[Urteil von 1997] Taxameter erst bei Fahrtbeginn ....
[Urteil von 1997] Taxameter erst bei Fahrtbeginn ....
Zuletzt geändert von am am 12.09.2014, 22:38, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Taxameter erst bei Fahrtbeginn ....
Und was macht man mit Fahrgäste, die nicht aussteigen wollen?
Ich hatte mal einen Kunden, der bei Fahrtziel bezahlte, dann aber das Taxi nicht verlassen wollte, weil es draußen geregnet hat und er nicht in die Wohnung kommt, bevor seine Freundin nicht da war. Die war noch unterwegs.
Hätte ich diesen Kunden rausschmeißen sollen? Das Taxameter wieder einschalten sollen? Man behindert mich in meiner Arbeitszeit, bezahlt nicht dafür und ist damit noch im Recht?
Ich hatte mal einen Kunden, der bei Fahrtziel bezahlte, dann aber das Taxi nicht verlassen wollte, weil es draußen geregnet hat und er nicht in die Wohnung kommt, bevor seine Freundin nicht da war. Die war noch unterwegs.
Hätte ich diesen Kunden rausschmeißen sollen? Das Taxameter wieder einschalten sollen? Man behindert mich in meiner Arbeitszeit, bezahlt nicht dafür und ist damit noch im Recht?
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Re: Taxameter erst bei Fahrtbeginn ....
Ein Glück haben wir über 800 unterschiedliche Tarife ....
In Berlin wird das Taxameter beim Eintreffen am Bestellort eingeschaltet
In Berlin wird das Taxameter beim Eintreffen am Bestellort eingeschaltet
... und jeden Tag ein bißchen besser
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Re: Taxameter erst bei Fahrtbeginn ....
Das Urteil ist von 1997 und gilt ausschließlich für Hannover! Was muss man können, um so eine alte Kamelle auszugraben. Liest Du solche Artikel eigentlich bevor Du sie hier stumpf verlinkst, Wattwurm?
Gemäß der aktuellsten im Netz zu findenden Verordnung darf das Taxameter in Hannover entsprechend §2 bei Ankunft am Bestellort eingeschaltet werden, bei Vorbestellungen zum vereinbarten Zeitpunkt. In §6 heißt es dann aber, dass der Fahrer dem Fahrgast beim Ein- und Aussteigen, sowie beim Verladen des Gepäcks entgeltlos zu helfen hat.
§2 und 6 widersprechen sich somit.
Andererseits bedeutet es etwa, dass ich das Taxameter laufen lassen kann, wenn ich dem Fahrgast nicht behilflich bin?
Gemäß der aktuellsten im Netz zu findenden Verordnung darf das Taxameter in Hannover entsprechend §2 bei Ankunft am Bestellort eingeschaltet werden, bei Vorbestellungen zum vereinbarten Zeitpunkt. In §6 heißt es dann aber, dass der Fahrer dem Fahrgast beim Ein- und Aussteigen, sowie beim Verladen des Gepäcks entgeltlos zu helfen hat.
§2 und 6 widersprechen sich somit.
Andererseits bedeutet es etwa, dass ich das Taxameter laufen lassen kann, wenn ich dem Fahrgast nicht behilflich bin?
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Re: [Urteil von 1997] Taxameter erst bei Fahrtbeginn ....
Das Urteil paßt doch prima zum Thema "Gepäck". Deshalb habe ich diese "olle Kamelle" hier doch reingestellt. Demnach darf erst nach erfolgter Gepäckverladung und zum Fahrtbeginn die Uhr eingeschaltet werden!
Diese Urteil hat in letzter Instanz immerhin ein Oberlandesgericht gesprochen. DAS ist geltendes Recht und das gilt bundesweit und nicht nur für Hannover! Die Kölner Taxenordnung sah ja auch mal einen Lichtbildausweis vor. Wird Zeit das ein paar Taxenordnung umgeschrieben und der angepaßt Rechtsprechung werden! Gepäck ein-und ausladen ist ein Extra-Service der durch ein entsprechendes Trinkgeld abgedeckt wird, das es dafür eigentlich auch fast immer gibt! Ich habe mir schon etwas dabei gedacht diese "olle Kamelle" auszugraben....
Ich hätte gedacht das man den Zusammenhang hier sofort erkennt!
Diese Urteil hat in letzter Instanz immerhin ein Oberlandesgericht gesprochen. DAS ist geltendes Recht und das gilt bundesweit und nicht nur für Hannover! Die Kölner Taxenordnung sah ja auch mal einen Lichtbildausweis vor. Wird Zeit das ein paar Taxenordnung umgeschrieben und der angepaßt Rechtsprechung werden! Gepäck ein-und ausladen ist ein Extra-Service der durch ein entsprechendes Trinkgeld abgedeckt wird, das es dafür eigentlich auch fast immer gibt! Ich habe mir schon etwas dabei gedacht diese "olle Kamelle" auszugraben....
Ich hätte gedacht das man den Zusammenhang hier sofort erkennt!
Zuletzt geändert von Wattwurm am 13.09.2014, 07:09, insgesamt 2-mal geändert.
Re: [Urteil von 1997] Taxameter erst bei Fahrtbeginn ....
Gegen diese "olle Kamelle" wurde nie Berufung eingelegt, es ist daher rechtskräftig!
Das Urteil besagt auch: Wenn ein Taxifahrer vor dem UKE in Hamburg oder dem FEK in Neumünster steht und über den Sprechkasten von der Rezeption angefordert wird, dann darf die Uhr erst dann eingeschaltet werden, wenn der Patient neben ihm sitzt und er die Fahrt antritt. Der Gang auf die Station und die Abholung von Station darf nicht berechnet werden!
Jetzt bin ich aber mal gespannt auf das Geschrei was über mich hereinbricht! Irgendeiner muß ja das A....loch spielen, sonst macht das keinen Spaß! Es lohnt sich, sich mit dem Urteil etwas näher zu beschäftigen und nur weil da von D-Mark die Rede ist anstatt von Euro, ist es deswegen nicht ungültig!
Ihr besch..... den Fahrgast bzw. den Kostenträger ( Krankenkasse) wenn Ihr die Uhr einschaltet und Ihr das Taxi verlaßt um Gepäck von der Wohnung oder den Patienten von Station abzuholen. Das kann man auch nicht mit "Wartezeit" sich zu recht biegen. Das ist Besch.... so einfach ist das ....das ist Service auf dessen Bezahlung Ihr keinen Anspruch habt!
Das Urteil besagt auch: Wenn ein Taxifahrer vor dem UKE in Hamburg oder dem FEK in Neumünster steht und über den Sprechkasten von der Rezeption angefordert wird, dann darf die Uhr erst dann eingeschaltet werden, wenn der Patient neben ihm sitzt und er die Fahrt antritt. Der Gang auf die Station und die Abholung von Station darf nicht berechnet werden!
Jetzt bin ich aber mal gespannt auf das Geschrei was über mich hereinbricht! Irgendeiner muß ja das A....loch spielen, sonst macht das keinen Spaß! Es lohnt sich, sich mit dem Urteil etwas näher zu beschäftigen und nur weil da von D-Mark die Rede ist anstatt von Euro, ist es deswegen nicht ungültig!
Ihr besch..... den Fahrgast bzw. den Kostenträger ( Krankenkasse) wenn Ihr die Uhr einschaltet und Ihr das Taxi verlaßt um Gepäck von der Wohnung oder den Patienten von Station abzuholen. Das kann man auch nicht mit "Wartezeit" sich zu recht biegen. Das ist Besch.... so einfach ist das ....das ist Service auf dessen Bezahlung Ihr keinen Anspruch habt!
Zuletzt geändert von Wattwurm am 13.09.2014, 07:34, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: [Urteil von 1997] Taxameter erst bei Fahrtbeginn ....
Das halte ich für falsch, denn im Artikel heisst es gemäß Amtsgericht Hannover:
Noch deutlicher wird es hier:
Wenn Du den Artikel denn gelesen hast, Wattwurm, dann hast Du ihn jedenfalls nicht verstanden. Manchmal hilft es, wenn man versucht, zu so einem Artikel einen kleinen Aufmacher zu schreiben, wenn man ihn verlinkt. Weniger schreiben, mehr lesen.
§61 Abs.1 Nr. 4 PbefG ist nämlich der Ordnungswidrigkeitenparagraph, der, in diesem Fall die Stadt Hannover, bemächtigt, gegen durch sie erlassene Verordnungen Ordnungs- oder Bußgelder zu verhängen:Ordnungswidrigkeit gemäß § 61 Abs. 1 Nr. 4 Personenbeförderungsgesetz (PBefG), §§ 2, 6 Nr. 1 der Verordnung über Beförderungsentgelte und -bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen der Landeshauptstadt Hannover vom 28. April 1994 (kurz: Taxen-Entgelt VO)
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig [...] einer Rechtsvorschrift oder vollziehbaren schriftlichen Verfügung zuwiderhandelt, die auf Grund dieses Gesetzes oder auf Grund von Rechtsvorschriften, die auf diesem Gesetz beruhen, erlassen worden ist[...]
Noch deutlicher wird es hier:
Das Amtsgericht habe zutreffend festgestellt, dass die Taxifahrerin nach der Taxen-Entgelt VO der Landeshauptstadt Hannover nicht berechtigt war, den Fahrpreisanzeiger am Halteplatz noch vor dem Einsteigen der Fahrgäste einzuschalten. Ebenso war die Taxifahrerin nicht berechtigt, den Taxameter während des Abrechnungsvorgangs weiterlaufen zu lassen.
Wenn Du den Artikel denn gelesen hast, Wattwurm, dann hast Du ihn jedenfalls nicht verstanden. Manchmal hilft es, wenn man versucht, zu so einem Artikel einen kleinen Aufmacher zu schreiben, wenn man ihn verlinkt. Weniger schreiben, mehr lesen.
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Re: [Urteil von 1997] Taxameter erst bei Fahrtbeginn ....
An welchen Zusammenhang Du gedacht hast, ist mir vollkommen klar. Es ist trotzdem falsch.Wattwurm hat geschrieben:Die Kölner Taxenordnung sah ja auch mal einen Lichtbildausweis vor. Wird Zeit das ein paar Taxenordnung umgeschrieben und der angepaßt Rechtsprechung werden! Gepäck ein-und ausladen ist ein Extra-Service der durch ein entsprechendes Trinkgeld abgedeckt wird, das es dafür eigentlich auch fast immer gibt! Ich habe mir schon etwas dabei gedacht diese "olle Kamelle" auszugraben....
Ich hätte gedacht das man den Zusammenhang hier sofort erkennt!
Im Falle Kölns war die Stadt nicht berechtigt, einen solchen Ausweis anzuordnen, weil das Personenbeförderungsrecht der Stadt hierfür keine Rechtsgrundlage gibt.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
Re: [Urteil von 1997] Taxameter erst bei Fahrtbeginn ....
Bei uns nicht. Das Taxameter bleibt so lange aus, bis wir mit dem Taxi am Eingang des Hauses stehen, von wo der Patient abgeholt werden soll. Beim Verlassen des Taxi, um einen Patienten von der Station abzuholen, sind wir berechtigt das Taxameter einzuschalten.Wattwurm hat geschrieben: Das Urteil besagt auch: Wenn ein Taxifahrer vor dem UKE in Hamburg oder dem FEK in Neumünster steht und über den Sprechkasten von der Rezeption angefordert wird, dann darf die Uhr erst dann eingeschaltet werden, wenn der Patient neben ihm sitzt und er die Fahrt antritt. Der Gang auf die Station und die Abholung von Station darf nicht berechnet werden!
Gleiches gilt für Gefangenentransporte von JVAs. Das in der Schleuse stehen und darauf warten, bis der Gefangene zum Abtransport fertig ist, ist eine vom Kunden verursachte Wartezeit.
Das sollten die Beamten wissen. Ich verstehe nicht, dass jedes Mal eine Diskussion aufkommt, dass wir das Taxameter ausschalten sollen. Oder habe ich da was falsch verstanden?
Re: [Urteil von 1997] Taxameter erst bei Fahrtbeginn ....
Moin,
bei dem Fall ging es um eine Fahrt von einem Taxistand, also sind die ganzen
Kommentare "vom Eintreffen am Bestellort, Vorbestellung, etc. " am Thema vorbei.
Ich versteh jetzt auch die ganze Aufregung nicht.
Fahrgast kommt zum Taxi, evtl. muß
noch Gepäck verladen werden, steigt ein,
nennt sein Fahrziel, der Taxifahrer bestätigt das
Fahrziel, sofern es innerhalb des "Pflichtfahrgebietes" ist.
Erst jetzt ist ein Beförderungsvertrag zustande gekommen
und das Taxameter wird eingeschaltet.
Ich hatte mich auch schon mal hier dahingehend über einen
"Kollegen" beschwert, der am Taxistand das Taxameter einschaltete
bevor ich das Fahrziel genannt hatte. Es entstanden natürlich
("ein Hoch auf die Hamburger Karenzminute") keine zusätzlichen
Wartekosten, jedoch war damit bei mir schon mal der
erste "Dienstleistungskredit" verspielt.
Und so ein "immaterieller" Schaden macht sich spätestens
beim Trinkgeld "bezahlt"
Grüße
bei dem Fall ging es um eine Fahrt von einem Taxistand, also sind die ganzen
Kommentare "vom Eintreffen am Bestellort, Vorbestellung, etc. " am Thema vorbei.
Ich versteh jetzt auch die ganze Aufregung nicht.
Fahrgast kommt zum Taxi, evtl. muß
noch Gepäck verladen werden, steigt ein,
nennt sein Fahrziel, der Taxifahrer bestätigt das
Fahrziel, sofern es innerhalb des "Pflichtfahrgebietes" ist.
Erst jetzt ist ein Beförderungsvertrag zustande gekommen
und das Taxameter wird eingeschaltet.
Ich hatte mich auch schon mal hier dahingehend über einen
"Kollegen" beschwert, der am Taxistand das Taxameter einschaltete
bevor ich das Fahrziel genannt hatte. Es entstanden natürlich
("ein Hoch auf die Hamburger Karenzminute") keine zusätzlichen
Wartekosten, jedoch war damit bei mir schon mal der
erste "Dienstleistungskredit" verspielt.
Und so ein "immaterieller" Schaden macht sich spätestens
beim Trinkgeld "bezahlt"
Grüße
Re: Taxameter erst bei Fahrtbeginn ....
Solange du den Taxameter noch nicht auf Frei geschaltet hastJim Bo hat geschrieben:Ich hatte mal einen Kunden, der bei Fahrtziel bezahlte, dann aber das Taxi nicht verlassen wollte [...]
(was man halt nie verfrüht tun sollte), kannst du ihn doch per
Taste 2 (bei meinem Modell jedenfalls) zum Weiterlaufen bringen.
Generell:
Ich halte es aus Gründen quasi der Vertrauensbildung für am besten,
den Taxameter im Beisein der FG und unmittelbar vorm Losfahren
einzuschalten. Die paar 10-Cent-Stücke, die einem das möglichst
frühe Einschalten einbringen würde, sind es mir nicht wert.
"Aber die andere Seite — sehr dunkel sie ist ..."
"Entweder du isst jetzt deinen Toast, Yoda, oder es knallt!"
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Re: [Urteil von 1997] Taxameter erst bei Fahrtbeginn ....
RaimundHH hat geschrieben:Moin,
bei dem Fall ging es um eine Fahrt von einem Taxistand, also sind die ganzen
Kommentare "vom Eintreffen am Bestellort, Vorbestellung, etc. " am Thema vorbei.
Das wird daran liegen, dass sich in der Begründung auf die entsprechende Passage bezogen wird, welche beide Fälle abbildet.
Mir war es wichtig, herauszustellen, dass es hier nicht um ein Urteil von bundesweiter, wegweisender Bedeutung handelt, wie man den Eindruck gewinnen konnte, sondern um eine uralte Einzelfallentscheidung in einem Bußgeldverfahren gegen einen Taxifahrer in Hannover wegen Verstoßes gegen die örtliche Taxitarifordnung.
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Re: [Urteil von 1997] Taxameter erst bei Fahrtbeginn ....
Aber Du kamst jetzt nicht mit Krücken an die Taxe und bist dann "bei Uhr an" doch schneller eingestiegen, als anzunehmen war ?RaimundHH hat geschrieben:Moin,
über einen "Kollegen" beschwert, der am Taxistand das Taxameter einschaltete
bevor ich das Fahrziel genannt hatte. Es entstanden natürlich
("ein Hoch auf die Hamburger Karenzminute") keine zusätzlichen
Wartekosten........
„Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk. Dann gnade Euch Gott !“
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Re: [Urteil von 1997] Taxameter erst bei Fahrtbeginn ....
Ja genau! Der Post von CPL mit der köstlichen Mützchensatire wird verschoben und Wattis Unfähigkeit, Urteile zu interpretieren, müssen wir uns reinziehen! Hanebüchener Unsinn solche Aussagen zu treffen, da ist mir beim Lesen fast mein Unterkiefer auf die Tastatur geknallt.am hat geschrieben:,...sondern um eine uralte Einzelfallentscheidung in einem Bußgeldverfahren gegen einen Taxifahrer in Hannover wegen Verstoßes gegen die örtliche Taxitarifordnung.
LG
Dura lex, sed lex.
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Re: [Urteil von 1997] Taxameter erst bei Fahrtbeginn ....
Nicht alle enthaltenen Aussagen des Celler Urteils können 1:1 auf Hamburger Verhältnisse übertragen werden.
Aber das Wichtigste, nämlich der dort enthaltene Anlass, der zu einem Bußgeld geführt hat, schon
Aus der Hamburger Beförderungsordnung:
"Der Fahrpreisanzeiger ist nach Abfahrt der Taxe, im Falle einer Bestellfahrt nach
Eintreffen am Bestellort, jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt, einzuschalten."
"Nach Erreichen des Fahrziels ist der Fahrpreisanzeiger auf „Kasse“ zu schalten."
"Erreichen des Fahrziels" beinhaltet mit Sicherheit nicht den Abschluß des Bezahlvorgangs.
Und auch nicht das Gepäck entladen.
Aber das Wichtigste, nämlich der dort enthaltene Anlass, der zu einem Bußgeld geführt hat, schon
Aus der Hamburger Beförderungsordnung:
"Der Fahrpreisanzeiger ist nach Abfahrt der Taxe, im Falle einer Bestellfahrt nach
Eintreffen am Bestellort, jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt, einzuschalten."
"Nach Erreichen des Fahrziels ist der Fahrpreisanzeiger auf „Kasse“ zu schalten."
"Erreichen des Fahrziels" beinhaltet mit Sicherheit nicht den Abschluß des Bezahlvorgangs.
Und auch nicht das Gepäck entladen.
Re: [Urteil von 1997] Taxameter erst bei Fahrtbeginn ....
Der Fahrgast würde das doch niemals bezahlen. Jede Wette ich hätte damit nur noch mehr Ärger gehabt... Beschwerde, Anzeige wegen Betrug, Wartezeit bis die Polizei eintrifft und damit Umsatzeinbußen.Txai hat geschrieben:Solange du den Taxameter noch nicht auf Frei geschaltet hastJim Bo hat geschrieben:Ich hatte mal einen Kunden, der bei Fahrtziel bezahlte, dann aber das Taxi nicht verlassen wollte [...]
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Re: [Urteil von 1997] Taxameter erst bei Fahrtbeginn ....
Leute, fangt doch nicht so´n Gezanke an.
Der Taxitarif beinhaltet eben auch eine gewisse Toleranz.
Handhabt es doch einfach so, dass es für den FG einfach nachvollziehbar ist.
OK, 1x im Jahr gibt es vielleicht Stress mit FG, aber wo gibt es den nicht.
Der Taxitarif beinhaltet eben auch eine gewisse Toleranz.
Handhabt es doch einfach so, dass es für den FG einfach nachvollziehbar ist.
OK, 1x im Jahr gibt es vielleicht Stress mit FG, aber wo gibt es den nicht.
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Re: [Urteil von 1997] Taxameter erst bei Fahrtbeginn ....
Wenn es so einfach wäre. Bei uns heisst es, das Taxameter ist am Bestellort einzuschalten, nachdem der Fahrgast benachrichtigt wurde.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
Re: [Urteil von 1997] Taxameter erst bei Fahrtbeginn ....
Genau. Neurologie Station 44 Zimmer 15... Tür aufreißen und Taxi schreien.....Fahrgast ist benachrichtigt!am hat geschrieben:Wenn es so einfach wäre. Bei uns heisst es, das Taxameter ist am Bestellort einzuschalten, nachdem der Fahrgast benachrichtigt wurde.
Re: [Urteil von 1997] Taxameter erst bei Fahrtbeginn ....
Schreibt einer, der einen Beschluss nicht vom Urteil unterscheiden kann.Das Urteil ist von 1997 und gilt ausschließlich für Hannover! Was muss man können, um so eine alte Kamelle auszugraben. Liest Du solche Artikel eigentlich bevor Du sie hier stumpf verlinkst, Wattwurm?
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.