Wattwurm hat geschrieben:Guter_Kollege hat geschrieben: Alleine schon das Verhältnis von Arbeitszeit zu "Rufbereitschaft" (wenn es denn welche wäre) ist unzulässig und nichtig.
Wo steht das geschrieben? Zeig mir das Gesetz und den Paragraphen.
taxipost hat geschrieben:wie wär's wenn wir tzbfg heranziehen, das hat GK bestimmt gemeint und zu recht.
Ja klar, das auch, exakt aber das hier:
Guter_Kollege hat geschrieben:Jedoch ist alleine schon das auffällige Mißverhältnis von "Vollzeitarbeit" und "Bereitschaftszeit", letztere man hier leichtfertig mit Rufbereitschaft verwechseln kann, maßgebend dafür, dass es nach Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG Az: 5AZR 535/04 v. 7.12.2005) keine Rufbereitschaft ist, sein darf.
Zitat BAG: Die bei einer Vereinbarung von Arbeit auf Abruf einseitig vom Arbeitgeber abrufbare Arbeit des Arbeitnehmers darf nicht mehr als 25 % der vereinbarten wöchentlichen Mindestarbeitszeit betragen.
@
Wattwurm
Es gibt geschriebenes Gesetz und Richterrecht. Und den von Dir verlangten Nachweis habe ich in einem der vorigen Posts bereits erbracht.
Daß Du danach fragst beweist, daß Du nur selektiv liest und lediglich Deine Meinung zum Besten geben willst.
Inhalt und Fakten zum Thema interessieren Dich offensichtlich nicht.
Und Du suchst Dir nur raus, was zu Deiner vorgefertigten Meinung passt.
Das gilt etwas abgewandelt auch für Dich, @
Wikinger!
Ich habe ungefähr 10 x soviel Fakten zum Thema geliefert als Du und nebenher immer noch Raum gefunden auf Deinen
Einwand zum Umgang mit dem Problem einzugehen.
Zitat:
"Lass dich nicht besäbbeln, weil dir das nicht weiterhilft, es sei denn, du möchtest in Franken die Wiege für einen neuen Klassenkampf schaffen..." ....."Jeder hat so irgendwie Recht. Salomonisch gesprochen, nicht Marxistisch- Lenistisch!"
Soll der Kollege Mainfranke sich besser von Dir "
besäbbeln" lassen?
Was mich betrifft, so habe ich empfohlen sich zu überlegen wann der Zeitpunkt da ist, sich grade zu machen, Rückgrat zu zeigen und
für sein Recht einzustehen.
Lediglich extra für Dich habe ich in der Antwort auf Wattwurms "
Aufgabe" den Begriff 'Lohnsklave' verwendet.
Wollte mal testen ob Du über das Stöckchen springst.
Brav gemacht. Sitz!!!