Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Rechtliche und technische Entwicklung.
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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von taxipost » 16.07.2017, 08:41

TaxiBabsi hat geschrieben:Lektionen werden erteilt:
Harte Gangart des LABO Berlin
Ob sich das mit geltendem Recht vereinbaren lässt, sei dahingestellt.


Einem Unternehmer mit Payco - Cryptobox wurde jetzt die Konzession nur für erstmal drei Monate verlängert. Er muss in dieser Zeit nachweisen,
das er sich Insika einbauen lassen hat. Ansonsten wird ihm die Konzession entzogen.
Bei der Übergabe der zunächst vorläufigen Konzession musste er unterschreiben, das er keine Rechtsmittel einlegt!


Angeblich werden auch demnächst sämtliche Inhaber des Payco-Systems angeschrieben und aufgefordert, Insika einzubauen.
http://www.das-freie-taxiforum.com/inde ... #post69723
das ist doch eine finte.

labo kann eine vorläufige genehmigung für 3 monate gar nicht erteilen.
gesetzlich nicht möglich !!!
;-)

das ist das gleiche wie das ganze gutachten der ceo's von tesymex.
alles nur quatsch mit sauce.
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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von Poorboy » 16.07.2017, 16:40

Achtung!!! Lange Wartelisten in den Werkstätten für den Ausbau des ganzen Krams.

Nach Einbau durch Ausbau neue Millionenumsätze! Rechnung an den Alten Steinweg schicken 8) !

Poorboy

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alsterblick
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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von alsterblick » 16.07.2017, 18:00

Alles besessene Vollzugsfanatiker in den Behörden und hoffen auf den Überrumpelungseffekt, der ihnen angetrieben durch Angstmachersteuermehreinnahmen möglichst zur Hilfe eilt, jedoch vielmehr undurchdacht ist.
Mein Urteil: Besessene Ganzheitsblinde, die ohne Altersruhegeld ebenso wie (andere) Politiker fristlos gefeuert gehören !
„Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk. Dann gnade Euch Gott !“

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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von taxipost » 17.07.2017, 06:51

4.000 taxen mit insika.
na, da hat sich das gutachten doch gelohn.

wenn nur jede 5te taxe von den 4.000 bei tesymex gelandet ist,
dann hat der vorschriften missachtende geschäftsführer Krause erfolg auf ganzer linie.
ein kaufmann der das HGB missachtet schreibt wirtschaflichkeitsgutachten.

wie kommt man an solche aufträge,
wen muss man wo kennen und wie gut ? ;-)

800 taxen bedeuten für tesymex eine erhöhung um 50%.
50% !!! mehr kundschaft = 50% mehr umsatz.

ist schon doof, wenn man als markführer jahrelang rote zahlen schreibt.

aber reichen da ca. 2.500 taxen ?!
beim sparpaket für 9,99/monat sind es auch nur 25.000 umsatz/monat.
und da stehen doch gleich mehrere auf der gehaltsliste.

naja,
die gehälte der offiziellen mitarbeiter dürften gesichert sein.
die nebenkosten auch ?
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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von taxipost » 17.07.2017, 07:19

taxi-times könnte einen artikel über die die wirtschaftliche kompetenz
der deutschen insika-dienstleister verfassen.
denen beckground, finanzielle lage, transparenz etc.
quasi eine sterne-bewertung vornehmen.

wäre ein feiner zug vom Hartmann.
schliesslich werden taxiunternehmer "gezwungen" einen anbieter zu wählen.

aber wahrscheinlich hat man kein interesse darüber zu berichten,
dass es eigentlich keinen deutschen anbieter mit "sauberer weste" gibt.

andererseits,
was soll man von der presse heutzutage erwarten.

na Herr Hartmann, wie unabhängig können/wollen Sie berichten ?
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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von Poorboy » 17.07.2017, 13:40

Sag mal, schaffst Du es, den § 1 der Kassensicherungsverordnung unfallfrei zu lesen:

http://www.bundesrat.de/SharedDocs/druc ... onFile&v=1

Am 1. Juni vom Bundestag am 7. Juli vom Bundesrat verabschiedet.

Dürfte ist der kommenden Ausgabe des Bundesgesetzbblatts am 19. Juli erscheinen und erlangt drei Tage danach, also am 22. Juli 2017 Rechtskraft!

Die Seifenblase ist geplatzt!

Poorboy

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Das große Reinemachen in Berlin.

Beitrag von TaxiBabsi » 17.07.2017, 15:17

4000 Taxen weniger in Berlin ist schon eine Hausnummer.

Dann steht demnächst ein Umzug nach Berlin.

Babsi goes Berlin.

Ick bin een Berliner!
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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von Yes » 17.07.2017, 15:21

taxipost hat geschrieben:
TaxiBabsi hat geschrieben: Lektionen werden erteilt:

Harte Gangart des LABO Berlin
Ob sich das mit geltendem Recht vereinbaren lässt, sei dahingestellt.


Einem Unternehmer mit Payco - Cryptobox wurde jetzt die Konzession nur für erstmal drei Monate verlängert. Er muss in dieser Zeit nachweisen,
das er sich Insika einbauen lassen hat. Ansonsten wird ihm die Konzession entzogen.
Bei der Übergabe der zunächst vorläufigen Konzession musste er unterschreiben, das er keine Rechtsmittel einlegt!


Angeblich werden auch demnächst sämtliche Inhaber des Payco-Systems angeschrieben und aufgefordert, Insika einzubauen.


http://www.das-freie-taxiforum.com/inde ... #post69723
das ist doch eine finte.

labo kann eine vorläufige genehmigung für 3 monate gar nicht erteilen.
gesetzlich nicht möglich !!!
;-)
Das halte ich auch für ein Gerücht, da die Behörden schon durch § 15 Abs. 4 PBefG daran gehindert sind, personenbeförderungsrechtliche Genehmigungen vorläufig zu erteilen. (Was allerdings keiner insoweit vorläufigen Verpflichtung der Behörde im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes entgegensteht.)
Poorboy hat geschrieben:Tausende Taxen unter Zwang teuer umgerüstet. Dazu eine kostenpflichtige Speicherung von Messdaten erzwungen ohne jede Rechtsgrundlage!

Wer haftet für den Schaden?
Natürlich kommen auch die hiefür getätigten Investitionen grundsätzlich in Betracht. Ich hatte allerdings eher an Schäden gedacht, die darauf beruhen, dass ein Unternehmer seinen Taxenbetrieb nicht aufnehmen oder fortsetzen kann, weil eine Behörde die Genehmigung zu Unrecht widerrufen oder versagt hat.

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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von Poorboy » 17.07.2017, 17:48

Unter Nutzung illegal erlangter Daten?

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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von taxipost » 18.07.2017, 07:23

Poorboy hat geschrieben:Sag mal, schaffst Du es, den § 1 der Kassensicherungsverordnung unfallfrei zu lesen:

...
ja, du auch ?

kassensichv beschreibt nur die sicherheitseinrichtung.
und ja, taxameter brauchen diese sicherheitseinrichtung nicht.

die "BOFlug" schreibt vor,
dass zur beförderung von passagieren eingesetzte flugzeug min. 2 tragflächen besitzen muss.
gilt für taxen auch nicht.

und ???
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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von tax-man » 11.08.2017, 04:08

Mal eine rechtliche Bewertung der gesamten Problematik.
http://www.openpr.de/news/960129/Drohen ... ntzug.html
Da kann man sich ungefähr vorstellen was auf die Behörden und Taxibetriebe noch zu kommt.

Ergänzend noch ein Kommentar von Herrn Schröder der Firma PayCo.https://www.ep-fleet.de/

„INSIKA“ Frühling am Ende?

Seit vielen Jahren bin ich der Meinung, dass sich bei den TAXI Konzessionsbehörden in Hamburg und auch in Berlin ein eigenes Rechtssystem aufgebaut hat. Nur diese beiden Behörden verlangen in Deutschland seit 2017 die Nutzung eines „Fiskaltaxameters“ und akzeptieren kein „CeySystem“ für die Archivierung der Einzelaufzeichnungen. Begründet wird dies mit §146 Abs. 1 und Abs. 4.

Über die fehlende Rechtsgrundlage der Genehmigungspraxis in Hamburg und Berlin hat es schon viele Beschwerden gegeben. Diese sind von der Behörde zurückgewiesen worden mit dem Hinweis „Sie können ja Klage einreichen“ (Zitat Dirk Ritter IHK Veranstaltung 12.01.2017 in Hamburg).

Mit großer Verwunderung hat aktuell ein Taxiunternehmer von der Hamburger Konzessionsbehörde schriftlich bestätigt bekommen, dass er sein HALE 05 Taxameter weiter mit dem CeySystem nutzen könne und kein „Fiskaltaxameter“ einbauen müsse.
Nachdem dies bekannt wurde kündigen die ersten Taxiunternehmer die Verträge mit den INSIKA Serviceprovidern und dokumentieren die Einzelumsätze auf dem Schichtzettel.
Die Kosten für die TIM Karte und die SIM Karte könnten durch die Kündigung eingespart werden – so die Auffassung der Taxiunternehmer. Da das Taxameter mit TIM Box ohne eine TIM Karte aber nicht funktioniert muss das „Fiskaltaxameter“ zurückgebaut werden.
Die HALE05 Nutzer beklagen jetzt die unnötige Investition in das geforderte „Fiskaltaxameter“ (ca. € 1.200) und müssen jetzt auch noch den Rückbau bezahlen, damit das Taxameter ohne TIM Karte wieder funktioniert.

Die HALE Vertriebspartner müssen sich jetzt nicht nur mit den vom Finanzamt monierten INSIKA Aufzeichnungslücken kümmern (Update von HALE noch nicht verfügbar) sondern befürchten auch aufgrund der technischen Probleme Mängelrügen und Wandlung der Kaufverträge.

Die TAXI Fachpresse und auch die Taxiverbände sind umfassend informiert.

Ich meine, dass es jetzt an der Zeit ist, die Verbandsvertreter anzusprechen – insbesondere den Bundesverband BZP.

27.07.2017 Manfred Schröder

PayCo
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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von PayCo » 16.02.2018, 01:26

Zum Thema LABO / PayCo System:

Es gibt nach meiner Erfahrung einen "Runden INSIKA Tisch" von Verbandsvertretern, Handelskammern, Fachwerkstätten, Behördenvertretern und einem Taxameteranbieter, die dem bekannten Gutachter (mit angeschlossener INSIKA Cloud) in seiner selbstgestrickten Rechtsauffassung folgen. Danach müssen Taxameterdaten mit einer Signatur sicher gespeichert werden. Und wenn ein Gutachter diesen Quatsch in ganz Deutschlang den Behörden "verkauft" haben Antragsteller bei Konzessionsbehörden ein einfaches Problem - es gibt keine neue Konzession oder Konzessionsverlängerungen ohne "INSIKA Fiskaltaxameter".
Die Konzessionsbehörden in Hamburg und Berlin lehnen andere Aufzeichnungssysteme ab und nötigen die Antragsteller, ein "Fiskaltaxameter mit Signatur" einzubauen.
Mutige Taxiunternehmer mit lückenloser Einzelaufzeichnung verlangen dann den Abteilungsleiter, der sich mit dem Sachbearbeiter zurückzieht um dann zu erklären, dass die Konzessionsverlängerung ausnahmsweise genehmigt wird.
Dieses Theater läuft immer gleich ab.
Um diese Behörde dann abmahnen zu können brauchen wir eine eidesstattliche Versicherung der betroffenen Unternehmer, die aus Angst verweigert wird:
Ausschnitt Abmahnung:
"Meine Mandantin musste leider wiederholt feststellen, dass Mitarbeiter Ihres Hauses im Zusammenhang mit der der Erteilung, Erweiterung oder Verlängerung von Konzessionen an Taxiunternehmer die Erteilung der Konzession mit der falschen Behauptung verweigern, das von meiner Mandantin angebotene System könne manipuliert werden. Ferner wird gegenüber den Kunden meiner Mandantin im Zusammenhang der Beantragung von Konzessionen behauptet, alle Kunden meiner Mandantin würden demnächst diesbezüglich von der Behörde angeschrieben. ....Die falschen Behauptungen dienen ausschließlich dem Zweck, Taxiunternehmer rechtswidrig zu zwingen, angeblich notwendige Fiskaltaxameter zu verwenden, die mit dem von Ihnen favorisierten INSIKA System arbeiten, um die Konzession erlangen zu können...."

Wenn nun der nordrhein-westfälische Finanzminister Lutz Lienenkämper (CDU) von der Bundesregierung dringend eine Rechtsverordnung fordert, dass Taxameter ebenfalls mit zertifizierter Sicherheitstechnik nach dem neuen Kassengesetz ab 2020 auszustatten sind ist zu erkennen, dass es im Moment keine Rechtsgrundlage für ein "Fiskaltaxameter mit Signatur" gibt.

Heute am 15.02.2018 tagt wieder einmal die "INSIKA" Runde in Berlin (Vertreter der Finanzbehörden, BSI, D-Trust und Kassenhersteller) bezüglich der notwendigen Erweiterung der INSIKA TIM Karten Technik. Ziel ist es, das INSIKA Verfahren als Sicherheitsmodul für Kassensysteme zu zertifizieren. Sofern die neue INSIKA TIM Karte die BSI Zertifizierung schafft, wird meines Erachtens der Passus im neuen Kassengesetz "Taxameter ausgeschlossen" gestrichen. Und was dies für das Taxengewerbe bedeutet kann sich jeder von seinem Taxameter Fachhändler durchrechnen lassen.
Manfred Schröder

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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von taxipost » 16.02.2018, 07:52

Was unterscheidet Sie von "Insika" resp.
Dienstleistern - Tesymex GmbH, Starksoft GmbH, Taxiwin GbR ???
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sivas
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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von sivas » 16.02.2018, 10:59

Was ist denn ein Fiskaltaxameter ?

Es ist ein Gerät, welches über eine Schnittstelle verfügt, über die man Daten auslesen kann, z.B. die Preisdaten der letzten Fahrt (Datum, Uhrzeit Fahrtbeginn/-ende, Besetzt-km, Fahrpreis, Zuschläge, Gesamtpreis), wie auch die Werte der nicht rückstellbaren Zählwerkspeicher (Total, Besetzt, Tour, Fahrpreis).

Während bei einer echten Kasse die Einzel-Preisdaten zwecks Weiterverarbeitung gespeichert werden, ist dies bei einem Taxameter nicht der Fall, neue Preisdaten überschreiben die alten. Das ist auch gar nicht schlimm, weil es sich beim Taxameter lediglich um ein preisermittelndes Messgerät handelt, welches echten Kassen Einzelwerte zuführen kann, diese Funktion aber ins Leere läuft, wenn dahinter keine Kasse angeschlossen ist.

Jetzt eine 'Cloud-Kasse' vorzuschreiben, in welche die angefallenen Daten unmittelbar und womöglich auch noch zertifiziert oder was auch immer, unmittelbar zu übertragen sind, dazu fehlt die Rechtsgrundlage. (Bei fehlender GPRS-Verbindung ist zudem keine Übertragung möglich > die Kassendaten sind unvollständig > die Kassenführung ist zu verwerfen !)

Unternehmen, welche diese Messgeräte wie eine Kasse benutzen, indem sie die Differenzen der nicht rückstellbaren Zählwerkspeicher zur Einnahmeermittlung heranziehen ... denen ist eh nicht mehr zu helfen.

Entweder es wird eine handschriftliche EinzelEinnahmeAufzeichnung durchgeführt, oder es wird eine elektronische Kasse genutzt. Ist letzteres der Fall, ruft diese Kasse die angefallenen Vorsystem(Taxameter)daten ab und der Datensatz wird vervollständigt, indem der Betrag des erhaltenen Bargeldes eingegeben wird. Eventuell durchgeführte Kreditkartenzahlungen oder das InRechnungstellen des Fahrpreises werden/wird dort gleichfalls festgehalten.

Unternehmen, welche die im Taxameter anfallenden Daten bei der Kassenführung im Büro nutzen möchten ... die sollten beim Messgerätehersteller darauf drängen, dass die Preisdaten nicht verworfen, sondern gespeichert werden. Dann können diese Daten (zusammen mit den Werten der nicht rückstellbare Zählwerkspeicher) mittels einer vom Messgerätehersteller bereitgestellten Software unveränderbar, meinetwegen auch zertifiziert abgerufen werden. Eine eigene Speicherungslösung für die Daten zu entwickeln ... warum denn so umständlich ? dann lieber handschriftliche Einzelaufzeichnung !
Zuletzt geändert von sivas am 16.02.2018, 11:31, insgesamt 4-mal geändert.

RaimundHH
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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von RaimundHH » 16.02.2018, 13:24

PayCo hat geschrieben: Sofern die neue INSIKA TIM Karte die BSI Zertifizierung schafft, wird meines Erachtens der Passus im neuen Kassengesetz "Taxameter ausgeschlossen" gestrichen. Und was dies für das Taxengewerbe bedeutet kann sich jeder von seinem Taxameter Fachhändler durchrechnen lassen.
Moin,

mit dem Streichung des Passus wird es aber nicht getan sein, vielmehr müßte die AO dahingehend geändert
werden, daß auch Daten, die nicht aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle darstellen , aufzeichnungspflichtig
sind. Dann besteht aber immer noch das Problem, wie und wo die aufzeichnungspflichtigen Geschäftsvorfälle
erfasst und aufgezeichnet werden. Fraglich wie das mit der GoBD in Einklang gebracht werden soll.

Solange ein Taxameter ein Messgerät und keine Kasse ist, gibt es auch keine Aufzeichnungspflicht.

Grüße

PayCo
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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von PayCo » 16.02.2018, 21:01

Eine Rechtsgrundlage für eine "Kassenpflicht" gibt es in Deutschland noch nicht. Wenn Björn Rottpeter (Finanzbehörde Hamburg) behauptet, "ein Taxameter ist ein Kassen Vorsystem" müsste irgendwo auch eine Kasse stehen (SEI03). HALE kann sich mit seiner "Kassenlösung für Taxameter und Wegstreckenzähler" http://www.hale.at/de/produkte/fiskalloesungen/rksv/ mit SEI03 als erster Taxi-Kassenlieferant mit einer fertigen Lösung positionieren.
Umgekehrt geht der TÜV davon aus, dass die HALE INSIKA Lösung mit der SEI03 schon jetzt eine Kasse ist und bis 2020 / 2022 BSI zertifiziert werden muss. Die neue INSIKA TIM Karte wird kommen.
HALE wird sicherlich nicht die INSIKA Dienstleistern bei einer BSI Zertifizierung unterstützen begleiten.
Bis zur Europäischen Taximesse im November 2018 sollte sich der BZP zum Thema "Fiskaltaxameter eine Kasse?" gemeinsam mit dem Bundesfinanzministerium positionieren.
Es kann nicht sein, dass falsches Gutachterwissen auch noch von den Behörden honoriert wird.
ms@pay-co.de
Manfred Schröder

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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von ilkoep » 16.02.2018, 22:17

RaimundHH hat geschrieben:vielmehr müßte die AO dahingehend geändert
werden, daß auch Daten, die nicht aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle darstellen
Darüber stolpere bei in Deiner Argumentuation immer wieder. Welche Geschäftsvorfälle sind denn "nicht aufzeichnungspflichtig"? Abgesehen von Schwarzfahrten.

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Marvin
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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von Marvin » 17.02.2018, 06:23

ilkoep hat geschrieben: Darüber stolpere bei in Deiner Argumentuation immer wieder. Welche Geschäftsvorfälle sind denn "nicht aufzeichnungspflichtig"? Abgesehen von Schwarzfahrten.
Mich wundert immer wieder, was einige Leute für aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle halten. Irgendwie ist es wohl auch ein Geschäftsvorfall, wenn ich auf Anläufersuche drei mal vergeblich durch die selbe Straße fahre. Das zeichne ich aber garnicht auf.
Ein steuerlich aufzeichnungspflichtiger Geschäftsvorfall ist der Austausch von Geld mit einer anderen Person und nichts Anderes. Als Kleinunternehmer bin ich nicht verpflichtet Forderungen oder Verbindlichkeiten zu buchen. Alleine die Einnahme oder Ausgabe ist steuerlich relevant.
"Ich könnte dir deine Überlebenschancen ausrechnen, aber du wärst nicht begeistert."

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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von TaxiBabsi » 17.02.2018, 09:31

Anläuferinnensuche am Hansaplatz mag das Ordnungsamt aber nicht.
Zuletzt geändert von TaxiBabsi am 17.02.2018, 09:36, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von taxipost » 17.02.2018, 09:56

Marvin hat geschrieben:...Als Kleinunternehmer bin ich nicht verpflichtet Forderungen oder Verbindlichkeiten zu buchen...
buchungen und aufzeichnungen sind zwei unterschiedliche sachen.
dein taxameter zeichnet deine anläufersuche auf.

@PayCo
Wenn es irgendwann soweit sein sollte,
dann wird Hale andere Dienstleister sehr wohl unterstützten,
Sie haben die Druckerprotokolle von Hale auch bekomnen, oder ?
weil sonst eine Gesetzesänderung nicht möglich ist.

Es ist nicht möglich einer ganzen Branche eine Pflicht aufzuerlegen,
die ausschließlich mithilfe eines einzigen Vertragspartners erfüllt werden kann.
Ganz abgesehen davon, dass dieser seinen Sitz im Ausland hat und
damit nicht der Deutschen Gerichtsbarkeit unterliegt.

Das einzig richtige an Ihrer Aussage ist,
dass Taxameter keine Kassen sind und eine Kassenpflicht nicht gegeben ist.

Keine Kassenpflicht verbietet aber eine freiwillige Kassennutzung nicht. :lol:
Jeder Unternehmer kann selbst entscheiden,
ob er seinen Taxameter zu einer Kasse erweitert.

Wer will, der kann !

Das Gesetz schreibt nur vor,
dass wenn digitale Aufzeichnungen geführt werden oder
Geräte eingesetzt werden, die digitale Aufzeichnungen bereitstellen,
dann dürfen diese Aufzeichnungen nicht ignoriert werden und
sie müssen aufbewahrt werden.

Ob diese Aufzeichnungen für die Buchhaltung oder spätere Gewinnermittlung verwendet werden,
ist Sache des Unternehmers.
Ein nicht buchführungspflichter Unternehmer (sog. Kleinunternehmer) muss Bücher nicht führen.
Er muss seinen Gewinn nur richtig ermitteln.
Ob er dafür die Taxameteraufzeichnungen zu Hilfe nimmt oder
den Gewinn anhand anderer Unterlagen ermittelt,

das ist sein Bier !!!

Er darf nur nix ignorieren, verlieren oder verschwinden lassen.
Darunter fallen auch Taxameteraufzeichnungen, unabhängig davon,
ob sie verwendet/weiterverarbeitet wurden oder
ohne weitere Nutzung nach der Erstellung sofort archiviert werden.
Gleiches gilt für "Kaufleute".

Es ist verständlich,
dass Sie hier Taxameter zu Kassen erklären oder darauf hinweisen,
dass Taxameter 2020/22 zu Kassen erklärt werden,
weil Ihr System zzt. das einzige echte Taxameter-Kassensystem ist.

Damit sind Sie klar im Nachteil.
Ich vermutete,
Sie stellen sich gerne als "Unterstützter gegen Insika" dar,
aber in Wirklichkeit wollen Sie nur Chancengleichheit herbeiführen.

Diese Frage
http://www.taxiforum.de/forum/viewtopic ... 16#p223216
Taxipost am 03.08.2017 hat geschrieben: Ist die "Pay Co - Lösung" nicht eine "Tablet-Kasse" i. S. v. §146a und damit Sicherheitsvorrichtungs-pflichtig und
sind Sie nicht aus diesem Grund (Zertifikatspflicht) in den Verband Kassenhersteller eingetreten?
haben Sie bis heute nicht beantwortet.

Verbreiten Sie also nicht Angst und Schrecken,
indem Sie waghalsige Hypothese aufstellen,
sondern beziehen Sie klar Stellung !

1.) Ist ihr System eine Kasse i.S.v. §146a AO ?
2.) Befürworten Sie, dass Taxameter unter §146a AO fallen sollten ?
Zuletzt geändert von taxipost am 17.02.2018, 10:18, insgesamt 9-mal geändert.
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