Betriebspflicht übertragen?

Personenbeförderungsrecht, Taxitarife.
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budspencerHD
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Betriebspflicht übertragen?

Beitrag von budspencerHD » 12.12.2017, 13:10

Guten Tag zusammen,

uns beschäftigt eine Frage, die vielleicht hier und da schon Anwendung findet oder auch nicht - zumindest aber bestimmt hier und da schon Thema war.

Angenommen - Ein Taxiunternehmen bewirtschaftet plattes Land und hat hochgerechnet wochentags zwischen 19 und 6 Uhr maximal 3 Fahrten im Monat, so muss dieses Unternehmen im Tagesgeschäft schon ganz gut was wegreißen, um den nötigen Lohn für die Nachtschicht einzufahren. Denn diese Nachtschicht ist ja nunmal zur Einhaltung der Betriebspflicht notwendig.

Was wäre, wenn nun dieser ländliche Unternehmer hingehen würde und einen Deal mit dem städtischen Nachbarn anleiert, dass dieser per Rufumleitung die Betriebspflicht mit übernimmt?

So könnte doch dieser städtische Unternehmer in schwachen Zeiten seine Frequenz möglicherweise erhöhen und der ländliche Unternehmer würde nicht an seinen "Null-Umsatz-Zeiten" zugrundegehen.

Natürlich könnte man, wenn sich zwei benachbarte Unternehmen einig sind, dies einfach tun, denn "wo kein Kläger, da kein Richter". Gibt es aber beispielhafte Fälle, wo dies von der zuständigen Behörde geduldet oder gar begrüßt wird? Eine rechtliche Grundlage konnte ich jedenfalls nicht finden.

Wie ist Eure Meinung/Erfahrung zu dem Thema?
In der Demokratie DARF der Mensch eine Meinung haben, er MUSS nicht.
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Dieter Nuhr, Autor und Kabarettist

KlareWorte
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Re: Betriebspflicht übertragen?

Beitrag von KlareWorte » 12.12.2017, 14:01

wenn keine Anfahrtskosten zum "umgeleiteten" Pflichtfahrbereich verlangt werden und der selbe Tarif Gültigkeit hat, ist es unproblematisch.

casi
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Re: Betriebspflicht übertragen?

Beitrag von casi » 12.12.2017, 16:01

Oh, das ist ja ähnlich wie bei uns.

Betriebssitzgemeinde: 9000 Einwohner

Taxi Nachfrage pro Nacht: 0 - 3 Touren

Seit 15 Jahren weigern wir uns standhaft nachts zu fahren und dabei unser Geld zum Fenster hinaus zu werfen.

Wir haben unserer Stadt und dem Kreis angeboten, nachts zu fahren, wenn man uns unsere Verluste erstatten würde.
Das wollten die natürlich auch nicht.

Vor ca. 10 Jahren hat die Genehmigungsbehörde dann einigen Unternehmern aus der Nachbarstadt genehmigt, sich auch bei uns bereit zu stellen.
Alle waren begeistert. Endlich ein paar mutige Taxiunternehmer, die uns mal so richtig zeigen wollten, wie man nachts Taxi fährt.

Allerdings war die Euphorie schnell verflogen.
Die neuen Nachtschicht-Helden haben schnell gemerkt, dass bei uns nachts nichts zu holen ist und haben das Projekt wieder eingestellt.

Zur ursprünglichen Frage von BudspencerHD: Ich würde die Anrufe einfach umleiten, ohne die Behörde zu fragen.
Wenn das nicht klappt, kann man immer noch zusammen mit der Behörde eine Lösung suchen.
Und sonst eben die Nachtschicht einstellen.

Gruß
Carsten
Zuletzt geändert von casi am 12.12.2017, 16:03, insgesamt 1-mal geändert.
https://taxi-reinfeld.de - Taxibetrieb C. Braasch

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