vorliegenden Taxameterdaten erst zu 'steuerlich relevanten Daten' macht, da seine Buchhaltung darauf basiert - und nicht auf einem korrekt geführten handschriftlichen Kassenbuch.

In Mehrwagenunternehmen ist die Führung und Kontrolle von handschriftlichen Kassenbüchern allerdings nicht praktikabel - da kann, speziell wegen der Einzelaufzeichnungspflicht, nur noch digital gearbeitet werden.
Zuletzt geändert von sivas am 11.02.2017, 16:25, insgesamt 10-mal geändert.

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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von taxipost » 12.02.2017, 09:38

Poorboy hat geschrieben:Ihr schreibt also "digital" auf?? Wie geht das ??

Poorboy
wenn er handschriftlich auf einem tablet schreibt,
dann wird es digital gespeichert :mrgreen:
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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von taxipost » 12.02.2017, 09:42

Taxi Georg hat geschrieben:
Die Verkehrsgewerbeaufsicht will von allen Taxiunternehmern, die noch keine Fiskaltaxameter nutzen, wissen, wie sie ihrer Einzelaufzeichnungspflicht nachkommen wollen
In dem ich jede Fahrt einzel handschriftlich dokumentiere!
Quittung mit Durchschlag reicht vollkommen aus!
Wo ist das Problem?
könnte man annehmen.
allerding wird das im einzelfall auf den prüfer ankommen,
weil die daten direkt im bzw. durch den taxameter gespeichert werden sollen.
vorausgesetzt, dass dein taxameter nicht erweiterungsfähig ist, zb. 1155.
Zuletzt geändert von taxipost am 12.02.2017, 10:22, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von taxipost » 12.02.2017, 10:15

sivas hat geschrieben:
Verkehrsgewerbeaufsicht hat geschrieben:... der im Taxameter erzeugten steuerlich relevanten Daten
Das Taxameter erzeugt keine steuerlich relevanten Daten ! Ihr macht sie erst zu solchen.

...
es ist zweitrangig ob oder in wie weit die taxameter daten steuerrelevant sind,
weil gemäss der ao alle aufzweichnungen, auch sonstige aufzeichnungen, aufzubewahren sind.

jeder geschäftsvorfall soll von der entstehung bis zum abschluss dokumentiert werden.
unabhängig davon, ob der abschluss einen steuerbaren umsatz brachte oder nicht.

allerdings bin ich mir immernoch nicht sicher,
was zb. mit alten kienzle 1155 taxametern ist.

bei diesen gibt es keine möglichkeit der speicherung, intern und extern nicht.
eine generelle wechselpflicht besteht nicht.
damit ist man zwar nicht von der einzelaufzeichnungspflicht befreit,
aber die form dieser dürfte hier offen sein.
das dürfte aber nur auf ganz wenige zutreffen.

wie gesagt,
alle inhaber eines mid taxameters (t21, mct-06, stp-02 etc.) oder eines hale mct-05 oder stp-01 müssen erweiterungen installieren,
weil erweiterungen möglich/verfügbar sind,
zb. hale cey online oder pay-co-app.
bei t21 sind erweiterungen nicht nötig, weil man mittels usb den speicher auslesen kann, oder?
Zuletzt geändert von taxipost am 12.02.2017, 10:26, insgesamt 6-mal geändert.
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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von sivas » 12.02.2017, 12:15

taxipost hat geschrieben:jeder geschäftsvorfall soll von der entstehung bis zum abschluss dokumentiert werden.
Grund des Geschäftsvorfalles = Fahrt von A nach B
Abschluss = Einnahme von XX €

Landen wir wieder bei dem Waagen-Kassen-Problem. Das Taxameter entspricht der digitalen Waage und der Geldbeutel der 'analogen' Kasse. Digitalwaagendaten sind nicht aufzeichnungspflichtig, Daten digitaler Kassen sehr wohl, solche haben wir aber (noch ?) nicht.
Zuletzt geändert von sivas am 12.02.2017, 12:30, insgesamt 5-mal geändert.

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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von taxipost » 12.02.2017, 14:43

daten einer digitalen waagen, nur waage, sind nicht aufzeichnungspflichtig.
wenn die waage also nur das gewicht und keine angaben zum preis des wiegeguts macht, dann s.o.

waagen mit kassenfunktion sind aufzeichnungspflichtig.

scheinbar sieht bmf im taxameter eine analogie zur einer waage mit kassefunktion.
irgendwie auch logisch, weil du darfst nur das verlangen,
was der taxameter anzeigt.
und das sind keine meter oder km, sondern euronen. :mrgreen:

auch wenn man jetzt sagen würde,
hier werden nur meter bzw. zeit als euro-zahl dargestellt,
so bleibt taxameter nicht ein reines messgerät,
weil zu jeder fahrt eine einschaltgebühr berechnet wird.
und diese ist unabhängig der strecke bzw. zeit.

ich verstehe was du meist und deine sichtweise gefällt mir.
allerdings sehe ich wenig bereitschaft zur einsicht bei den behörden.
Zuletzt geändert von taxipost am 12.02.2017, 15:18, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von Guter_Kollege » 12.02.2017, 15:30

sivas hat geschrieben:Wer allerdings die Summe der Taxameter-Einzelfahrpreise als Einnahme erklärt ... der unterschlägt idR Betriebseinnahmen, ......
Hast Du bei Dieser Aussage nicht eventuell das Wörtchen "als ausschließliche Einnahme" vergessen?
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 12.02.2017, 15:36, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von sivas » 12.02.2017, 17:42

ok, 'ne 11. Änderung geht aber nicht mehr.

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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von Guter_Kollege » 12.02.2017, 18:31

Da kann man mal sehen: Jetzt steht deine Falschaussage wegen einer kurzen Unachtsamkeit bis ans Ende aller Zeiten im Internet. :shock: :wink:

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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von sivas » 12.02.2017, 21:56

Na ja, bei diesem Thema wurden und werden Falschaussagen und -Behauptungen bis in die höchsten Stellen gemacht - jedem so, wie es ihm beliebt - je nachdem welche Interessen er vertritt.
Ich fänd's toll, wenn sich meine Ansicht durchsetzt, aber irgendwie stehe ich damit wohl recht alleine da ...
Zuletzt geändert von sivas am 12.02.2017, 23:11, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von Taxi Georg » 13.02.2017, 01:27

TaxiBabsi hat geschrieben:Die mögliche Veränderbarkeit Deiner Zettelwirtschaft, da kann schon mal ein Zettelchen verschwinden oder neu geschrieben werden.
Möglich, mag sein, dennoch interessiert es mich nicht ob "hätten", "sollen", "können" oder "werden"!
Eine Buchhaltung muss plausibel sein!
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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von RaimundHH » 13.02.2017, 14:48

taxipost hat geschrieben:
waagen mit kassenfunktion sind aufzeichnungspflichtig.

scheinbar sieht bmf im taxameter eine analogie zur einer waage mit kassefunktion.
irgendwie auch logisch, weil du darfst nur das verlangen,
was der taxameter anzeigt.
und das sind keine meter oder km, sondern euronen. :mrgreen:
Moin,

nur daß im Gegensatz zum Taxameter bei der Registrierwaage der angezeigte Preis als Einnahme verbucht werden kann.
Die Kassenfunktion bezieht sich nicht auf die Umrechnung von Kilogramm/Euro, sondern auf die Erfassung als Einnahme.

Grüße

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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von sivas » 13.02.2017, 15:53

Entweder Kasse oder Messgerät.
Tut mir leid, können Sie vielleicht morgen bezahlen ? meine Kasse wird gerade geeicht :D

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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von taxipost » 13.02.2017, 16:14

nicht kasse und auch kein messgerät,

sondern ein aufzeichnungsgerät. :D :lol: :lol:
Zuletzt geändert von taxipost am 13.02.2017, 16:15, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von Taxi Georg » 14.02.2017, 11:16

Nur zur Info!

Auch ein handschriftlich verfasster Schichtzettel speichert prinzipiell Einzelsummen unveränderbar
und müsste somit den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entsprechen.

Ratsam wäre es dennoch, die internen Schichtzettel gegen Gebühr dem Finanzamt vorzulegen.
Es gebe dann eine schriftliche Rückmeldung, aus der hervorginge, ob die Schichtzettel den Anforderungen entsprechen oder nicht.
Bei einem positiven Bescheid könne man seine Schichtzettel bei einer Prüfung dem prüfenden Finanzbeamten vorlegen.

Diesen Rat gab Dirk Holl, stellvertretender Vorsitzender des
Taxiverbands Baden-Württemberg (TVD), bei der
Jahreshauptversammlung am 15. Oktober 2016 in Pforzheim.
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