Fahrerhaftung
Verfasst: 09.05.2014, 10:38
Liebe Kollegen,
ich bitte um Vergebung, aber ich bin neu hier und finde zum o.g. Thema keinen Verweis. Obwohl das eigentlich ein uraltes Thema ist :
Welche Beschädigungen des Fahrzeugs muss der Fahrer verantworten, welche hat der Unternehmer zu übernehmen ?
Ich habe immer nur den Begriff der "groben Fahrlässigkeit" (Alkohol z.B.) im Hinterkopf, kenne aber die neueste Rechtsprechung nicht.
Außerdem :
Was, wenn der Fahrer nicht angestellt, sondern "Subunternehmer" ist (sog "prekäre " Beschäftigung) ??
Freue mich über ein paar Tipps, optimal wäre ein Verweis auf ein Urteil.
Zu mir (da neu) :
Habe mir zwei Studiengänge mit Taxifahren verdient, ist aber ewig her (1970-76), fahre z.Z. glg. Krankentransporte.
Danke für Euer Verständnis
Der Berlin-Opa
ich bitte um Vergebung, aber ich bin neu hier und finde zum o.g. Thema keinen Verweis. Obwohl das eigentlich ein uraltes Thema ist :
Welche Beschädigungen des Fahrzeugs muss der Fahrer verantworten, welche hat der Unternehmer zu übernehmen ?
Ich habe immer nur den Begriff der "groben Fahrlässigkeit" (Alkohol z.B.) im Hinterkopf, kenne aber die neueste Rechtsprechung nicht.
Außerdem :
Was, wenn der Fahrer nicht angestellt, sondern "Subunternehmer" ist (sog "prekäre " Beschäftigung) ??
Freue mich über ein paar Tipps, optimal wäre ein Verweis auf ein Urteil.
Zu mir (da neu) :
Habe mir zwei Studiengänge mit Taxifahren verdient, ist aber ewig her (1970-76), fahre z.Z. glg. Krankentransporte.
Danke für Euer Verständnis
Der Berlin-Opa