Seite 4 von 5

Es gibt keine Pausenaufzeichnungspflicht.

Verfasst: 26.07.2016, 19:26
von TaxiBabsi

Re: Rentenversicherung DRV: Nur 30 min Pause erlaubt?

Verfasst: 26.07.2016, 19:49
von Guter_Kollege
IK hat geschrieben:
SSF hat geschrieben:Man wird also nicht umhinkommen, Pausen rechtssicher zu dokumentieren ....
Anfang, Ende und die Länge der Arbeitszeit. So gefällt`s dem Gesetzgeber.

Die Lage der einzelnen Pausen aufschreiben? Nein!
Tscha Ivica, was heisst schon "der Gesetzgeber"!?
Dokumentationspflicht wahlweise für's Finanzamt, die Taxenaufsicht, den Zoll oder die RV sind halt verschiedene Paar Schuhe.

Und dann gibt es da noch - wie dasvon mir gepostetete Beispielurteil zeigt - Pflichten, die sich aus Arbeitsverhältnissen ergeben.
Wie man sieht, bei Vernachlässigung, können daraus ungewünschte Konsequenzen erwachsen.
Also Vorsicht mit Vereinfachungen!

Re: Rentenversicherung DRV: Nur 30 min Pause erlaubt?

Verfasst: 26.07.2016, 19:59
von Guter_Kollege
IK hat geschrieben:
TaxiBabsi hat geschrieben:Diese Pausen ab einer Länge von mindestens 15 min sind zulässig.
Was ist mit den Raucherpausen von 5-10 Minuten, wenn das Rauchen während der Arbeitszeit vertraglich verboten ist?
Was soll damit sein?
Sagen wir mal so .... da der Gang zur Toilette nicht zur Sphäre privatrechlicher Verträge - und damit arbeitsvertraglicher Gestaltungsmöglichkeit -
gemacht werden kann, weil er nämlich zu den Grundbedürfnissen und Freiheiten des Menschen zählt, bleibt es einem unbenommen, währenddessen
auch eine Zigarette zu rauchen. Natürlich nur solange das Geschäft dauert.
Da kannst Du leider gar nichts gegen machen. :lol:

Re: Rentenversicherung DRV: Nur 30 min Pause erlaubt?

Verfasst: 26.07.2016, 20:05
von TaxiBabsi
Irrelevant da kleiner als 15 min.

Re: Rentenversicherung DRV: Nur 30 min Pause erlaubt?

Verfasst: 26.07.2016, 20:12
von Guter_Kollege
IK hat geschrieben:@ SSF
Phantasie fehlt dir nicht. In deinem Arbeitsgerät, der Taxe, darfst du deine Pause verbringen. Du kannst dabei beten, essen, furzen, rülpsen, meditieren, dich nackig ausziehen, in der Nase bohren, Telefonsex machen oder was du sonst so gerne tust. Zum Zwecke der Pause muss du dein Auto nicht verlassen.
Natürlich hast Du im Prinzip recht!
Aber nicht jeder ist ja so ein streitlustiger Hansel wie Du.
Und die allermeisten Taxenunternehmer dürften sich deutlich wohler fühlen mit der Methode, das Taxi in einer Pause schlicht nicht zu bewegen,
als sich unnötig Nachforschungen und Verdächten auszusetzen, was das Auto samt Fahrer, in der Zeit seiner Bewegung vielleicht doch getan haben könnten.

Man kann da ruhig den Vergleich zum Gütergewerbeverkehr ziehen, wo das gewerbliche Fahrzeug tatsächlich nicht bewegt werden darf, weil der Fahrer
keine Lenkzeit produzieren soll: was sowohl der Erholung als auch der Verkehrssicherheit dienen soll. Du kennst diesen Begriff bereits aus einer anderen
Ecke her ....
Ich schrieb bereits: wird Zeit, dass wir eine Lenk- und Ruhezeiten VO für Fahrer von gewerblich genutzten KFZ auch bis 2,8 T bekommen.

Re: Rentenversicherung DRV: Nur 30 min Pause erlaubt?

Verfasst: 26.07.2016, 20:55
von IK
TaxiBabsi hat geschrieben:Irrelevant da kleiner als 15 min.
Was meinst du damit?

Re: Rentenversicherung DRV: Nur 30 min Pause erlaubt?

Verfasst: 26.07.2016, 20:57
von IK
@Guter Kollege

Lenkzeiten sind andere Baustelle. Hat mit uns nichts zu tun. Bis wir gesetzlich dazu nicht verprlichtet werden, sollten wir darüber schweigen, weil manche immer wieder auf dieses Thema kommen. Stifftet nur Verwirrung.

Re: Rentenversicherung DRV: Nur 30 min Pause erlaubt?

Verfasst: 27.07.2016, 07:44
von taxipost
Guter_Kollege hat geschrieben:
IK hat geschrieben:
SSF hat geschrieben:Man wird also nicht umhinkommen, Pausen rechtssicher zu dokumentieren ....
Anfang, Ende und die Länge der Arbeitszeit. So gefällt`s dem Gesetzgeber.

Die Lage der einzelnen Pausen aufschreiben? Nein!
Tscha Ivica, was heisst schon "der Gesetzgeber"!?
Dokumentationspflicht wahlweise für's Finanzamt, die Taxenaufsicht, den Zoll oder die RV sind halt verschiedene Paar Schuhe.

Und dann gibt es da noch - wie dasvon mir gepostetete Beispielurteil zeigt - Pflichten, die sich aus Arbeitsverhältnissen ergeben.
Wie man sieht, bei Vernachlässigung, können daraus ungewünschte Konsequenzen erwachsen.
Also Vorsicht mit Vereinfachungen!
eine gesetzliche pflicht die zeitliche lage der pausen aufzuzeichnen gibt es nicht.
wie IK schrieb, nur die länge ist von bedeutung bzw. nur die länge der arbeitszeit u. beginn+ende

eine andere sache ist, wenn ein angestellter sagt,
dass du ihm zuwenig gezahlt hast, weil du ihm zuviel pause berechnet hast.

das ist dann ein zivilrechtliches beweisproblem.
das setzt aber voraus, dass der arbeitnehmer ansprüche erhebt.

Re: Rentenversicherung DRV: Nur 30 min Pause erlaubt?

Verfasst: 27.07.2016, 08:00
von taxipost
IK hat geschrieben:...
Damit man sich als AG dieser Gefahr nicht aussetzt, rate ich jedem davon ab, die Lage der Pausen zu dokumentieren. Lediglich die Summe der Pausen und der Arbeitsunterbrechungen (Rauchen z.B.) sollen aufgeschrieben werden. Im Beispiel mit dem Tankbeleg gibt es dann keine Probleme.
man sollte auch dazu übergehen, dass die anmeldung am ft erst unmittelbar vor fahrgastaufnahme erfolgt.
ft ist eine "kasse" und kein gerät der arbeitszeiterfassung.
seine aufgabe ist zu dokumentieren wann und durch wen die einnahmen erfolgten.

genauso wie in jedem restaurant.
.

Re: Rentenversicherung DRV: Nur 30 min Pause erlaubt?

Verfasst: 27.07.2016, 08:08
von taxipost
budspencerHD hat geschrieben:Hallo zusammen,

würde mich da gern mal einklinken. Sagen wir mal, ein MWU besteht darauf, dass der rauchende Mitarbeiter seine Raucherpausen "ausstempelt" (pingelig, aber gesetzlich konform) - so kann der Mitarbeiter problemlos jede Stunde eine 5-Min-Pause einlegen. Diese Pause darf er problemlos so machen, und sie wird auch als Pause (=unbezahlte Arbeitszeit) gewertet, jedoch unter Nicht-Anrechnung auf die gesetzliche Mindest-Pause. (1x30 min + 8x5 min) sind also durchaus rechenbar.
...
1+

und für eine raucherpause muss nicht vom funk abgemeldet werden.
es ist eine frechheit was sich die Hamburger behörde erlaubt.
SindSieFrei? hat geschrieben:...Aus einem Schreiben der Verkehrsgewerbeaufsicht BWVI:
Es muss eine geeignete und glaubwürdige Dokumentation geben (beispielsweise durch Fiskaltaxameterdaten kombiniert mit den Einfahrtnachweisen des Flughafens).
Besondere Pausenerklärungen von Taxenfahrern ohne nachvollziehbare und glaubwürdige Dokumentationen sind grundsätzlich nicht geeignet...
...
wenn ich eine stempeluhr ist taxi hänge,
dann sind diese aufzeichnungen als gegeben anzusehen .!

Re: Rentenversicherung DRV: Nur 30 min Pause erlaubt?

Verfasst: 27.07.2016, 08:38
von Sascha1979
Solch ein Schwachsinn!
In keinem Gewerbe in Deutschland werden Pausen unter 15 Minuten als Pausen im Sinne des gesetzlichen Schutzes der Arbeitnehmer anerkannt!

In jeder Firma, wo zum Rauchen ausgestempelt werden muss, werden diese Raucherpausen von der Arbeitszeit abgezogen, zählen unter 15 Minuten aber nicht zur gesetzlich vorgeschriebenen Pause.

Jeder LKW Fahrer muss zum einhalten der lenk und Ruhe Zeiten Pause in mindestens 15 Minuten Stücken machen, sonst werden sie als 0 gezählt.

Usw.

Re: Rentenversicherung DRV: Nur 30 min Pause erlaubt?

Verfasst: 27.07.2016, 09:01
von taxipost
was möchtes du mit deinem beitrag zum ausdruck bringen, Sascha1979?

falls du es nicht verstanden hast,
keiner hat gesagt, dass drei raucherpausen, jeweils 5min, zu einer pause i.s.v. arbzg zusammenaddiert werden.
sie werden nur zusammenaddiert = 15min und nicht bezahlt.

Re: Rentenversicherung DRV: Nur 30 min Pause erlaubt?

Verfasst: 27.07.2016, 09:07
von TaxiBabsi
IK hat geschrieben:
TaxiBabsi hat geschrieben:Irrelevant da kleiner als 15 min.
Was meinst du damit?
Nur Pausen ab 15 Min. Länge dürfen zur Berechnung der Gesamtpausenlänge hinzu addiert werden.

Re: Rentenversicherung DRV: Nur 30 min Pause erlaubt?

Verfasst: 27.07.2016, 09:12
von TaxiBabsi
taxipost hat geschrieben:
IK hat geschrieben:...
Damit man sich als AG dieser Gefahr nicht aussetzt, rate ich jedem davon ab, die Lage der Pausen zu dokumentieren. Lediglich die Summe der Pausen und der Arbeitsunterbrechungen (Rauchen z.B.) sollen aufgeschrieben werden. Im Beispiel mit dem Tankbeleg gibt es dann keine Probleme.
man sollte auch dazu übergehen, dass die anmeldung am ft erst unmittelbar vor fahrgastaufnahme erfolgt.
ft ist eine "kasse" und kein gerät der arbeitszeiterfassung.
seine aufgabe ist zu dokumentieren wann und durch wen die einnahmen erfolgten.

genauso wie in jedem restaurant.
.
Schlitzohr ... :D

Das gibt ein Widerspruch mit den Kilometern. Keine Kontrollbehörde nimmt Dir regelmäßige Privatfahrtkilometer bis unmittelbar vor Taxametereinschaltzeit ab.

PS
Ausserdem leuchtet das Taxi Schild dann nicht, ist zumindest nachts/ frühmorgens für Einsteigeraquise von Nachteil.

Re: Rentenversicherung DRV: Nur 30 min Pause erlaubt?

Verfasst: 27.07.2016, 10:05
von Sascha1979
Natürlich musst du das FT anschalten, wenn du anfängst zu ARBEITEN und nicht wenn du anfängst Besetzt Kilometer zu fahren!
Als nächstes bekommt die Bäckerei-Verkäuferin erst die Arbeitszeit vergütet, wenn sie das erste Brötchen an den Kunden verkauft hat!?

Re: Rentenversicherung DRV: Nur 30 min Pause erlaubt?

Verfasst: 27.07.2016, 10:44
von TaxiBabsi
Genau solch ein Posting war der Grund für einen abgeschlossenen Forenbereich zwecks ungestörter lösungsorientierter Fachdiskussion ohne Hilfsheriffszwischenrufe.

Re: Rentenversicherung DRV: Nur 30 min Pause erlaubt?

Verfasst: 27.07.2016, 11:18
von taxipost
TaxiBabsi hat geschrieben:Das gibt ein Widerspruch mit den Kilometern.
es gibt keinen widerspruch.
gesamt-km werden laut tacho aufgezeichnet,
schichtbeginn 153.125 - schcihtende 153.275
und besetzt-km laut taxameter summe =102 km.
TaxiBabsi hat geschrieben:Ausserdem leuchtet das Taxi Schild dann nicht, ist zumindest nachts/ frühmorgens für Einsteigeraquise von Nachteil.
ich habe vom "nicht anmelden" und nicht vom ausschalten gesprochen.
soviel ich weiss, ist das möglich.
Sascha1979 hat geschrieben:Natürlich musst du das FT anschalten, wenn du anfängst zu ARBEITEN und nicht wenn du anfängst Besetzt Kilometer zu fahren!
ah, und das steht im welchen gesetzt nochmal?
Sascha1979 hat geschrieben:Als nächstes bekommt die Bäckerei-Verkäuferin erst die Arbeitszeit vergütet, wenn sie das erste Brötchen an den Kunden verkauft hat!?
hab das nicht gewusst, dass die bäcker-kasse auch eine stempeluhr ist.

Re: Rentenversicherung DRV: Nur 30 min Pause erlaubt?

Verfasst: 27.07.2016, 11:20
von Sascha1979
TaxiBabsi hat geschrieben:Genau solch ein Posting war der Grund für einen abgeschlossenen Forenbereich zwecks ungestörter lösungsorientierter Fachdiskussion ohne Hilfsheriffszwischenrufe.
Ich weiß, dass ihr alles dafür tut, dass eure Machenschaften nicht öffentlich werden. Alles. Wenn ihr mal anfangen würdet absolut sauber zu arbeiten, würden euch öffentliche Diskussionen auch nicht stören.

Re: Rentenversicherung DRV: Nur 30 min Pause erlaubt?

Verfasst: 27.07.2016, 11:42
von taxipost
mich stört öffentliche diskussion über tatsachen nicht.

Re: Rentenversicherung DRV: Nur 30 min Pause erlaubt?

Verfasst: 27.07.2016, 11:47
von TaxiBabsi
taxipost hat geschrieben:
TaxiBabsi hat geschrieben:Das gibt ein Widerspruch mit den Kilometern.
es gibt keinen widerspruch.
gesamt-km werden laut tacho aufgezeichnet,
schichtbeginn 153.125 - schcihtende 153.275
und besetzt-km laut taxameter summe =102 km.
TaxiBabsi hat geschrieben:Ausserdem leuchtet das Taxi Schild dann nicht, ist zumindest nachts/ frühmorgens für Einsteigeraquise von Nachteil.
ich habe vom "nicht anmelden" und nicht vom ausschalten gesprochen.
soviel ich weiss, ist das möglich.
Sascha1979 hat geschrieben:Natürlich musst du das FT anschalten, wenn du anfängst zu ARBEITEN und nicht wenn du anfängst Besetzt Kilometer zu fahren!
ah, und das steht im welchen gesetzt nochmal?
Sascha1979 hat geschrieben:Als nächstes bekommt die Bäckerei-Verkäuferin erst die Arbeitszeit vergütet, wenn sie das erste Brötchen an den Kunden verkauft hat!?
hab das nicht gewusst, dass die bäcker-kasse auch eine stempeluhr ist.
Geht nicht, taxipost.

Entweder ist das FT an und damit der Fahrer auch angemeldet oder aus. FT anschalten aber kein Fahrer angemeldet ist ausgeschlossen da anschalten nur mit Fahrer spezifischen Chip geht.

FT ausschalten gilt Gleiches, geht nur mit Fahrer Abmeldung.

Und das Problem sind die bei ausgeschaltetem FT die Leerkilometer die dann als Privatfahrt anzugeben sind.