doch !!!RaimundHH hat geschrieben:...
die angezeigten Fahrpeise entsprechen nicht den steuerrelevanten Geschäftsvorfällen...
denn der fahrpreis von a nach b betrug laut taxameter zb. 22,50 €.
diese 22,50 sind einzeln aufzuzeichnen, weil sie mithilfe eines dv-system ermiitelt worden sind.
hast du als selbstfahrender unternehmer für diese fahrt 25,- bekommen,
so musst du zu den bereits aufgezeichneten 22,50 zusätzlich 2,50 tip aufzeichnen.
da du aber für die 2,50 kein dv-sytem eigesetzt hast,
brauchst du diese nicht einzeln aufzeichnen,
(vorausgesetzt du hast keine quittung geschrieben),
sondern kannst das in einer summe am tagesende machen.
allgemein werden im hauptbuch nur die summen, zb. gemäss z-bon, erfasst.
nur im grundbuch steht alles einzeln drin.
da aber ein 4/3 rechner keine bücher führen muss, (kassenberichte reichen aus),
entfällt auch die pflicht der grundaufzeichnung.
aber,
wird ein "kassenvergleichbares" dv-system eingesetzt,
so ist für dieses gerät ein journal zu führen.
das ist richtig und deswegen debattieren wir darüber.... Außerdem schreibt die BOKraft an keiner Stelle einen DV-Taxameter vor...
hier hat der gesetzgeber etwas getrickst.
die formulierung datenverarbeitung-system ist sehr weit gefasst und das ist eben trick 17.