Rentenversicherung DRV: Nur 30 min Pause erlaubt?

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Re: Rentenversicherung DRV: Nur 30 min Pause erlaubt?

Beitrag von IK » 26.07.2016, 09:35

SSF hat geschrieben:Ich war nicht im Auto, der Funk war aus, der Wagen wurde nicht bewegt.
Deine Pause darfst du auch im Taxi verbringen.
Das Wesen der Pause ist, dass du diese da verbringen kannst, wo es dir gefällt.
Das Funkgerät muss du nicht ausschalten, sondern dich lediglich aus der Vermittlung ausklinken.
Während der Pause darfst du auch fahren. Beispiel: Du fährst zu deiner lieblings Eisdiele um dir ein Eis zu kaufen. Der Weg dorthin ist schon Pause. Und wenn du anschließend deinen Eis an einem schattigen Plätzchen lecken willst, fährst du eben hin. Auch diese Fahrt dahin ist Teil der Pause.
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Re: Rentenversicherung DRV: Nur 30 min Pause erlaubt?

Beitrag von IK » 26.07.2016, 09:58

sascha hat geschrieben:Wenn die Unplausibilität erst mal im Raum steht, findet man immer einen Tank-Beleg, Wasch-Beleg, Einfahrten in die Flughäfen, etc. die dies nachweisen.
Das ist wichtiger Punkt. Leider bei einer solchen Prüfung werden auch die ehrlichen Unternehmer unter die Räder kommen. Warum? Weil die meisten Fahrer keinen Lust haben permanent ihr Pausen und Arbeitsunterbrechungen aufzuzeichen. Sie tun es dann am Ende der Schicht. Dann wird grobe Formel angewandt und schon sitzt der Unternehmer in der Falle. Der Fahrer dokumentiert aus Falulheit seine Zeit aus der Erinnerung und die Prüfer stellen fest, dass diese Pausenzeiten mit dem zum Beispiel Tanken überschneiden. Dann ist die Hölle los.

Damit man sich als AG dieser Gefahr nicht aussetzt, rate ich jedem davon ab, die Lage der Pausen zu dokumentieren. Lediglich die Summe der Pausen und der Arbeitsunterbrechungen (Rauchen z.B.) sollen aufgeschrieben werden. Im Beispiel mit dem Tankbeleg gibt es dann keine Probleme.

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Re: Rentenversicherung DRV: Nur 30 min Pause erlaubt?

Beitrag von IK » 26.07.2016, 10:43

sascha hat geschrieben:Wir wissen ja nun alle hier, dass mit den Pausen-Zeiten mehr betrogen als nicht betrogen wird.
Was du alles nicht weißt.
F**** dich selber ins K* du A*****.

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Re: Rentenversicherung DRV: Nur 30 min Pause erlaubt?

Beitrag von IK » 26.07.2016, 10:47

TaxiBabsi hat geschrieben:Diese Pausen ab einer Länge von mindestens 15 min sind zulässig.
Was ist mit den Raucherpausen von 5-10 Minuten, wenn das Rauchen während der Arbeitszeit vertraglich verboten ist?

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Re: Rentenversicherung DRV: Nur 30 min Pause erlaubt?

Beitrag von Sascha1979 » 26.07.2016, 10:49

IK hat geschrieben:
sascha hat geschrieben:Wenn die Unplausibilität erst mal im Raum steht, findet man immer einen Tank-Beleg, Wasch-Beleg, Einfahrten in die Flughäfen, etc. die dies nachweisen.
Das ist wichtiger Punkt. Leider bei einer solchen Prüfung werden auch die ehrlichen Unternehmer unter die Räder kommen. Warum? Weil die meisten Fahrer keinen Lust haben permanent ihr Pausen und Arbeitsunterbrechungen aufzuzeichen. Sie tun es dann am Ende der Schicht. Dann wird grobe Formel angewandt und schon sitzt der Unternehmer in der Falle. Der Fahrer dokumentiert aus Falulheit seine Zeit aus der Erinnerung und die Prüfer stellen fest, dass diese Pausenzeiten mit dem zum Beispiel Tanken überschneiden. Dann ist die Hölle los.

Damit man sich als AG dieser Gefahr nicht aussetzt, rate ich jedem davon ab, die Lage der Pausen zu dokumentieren. Lediglich die Summe der Pausen und der Arbeitsunterbrechungen (Rauchen z.B.) sollen aufgeschrieben werden. Im Beispiel mit dem Tankbeleg gibt es dann keine Probleme.
Stimmt. Kann so passieren.
Taxi-Fahrer haben aber nun regelmäßig nicht solch eine Arbeitsbelastung, dass sie nicht Zeit finden würden, ihre Pause korrekt zu dokumentieren.

Da muss ich mir nur ein Block für 1,- € inkl. Stift ins Auto legen.
Und die Start-Zeit der Pause und End-Zeit eintragen. Das sind im schlimmsten Falle 8 Ziffern.
Wer diese Zeit als Taxi-Fahrer nicht hinbekommt, und hier seinen Dokumentationspflichten nicht nachkommen kann oder will, der hat auch keine Zuverlässigkeit im Gewerbe zu fahren.
Wie sollen der es hinbekommen seinen P-Schein korrekt zu verlängern und ähnliche Erfordernisse?

Ich besitze übrigens diese Uhr mit dem "Co-Pilot-Modul":
https://www.youtube.com/watch?v=44rTo_5t1jk

Da drückst du auf den Knopf. Dann speichert er die Start-Zeit.
Und dann drückst du noch mal auf den Knopf. Und er speichert die End-Zeit.
Und du kannst dann Pausen-Start, Pausen-Ende und Dauer jederzeit abrufen.

Wir nutzen das in der Fliegerei um beim Start und bei der Landung die Zeiten per Knopfdruck zu erfassen. Weil man genau in den beiden Momenten wirklich anderes zu tun hat, als die UTC Zeit aufzuschreiben.
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
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Re: Rentenversicherung DRV: Nur 30 min Pause erlaubt?

Beitrag von IK » 26.07.2016, 10:54

@Sascha
Alles schön und gut und wird trotzdem am Ende der Schicht aus der Erinnerung rekonstruiert. Da helfen auch nicht die tollsten Geräte. Es is betriebsfremd, was du sagst. Der AG, welcher seine Fahrer die Lage der Pausen aufzeichen lässt, muss davon ausgehen, dass ihm jemand daraus früher oder später den Strick dreht. Deswegen Finger weg davon. Und so will es auch der Gesetzgeber. Wer anders handelt, kriegt Ärger.

Und bitte erspare dir die Belehrungen, weil diese einfach nutzlos sind.
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Re: Rentenversicherung DRV: Nur 30 min Pause erlaubt?

Beitrag von IK » 26.07.2016, 10:58

eichi hat geschrieben:und ist bei Arbeitszeiten >4,5h
durch eine Pause von min. 30 Min. unterbrochen.
Stimmt nicht, du kannst bis zu 6 Stunden ganz ohne Pause arbeiten. Wenn du dann deine Schicht beendest, hast du 6 Stunden Schichtzeit und 6 Stunden Arbeitszeit und Null Pause.
Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen.
Zuletzt geändert von IK am 26.07.2016, 10:59, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Rentenversicherung DRV: Nur 30 min Pause erlaubt?

Beitrag von TaxiBabsi » 26.07.2016, 11:33

Need a free lunch?

Pausen-Apps generieren automatisch gesetzlich zugelassene Pausen ... :D
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Re: Rentenversicherung DRV: Nur 30 min Pause erlaubt?

Beitrag von budspencerHD » 26.07.2016, 15:01

Hallo zusammen,

würde mich da gern mal einklinken. Sagen wir mal, ein MWU besteht darauf, dass der rauchende Mitarbeiter seine Raucherpausen "ausstempelt" (pingelig, aber gesetzlich konform) - so kann der Mitarbeiter problemlos jede Stunde eine 5-Min-Pause einlegen. Diese Pause darf er problemlos so machen, und sie wird auch als Pause (=unbezahlte Arbeitszeit) gewertet, jedoch unter Nicht-Anrechnung auf die gesetzliche Mindest-Pause. (1x30 min + 8x5 min) sind also durchaus rechenbar.

Ferner kann und darf der Arbeitgeber durchaus (zumindest je nach Regelung im Arbeitsvertrag) auch längere Pausen anordnen, wenn sich das im Rahmen hält und betrieblich begründet ist. (Weisungsrecht: BAG, Urteil vom 16. Dezember 2009 – 5 AZR 157/09 –, juris). Wir sitzen zB auf dem Dorf, da gibt es keine Standplätze und 90% alle Fahrten stehen am Tag vorher bereits im Tourenplan. Hier ist es durchaus möglich, dem Fahrer um 12 Uhr zu sagen, dass es um 14:00 Uhr weitergeht.

Hier mal ein interessanter Link dazu: http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/ccnxt ... &did=18449

Wichtig ist immer der Grundsatz: Dauer und Ende der Pause müssen vor Beginn der Pause feststehen.
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Re: Rentenversicherung DRV: Nur 30 min Pause erlaubt?

Beitrag von SindSieFrei? » 26.07.2016, 15:07

IK hat geschrieben:
SSF hat geschrieben:Ich war nicht im Auto, der Funk war aus, der Wagen wurde nicht bewegt.
Deine Pause darfst du auch im Taxi verbringen.
Das Wesen der Pause ist, dass du diese da verbringen kannst, wo es dir gefällt.
Das Funkgerät muss du nicht ausschalten, sondern dich lediglich aus der Vermittlung ausklinken.
Während der Pause darfst du auch fahren. Beispiel: Du fährst zu deiner lieblings Eisdiele um dir ein Eis zu kaufen. Der Weg dorthin ist schon Pause. Und wenn du anschließend deinen Eis an einem schattigen Plätzchen lecken willst, fährst du eben hin. Auch diese Fahrt dahin ist Teil der Pause.
Aus einem Schreiben der Verkehrsgewerbeaufsicht BWVI:
...Auf der Aufstellfläche/Speicher am Flughafen (und im Zusammenhang mit Taxenständen auch nur an diesem Ort, der eine geschlossene, nicht frei zugängliche Aufstellfläche zur Vorfahrt zu den Taxenständen an den Terminals ist) können Pausen unter bestimmten Voraussetzungen nachvollziehbar und glaubwürdig dokumentiert werden kann, als da wären:

-Die Pause muss mindestens 15 Minuten dauern.
-Die Pause darf weder am Anfang, noch am Ende einer Schicht liegen.
-Das Fahrzeug darf sich während der Pause nicht bewegen.

Es muss eine geeignete und glaubwürdige Dokumentation geben (beispielsweise durch Fiskaltaxameterdaten kombiniert mit den Einfahrtnachweisen des Flughafens).
Besondere Pausenerklärungen von Taxenfahrern ohne nachvollziehbare und glaubwürdige Dokumentationen sind grundsätzlich nicht geeignet...
Ich habe von meinem Chef auch als Nichtflughafenfahrer die ausdrückliche schriftliche Anweisung erhalten, das Fahrzeug während der Pause GENERELL nicht zu bewegen! Ergo kommt der Funk auf lange Pause (=nicht vermittelbar/aus) und das Fahrzeug wird verlassen zum Mittagessen gehen. Ich halte das für eine rechtssichere Sache denn Fahrzeit=Arbeitszeit. Pause=Stillstand. Wer seine Pause im Fahrzeug verbringen möchte (seinem Arbeitsplatz) darf das ja gerne machen, dagegen ist nichts einzuwenden, ich habe nur etwas gegen Fahren während einer Pause, denn die Pause ist dazu da, sich vom Fahren (Arbeitstätigkeit) zu erholen! Ich bin mir sehr sicher, das sowohl unsere Behörde als auch das Amt für Arbeitsschutz diese Einschätzung teilt, denn von deren Seite sind ja auch Pausen an Taxiständen verboten...siehe:
...und im Zusammenhang mit Taxenständen auch nur an diesem Ort,...


Alles andere würde dem Pausenbetrug noch weiter Tür und Tor öffnen!

LG
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Re: Rentenversicherung DRV: Nur 30 min Pause erlaubt?

Beitrag von SindSieFrei? » 26.07.2016, 15:14

budspencerHD hat geschrieben:Hallo zusammen,

würde mich da gern mal einklinken. Sagen wir mal, ein MWU besteht darauf, dass der rauchende Mitarbeiter seine Raucherpausen "ausstempelt" (pingelig, aber gesetzlich konform) - so kann der Mitarbeiter problemlos jede Stunde eine 5-Min-Pause einlegen. Diese Pause darf er problemlos so machen, und sie wird auch als Pause (=unbezahlte Arbeitszeit) gewertet, jedoch unter Nicht-Anrechnung auf die gesetzliche Mindest-Pause. (1x30 min + 8x5 min) sind also durchaus rechenbar.
...
5 min Raucher"pause" sind nach gesetzlicher Definition keine gesetzliche Pause, denn diese muss im Zusammenhang mindestens immer 15 min. betragen. Natürlich kannst du die Raucherpausen als AG dem AN als unbezahlte Arbeitszeit abziehen, aber nicht unter dem Begriff Pause. Eine Addition zur gesetzlichen Pause als Gesamtpausenzeit darf ebenso wenig erfolgen.

LG
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Re: Rentenversicherung DRV: Nur 30 min Pause erlaubt?

Beitrag von SindSieFrei? » 26.07.2016, 15:18

IK hat geschrieben:
sascha hat geschrieben:Wir wissen ja nun alle hier, dass mit den Pausen-Zeiten mehr betrogen als nicht betrogen wird.
Was du alles nicht weißt.
F**** dich selber ins K* du A*****.
Nana, doch nicht so unfreundlich! Sascha hat doch genau die Wahrheit gesagt. Nur durch diesen Betrug können doch Wagen von gewissen Unternehmern überhaupt noch auf der Straße existieren. Du bist doch sonst nicht so realitätsfremd, IK.

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Re: Rentenversicherung DRV: Nur 30 min Pause erlaubt?

Beitrag von budspencerHD » 26.07.2016, 15:20

5 min Raucher"pause" sind nach gesetzlicher Definition keine gesetzliche Pause, denn diese muss im Zusammenhang mindestens immer 15 min. betragen. Natürlich kannst du die Raucherpausen als AG dem AN als unbezahlte Arbeitszeit abziehen, aber nicht unter dem Begriff Pause. Eine Addition zur gesetzlichen Pause als Gesamtpausenzeit darf ebenso wenig erfolgen.
So meinte ich das, habe mich nur missverständlich ausgedrückt...
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Re: Rentenversicherung DRV: Nur 30 min Pause erlaubt?

Beitrag von Yes » 26.07.2016, 16:48

SindSieFrei? hat geschrieben:Ich halte das für eine rechtssichere Sache denn Fahrzeit=Arbeitszeit. Pause=Stillstand.
Aha, Warten auf Fahrgäste = Stillstand = Pause?
SindSieFrei? hat geschrieben:Natürlich kannst du die Raucherpausen als AG dem AN als unbezahlte Arbeitszeit abziehen, aber nicht unter dem Begriff Pause. Eine Addition zur gesetzlichen Pause als Gesamtpausenzeit darf ebenso wenig erfolgen.
Das würde jetzt bedeuten, dass der Rentenversicherungsträger für die Raucherpausen einen (Mindest-) Lohnzahlungsanspruch annehmen darf, obwohl der Arbeitgeber sie als unbezahlte Arbeitszeit abziehen kann. Das ist alles nicht so ganz frei von Widersprüchen...

Grundsätzlich darf ein Fahrer das Auto auch während der Pause bewegen. Er kann seine Pause auch an einem Taxiposten verbringen, selbst wenn er damit regelmäßig gegen das Halteverbot verstoßen wird. Er setzt damit lediglich Anknüpfunspunkte für die Annahme, dass er arbeitet. Nur darauf zielt auch das von Dir genannte BWVI-Schreiben ab.

Im Zweifel trifft sowohl die BWVI als auch den Rentenversicherungsträger die Beweislast dafür, dass ein Fahrer während einer Pause gearbeitet hat, da sie diejenigen sind, die sich auf die für sie günstige längere Arbeitszeit berufen. Allgemein geltende und pauschal gehaltene Aussagen zum angeblichen Arbeits- und Pausenverhalten von Taxifahrern sind insoweit ausgeschlossen. Die Behörde hat den jeweiligen Sachverhalt im Einzelfall von Amts wegen selbst zu ermitteln und dabei auch die für den Unternehmer sprechenden Umstände zu berücksichtigen. Dies folgt aus dem Untersuchungsgrundsatz, der für die BWVI nach § 24 Hmbg. VwVfG und für den Rentenversicherungsträger nach § 20 SGB X gilt.

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Re: Rentenversicherung DRV: Nur 30 min Pause erlaubt?

Beitrag von SindSieFrei? » 26.07.2016, 17:00

Yes hat geschrieben:
SindSieFrei? hat geschrieben:Ich halte das für eine rechtssichere Sache denn Fahrzeit=Arbeitszeit. Pause=Stillstand.
Aha, Warten auf Fahrgäste = Stillstand = Pause?
...
Natürlich nicht! Arbeitsbereitschaft! Demnächst kommt auch noch jemand die Idee Stillstand im Stau als Pause zu deklarieren! :mrgreen: :mrgreen:
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Re: Rentenversicherung DRV: Nur 30 min Pause erlaubt?

Beitrag von SindSieFrei? » 26.07.2016, 17:22

Yes hat geschrieben: Grundsätzlich darf ein Fahrer das Auto auch während der Pause bewegen. Er kann seine Pause auch an einem Taxiposten verbringen, selbst wenn er damit regelmäßig gegen das Halteverbot verstoßen wird. Er setzt damit lediglich Anknüpfunspunkte für die Annahme, dass er arbeitet. Nur darauf zielt auch das von Dir genannte BWVI-Schreiben ab.
...
Ah ja. :shock: Das heißt also, eine Pause die zur Erholung von der Arbeit mit dem Arbeitsgerät dient, ermöglicht eine weitere Betätigung des Arbeitsgerätes! Das wiederum heißt, das ein Dreher in der Pause an seiner Drehbank weiterarbeiten darf. Das sind ja ungeahnte Möglichkeiten! Ich darf also mit meiner Taxe in meinen 45 min Pause von Harburg zu Daniel Wischer in die Stadt zum Essen fahren. Ich arbeite da ja nicht, weil ich keine Fahrgäste mitnehme, richtig??? Ich kann also durchgehend mit meiner Taxe 10 Stunden fahren und brauche nur meine Pause zu notieren, da ich ja in dieser gefahren bin, weil ich Spaß daran habe, aber keine FG mitgenommen habe, richtig? Keine weiteren Fragen Euer Ehren. :mrgreen: :mrgreen:

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Re: Rentenversicherung DRV: Nur 30 min Pause erlaubt?

Beitrag von Yes » 26.07.2016, 18:16

SindSieFrei? hat geschrieben:Das sind ja ungeahnte Möglichkeiten!
"Ungeahnte Möglichkeiten" machen aus einer Pause keine Arbeitszeit. Wohl so etwa jeder zweite Arbeitnehmer verbringt seine Pausen am Arbeitsplatz.
SindSieFrei? hat geschrieben: Ich darf also mit meiner Taxe in meinen 45 min Pause von Harburg zu Daniel Wischer in die Stadt zum Essen fahren. Ich arbeite da ja nicht, weil ich keine Fahrgäste mitnehme, richtig???
Zum Essen fahren kann man getrost als Pause einordnen.

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Re: Rentenversicherung DRV: Nur 30 min Pause erlaubt?

Beitrag von IK » 26.07.2016, 18:22

@ SSF

Phantasie fehlt dir nicht. In deinem Arbeitsgerät, der Taxe, darfst du deine Pause verbringen. Du kannst dabei beten, essen, furzen, rülpsen, meditieren, dich nackig ausziehen, in der Nase bohren, Telefonsex machen oder was du sonst so gerne tust. Zum Zwecke der Pause muss du dein Auto nicht verlassen. Was ist dir da noch unklar?

Wenn du von Harburg in die Innenstadt fährst, um in Jim Block bei der Staatsoper zu essen, dann ist die Fahrzeit zwischen Harburg und der Innenstadt schon Teil deiner Pause. Denn du kannst deine Pause auch in Harburg machen. Wenn du die Fahrzeit nicht abziehst, was offenbar bei dir der Fall ist, dann betrügst du deinen Cheff und zwar jeden Tag.

Und noch mal, in der Hoffnung dass das ankommt: In der Pause, darfst du fahren, sofern dieses Fahren ausschließlich deinen privaten Zwecken dient ( Fahrt von Haburg in die Innenstadt). Unter Umständen ergibt sich die Problematik der Privatnutzung eines Beteiebsmittels. Das ist auf jeden Fall der Fall, wenn du von Harburg in die Innenstadt fährst. Diese private Nutzung muss du deinem Cheff melden, damit er das lohntechnisch berücksichtigen kann. Offenbar machst du das nicht oder machst die gemeinsame Sache mit deinem AG. Eine Hand wäscht die andere. Kennen wir schon.

Und noch mal zum Schluss: Du musst deine Pausen nicht notieren. Auch denn nicht, wenn du aus Spaß in der Pause fährst, es sei denn, du willst diese private Nutzung steuerlich korrekt behandeln, was offenbar deinem Wunsch nicht entspricht. Dabei ist wichtig die gemachten Kilometer zu notieren, welche offenbar ausschließlich den privaten Hintergrund haben.

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Re: Rentenversicherung DRV: Nur 30 min Pause erlaubt?

Beitrag von IK » 26.07.2016, 18:24

Yes hat geschrieben:
SindSieFrei? hat geschrieben: Ich darf also mit meiner Taxe in meinen 45 min Pause von Harburg zu Daniel Wischer in die Stadt zum Essen fahren. Ich arbeite da ja nicht, weil ich keine Fahrgäste mitnehme, richtig???
Zum Essen fahren kann man getrost als Pause einordnen.
und diese Nutzung ist steuer- und abgabentechnisch zu berücksichtigen.

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Re: Rentenversicherung DRV: Nur 30 min Pause erlaubt?

Beitrag von SindSieFrei? » 26.07.2016, 18:56

IK hat geschrieben:...Und noch mal, in der Hoffnung dass das ankommt: In der Pause, darfst du fahren, sofern dieses Fahren ausschließlich deinen privaten Zwecken dient ( Fahrt von Haburg in die Innenstadt). ...Und noch mal zum Schluss: Du musst deine Pausen nicht notieren. Auch denn nicht, wenn du aus Spaß in der Pause fährst, es sei denn, du willst diese private Nutzung steuerlich korrekt behandeln, was offenbar deinem Wunsch nicht entspricht. Dabei ist wichtig die gemachten Kilometer zu notieren, welche offenbar ausschließlich den privaten Hintergrund haben.
IK, ich brauch mehr Input: Ich darf in der Pause ein Taxi fahren, ich muß meine Pausen nicht notieren, ich betrüge meinen Chef, was kommt sonst noch??? Weitere haltlose Unterstellungen aufgrund von mir ausgewählten willkürlichen Beispielen und keinen bei mir existierenden Tatsachen? :shock: Du bist wütend mit mir, das merkt man. Warum, darüber mag sich der geneigte Leser sein Urteil selber bilden. Ein Schelm indes ist, wer Böses dabei denkt! :wink:

LG
Zuletzt geändert von SindSieFrei? am 26.07.2016, 18:59, insgesamt 1-mal geändert.
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