[MiLoG] Mindestlohn

Löhne, Arbeitsbedingungen, Recht.
Wattwurm
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Beitrag von Wattwurm » 26.10.2013, 06:07

Teilzeitjob 1:

Fahrer A Schichtbeginn: 08.30 Uhr
Fahrer A Schichtende: 12.30 Uhr

Teilzeitjob 2:

Fahrer B Schichtbeginn: 16 Uhr
Fahrer B Schichtende: 21 Uhr

Minjob 1:

Fahrer C Schichtbeginn: 4 Uhr
Fahrer C Schichtende: 6 Uhr

Minijob 2:

Fahrer D Schichtbeginn: 21 Uhr
Fahrer D Schichtende: 23 Uhr

Personal ist genug vorhanden! Mit Fahrern kann man die Ost-West-Straße neu pflastern! Wir Unternehmer werden schon die passende Antworten auf den Mindestlohn haben, darauf könnt Ihr Euch verlassen! Das Reservoir arbeitswilliger Rentner, der wachsenden Altersarmut sei Dank, wird auch immer größer! Der Mindestlohn bietet uns Unternehmern die einmalige Chance die starren Bestimmungen des ArbzG aufzubrechen und zu unserem Gunsten anzuwenden! Kaum wird für den Fahrer gemäß ArbZG eine Pause fällig, schwupps ist seine Schicht auch schon zu Ende und die Ablösung ist da! Endlich kommt mal Bewegung in die starre postsozialistische Arbeitszeitenszene....

Wattwurm
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Beitrag von Wattwurm » 26.10.2013, 07:41

Es wird nicht das eintreten was sich die meisten Protagonisten hier im Forum erhoffen! Das der Mindestlohn nämlich zu einem Massensterben führt, der ihnen das eigene Überleben garantiert!

Die Unternehmer werden auf die "Herausforderung Mindestlohn" äußerst flexibel reagieren und die Gesetze und Rechtsnormen auf ihr Dehnbarkeit austesten!

Die Anzahl der Konzessionen wird vorübergehend um 5 Prozent zurückgehen. Dannach wird die Anzahl der Konzessionen innerhalb kürzester Zeit wieder auf ihren vorherigen Stand ansteigen, weil in der Zwischenzeit einige angestellte Fahrer sich selbstständig gemacht haben!

Vollzeitjobs werden zu Teilzeitjobs, die Anzahl der prekären Beschäftigungsverhältnisse, allerdings dann zum Mindestlohn, werden zunehmen. Früher habt Ihr nach Schichtende Feierabend gemacht nun könnt Ihr nach Schichtende Zeitungen austragen oder Teller abwaschen!

Viel Spaß mit dem Mindestlohn!

Kosten minimieren, Auslastung maximieren, Arbeitsverhältnisse optimieren!

Wir als Unternehmer werden die Herausforderung Mindestlohn dankbar annehmen, um Herausforderungen anzunehmen sind wir Unternehmer geworden und wir werden dieser Herausforderung mit Kreativität und neuen Arbeitzeitmodellen begegnen! Mir ist rätselhaft wovor der BZP Angst hat!? Der BZP scheint ja keine hohe Meinung von seinen angeschlossenen Unternehmern zu haben...! Wir werden mit dem Mindestlohn "spielend" fertig!!

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nightrider
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Beitrag von nightrider » 26.10.2013, 07:47

Wattwurm hat geschrieben: Die Anzahl der Konzessionen wird vorübergehend um 5 Prozent zurückgehen. Dannach wird die Anzahl der Konzessionen innerhalb kürzester Zeit wieder auf ihren vorherigen Stand ansteigen, weil in der Zwischenzeit einige angestellte Fahrer sich selbstständig gemacht haben!
Nun auch das wäre ein deutlicher Fortschritt, Vorteil denn selbstfahrende EWU`s können nicht 24 Stunden Dienst schieben, ob sie wollen, oder nicht das geht schon physisch nicht, also lieber 100 Ewu`s, als 30 MWU`s mit 2 - 3 Schichten je Fahrzeug.

EWU`s machen in der Regel auch min. 1 Tag frei pro Woche, MWU Fahrzeuge sind in der Regel 30/31 Tage pro Monat 24 Std. im Dienst.

Sprich 1 MWU Schichtfahrzeug das auch mit Fahrern belegt ist entspricht rund 3 bis sogar 4, oder 5 EWU`s, da der EWU auch freie Tage und ab und zu Urlaub hat das MWU Fahrzeug aber ist immer da.
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Beitrag von TWG » 26.10.2013, 07:53

Wattwurm hat geschrieben:Teilzeitjob 1:

Personal ist genug vorhanden! Mit Fahrern kann man die Ost-West-Straße neu pflastern! Wir Unternehmer werden schon die passende Antworten auf den Mindestlohn haben, darauf könnt Ihr Euch verlassen!
"Qualifiziertes" Personal, auch bereit Nachts zu arbeiten, ist genug vorhanden?
Dann muss Neumünster ja das Paradies für Taxiunternehmer sein.
Was kostet denn bei euch eine Konzession? Vielleicht überleg ich es mir ja mal, mich in NMS selbstständig zu machen!

Gruß aus Düsseldorf
Thomas (der zum Monatsende aus niedrigen Beweggründen den Unternehmer wechselt: "Experimentalfahrzeuge kauf ich nicht" "Ich will aber ne gemopfte E-Klasse fahren!")

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Beitrag von Wattwurm » 26.10.2013, 08:01

TWG hat geschrieben: Was kostet denn bei euch eine Konzession? Vielleicht überleg ich es mir ja mal, mich in NMS selbstständig zu machen!


Viel Laufereien und Papierkram, das allerdings so wurde mir berichtet bis zum Exzess und hart an der Wahnsinnsgrenze und ungefähr 500 Euro an Gebühren! Das war´s! Konzessionsstopp aufgehoben!

Wattwurm
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Beitrag von Wattwurm » 26.10.2013, 08:13

nightrider hat geschrieben:
Wattwurm hat geschrieben: Die Anzahl der Konzessionen wird vorübergehend um 5 Prozent zurückgehen. Dannach wird die Anzahl der Konzessionen innerhalb kürzester Zeit wieder auf ihren vorherigen Stand ansteigen, weil in der Zwischenzeit einige angestellte Fahrer sich selbstständig gemacht haben!
Nun auch das wäre ein deutlicher Fortschritt, Vorteil denn selbstfahrende EWU`s können nicht 24 Stunden Dienst schieben, ob sie wollen, oder nicht das geht schon physisch nicht, also lieber 100 Ewu`s, als 30 MWU`s mit 2 - 3 Schichten je Fahrzeug.

EWU`s machen in der Regel auch min. 1 Tag frei pro Woche, MWU Fahrzeuge sind in der Regel 30/31 Tage pro Monat 24 Std. im Dienst.

Sprich 1 MWU Schichtfahrzeug das auch mit Fahrern belegt ist entspricht rund 3 bis sogar 4, oder 5 EWU`s, da der EWU auch freie Tage und ab und zu Urlaub hat das MWU Fahrzeug aber ist immer da.
Wenn wir mit einem Mindestlohn überhaupt ein Problem bekommen, dann ist das genau das was Du ansprichst! Die Abdeckung der Schwachlastzeiten mit ausreichend vorhandenen Transportgefäßen! Gerade die MWU haben bisher dafür gesorgt das trotz Schwachlast immer genügend Fahrzeuge zur Verfügung standen. Das wird mit Einführung des ML nicht mehr garantiert sein! Offen gestanden steht mir als selbstfahrender EWU nicht der Sinn danach die Lücke von 2 Uhr bis um 6 Uhr und anderer Schwachlastzeiten zu ähnlich ungünstigen Dienstzeiten auszufüllen! Man muß diese Problematik beobachten und nötigenfalls darauf mit Dienstplänen reagieren....

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Beitrag von Wattwurm » 26.10.2013, 08:28

taxi.micha hat geschrieben: Genauso arbeiten wir schon seit Jahren, unsere Fahrer haben alle Verträge mir Rufbereitschaft, wer fährt verdient wer steht bekommt nix...
taxi.micha hat geschrieben:
Auslegungssache die Fahrt nach Hause liegt zwischen zwei Fahrten auf dem Weg !!! und wer schreibt der bleidt...also es gibt für alles Antworten und bei mir hat sich noch kein Fahrer beschwert, die Frührentner und Co sind doch glücklich wenn sie gebraucht ( benutzt ) werden.
taxi.micha hat geschrieben:
Meine Fahrer nehmen die Wagen mit nach Hause, aber sie wohnen auch alle nur 1 Km vom Firmensitz und keiner unserer Wagen hat in den letzten sechs einen Privat KM gefahren, lückenlose Fahrten/Schichtzettel ohne Privatfahrten.
Du bist auf den Mindestlohn bestens vorbereitet und wirst keine Probleme bekommen, dafür meinen Respekt! Wenn ich aber mir eine kleine Bemerkung am Rande erlauben darf: Hier sind ziemlich viele linke Zecken im Forum unterwegs. Nicht so zynisch Micha! Ansonsten Chapeau .... :mrgreen:

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Beitrag von Hauke » 26.10.2013, 09:07

Wattwurm hat geschrieben:Wenn ich aber mir eine kleine Bemerkung am Rande erlauben darf: Hier sind ziemlich viele linke Zecken im Forum unterwegs. Nicht so zynisch Micha! Ansonsten Chapeau .... :mrgreen:
Du solltest deine Pillen wieder nehmen

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Beitrag von nightrider » 26.10.2013, 13:23

Wattwurm hat geschrieben:Offen gestanden steht mir als selbstfahrender EWU nicht der Sinn danach die Lücke von 2 Uhr bis um 6 Uhr und anderer Schwachlastzeiten zu ähnlich ungünstigen Dienstzeiten auszufüllen! Man muß diese Problematik beobachten und nötigenfalls darauf mit Dienstplänen reagieren....
Das ist „Geschmackssache” ich für meinen Teil arbeite sehr gern und auch überwiegend Nachts. Zum 1. schon allein wegen dem Verkehr der Nachts doch deutlich entspannter ist als tagsüber, zum 2. weil ich gerade im Sommer gern den Tag genieße.

Dienstpläne sind nicht vereinbar mit Selbstständigkeit, die Freiheit seine Arbeitszeiten selbst einzuteilen wie immer man will ist ein wichtiges Merkmal des Selbstständigen. Gerade das Fehlen dieses Merkmals hat vielen Scheinselbstständigen vor Gericht das „Genick” gebrochen.
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Beitrag von am » 26.10.2013, 13:56

Bei Dienstplänen für das Taxigewerbe geht es um höhere Interessen. Nämlich um Sicherstellung der öffentlichen Verkehrsbedienung.

Scheinselbständig hingegen liegt in erster Linie dann vor, wenn eine Abhängigkeit von einem Auftraggeber besteht. Das ist bei einem behördlich aufgestelltem Dienstplan nicht der Fall.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Beitrag von nightrider » 26.10.2013, 14:02

am hat geschrieben: Scheinselbständig hingegen liegt in erster Linie dann vor, wenn eine Abhängigkeit von einem Auftraggeber besteht. Das ist bei einem behördlich aufgestelltem Dienstplan nicht der Fall.
Das kann ich so nicht stehen lassen. Zwar hat die Behörde das Recht z.B. bei besonderen Anlässen wie Großveranstaltungen, oder Ausfall des Bus, oder U-Bahnverkehrs sogar einen 24 Stundendienst vorzuschreiben, dies aber nur vorübergehend bis die Situation wieder normal ist. Die Behörde hat aber nicht das recht grundsätzlich langfristige Dienstpläne für Selbstständige zu erstellen, denn damit wären wir definitiv nicht mehr selbstständig und damit auch die Behörde in der Pflicht sich an eventuellen Kosten zu beteiligen.
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Beitrag von am » 26.10.2013, 14:07

Dazu hätte ich gerne mal die zugöhrige Verwaltungsvorschrift. Das PBefG enthält dazu keine einschränkenden Hinweise.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Beitrag von nightrider » 26.10.2013, 14:24

am hat geschrieben:Dazu hätte ich gerne mal die zugöhrige Verwaltungsvorschrift. Das PBefG enthält dazu keine einschränkenden Hinweise.
Im PBefG steht ausdrücklich sinngemäß, dass ein Eingriff in den Dienstablauf nur in Ausnahmefällen im öffentlichen Interesse angeordnet werden KANN. Es steht nirgends, dass Behörden grundsätzlich Dienstpläne für Taxen aufstellen dürfen.

Das würde außerdem wahrscheinlich keine höhere Gerichtsinstanz zulassen, denn es widerspricht jeglicher Rechtsordnung und auch allen bisher gefällten Urteilen zur Selbstständigkeit.

Auch in der Praxis würde es wohl nicht funktionieren, nur mal 1 Beispiel:
Ich habe als (meistens) Einzelkämpfer ein Taxi und einen Mietwagen, würde ich zu bestimmten Zeiten dienstverpflichtet wer fährt dann meine Mietwagentouren, die Termine dafür kann ich mir auch nicht unbedingt aussuchen.

In dem Fall müsste mir die Behörde einen Fahrer stellen und den auch bezahlen, denn ich werde Keinen einstellen nur weil ich ihn was weiß ich 4 x die Woche eine Stunde einsetzen kann.

Das ist ein Beispiel für viele Andere, die Behörde müsste dann quasi mein Geschäft führen und alles koordinieren und nicht nur meines, sondern die Geschäfte aller Betroffenen.
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Beitrag von Hauke » 26.10.2013, 14:31

nightrider hat geschrieben:
am hat geschrieben:Dazu hätte ich gerne mal die zugöhrige Verwaltungsvorschrift. Das PBefG enthält dazu keine einschränkenden Hinweise.
Im PBefG steht ausdrücklich sinngemäß, dass ein Eingriff in den Dienstablauf nur in Ausnahmefällen im öffentlichen Interesse angeordnet werden KANN. Es steht nirgends, dass Behörden grundsätzlich Dienstpläne für Taxen aufstellen dürfen.

Das würde außerdem wahrscheinlich keine höhere Gerichtsinstanz zulassen, denn es widerspricht jeglicher Rechtsordnung und auch allen bisher gefällten Urteilen zur Selbstständigkeit.

Auch in der Praxis würde es wohl nicht funktionieren, nur mal 1 Beispiel:
Ich habe als (meistens) Einzelkämpfer ein Taxi und einen Mietwagen, würde ich zu bestimmten Zeiten dienstverpflichtet wer fährt dann meine Mietwagentouren, die Termine dafür kann ich mir auch nicht unbedingt aussuchen.

In dem Fall müsste mir die Behörde einen Fahrer stellen und den auch bezahlen, denn ich werde Keinen einstellen nur weil ich ihn was weiß ich 4 x die Woche eine Stunde einsetzen kann.

Das ist ein Beispiel für viele Andere, die Behörde müsste dann quasi mein Geschäft führen und alles koordinieren und nicht nur meines, sondern die Geschäfte aller Betroffenen.
Grundsätzlich hast du mit der Taxe eine Betriebspflicht! Punkt Aus Ende

Wenn diese Betriebspflicht darunter leidet das du noch ein Mietwagen bedienst, ist es dein Problem und nicht das Problem der Behörde die auf die Betriebspflicht verweisen kann und dies im Zweifel auch tun wird. Sie werden dir nicht vorschreiben wie du dein Betrieb zu organisieren hast aber sehr wohl das du deiner Betriebspflicht nachkommst. Wenn es hart auf hart kommt.

Wenn das in einer Stadt wie Cuxhaven nicht klappt weil die meisten Unternehmen sich keinen Nachtfahrer mehr leisten, schaut sich die Stadt die Entwicklung erst mal in Ruhe an und schaut dabei zu wie die Mietwagenfirmen das Nachtgeschäft an sich ziehen.

Im nächsten Schritt gab die Stadt Cuxhaven einfach mal eben 3 neue Konzessionen raus obwohl gar kein Bedarf bestehen dürfte. Es besteht aber Bedarf da eben zuviele ihrer Betriebspflicht nicht nachkommen.

Wenn das nun immer noch nicht ausreicht wird es hier zu Dienstplänen seitens der Stadt kommen und wenn diese nicht eingehalten werden, haben einige bei Konzessionsverlängerung ein echtes Problem.

Auf seine Rechte zu pochen ist eine feine Sache sofern man auch seine Pflichten erfüllt.

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Beitrag von nightrider » 26.10.2013, 14:41

Hauke hat geschrieben:Grundsätzlich hast du mit der Taxe eine Betriebspflicht! Punkt Aus Ende
Richtig und die erfülle ich auch, aber wann und wie ich will und kann. keine Behörde dieses Landes wird einen Einzelkämpfer zu 24/7 Dienst verpflichten was schon physisch unmöglich wäre.

Wenn das im Sinn des Berufsbildes wäre, dürften Alleinfahrer generell nicht zugelassen werden, denn sie können nicht 24 Stunden arbeiten.

Im Übrigen wird die Betriebspflicht anhand der Bücher kontrolliert aus denen ja hervorgeht, ob man ein Taxi „hobbymäßig”, oder Hauptberuflich betreibt
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Beitrag von Hauke » 26.10.2013, 15:13

nightrider hat geschrieben:
Hauke hat geschrieben:Grundsätzlich hast du mit der Taxe eine Betriebspflicht! Punkt Aus Ende
Richtig und die erfülle ich auch, aber wann und wie ich will und kann. keine Behörde dieses Landes wird einen Einzelkämpfer zu 24/7 Dienst verpflichten was schon physisch unmöglich wäre.

Wenn das im Sinn des Berufsbildes wäre, dürften Alleinfahrer generell nicht zugelassen werden, denn sie können nicht 24 Stunden arbeiten.

Im Übrigen wird die Betriebspflicht anhand der Bücher kontrolliert aus denen ja hervorgeht, ob man ein Taxi „hobbymäßig”, oder Hauptberuflich betreibt
Das wird eigentlich immer zum Problem wenn jemand ein Gesetz oder eine Verordnung für sich zu interpretieren versucht.

Wo im §21 des PBefG steht das du dir aussuchen kannst wie und wann und in welchen Umfang du eine Betriebspflicht ausführen kannst.
(1) Der Unternehmer ist verpflichtet, den ihm genehmigten Betrieb aufzunehmen und während der Geltungsdauer der Genehmigung den öffentlichen Verkehrsinteressen und dem Stand der Technik entsprechend aufrechtzuerhalten.


Da steht eindeutig das man die Betriebspflicht während der Geltungsdauer der Genehmigung aufrecht zu erhalten hat. Da gibt es doch eigentlich gar keine zwei Meinungen, oder doch?

Das die Behörde sich nicht realitätsfremd aufspielt und selbstverständlich jedem Unternehmer Urlaub gönnt und auch freie Tage gönnt, steht völlig ausser Frage. Aber was passiert denn wenn sich alle mit einmal die Nacht frei halten? Dann kann und dann wird die Behörde auf die Betriebspflicht verweisen. Zu Recht. Und da die Behörde wohl kaum ausknobeln wird welcher Unternehmer die arme Sau ist die nun die Nachtschichten zu bedienen hat, wird sie in so einem Fall einen Dienstplan aufstellen...

Wenn es nicht anders geht, kommt die Keule mit dem §21

im Absatz 3 steht eindeutig das die Behörde den Betrieb auch erweitern kann. Wenn sie wollen können sie dir eine zusätzliche Konzession aufdrücken wenn es deine wirtschaftliche Lage möglich macht und dir dabei stumpf eine Frist setzen wann du die zweite Konzession auf die Straße bringst. Und natürlich können sie dir dann auch den gesamten Laden zu machen wenn du bockig wirst.

Die Entbindung von der Betriebspflicht (im Absatz 4 geregelt) nehmen hier einige Unternehmer in Anspruch. Und zwar dann wenn sie einen mehrmonatigen Familienurlaub in ihrem Heimatland aufnehmen und ihr Taxi abmelden. Es gab hier auch einige die versucht haben auf Antrag die Betriebspflicht auf die Tageszeiten von 6 bis 22 Uhr einzuschränken und mit diesem Antrag gegen die Wand gelaufen sind. Dummer Nebeneffekt, sie haben die schlafenden Hunde in der Behörde geweckt die fortan die Beschwerden der Kundschaft ernster nahmen und auf die Betriebspflicht in der Nacht bestanden haben.

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Beitrag von nightrider » 26.10.2013, 15:22

@ Hauke

also lassen wir doch mal die Kirche im Dorf, Gesetze hin, oder her, wo in welchem Ort in Deutschland wurde jemals auf eine 24/7 Betriebspflicht gepocht und, oder offizielle und verpflichtende Dienstpläne erstellt?

Ich weiß ja nicht, ob man im Norden Abitur benötigt um zu verstehen, dass 24/7 für Einzelunternehmer nicht machbar ist, egal was im PBefG steht und trotzdem werden auch im Norden Einzelunternehmer zugelassen.

Bei uns braucht es dafür kein Abitur das sagt einfach der gesunde Menschenverstand, dass das nicht praktisch umsetzbar ist, wie man es auch dreht und wendet.

Aber natürlich darf jeder Erbsen zählen und Haare spalten soviel er nur will ;-)
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Beitrag von Hauke » 26.10.2013, 15:29

Wir stehen hier kurz vor solchen Dienstplänen wenn sich die Entwicklung hier nicht ändert.

Bahnreisende bekommen nach 21Uhr kein Taxi mehr am Bahnhof zu packen. Einheimische bestellen sich dann die Mietwagen vor die sich dann natürlich auch am Bahnhof bereitstellen was von der Stadt nicht beachtet wurde weil die Mietwagen das taten was die Taxen tun sollten.

Dann kam es wie es kommen musste, es häuften sich beschwerden von der Kundschaft und die Stadt reagierte mit zusätzlichen Konzessionen.

Man wird sehen was dabei raus kommt

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Beitrag von nightrider » 26.10.2013, 15:43

Hauke hat geschrieben: Bahnreisende bekommen nach 21Uhr kein Taxi mehr am Bahnhof zu packen. Einheimische bestellen sich dann die Mietwagen vor die sich dann natürlich auch am Bahnhof bereitstellen was von der Stadt nicht beachtet wurde weil die Mietwagen das taten was die Taxen tun sollten.
Euch muss es ja noch richtig gut gehen. ;-) Bei uns kommt der letzte Zug Nachts um 1:30h und bis dahin stehen immer Taxen am Bahnhof, selbst dann, wenn erfahrungsgemäß mit dem letzten Zug (ein Regio) kaum noch Leute kommen. Abgesehen davon könnte ja auch ein Funkauftrag zum Bahnhof kommen.

Wenn ihr natürlich derart paradiesische Zustände habt, dass es bei euch keiner nötig hat auch noch Nachts zu arbeiten, ja dann habe ich sogar ein gewisses, wenn auch stark eingeschränktes Verständnis für die Behörde ;-)

Natürlich sind auch bei uns unter der Woche weniger Taxen in der Nacht unterwegs, aber das ist gut für Die, welche ihr Chancen darin sehen und flexibel sind, denn die machen ihr Geschäft dann, wenn Andere schlafen und nicht wenn sich die Mehrheit die Reifen plattsteht weil zu viele da sind ;-)
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eichi
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Beitrag von eichi » 26.10.2013, 16:30

Watti unterliegt einem Trugschluss:
Die Abdeckung der Schwachlastzeiten
mit ausreichend vorhandenen Transportgefäßen! Gerade die MWU haben bisher
dafür gesorgt das trotz Schwachlast immer genügend Fahrzeuge zur Verfügung
standen. Das wird mit Einführung des ML nicht mehr garantiert sein!
Dies hat mit Mindestlohn nur bedingt zu tun.
Die Anzahl der vorgehaltenen Fahrzeuge wird sich einpendeln, denn wenn zu
wenig da sind, ist der Verdienst der vorhandenen besser. Das spricht sich rum...
Wenn sich dann wieder zu viele bereithalten, sorgt der ML dafür, dass es wieder
weniger werden.
Taxi-Darwinismus
Aber auch Fahrgäste werden sich anpassen müssen.
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

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