PbfG nicht mehr zeitgemäß?
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Sollte durch den EuGH der gemäßigte Umsatzsteuersatz "fallen", wird der ganze Ordnungsrahmen für Taxen was Tarif-, Beföderungs- und Bereitstellung/Betriebspflicht angeht in Frage gestellt.
Dies Pflichten werden ja mit dem gesteigerten Beförderungsinteresse der Leute begründet und die Eingriffe in unsere Grundrechte dadurch durch den gemäßigten Steuersatz, Standplätze als auch Rückkehrpflicht der Mietwagen kompensiert bzw. die Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne des Grundrechtsreingriffes gewahrt. Ohne gemäßigten Steuersatz sehe ich das nicht mehr so klar. Natürlich untersellt, der Steuersatz wird auf Mietwagen nicht ausgeweitet.
Dies Pflichten werden ja mit dem gesteigerten Beförderungsinteresse der Leute begründet und die Eingriffe in unsere Grundrechte dadurch durch den gemäßigten Steuersatz, Standplätze als auch Rückkehrpflicht der Mietwagen kompensiert bzw. die Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne des Grundrechtsreingriffes gewahrt. Ohne gemäßigten Steuersatz sehe ich das nicht mehr so klar. Natürlich untersellt, der Steuersatz wird auf Mietwagen nicht ausgeweitet.
- Otto126
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+1nightdancer hat geschrieben:Sollte durch den EuGH der gemäßigte Umsatzsteuersatz "fallen", wird der ganze Ordnungsrahmen für Taxen was Tarif-, Beföderungs- und Bereitstellung/Betriebspflicht angeht in Frage gestellt.
Dies Pflichten werden ja mit dem gesteigerten Beförderungsinteresse der Leute begründet und die Eingriffe in unsere Grundrechte dadurch durch den gemäßigten Steuersatz, Standplätze als auch Rückkehrpflicht der Mietwagen kompensiert bzw. die Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne des Grundrechtsreingriffes gewahrt. Ohne gemäßigten Steuersatz sehe ich das nicht mehr so klar. Natürlich untersellt, der Steuersatz wird auf Mietwagen nicht ausgeweitet.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?
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Pferdekutschenbeförderungsgesetz?PBefG muß wieder zeitgemäß werden indem es in der Weise interpretiert wird wie die einstigen Verfasser es intendierten.
Metadiskussionen bitte hier: http://www.taxiforum.de/forum/viewforum.php?f=40
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Kein weiteres Verfahren. Der Punkt ist doch der, sollte der MU obsiegen, dass dies ins bundesdeutsche Umsatzsteuergesetz überführt werden müßte. Folglich könnte der Gesetzgeber auch den anderen Weg gehen und die Ermäßigung ganz streichen, anstelle eine neue Ausnahme zu schaffen....reasoner hat geschrieben:Beim EuGH ist ein Verfahren anhängig, bei dem ein Mietwagenunternehmer den ermäßen Steuersatz bei Krankenfahrten auch für Mietwagen begehrt. Gibt es denn sonst noch ein Verfahren, nightdancer?
Das wäre der letzte noch fehlende Sargnagel für das Taxigewerbe....nightdancer hat geschrieben:Kein weiteres Verfahren. Der Punkt ist doch der, sollte der MU obsiegen, dass dies ins bundesdeutsche Umsatzsteuergesetz überführt werden müßte. Folglich könnte der Gesetzgeber auch den anderen Weg gehen und die Ermäßigung ganz streichen, anstelle eine neue Ausnahme zu schaffen....reasoner hat geschrieben:Beim EuGH ist ein Verfahren anhängig, bei dem ein Mietwagenunternehmer den ermäßen Steuersatz bei Krankenfahrten auch für Mietwagen begehrt. Gibt es denn sonst noch ein Verfahren, nightdancer?
Es müssen staatlicherseits in Anlehnung an das PBefG klare Parameter vorhanden sein, wann Arbeit noch Arbeit ist und wann sie anfängt in Nötigung umzuschlagen. Diese Hürde ist längst genommen, wenn man sich das Arbeitszeitnetto der bezahlten Besetztfahrten im Verhältnis zur gesamten Arbeitszeit anschaut. Freie Berufswahl endet wo die Enteignung und Entwürdignung bzw. die Unfreiheit der Beschäftigten beginnt. Dafür gibt es Wartelisten. Oder sind Wartelisten inhuman? Antisozial? Protektionistisch? Menschenrechtsverletzend? Wartelisten sind ein Aspekt freier Berufswahl!jr hat geschrieben:Pferdekutschenbeförderungsgesetz?PBefG muß wieder zeitgemäß werden indem es in der Weise interpretiert wird wie die einstigen Verfasser es intendierten.
Die Teuro-Taxipreise sind gesalzen. Taxikunden, welche nicht das Einkommen der oberen zwei Drittel bekommen, sind weniger geworden. Taxi sollte aber für alle da sein. Aus dieser Privilegierung heraus ist es legitim, den Mehrwertssteuersatz auf 19% zu erhöhen, welches in eine weitere Tariferhöhung mündet was Mahnung genug sein sollte endlich an den richtigen Stellschrauben zu drehen. Regelmäßige Leerkilometer von 50% und darüber haben imgrunde jegliche 7%-Legitimität verloren egal ob sie von einem Prius oder Dieselkombi verbrochen werden. Inwiefern Betriebs-, Tarif- und Beförderungspflichten durch eine Mehrwertssteuererhöhung infrage gestellt werden erschließt sich mir nicht.nightdancer hat geschrieben:Sollte durch den EuGH der gemäßigte Umsatzsteuersatz "fallen", wird der ganze Ordnungsrahmen für Taxen was Tarif-, Beföderungs- und Bereitstellung/Betriebspflicht angeht in Frage gestellt.
Dies Pflichten werden ja mit dem gesteigerten Beförderungsinteresse der Leute begründet und die Eingriffe in unsere Grundrechte dadurch durch den gemäßigten Steuersatz, Standplätze als auch Rückkehrpflicht der Mietwagen kompensiert bzw. die Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne des Grundrechtsreingriffes gewahrt. Ohne gemäßigten Steuersatz sehe ich das nicht mehr so klar. Natürlich untersellt, der Steuersatz wird auf Mietwagen nicht ausgeweitet.
Das PBefG soll einen Rahmen vorgeben, in dem Personenbeförderung abgewickelt werden kann. Es kein Verdienst- oder Gewinngarantiegesetz.Es müssen staatlicherseits in Anlehnung an das PBefG klare Parameter vorhanden sein, wann Arbeit noch Arbeit ist und wann sie anfängt in Nötigung umzuschlagen. Diese Hürde ist längst genommen, wenn man sich das Arbeitszeitnetto der bezahlten Besetztfahrten im Verhältnis zur gesamten Arbeitszeit anschaut.
So so.Wartelisten sind ein Aspekt freier Berufswahl!
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So ist es! Wer selbstständig ist muss ständig kämpfen, Erfolgsgarantien gibt es nirgends und es ist bei uns wie überall sonst sehr individuell, ob man Erfolg hat, oder nicht.Das PBefG soll einen Rahmen vorgeben, in dem Personenbeförderung abgewickelt werden kann. Es kein Verdienst- oder Gewinngarantiegesetz.
Allerdings gibt es bei uns eine etwas andere Situation was die Rentabilität angeht. Zwar finde ich Preisbindung gut, eben weil der Kunde sicher sein soll egal welches Taxi, selbe Leistung, selber Preis und zum Anderen ein Preiskampf bei uns absolut „tödlich” wäre.
Nur wenn der Staat schon quasi die Preise bestimmt und auf der anderen Seite sagt, die Preise und die Anzahl der Taxen sollen ein vernünftiges Auskommen der Unternehmer gewährleisten, dann wäre es auch seine Pflicht dafür zu sorgen.
Er sorgt sich aber eben NICHT, er überlässt es den Gewerbeorganisationen von Zeit zu Zeit Anpassungen der Tarife zu beantragen und gegebenenfalls Beobachtungszeiträume zu beantragen.
Die „Krux” dabei, Vereinigungen sind oft in sich zerstritten und uneinig, soll man, oder soll man nicht. In Städten wo es mehr als eine Organisation gibt bekämpfen die sich auch noch gegenseitig.
So ist der Staat bequem aus der „Fürsorgepflicht”, er schreibt zwar einerseits in seine Verordnung, dass das jeweilige Gefüge so gestaltet sein muss, dass das Überleben der Unternehmer sichergestellt ist, andererseits überlässt er es ihnen per Gewerbevertretung die nötigen Schritte zu unternehmen und gibt sich dann noch „gönnerhaft” wenn er einem Antrag ganz, oder teilweise zustimmt.
Irgendwie eine verkehrte Welt !!!!
Bei den Bahnen und Bussen wird praktisch jede Anpassung durchgewunken, klar wenn es da nicht stimmt sind Zuschüsse fällig, bei uns nicht, da heißt es wenn einer nicht klar kommt macht er was verkehrt.
everybodys darling is everybodys hausdepp (FJS)
Das stimmt nicht § 13 :jr hat geschrieben:Das PBefG soll einen Rahmen vorgeben, in dem Personenbeförderung abgewickelt werden kann. Es kein Verdienst- oder Gewinngarantiegesetz.
(4) Beim Verkehr mit Taxen ist die Genehmigung zu versagen, wenn die öffentlichen Verkehrsinteressen dadurch beeinträchtigt werden, daß durch die Ausübung des beantragten Verkehrs das örtliche Taxengewerbe in seiner Funktionsfähigkeit bedroht wird. Hierbei sind für den Bezirk der Genehmigungsbehörde insbesondere zu berücksichtigen
1. die Nachfrage nach Beförderungsaufträgen im Taxenverkehr,
2. die Taxendichte,
3. die Entwicklung der Ertrags- und Kostenlage unter Einbeziehung der Einsatzzeit,
4. die Anzahl und Ursachen der Geschäftsaufgaben.
Zur Feststellung der Auswirkungen früher erteilter Genehmigungen auf die öffentlichen Verkehrsinteressen soll die Genehmigungsbehörde vor der Entscheidung über neue Anträge einen Beobachtungszeitraum einschalten
Jaja. Und vor Konzerten und bei Fußballspielen möglichst alle Leitgestänge demontieren, weil das ja Bewegungsrichtung vorgibt. Wir wollen aber totale Freiheit auch wenn die Leute zerquetscht werden!jr hat geschrieben:So so.Wartelisten sind ein Aspekt freier Berufswahl!
Das darwinistische Prinzip ist schön und gut und behält am Ende immer die Oberhand aber es muß sich nicht stündlich auswirken. In Form psychischer Tortur. Wenn du genau weißt, daß wieder eine von diesen Schichten bevorsteht, wo du nur wenige Minuten richtiger Taxifahrer sein kannst, den Rest nicht gebraucht wirst, ist das nicht Risiko freien Unternehmertums sondern psychische Tortur. Harter Wettbewerb ist nur auf Zeit, kann aber niemals tagtägliches Lebensprinzip sein. Warum dann nicht gleich offener Kampf. Anarchie. Ein Ende mit Schrecken, aber nicht dieser pseudorechtsstaatliche Dauerstreß permanenten Unterbeschäftigtseins.nightrider hat geschrieben:So ist es! Wer selbstständig ist muss ständig kämpfen, Erfolgsgarantien gibt es nirgends und es ist bei uns wie überall sonst sehr individuell, ob man Erfolg hat, oder nicht.Das PBefG soll einen Rahmen vorgeben, in dem Personenbeförderung abgewickelt werden kann. Es kein Verdienst- oder Gewinngarantiegesetz.
´nightrider hat geschrieben:Nur wenn der Staat schon quasi die Preise bestimmt und auf der anderen Seite sagt, die Preise und die Anzahl der Taxen sollen ein vernünftiges Auskommen der Unternehmer gewährleisten, dann wäre es auch seine Pflicht dafür zu sorgen.
Er sorgt sich aber eben NICHT, er überlässt es den Gewerbeorganisationen von Zeit zu Zeit Anpassungen der Tarife zu beantragen und gegebenenfalls Beobachtungszeiträume zu beantragen.
Der Konzessionseinkläger hat ohne Absicht den Staat (und damit uns alle) ins Bockshorn gejagt, der sich nun hinter veralteten Verwaltungsgerichtsurteilen versteckt anstatt eine Revision zu beantragen. Das Intelligenzdefizit des Staates gibt uns nicht das Recht Wildwuchs zu beantragen: Freie Fahrzeug- und Farbwahl, freie Tarife, Aufgabe des Lizenzprinzips, Navi erspart Ortskundeprüfung, keine Beförderungspflicht usw.
Eine grundlegende Definitionsfrage. Wann ist eine Taxigewerbevertretung mündig und intelligent bzw. unabhängig und integer genug das gesamte Taxengewerbe zu vertreten und wann ist es nur ein loser Zusammenschluß unaufrichtiger Lobbyisten. Mithilfe von standardisierten Checklisten läßt sich schnell die Spreu vom Weizen trennen.nightrider hat geschrieben:Die „Krux” dabei, Vereinigungen sind oft in sich zerstritten und uneinig, soll man, oder soll man nicht. In Städten wo es mehr als eine Organisation gibt bekämpfen die sich auch noch gegenseitig.
´nightrider hat geschrieben:Bei den Bahnen und Bussen wird praktisch jede Anpassung durchgewunken, klar wenn es da nicht stimmt sind Zuschüsse fällig, bei uns nicht, da heißt es wenn einer nicht klar kommt macht er was verkehrt.
Die sind ja auch nicht so unanständig wie die Taxler. Oder platzen Bushaltestellen aus allen Nähten, weil da 5 Busse auf einmal anlegen wollen und alle leer? Oder blockieren städtische Busse die Zufahrt zum Flughafen so wie überzählige Taxler? Bus und Tram sind ordentlich, Taxi ist privatwirtschaftliche Perversion. Es spricht einiges für eine einstweilige Verstaatlichung des Taxigewerbes in den Großstädten um den mafiösen Charakter zu brechen.
SUPER IDEE!Edelgard hat geschrieben: Wann ist eine Taxigewerbevertretung mündig und intelligent bzw. unabhängig und integer genug das gesamte Taxengewerbe zu vertreten und wann ist es nur ein loser Zusammenschluß unaufrichtiger Lobbyisten. Mithilfe von standardisierten Checklisten läßt sich schnell die Spreu vom Weizen trennen.
Fuer die erste Checkliste habe ich noch die offenen Fragen von schmidt und damals auch von roter Stern (waren ähnlich) gefunden.
Antworten bekamen rainer und roter stern allerdings damals nicht.....Schmidt hat geschrieben:Liebe Taxiarge!
Nachdem wir zuletzt vom Gewerbevertreter Thomas Lohse auf Deiner Demo am 30.10.2012 die Forderung an unseren Bürgermeister Olaf Scholz hörten, (auch) sinngemäß "für auskömmliche Löhne" zu sorgen, bleiben für mich ein paar Fragen offen.
mit freundlichen Grüßen, Schmidt
- 1.) Welche Entgeltart entspricht Deiner Vorstellung. Gemeint ist hier das etablierte prozentuale Umsatzlohnmodell vs anderer bekannter Entlohnungsmodelle (Zeitlohn etc.).
2.) In Anbetracht der gesellschaftlichen und politischen Diskussion um einen möglichen, kommenden, gesetzlichen/allgemeinen oder Branchen-Mindestlohn, für welchen Betrag würdest Du Dich einsetzen, 8,50 € ? Wie hoch ist also - für Hamburg - ein auskömmlicher Lohn?
3.) Siehst Du Dich als legitimer und/oder mehrheitlicher Vertreter auch der Arbeitnehmerinteressen der Hamburger lohnabhängigen Fahrerschaft?
4.) Ist von Dir möglicherweise eine eigene Hamburger Mindestlohninitiative zu erwarten? Dein Engagement in dieser Sache (Demo) veranlasst mich zu dieser Frage.
5.) Gibt es eine Adresse unter der Du erreichbar bist, angeschrieben werden kannst?
Checken wir die Arge doch zukünfitig quartalsweise !Das erste Quatal ist um.....
- nightrider
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Das liegt in der Natur alle Geschäfte, auch ein Laden ist nicht immer gleich besucht. In der Tat gibt es starke und schwache Tage, doch die ganz schlechten Tage sind nicht vorhersehbar und das ist auch gut so, ansonsten gäbe es an diesen Tagen einfach kein Taxi und das wäre auch nicht sinnvoll. Wir können nicht schlechte Tage abschaffen, aber wir könnten unser Preisniveau so anheben, dass man mit guten Tagen die Schlechten kompensieren kann.Edelgard hat geschrieben:Das darwinistische Prinzip ist schön und gut und behält am Ende immer die Oberhand aber es muß sich nicht stündlich auswirken. In Form psychischer Tortur. Wenn du genau weißt, daß wieder eine von diesen Schichten bevorsteht, wo du nur wenige Minuten richtiger Taxifahrer sein kannst, den Rest nicht gebraucht wirst, ist das nicht Risiko freien Unternehmertums sondern psychische Tortur. Harter Wettbewerb ist nur auf Zeit, kann aber niemals tagtägliches Lebensprinzip sein. Warum dann nicht gleich offener Kampf. Anarchie. Ein Ende mit Schrecken, aber nicht dieser pseudorechtsstaatliche Dauerstreß permanenten Unterbeschäftigtseins.
ach hätten wir nur „Lobbyisten”, die haben wir ja gerade nicht. Ansonsten sind wir es selbst die unserer eigenen Gewerbevertretungen nicht genug unter Druck setzen. Wie sieht es denn in der Realität aus? Keiner geht zu Versammlungen, eine handvoll Teilnehmer meistens gerade so ca 10% immer die Selben bestimmen per Abstimmung über das Wohl und Wehe der ganzen Branche. Keiner nimmt offiziell, öffentlich, schriftlich und nachvollziehbar Stellung zu wichtigen Themen,...aber am Stand da wird gemauschelt, geschimpft und gemeckert was das Zeug hält, nur da bringt`s nix.Edelgard hat geschrieben:Nur wenn der Staat schon quasi die Preise bestimmt
Eine grundlegende Definitionsfrage. Wann ist eine Taxigewerbevertretung mündig und intelligent bzw. unabhängig und integer genug das gesamte Taxengewerbe zu vertreten und wann ist es nur ein loser Zusammenschluß unaufrichtiger Lobbyisten. Mithilfe von standardisierten Checklisten läßt sich schnell die Spreu vom Weizen trennen.
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zitat jr:
"Das PBefG soll einen Rahmen vorgeben, in dem Personenbeförderung abgewickelt werden kann. Es kein Verdienst- oder Gewinngarantiegesetz."
Nach allem was hier im Forum in der letzten Zeit diskutiert wurde (LFZ, Urlaub, Einsatzzeiten gleich Arbeitszeit etc.) ist das nur billig.
Ausserdem "soll" das PBefG keinen Rahmen vorgeben, es GIBT einen Rahmen vor. Der Wortlaut des 13 (4) ist ziemlich eindeutig. In den meisten Zuständigkeitsbezirken wird er auch umgesetzt. Das hat mit Verdienst- oder Gewinngarantien nichts zu tun, sondern mit dem legitimen Ausgleich von Interessen und der grundsätzlich GEGEBENEN MÖGLICHKEIT im Rahmen geltenden Rechts arbeiten zu können. (Auch wenn das nicht immer so passiert, es geht rechtsstaatlich um die MÖGLICHKEIT, die MUSS gegeben sein).
Kleiner Scherz am Rande. Zu Mitte des Jahres wird es wohl auch eine Vorsorgepflicht (Rente) für Selbstständige geben. Für die Jüngeren dürfte das so um 400.- bis 500.- € im Monat ausmachen.
"Das PBefG soll einen Rahmen vorgeben, in dem Personenbeförderung abgewickelt werden kann. Es kein Verdienst- oder Gewinngarantiegesetz."
Nach allem was hier im Forum in der letzten Zeit diskutiert wurde (LFZ, Urlaub, Einsatzzeiten gleich Arbeitszeit etc.) ist das nur billig.
Ausserdem "soll" das PBefG keinen Rahmen vorgeben, es GIBT einen Rahmen vor. Der Wortlaut des 13 (4) ist ziemlich eindeutig. In den meisten Zuständigkeitsbezirken wird er auch umgesetzt. Das hat mit Verdienst- oder Gewinngarantien nichts zu tun, sondern mit dem legitimen Ausgleich von Interessen und der grundsätzlich GEGEBENEN MÖGLICHKEIT im Rahmen geltenden Rechts arbeiten zu können. (Auch wenn das nicht immer so passiert, es geht rechtsstaatlich um die MÖGLICHKEIT, die MUSS gegeben sein).
Kleiner Scherz am Rande. Zu Mitte des Jahres wird es wohl auch eine Vorsorgepflicht (Rente) für Selbstständige geben. Für die Jüngeren dürfte das so um 400.- bis 500.- € im Monat ausmachen.
Ein paar Antworten standen doch darunter, an denen man wunderbar ablesen kann:SM hat geschrieben:
......
......
..... Antworten bekamen rainer und roter stern allerdings damals nicht.....
Checken wir die Arge doch zukünfitig quartalsweise !Das erste Quatal ist um.....
Keine Frage kann dämlichler sein, wie die Antwort die man darauf bekommt!
Antworten auf die Schmidtsche Checkliste lassen sich nachreichen:SM hat geschrieben:Fuer die erste Checkliste habe ich noch die offenen Fragen von schmidt und damals auch von roter Stern (waren ähnlich) gefunden. (..)
Antworten bekamen rainer und roter stern allerdings damals nicht.....Schmidt hat geschrieben:Liebe Taxiarge!
Nachdem wir zuletzt vom Gewerbevertreter Thomas Lohse auf Deiner Demo am 30.10.2012 die Forderung an unseren Bürgermeister Olaf Scholz hörten, (auch) sinngemäß "für auskömmliche Löhne" zu sorgen, bleiben für mich ein paar Fragen offen.
mit freundlichen Grüßen, Schmidt
- 1.) Welche Entgeltart entspricht Deiner Vorstellung. Gemeint ist hier das etablierte prozentuale Umsatzlohnmodell vs anderer bekannter Entlohnungsmodelle (Zeitlohn etc.).
2.) In Anbetracht der gesellschaftlichen und politischen Diskussion um einen möglichen, kommenden, gesetzlichen/allgemeinen oder Branchen-Mindestlohn, für welchen Betrag würdest Du Dich einsetzen, 8,50 € ? Wie hoch ist also - für Hamburg - ein auskömmlicher Lohn?
3.) Siehst Du Dich als legitimer und/oder mehrheitlicher Vertreter auch der Arbeitnehmerinteressen der Hamburger lohnabhängigen Fahrerschaft?
4.) Ist von Dir möglicherweise eine eigene Hamburger Mindestlohninitiative zu erwarten? Dein Engagement in dieser Sache (Demo) veranlasst mich zu dieser Frage.
5.) Gibt es eine Adresse unter der Du erreichbar bist, angeschrieben werden kannst?
- zu 1. Entgeld ist wichtig, daher haben die Verbände beschlossen zu einem einvernehmlichen Modell zu kommen.
zu 2. Die länderübergreifende Arbeitsgruppe hat grünes Licht signalisiert sich im Rahmen des Machbaren zu positionieren. Das heißt konkret man hat sich auf das obere Mittelfeld geeinigt.
zu 3. Wir nehmen Verantwortung wahr, wenn wir ein besonderes Augenmerk auf die Bedürfnisse der Beschäftigten legen. Das schließt das Fahrpersonal im allgemeinen wie im besonderen ein.
zu 4. Es muß an dieser Stelle angemerkt werden, daß Deutschland eines der reichsten Länder der Erde ist, daß aber Wehklagen auf hohem Niveau ernst genommen werden müssen.
zu 5. Entenhausen
- SindSieFrei?
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- Registriert: 12.12.2009, 19:05
- Wohnort: Hamburg
Wie ich schon damals anmerkte, wohnt eine nicht existierende juristische Person wohl tatsächlich dort. Danke für die Aufklärung!Edelgard hat geschrieben:...
zu 5. Entenhausen
Die ARGE ist eine Arbeitsgemeinschaft von Verbänden in Hamburg. Somit ist eine Anfrage rechtlich korrekt an eine oder mehrere dieser Adressen zu stellen!
Ob ich allerdings aufgrund der suggestiven Fragestellung, inbesondere in 2. und 3., an deren Stelle darauf antworten würde, liegt nicht in meinem Ermessen.
Man hätte, wenn man es dann rechtlich korrekt und sachlich angegangen wäre und nicht provokativ, sicherlich Anworten erhalten können, aber bei solchen effekthascherischen Methoden würde ich mich ausschweigen!
Den Pfad von vornherein laut schreiend totzutrampeln, der sich auftut, das allerdings ist eine Spezialität, die manche hier und anderswo hatten.
LG
Dura lex, sed lex.