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Rentenversicherung DRV: Nur 30 min Pause erlaubt?

Verfasst: 21.07.2016, 16:36
von SindSieFrei?
...In Berlin sind erste Taxibetriebe mit hohen Nachzahlungen durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) konfrontiert. Ein Großteil der angegebenen Pausenzeiten wird als Bereitschaftszeit gewertet, für die auch Lohn hätte gezahlt werden müssen...
http://www.taxi-times.com/deutsche-rent ... -nicht-an/

Verwunderlich für mich das Ganze, da wir ab einer bestimmten Arbeitszeit gesetzlich verpflichtet sind länger als 30 min Pause zu machen. Man wird also nicht umhinkommen, Pausen rechtssicher zu dokumentieren und nicht weiterhin jede Standzeit am Taxiposten als Pause zu notieren, wie es ja viele Kollegen machen. Dieses ist und bleibt Arbeitsbereitschaft.

Wie könnte aber eine z.B. einstündige echte Pause, wie ich sie Sonntags gerne mal mit den Kollegen mache (Essengehen), bitte von der DRV moniert werden? Ich war nicht im Auto, der Funk war aus, der Wagen wurde nicht bewegt.

LG

Re: Rentenversicherung DRV: Nur 30 min Pause erlaubt?

Verfasst: 21.07.2016, 16:43
von Sascha1979
Ich bin mir sehr, sehr sicher, dass es hier nicht um jeden Tag 10 Stunden Schichten mit 45 oder 60 Minuten Pause geht, sondern um 4-8 Stunden Schichten mit 2-4 Stunden Pause.
Die sind ja nun auch nicht auf dem Baum groß geworden, noch ziehen sie ihre Unterhose mit der Kneifzange an.

Hoffentlich kämpfen die das bei den ersten Taxen durch und fordern dann die korrekten Nachzahlungen von Unternehmer zu Unternehmer.

Wenn die Unplausibilität erst mal im Raum steht, findet man immer einen Tank-Beleg, Wasch-Beleg, Einfahrten in die Flughäfen, etc. die dies nachweisen.

Wir wissen ja nun alle hier, dass mit den Pausen-Zeiten mehr betrogen als nicht betrogen wird.
Da braucht man nur mal am Posten die Autos langlaufen und die Taxameter anschauen.

Re: Rentenversicherung DRV: Nur 30 min Pause erlaubt?

Verfasst: 21.07.2016, 16:50
von SindSieFrei?
Sascha1979 hat geschrieben:Ich bin mir sehr, sehr sicher, dass es hier nicht um jeden Tag 10 Stunden Schichten mit 45 oder 60 Minuten Pause geht, sondern um 4-8 Stunden Schichten mit 2-4 Stunden Pause.
...
So sehe ich das auch @ Sascha! Es kann ja nicht sein, daß wir einerseits den gesetzlichen Pausenanspruch mit echten Pausen erfüllen, andererseits aber länger als 30 min echter Pause pauschal angezweifelt werden! Es trifft somit hoffentlich wirklich nur die Betrüger.

LG

Re: Rentenversicherung DRV: Nur 30 min Pause erlaubt?

Verfasst: 22.07.2016, 04:30
von Poorboy
Jau, eben ALLE MWUs,

außer die Richter meinen, Gesetze stehen unter dem Geschwafel von IK oder Pauline :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

Poorboy

Re: Rentenversicherung DRV: Nur 30 min Pause erlaubt?

Verfasst: 22.07.2016, 17:13
von Guter_Kollege
SindSieFrei? hat geschrieben:
...In Berlin sind erste Taxibetriebe mit hohen Nachzahlungen durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) konfrontiert. Ein Großteil der angegebenen Pausenzeiten wird als Bereitschaftszeit gewertet, für die auch Lohn hätte gezahlt werden müssen...
http://www.taxi-times.com/deutsche-rent ... -nicht-an/

Verwunderlich für mich das Ganze, da wir ab einer bestimmten Arbeitszeit gesetzlich verpflichtet sind länger als 30 min Pause zu machen. Man wird also nicht umhinkommen, Pausen rechtssicher zu dokumentieren und nicht weiterhin jede Standzeit am Taxiposten als Pause zu notieren, wie es ja viele Kollegen machen. Dieses ist und bleibt Arbeitsbereitschaft.

Wie könnte aber eine z.B. einstündige echte Pause, wie ich sie Sonntags gerne mal mit den Kollegen mache (Essengehen), bitte von der DRV moniert werden? Ich war nicht im Auto, der Funk war aus, der Wagen wurde nicht bewegt.

LG
Man erfährt ja nicht, mit wieviel vorgeblichen Pausenzeiten und in welcher Stückelung es die Taxiunternehmer (mögl.weise in Zusammenarbeit mit ihren Angestellten)
übertrieben haben, dass die DRV so rigoros vorgeht. Auch hätte sie eigentlich von 45 Minuten ausgehen müssen und nicht 30.
Tatsache ist: Nach 9 Stunden Schichtzeit (Arbeitzeit) müssen mindestens 45 Minuten Pause genommen werden. Geht man von einer 12 Stunden Schicht aus.
So muss darinnen mindestens 1 Stunde Pause enthalten sein. Macht anders herum 11 Stunden Arbeitszeit, die mit dem Mindestlohn von derzeit 8,50 € entlohnt werden muss.
Das wären dann 93 Euro brutto für einen 12-Stunden Tag.

ArbZG, Zitat:
Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen.

Re: Rentenversicherung DRV: Nur 30 min Pause erlaubt?

Verfasst: 22.07.2016, 17:25
von Poorboy
Die maximale tägliche Arbeitszeit beträgt zehn und nicht elf Stunden. Zudem muss auf durchschnittlich acht Stunden ausgeglichen werden.

Poorboy

Re: Rentenversicherung DRV: Nur 30 min Pause erlaubt?

Verfasst: 22.07.2016, 17:35
von SindSieFrei?
Poorboy hat geschrieben:Jau, eben ALLE MWUs,...
Du kannst nicht alle MWU unter Generalverdacht stellen, Poorboy. Es wäre auch glatter Selbstmord, würde ein MWU mit FT/Cey und weiteren Möglichkeiten der Einsichtnahme (Funkprotokoll, Speichereinfahrten, etc.) pausenaddierend (Posten"pausen") sich nicht gesetzeskonform verhalten bzw. seine Fahrer dazu aufrufen! Ich weiß, natürlich gibt es solche Fälle, aber Dämlichkeit hat irgendwann ihre Grenzen, zumindest hier in HH.

Die DRV hat somit einen Hebel, gegen wirklich betrügerische Unternehmer vorzugehen, die Pausenaddition nutzen, um den ML zahlen zu können.

ABER: Dieses muss plausibel erfolgen: Erstens muss der AN bei einer Schichtlänge von 9 h mind. 45 min echter Pause machen, zweitens muss auch eine Unterbrechung der Schicht (Familienfeier, Essen zu Hause), die in Einzelfällen auch mal 2-3 Stunden dauern kann, anerkannt werden, SOFERN es sich um eine echte, pausible Pause handelt. Einen pauschalisierten Generalverdacht gegen alle, die länger als 30 min Pause machen (MÜSSEN, auch nach ArbZGes) seitens einer öffentlichen Institution zu hegen, halte ich jedenfalls persönlich für vollkommen ungerechtfertigt, vorausgesetzt natürlich immer, TT hat inhaltlich korrekt wiedergegeben.

LG

Re: Rentenversicherung DRV: Nur 30 min Pause erlaubt?

Verfasst: 22.07.2016, 17:40
von SindSieFrei?
Guter_Kollege hat geschrieben:...Man erfährt ja nicht, mit wieviel vorgeblichen Pausenzeiten und in welcher Stückelung es die Taxiunternehmer (mögl.weise in Zusammenarbeit mit ihren Angestellten)
übertrieben haben, dass die DRV so rigoros vorgeht. Auch hätte sie eigentlich von 45 Minuten ausgehen müssen und nicht 30.
...
Solche Fahrer, die Pausen "stückeln", machen das als "Postenpausen" ab 15 min. Intervallen (gesetzliche Mindestlänge Pause).

LG

Re: Rentenversicherung DRV: Nur 30 min Pause erlaubt?

Verfasst: 22.07.2016, 19:23
von TaxiBabsi
SindSieFrei? hat geschrieben:
Guter_Kollege hat geschrieben:...Man erfährt ja nicht, mit wieviel vorgeblichen Pausenzeiten und in welcher Stückelung es die Taxiunternehmer (mögl.weise in Zusammenarbeit mit ihren Angestellten)
übertrieben haben, dass die DRV so rigoros vorgeht. Auch hätte sie eigentlich von 45 Minuten ausgehen müssen und nicht 30.
...
Solche Fahrer, die Pausen "stückeln", machen das als "Postenpausen" ab 15 min. Intervallen (gesetzliche Mindestlänge Pause).

LG
Diese Pausen ab einer Länge von mindestens 15 min sind zulässig.

Re: Rentenversicherung DRV: Nur 30 min Pause erlaubt?

Verfasst: 22.07.2016, 19:34
von Poorboy
Blödsinn :twisted: !

Dauer und Länge sind nicht vorab bekannt!

SSF, wenn Du die Arbeit beendest, darfst Du nicht nach drei sondern erst nach elf Stunden wieder auf den Bock!

Poorboy

Re: Rentenversicherung DRV: Nur 30 min Pause erlaubt?

Verfasst: 22.07.2016, 19:42
von SindSieFrei?
Poorboy hat geschrieben:Blödsinn :twisted: !

Dauer und Länge sind nicht vorab bekannt!

SSF, wenn Du die Arbeit beendest, darfst Du nicht nach drei sondern erst nach elf Stunden wieder auf den Bock!

Poorboy
Wo habe ich jemals etwas anders behauptet, Poorboy? :shock: Denke, Du meinst Babsi...oder? Bitte genau lesen, was ich schrieb!

LG

Re: Rentenversicherung DRV: Nur 30 min Pause erlaubt?

Verfasst: 22.07.2016, 19:50
von TaxiBabsi
Poorboy hat geschrieben:Blödsinn :twisted: !

Dauer und Länge sind nicht vorab bekannt!

SSF, wenn Du die Arbeit beendest, darfst Du nicht nach drei sondern erst nach elf Stunden wieder auf den Bock!

Poorboy
Wie willst Du im Nachhinein beweisen das diese PausenLänge und -Dauer im Vorhinein nicht bekannt war?

Re: Rentenversicherung DRV: Nur 30 min Pause erlaubt?

Verfasst: 22.07.2016, 19:52
von SindSieFrei?
TaxiBabsi hat geschrieben:
SindSieFrei? hat geschrieben:
Guter_Kollege hat geschrieben:...Man erfährt ja nicht, mit wieviel vorgeblichen Pausenzeiten und in welcher Stückelung es die Taxiunternehmer (mögl.weise in Zusammenarbeit mit ihren Angestellten)
übertrieben haben, dass die DRV so rigoros vorgeht. Auch hätte sie eigentlich von 45 Minuten ausgehen müssen und nicht 30.
...
Solche Fahrer, die Pausen "stückeln", machen das als "Postenpausen" ab 15 min. Intervallen (gesetzliche Mindestlänge Pause).

LG
Diese Pausen ab einer Länge von mindestens 15 min sind zulässig.
Scheinbar sieht die DRV das anders! Dieses sind in der Mehrzahl der Fälle Pausen, die zur Addition benützt werden, um die Arbeitszeit an den ML anzupassen! Rede doch nicht drumherum Babsi. Pausenadditionen sind DAS Mittel schlechthin, bisher, um den ML zu umgehen! Eine notierte Pause am Posten ist Arbeitsbereitschaft. Fertig! Jetzt widme ich mich Wichtigerem. München klingt im Moment nicht gut! :evil: N8.

LG

Re: Rentenversicherung DRV: Nur 30 min Pause erlaubt?

Verfasst: 22.07.2016, 21:43
von Sascha1979
SindSieFrei? hat geschrieben:
Guter_Kollege hat geschrieben:...Man erfährt ja nicht, mit wieviel vorgeblichen Pausenzeiten und in welcher Stückelung es die Taxiunternehmer (mögl.weise in Zusammenarbeit mit ihren Angestellten)
übertrieben haben, dass die DRV so rigoros vorgeht. Auch hätte sie eigentlich von 45 Minuten ausgehen müssen und nicht 30.
...
Solche Fahrer, die Pausen "stückeln", machen das als "Postenpausen" ab 15 min. Intervallen (gesetzliche Mindestlänge Pause).

LG
An einem Posten, wo er Fahrer sich bereit hält und jederzeit abfahrbereit sein muss, egal an welcher Position er steht, sind Pausen zulässig? :?:

Re: Rentenversicherung DRV: Nur 30 min Pause erlaubt?

Verfasst: 23.07.2016, 04:34
von TaxiBabsi
Die Schichtzeit eines Taxifahrers setzt sich aus Arbeitszeiten, Bereitstellungszeiten und Pausenzeiten zusammen.

http://www.dgb.de/themen/++co++84aa4830 ... 540023ef1a


Zitat aus der starkcenter-Webseite: "Pausenaufzeichnung Die Aufzeichnung und Einhaltung der Arbeitszeiten sind mittlerweile sehr wichtig für Taxiunternehmer. Das Personal kann während der Schicht nur zulässige Pausen eintragen. Dadurch können Sie nachvollziehen, ob die gesetzliche Arbeitszeit für den Dienst eingehalten wurde." Quelle: http://insikacenter.de/ (hübsches Mädel ... :D )

Nein, Bereitstellungszeit ist keine Pausenzeit, doch ein gewisser Gestaltungsspielraum ist wie in allen Bereichen unseres Lebens vorhanden.

Das Thema Pausen hängt unmittelbar mit der ML-Thematik zusammen. Ich hatte an derer Stelle von einer Pauenbubble geschrieben und beide Themen werden in naher Zukunft Gerichte beschäftigen (DRV, DGB und andere greifen diese Thematik aktuell auf) und erst dann wird sich zeigen ob und wie die Mehrwagenunternehmer überleben können.

Den Foren-Admins empfehle ich einen geschlossenen anmeldepflichtigen Bereich mit exklusivem Zugang für Taxi-Unternehmer und -Fahrer einzurichten für die Diskussion sensibler Themen.

Re: Rentenversicherung DRV: Nur 30 min Pause erlaubt?

Verfasst: 23.07.2016, 09:03
von taxipost
entscheidend für die bewertung ist
was in den arbeitsverträgen steht und welche aussagen die arbeitnehmer machen.

viele verträge sehen nur eine wöchentliche arbeitszeit und keine bestimmten pausenzeiten vor.
wurden im vertrag 40h vereinbart, dann müssen auch 40h entlohnt werden,
weil der arbeitnehmer pflicht/recht hat, 40h abzuleisten.
das unabhängig des "fahrer-umsatzes".
reicht der erzielte fahrer-umsatz für die zahlung seines entgelts nicht aus,
dann muss der unternehmer aus dem gesamt-umsatz oder eigenkapital bezuschüssen.

wenn die vertraglich vereinbarte arbeitszeit nie eingehalten wird,
eine woche 32, nächste 37 usw.,
dann ist doch alles klar, oder?

Re: Rentenversicherung DRV: Nur 30 min Pause erlaubt?

Verfasst: 23.07.2016, 09:43
von Sascha1979
Es ist nicht allein entscheidend was in dem Arbeitsvertrag steht!
Es ist auch entscheidend was er wirklich arbeitet.

Stehen im arb Kursverlust 40 Stunden und erhält der Fahrer 40 x 8,50 EUR, ist in Wirklichkeit aber 40 Stunden GEFAHREN und stand 25 Stunden mit angeblicher Pause (die keine war) am Posten, dann ist laut milog nichts OK.

dass der ausbezahlte Betrag / angebliche Arbeitsstunden > 8,49 EUR sein muss, das weiß wohl selbst der dümmste Unternehmer.

Aber aktuelle Praxis ist ja wohl auszurechnen wie viel Geld der Fahrer bekommt (40% vom Umsatz) und sich dann die Arbeitsstunden hinzumauscheln.

Und dafür wird ja wohl der Pausen Betrug genutzt bei standzeiten.
Aber die Behörden sind langsam aber stetig. Auch hier werden sie Monat für Monat die Unternehmer in die Schranken weisen.
Und viele Unternehmer werden sparsam schauen, wenn sie Zehntausende oder gar Hunderttausende an Lohn, Abgaben und Co für die letzten 10 Jahre nachzahlen müssen. :lol:

Re: Rentenversicherung DRV: Nur 30 min Pause erlaubt?

Verfasst: 23.07.2016, 09:50
von taxipost
milog wurde zum 01.01.2015 eingeführt und nicht 2006 !!!

Re: Rentenversicherung DRV: Nur 30 min Pause erlaubt?

Verfasst: 23.07.2016, 10:29
von Sascha1979
Ah. OK. Das war mir nicht präsent, dass es hier um solch alte Fälle geht.

Re: Rentenversicherung DRV: Nur 30 min Pause erlaubt?

Verfasst: 23.07.2016, 10:36
von sivas
Die Arbeitszeiten 'Geringfügig-Beschäftigter' mussten schon immer dokumentiert werden.

Wieviele Taxen würden mit einem 'G' hinten drauf rumfahren, wenn Geringfügig-Beschäftigte dies während ihrer Arbeitszeit dort anbringen müssten ?
Das 'G' kann dann noch mit einem 'A' für Aufstocker ergänzt werden. Da soll einer mal sagen das Gewerbe erhält keine 'Zuschüsse'.