Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Rechtliche und technische Entwicklung.
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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von taxipost » 03.04.2017, 15:14

natürlich sind die einnahmen aufzeichnungspflichtig.
und zwar alle !!!
auch die ausgaben sind aufzeichnungspflichtig,
weil sie eben auch zu den geschfätsvorfällen zählen.

ich frage mich nur,
was ein unternehmer mit einer taxe und 9 mietwagen jetzt macht ?

wahrscheinlich rennt er jeden abend zu seiner einzigen taxe hin und
tackert dort die einnahmen der 9 mietwagen in den taxameter ein,
damit er auch ja jeden geschäftsvorfall ao-konform erfasst hat.

aber was macht er mit den ausgaben, zb. tanken,
die seine fahrer mit der tankkarte gemacht haben.

um gottes willen, ein unlösbares problem !
in der ao steht doch,
jeder geschäftsvorfall ist einzeln zu erfassen,
wenn ein elektronisches aufzeichnungssystem verwendet wird und
die taxe ist ja da.

mist, sie muss weg !!!
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sivas
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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von sivas » 15.04.2017, 05:26

TaxiBabsi hat geschrieben:http://s1117.photobucket.com/user/VegaT ... ]Betroffen sind Unternehmer, die mit Hilfe von Taxametern abrechnen / ihre Bareinnahmen ermitteln.
[/quote]
Niemand muss auf Basis der Taxameterdaten abrechnen / seine Einnahmen ermitteln, wie auch der Einzelaufzeichnungspflicht auf andere Weise entsprochen werden kann.

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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von Poorboy » 19.04.2017, 01:37

Poorboy hat geschrieben:
Die Mitgliedsstaaten dürfen die Bereitstellung…von Messgeräten, die … vor dem 20.04.2016 in Verkehr gebracht wurden, nicht behindern.

Dann verweist er darauf, dass es keine Pflicht gibt, umzurüsten. Danach zwei süffisante Sätze, die ich hier gekürzt wiedergebe:

Habe ich möglicherweise hier übersehen, dass eine neue Rechtsnorm erlassen wurde…
Sollte dies der Fall sein bitte ich darum, mir diese Norm zu benennen.


Dann verweist er auf die GoB und zitiert:

Bücher KÖNNEN (Hervorhebung durch den Verfasser) auch auf Datenträgern geführt werden…

Also keine Pflicht.

Dann verweist er darauf, dass aus „Fiskaltaxameter“ nicht, wie gefordert, die Geschäftsvorfälle vollständig erfassen. Also Fernfahrten, Botenfahrten und Trinkgelder. Hatten wir hier ja auch schon zu genüge durchgekaut.

Nachdem er so das Amtsschreiben juristisch geschreddert hat, bittet er noch einmal um Nennung der Rechtsgrundlagen für die Forderung der Behörde.
...

Poorboy
In dieser Sache konnte ich heute die Antwort der Behörde kurz am Posten einsehen.

Sie gibt keine Antwort, nennt keine Rechtsgrundlage. Es wird auf die "Rechtsauffassung" im ersten Antwortschreiben verwiesen. Die konkrete Frage nach neuen gesetzlichen Regelungen, die dem Anwalt entgangen sein könnte, wird als "abstrakt" bezeichnet.

Und dann die absolute Frechheit!

Sinngemäß: Nach Widerruf der Genehmigung könne das ja gerichtlich geklärt werden!

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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von sivas » 19.04.2017, 07:52

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 240 Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1.
eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder
2.
seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.

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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von Poorboy » 20.04.2017, 02:32

Aber nein,

die hiesige Behörde arbeitet schon deutlich besser als die zuständigen Stellen andernorts. Mein Umsatz ist entsprechend der abgesenkten Wagenzahlen gestiegen.
Dass sie sich dafür an den Rand ihrer Kompetenzen gewagt habe, ist auch in Ordnung. Bei massiven Widerstand, zogen sie auch schnell zurück. Den massiven Widerstand konnten aber nur Betroffene leisten, die die angedrohten Folterwerkzeuge (Betriebsprüfung) nicht fürchten mussten.

Der Kollege, dessen Schriftverkehr ich hier referiere, geht noch in diesem Jahr in Rente (bekommt er aufgrund früherer Berufstätigkeit in lukrativer Branche tatsächlich) und hat pro gefahrenen Kilometer (Fahrtenbuch) € 1,25 in den Büchern!

Darum wehrt er sich, rechtschutzversichert, ja auch.

Es irritiert mich, dass der Behörde nicht klar ist, dass gerade die Renegaten, oder das "gallische Dorf", das jedem Druck widerstanden hat, sicher keine staatliche Kontrolle fürchten muss.

Die Rechtslage ist eindeutig. Die "Rechtsauffassung" der Behörde ohne Belang. Die können auch der "Rechtsauffassung" sein, dass die Erde eine Scheibe ist.

Das Risiko einzugehen, nach einer Verurteilung wegen "Nötigung im Amt" quasi vor dem Nichts zu stehen, würde kein vernünftiger Mensch eingehen.Aber wenn es so sein muss, gehört das unter Kollateralschaden abgebucht. Wie wusste schon Tucholski? Antwort: "Er war Jurist und auch sonst von niederem Verstand!"

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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von taxipost » 20.04.2017, 06:10

Poorboy hat geschrieben:Aber nein,

die hiesige Behörde arbeitet schon deutlich besser als die zuständigen Stellen andernorts. Mein Umsatz ist entsprechend der abgesenkten Wagenzahlen gestiegen.
...
also um ca.11% gestiegen. das entspricht ca. 1% p.a.. hurra
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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von Taxi Georg » 23.04.2017, 11:54

falscher Thread
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Bitte betrachtet meine Postings nicht als Verpflichtung, sondern nur als gutgemeinte Hinweise!
Diese Hinweise sollen auch keine Rechts-/Steuerberatung darstellen oder sollen diese ersetzen. ☑

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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von RaimundHH » 24.04.2017, 13:51

Moin,


http://www.bundesfinanzministerium.de/C ... SichV.html




§ 1
Elektronische Aufzeichnungssysteme
Elektronische Aufzeichnungssysteme im Sinne des § 146a Absatz 1 Satz 1 der Abgabenordnung sind elektronische oder computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen. Fahrscheinautomaten, Fahrscheindrucker, elektronische Buchhaltungsprogramme, Waren- und Dienstleistungsautomaten, Geldautomaten, Taxameter und Wegstreckenzähler sowie Geld- und Warenspielgeräte gehören nicht dazu.


also Taxameter fallen nicht unter die digitale Aufzeichnungspflicht :!:

Grüße

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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von sivas » 24.04.2017, 14:19

der Punkt: "." wird allzuleicht als Komma: "," gelesen .... ist aber entscheidend.
RaimundHH hat geschrieben:also Taxameter fallen nicht unter die digitale Aufzeichnungspflicht :!:
und zwar als Messgerät ! welches Fahrpreise berechnet.
Was anders ist es, wenn die Daten dieses Gerätes zur Bestimmung der Einnahmen herangezogen werden, oder mit dem Auslesen der Einzelaufzeichnungspflicht nachgekommen wird - aber wer macht denn sowas ? (ALLE !)
Zuletzt geändert von sivas am 24.04.2017, 14:45, insgesamt 6-mal geändert.

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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von ilkoep » 24.04.2017, 20:58

sivas hat geschrieben:
Was anders ist es, wenn die Daten dieses Gerätes zur Bestimmung der Einnahmen herangezogen werden, oder mit dem Auslesen der Einzelaufzeichnungspflicht nachgekommen wird - aber wer macht denn sowas ? (ALLE !)
Nicht alle Umsätze werden per Taxameter erfasst. In Berlin sind es geschätzte 99,9 %, in den bayerischen oder hessischen Outbacks wird das Verhältnis dank der Krankenfahrten ausserhalb des PFG reziprok sein.

Nichtsdestotrotz gilt die AO bundesweit, aber nur Berlin und Hamburg verlangen FT. Die Wahrscheinlichkeit, dass beide Behörden auf die Kauleiste fallen, ist hoch.

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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von RaimundHH » 25.04.2017, 16:29

sivas hat geschrieben: Was anders ist es, wenn die Daten dieses Gerätes zur Bestimmung der Einnahmen herangezogen werden, oder mit dem Auslesen der Einzelaufzeichnungspflicht nachgekommen wird - aber wer macht denn sowas ? (ALLE !)
Es ist nicht möglich mit dem Auslesen der Taxameterdaten, der Einzelaufzeichnungspflicht nachzukommen, weil die Daten nicht korrekt und unvollständig sind.
Die Daten lassen, wenn überhaupt nur eine grobe Schätzung der Einnahmen zu, jedoch nicht die genaue Erfassung.
Ob sich die Unternehmer mit "Fiskaltaxameter" wohl bewußt sind, daß ihre bei Tesymex und Co. gespeicherten Daten nicht die
Einzelaufzeichnungspflicht erfüllen. :wink:

Grüße

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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von ilkoep » 25.04.2017, 19:19

RaimundHH hat geschrieben:Es ist nicht möglich mit dem Auslesen der Taxameterdaten, der Einzelaufzeichnungspflicht nachzukommen, weil die Daten nicht korrekt und unvollständig sind.
Riiiischtisch. Bestes Beispiel ist MyTaxi, die Trinkgelder mit Umsatz vermischen :mrgreen: .

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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von TaxiBabsi » 25.04.2017, 19:41

RaimundHH hat geschrieben:
sivas hat geschrieben: Was anders ist es, wenn die Daten dieses Gerätes zur Bestimmung der Einnahmen herangezogen werden, oder mit dem Auslesen der Einzelaufzeichnungspflicht nachgekommen wird - aber wer macht denn sowas ? (ALLE !)
Es ist nicht möglich mit dem Auslesen der Taxameterdaten, der Einzelaufzeichnungspflicht nachzukommen, weil die Daten nicht korrekt und unvollständig sind.
Die Daten lassen, wenn überhaupt nur eine grobe Schätzung der Einnahmen zu, jedoch nicht die genaue Erfassung.
Ob sich die Unternehmer mit "Fiskaltaxameter" wohl bewußt sind, daß ihre bei Tesymex und Co. gespeicherten Daten nicht die
Einzelaufzeichnungspflicht erfüllen. :wink:

Grüße
starkcenter ua. hilft.
Zuletzt geändert von TaxiBabsi am 25.04.2017, 19:43, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von Dschungeltaxi » 26.04.2017, 00:55

Und dafür brauchen , die Taxigenossen, Verbände, Ämter&Behörten , und SpeichermedienAnbieter , mindestens 2 2jahre .... und machen alle verrückt .???
Die TaxiUnternehmer lassen/müssen sich halbgare , Systeme einbau lassen ...
Einige Bude , mussten (nach mein Wissensstand) nach angeblicher , verbindlicher, neuer PrüfungsMethoden, schließen...
bzw. es haben vorsorglich einige geschlossen, weil für Sie sich neuAnschaffung und Lernphase, nicht mehr lohnte!!!!

Und jetzt können alle weiter spinnen , wie sie wollen ???

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Wer bekommt das größte Kuchenstück?

Beitrag von TaxiBabsi » 01.05.2017, 12:56

Komiktragödie: Payco mahnt Hamburger Behördenvertreter ab.

http://www.taxi-heute.de/Taxi-News/News ... rtreter-ab

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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von Poorboy » 28.05.2017, 03:53

Nun ist ja ein bisschen Zeit ins Land gegangen.

Wäre die Unterlassungserklärung abgegeben worden, hätte uns Payco diese Erfolgsmeldung sicher nicht vorenthalten. Von einer Klage wissen wir aber auch nichts.

Dürfte sich um einen Scheinangriff gehandelt haben. Payco wollte möglicherweise nur zusätzlich in die Werbeaktion der Behörde für eine Anzahl Speicher-Firmen aufgenommen werden.

Die Klage würde hier auch keinen Erfolg zeitigen. Das Kassengesetz ist beschlossen, die Rechtsverordnung, die die Details regelt, gibt es aber noch nicht. Im aktuellen Entwurf sind Taxameter ausgenommen, was sachlich richtig ist, da sie Mess- und keine Eingabegeräte sind.

Bei einer Klage wären also Behörde und Payco die Verlierer, weil es keine Rechtsgrundlage gibt, auf die sich die Behörde berufen kann. Und die „Rechtsauffassung“ nachrangiger Verwaltungsjuristen ist für niemanden von Belang.

Leider hat die Betriebshaftpflichtversicherung des Kollegen, den ich hier schon eingeführt hatte, es abgelehnt, die Kosten für ein sogenanntes „Feststellungsverfahren“ zu übernehmen. Auf eigene Kosten will er das Verfahren nicht anstrengen, weil er eh demnächst in Rente geht.

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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von taxipost » 04.06.2017, 08:58

und nun bist schlauer, oder wat ?!

die grundlage ist BMF 2010.
die einzelaufzeichnungen sind nach dem 31.12.2016 digital zu führen.
BFH hat 2004 (2009, 2015) entschieden,
dass im taxigewerbe die einzelaufzeichnung = schichtzettel ist.

jetzt kann man sich streiten,

und darauf läuft es hinaus !!!

ob der neue §146a ao dich vom führen der schichtzettel befreit.
denn wenn nicht,
dann soll dein schichtzettel digital geführt werden.
aber das hatten wir bereits.
Zuletzt geändert von taxipost am 04.06.2017, 09:22, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von Taxi Georg » 04.06.2017, 10:52

Wir machen Schichtzettel ohne Fiskaltaxameter.
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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von RaimundHH » 04.06.2017, 13:47

MOin,

@taxipost
wenn "BMF 2010" rechtsbindend ist, so verwundert es doch sehr, daß bisher ein Verstoß
gegen die digitale Aufzeichnungspflicht nicht geahndet wurde, sondern vielmehr, wie
in meinem Falle, mit einer Verlängerung der Konzession um weitere 5 Jahre "geadelt" wurde.

Wie viele Hamburger Kollegen auch, hat mich die Hamburger Taxenbehörde Anfang des Jahres mehrmals
angeschrieben und die digitale Aufzeichnungspflicht angemahnt und zeitgleich wird mir die
unternehmerische Zuverlässigkeit attestiert und die Konzession verlängert. :!:

Dieses "schizophrene" Verhalten ist doch nur dadurch zu erklären, daß es eben keine eindeutige Rechtsgrundlage
für die digitale Aufzeichnungspflicht von Taxameterdaten gibt.
Interessanterweise erwähnte Herr Ritter in den besagten Schreiben mit keiner Silbe §146A, AO; obwohl genau da die
digitalen Aufzeichnungspflichten geregelt werden. :!:

Mich würde mal interessieren, ob es überhaupt schon eine Fall in Hamburg oder Berlin gab, wo eine Konzession aufgrund fehlender
digitaler Aufzeichnung verweigert wurde. :wink:

Grüße
Zuletzt geändert von RaimundHH am 04.06.2017, 13:57, insgesamt 1-mal geändert.

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