bezahlter Urlaub
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bezahlter Urlaub
hallo, liebe leute!
jeder weiß, dass man als arbeitnehmer nach BUrlG ein recht auf 24 werktage bezahlten urlaubs pro jahr hat. im taxigewerbe bekommt man oft zu hören: "urlaub ja, aber bezahlt: nein!" das hinge vom vertrag ab und den prozenten...
nun, daran leuchtet ja ein, dass ein unternehmer sagt: "ok, ich gebe dir so-und-soviel prozent vom umsatz (in meinem fall netto tutto completto immer fix 40 % [ist das o.k.?]), aber dafür kriegst du keinen bezahlten urlaub... wenn ich dir den extra bezahlen soll, dann muss ich deine prozente senken..."
was sagen dazu diejenigen, die sich mal mit der sache juristisch befasst haben (also nicht bloß den mehr oder weniger gesunden menschenversand und die galle blubbern lassen, wie so oft in foren... ), insb. in und für berlin (wo es ja keinen tarifvertrag gibt, oder?).
danke herzlich im voraus!
BerlinerTourGuide
jeder weiß, dass man als arbeitnehmer nach BUrlG ein recht auf 24 werktage bezahlten urlaubs pro jahr hat. im taxigewerbe bekommt man oft zu hören: "urlaub ja, aber bezahlt: nein!" das hinge vom vertrag ab und den prozenten...
nun, daran leuchtet ja ein, dass ein unternehmer sagt: "ok, ich gebe dir so-und-soviel prozent vom umsatz (in meinem fall netto tutto completto immer fix 40 % [ist das o.k.?]), aber dafür kriegst du keinen bezahlten urlaub... wenn ich dir den extra bezahlen soll, dann muss ich deine prozente senken..."
was sagen dazu diejenigen, die sich mal mit der sache juristisch befasst haben (also nicht bloß den mehr oder weniger gesunden menschenversand und die galle blubbern lassen, wie so oft in foren... ), insb. in und für berlin (wo es ja keinen tarifvertrag gibt, oder?).
danke herzlich im voraus!
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Re: bezahlter Urlaub
Moin.
24 Tage sind es, wenn regelmässig 6 Tage/Woche gearbeitet wird. Bei einer 5 Tage Woche sind es 20.
Dieses Thema kommt immer wieder auf. Selbst dann, wenn man die Bezahlung der Urlaubstage auf den Jahreslohn umrechnet, muss der Urlaub auf jeden Fall angetreten werden. Er dient der Erholung. Die pauschale Abgeltung über die Prozente ändert daran nichts. Hier hilft nur die Errechnung eines Stundenlohnes, um zu ermitteln, ob es sich um eine ausreichende anteilige Bezahlung handelt.
24 Tage sind es, wenn regelmässig 6 Tage/Woche gearbeitet wird. Bei einer 5 Tage Woche sind es 20.
Dieses Thema kommt immer wieder auf. Selbst dann, wenn man die Bezahlung der Urlaubstage auf den Jahreslohn umrechnet, muss der Urlaub auf jeden Fall angetreten werden. Er dient der Erholung. Die pauschale Abgeltung über die Prozente ändert daran nichts. Hier hilft nur die Errechnung eines Stundenlohnes, um zu ermitteln, ob es sich um eine ausreichende anteilige Bezahlung handelt.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
Re: bezahlter Urlaub
@am Kannst du mir mal einen rechtlich anerkannten Vertrag zeigen, wo dein Beispiel enthalten ist?
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Re: bezahlter Urlaub
zumindest die anzahl der urlaubstage findest du im bundesurlaubsgesetz.Filou hat geschrieben:@am Kannst du mir mal einen rechtlich anerkannten Vertrag zeigen, wo dein Beispiel enthalten ist?
ich würde mich ja mit dir geistig duellieren,aber du bist unbewaffnet
komm auf die dunkle seite der macht....wir haben kekse
hier klickenzum poppen:D
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Re: bezahlter Urlaub
Werde dir den Passus in meinem Vertrag einmal einscannen (habe Dienstag wieder frei) und per PN zuschicken.
Hier errechnet sich die LFZ im Urlaubsfall (wie auch bei der LFZ im Krankheitsfall) an dem durchschnittlichen Verdienst der letzten drei Monate.
Hier errechnet sich die LFZ im Urlaubsfall (wie auch bei der LFZ im Krankheitsfall) an dem durchschnittlichen Verdienst der letzten drei Monate.
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)
Re: bezahlter Urlaub
Bei 40% solltest Du vier Wochen bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bekommen, sonst sind 45% üblich.
- nightrider
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Re: bezahlter Urlaub
Die übliche Vorgehensweise bei Entlohnung nach Umsatz ist Schnitt der letzten 3 Monate umgerechnet auf die Urlaubstage, ich denke das ist auch rechtens
everybodys darling is everybodys hausdepp (FJS)
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Re: bezahlter Urlaub
Filou hat geschrieben:@am Kannst du mir mal einen rechtlich anerkannten Vertrag zeigen, wo dein Beispiel enthalten ist?
Das kommt darauf an, wie Du meinen Beitrag verstanden hast.
Vorab, für mich gehört Urlaub selbstverständlich bezahlt zu dem Zeitpunkt, an dem er genommen wird.
Rechnerisch, nicht zu verwechseln mit rechtlich, lässt es sich aber auch über höhere Prozente regeln, solange noch welche bezahlt werden dürfen.
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Re: bezahlter Urlaub
Sicher, am, darum steht im Mindesturlaubsgesetz, das ist dieses:
http://www.gesetze-im-internet.de/bunde ... gesamt.pdf
ja auch in § 11, Absatz 2:
(2) Das Urlaubsentgelt ist vor Antritt des Urlaubs auszuzahlen.
Allein dieser Satz schließt die „All-inclusive-Nummer“ aus.
Prozente, also der Einsatz von Subunternehmern statt Angestellten ist auch nicht legal. Nach Musterprozess, zwei Klagen sind anhängig, steht fest, ob das Procedere der Vergangenheit legal war. Wenn nicht, wovon auszugehen ist, werden die Tatbestände der Vergangenheit, wie üblich, abgearbeitet.
Poorboy
http://www.gesetze-im-internet.de/bunde ... gesamt.pdf
ja auch in § 11, Absatz 2:
(2) Das Urlaubsentgelt ist vor Antritt des Urlaubs auszuzahlen.
Allein dieser Satz schließt die „All-inclusive-Nummer“ aus.
Prozente, also der Einsatz von Subunternehmern statt Angestellten ist auch nicht legal. Nach Musterprozess, zwei Klagen sind anhängig, steht fest, ob das Procedere der Vergangenheit legal war. Wenn nicht, wovon auszugehen ist, werden die Tatbestände der Vergangenheit, wie üblich, abgearbeitet.
Poorboy
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Re: bezahlter Urlaub
Was schließt das aus?Poorboy hat geschrieben: (2) Das Urlaubsentgelt ist vor Antritt des Urlaubs auszuzahlen.
Allein dieser Satz schließt die „All-inclusive-Nummer“ aus.
Aus der Zeit in der ich selbst noch als Angestellter gearbeitet habe, (nicht Taxi) kann ich mich noch erinnern, dass Urlaubsgeld (nicht Lohnfortzahlung) einmal jährlich ausbezahlt wurde und zwar unabhängig davon wann man tatsächlich Urlaub gemacht hat, ich glaube es war immer im Juno.
Lohnfortzahlung, bedeutet der AN bekommt ganz normal seinen Lohn weiter ausbezahlt wie immer wenn das am 30. ist dann am 30., wenn das am 15. ist dann am 15. aber doch kein Geld im Voraus wieso das denn?
Nur weil Einer Urlaub hat bekommt er doch seinen Lohn nicht schon vorab, Löhne/Gehälter werden immer im Nachhinein bezahlt nicht im Voraus das ist bei Lohnfortzahlung nicht anders. Urlaubsgeld hingegen gibt es meist bei Großunternehmen ist eine freiwillige Leistung wie Weihnachtsgeld, kann Bestandteil des Arbeitsvertrages sein, kann muss aber nicht gezahlt werden.
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- Thomas-Michael Blinten
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Re: bezahlter Urlaub
Üblich sind (mindestens) 24 Tage, wie gesetzlich vorgesehen.Essener hat geschrieben:Bei 40% solltest Du vier Wochen bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bekommen, sonst sind 45% üblich.
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)
Re: bezahlter Urlaub
Hier muss ich poorboy ja mal Recht geben - nur ausnahmsweise -! Abgeltung in Form von vermeintlich "höheren" Prozenten geht nicht!! Ist auch Augenwischerei, wobei ich weiss, dass auch Fahrer auf diese Nummer stehen! Und wenn ich noch sowas lese:Poorboy hat geschrieben:Sicher, am, darum steht im Mindesturlaubsgesetz, das ist dieses:
http://www.gesetze-im-internet.de/bunde ... gesamt.pdf
ja auch in § 11, Absatz 2:
(2) Das Urlaubsentgelt ist vor Antritt des Urlaubs auszuzahlen.
Allein dieser Satz schließt die „All-inclusive-Nummer“ aus.
Wird mir mal so richtig schlecht! Wie will man bitte schön Lfzg. im Krankheitsfall im vorwege abgelten?? Geht gaaar nicht!!!!!!!!!Essener hat geschrieben:Bei 40% solltest Du vier Wochen bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bekommen, sonst sind 45% üblich.
Zuletzt geändert von arne13 am 27.01.2014, 07:30, insgesamt 1-mal geändert.
Re: bezahlter Urlaub
Zur Info: Urlaub im Allgemeinen und Urlaubsentgelt = (Entgelt-)fortzahlung im Urlaubsfall. In §7 liegt die Lösung, wieso eine Abgeltung des Lohnfortzahlungsanspruchs nicht möglich ist.
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