Bereitschaftszeiten

Löhne, Arbeitsbedingungen, Recht.
Sascha1979
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Re: Bereitschaftszeiten

Beitrag von Sascha1979 » 06.03.2016, 16:15

Haschmich hat geschrieben:
Wattwurm hat geschrieben:Taxi-und Mietwagenunternehmen werden in Schleswig-Holstein regelmäßig von den Schulbehörden angeschrieben und um Angebotsabgabe für Schülerfahrten gebeten. Auch ich bekomme solche Post ständig.
Steht da auch was von einem Mindestlohn, der einem angestellten Fahrer bezahlt werden muss? Darauf müsste die Behörde als öffentlicher Auftraggeber eigentlich bestehen.
Bitte was?
Und soll sie auch noch reinschreiben, dass nicht betrunken gefahren werden darf?

Wenn jemand ein Angebot bei einem Unternehmer einfordert, dass kann der potentielle Auftraggeber natürlich stillschweigend davon ausgehen, dass sich an alle Gesetze gehalten wird!!!
Und ob der Unternehmer selbst fährt oder angestellte hat (die dann den Mindestlohn bekommen müssen), das wird den Auftraggeber sonst etwas interessieren.

INSBESONDERE auch noch dann, wenn man den Unternehmer selbst anfragt, zu welchem Preis er die Fahrten durchführen will!?

Was sollen der Quatsch jetzt?
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
Laotse

Haschmich
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Re: Bereitschaftszeiten

Beitrag von Haschmich » 06.03.2016, 18:26

Sascha1979 hat geschrieben:
Bitte was?
Und soll sie auch noch reinschreiben, dass nicht betrunken gefahren werden darf?
§ 19 Absatz 3 des Mindestlohngesetzes.
(3) Öffentliche Auftraggeber nach Absatz 2 fordern im Rahmen ihrer Tätigkeit beim Gewerbezentralregister
Auskünfte über rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 21 Absatz 1 oder
Absatz 2 an oder verlangen von Bewerberinnen oder Bewerbern eine Erklärung, dass die Voraussetzungen für
einen Ausschluss nach Absatz 1 nicht vorliegen.
Im Falle einer Erklärung der Bewerberin oder des Bewerbers
können öffentliche Auftraggeber nach Absatz 2 jederzeit zusätzlich Auskünfte des Gewerbezentralregisters nach
§ 150a der Gewerbeordnung anfordern.

taxipost
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Re: Bereitschaftszeiten

Beitrag von taxipost » 06.03.2016, 18:33

Haschmich, du warst schneller und konkreter als ich.
ich lasse aber den unteren beitrag stehen, weils spass macht :D.

@Sascha1979
und schon wieder nur ungewusst aber senf dazugeben beitrag von dir.

viele bundesländer haben s.g. tariftreue- und vergabegesetze für öffentliche ausschreibungen.
ich denke sh hat auch eins.
Zuletzt geändert von taxipost am 06.03.2016, 18:36, insgesamt 1-mal geändert.
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SindSieFrei?
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Re: Bereitschaftszeiten

Beitrag von SindSieFrei? » 06.03.2016, 19:36

am hat geschrieben:Leute, wir wissen doch alle, was mit solchen Bereitschaftszeiten bezweckt wird. Wozu um den heißen Brei herum reden?...
Du und Poorboy haben es begriffen! Hat Mainfranke eigentlich nochmal was gesagt? :shock: Hab keine Lust mir das alles nochmal durchzulesen. Es ist wie mit der illegalen Pausennotation, die vielerorts behördlicherseits "toleriert" wird, um die Bedienfähigkeit nicht gen 30% absacken zu lassen, weil weitaus mehr Taxen vom Markt müßten, die nicht in der Lage sind, den ML rechtskonform ohne illegale Pausenaufzeichnungen zu erwirtschaften! Immerhin gibts ja bei der "Arbeitsbereitschaftspause" für Mainfranke ja 1,50 €. Vielleicht auch noch Verpflegungskostenmehraufwand für die Zeit, in der die "Bereitschaftspause" stattfand, weil das Finanzamt ja solche Zeiten selten querprüft??? :mrgreen:

Stattdessen wird hier über Beförderungsbeispiele diskutiert, und das eigentliche Thema "BETRUG nach Arbeitszeitgesetz" versandet im Nirwana! Ausschreibungsverfahren und deren Inhalte sind, bei allem Respekt und der richtigen Darstellung von Haschmich, bei diesem Thema irrelevant!

LG
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Guter_Kollege
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Re: Bereitschaftszeiten

Beitrag von Guter_Kollege » 06.03.2016, 21:51

Wattwurm hat geschrieben:
Guter_Kollege hat geschrieben: Alleine schon das Verhältnis von Arbeitszeit zu "Rufbereitschaft" (wenn es denn welche wäre) ist unzulässig und nichtig.
Wo steht das geschrieben? Zeig mir das Gesetz und den Paragraphen.
taxipost hat geschrieben:wie wär's wenn wir tzbfg heranziehen, das hat GK bestimmt gemeint und zu recht.
Ja klar, das auch, exakt aber das hier:
Guter_Kollege hat geschrieben:Jedoch ist alleine schon das auffällige Mißverhältnis von "Vollzeitarbeit" und "Bereitschaftszeit", letztere man hier leichtfertig mit Rufbereitschaft verwechseln kann, maßgebend dafür, dass es nach Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG Az: 5AZR 535/04 v. 7.12.2005) keine Rufbereitschaft ist, sein darf.
Zitat BAG: Die bei einer Vereinbarung von Arbeit auf Abruf einseitig vom Arbeitgeber abrufbare Arbeit des Arbeitnehmers darf nicht mehr als 25 % der vereinbarten wöchentlichen Mindestarbeitszeit betragen.
@Wattwurm
Es gibt geschriebenes Gesetz und Richterrecht. Und den von Dir verlangten Nachweis habe ich in einem der vorigen Posts bereits erbracht.
Daß Du danach fragst beweist, daß Du nur selektiv liest und lediglich Deine Meinung zum Besten geben willst.
Inhalt und Fakten zum Thema interessieren Dich offensichtlich nicht.
Und Du suchst Dir nur raus, was zu Deiner vorgefertigten Meinung passt.

Das gilt etwas abgewandelt auch für Dich, @Wikinger!
Ich habe ungefähr 10 x soviel Fakten zum Thema geliefert als Du und nebenher immer noch Raum gefunden auf Deinen
Einwand zum Umgang mit dem Problem einzugehen.

Zitat:"Lass dich nicht besäbbeln, weil dir das nicht weiterhilft, es sei denn, du möchtest in Franken die Wiege für einen neuen Klassenkampf schaffen..." ....."Jeder hat so irgendwie Recht. Salomonisch gesprochen, nicht Marxistisch- Lenistisch!"
Soll der Kollege Mainfranke sich besser von Dir "besäbbeln" lassen?
Was mich betrifft, so habe ich empfohlen sich zu überlegen wann der Zeitpunkt da ist, sich grade zu machen, Rückgrat zu zeigen und
für sein Recht einzustehen.
Lediglich extra für Dich habe ich in der Antwort auf Wattwurms "Aufgabe" den Begriff 'Lohnsklave' verwendet.
Wollte mal testen ob Du über das Stöckchen springst.
Brav gemacht. Sitz!!! :lol:
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 06.03.2016, 22:18, insgesamt 4-mal geändert.

Guter_Kollege
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Re: Bereitschaftszeiten

Beitrag von Guter_Kollege » 06.03.2016, 22:05

am hat geschrieben:Leute, wir wissen doch alle, was mit solchen Bereitschaftszeiten bezweckt wird. Wozu um den heißen Brei herum reden?...
Na logn, was denn sonst?

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Re: Bereitschaftszeiten

Beitrag von Wikinger » 07.03.2016, 05:54

@GK
Nur so am Rande..., bei uns wird der Lohn durchgezahlt, es gibt keinen Quatsch wie Rufbereitschaft. Es gibt aber auch keine Umsatzbeteiligung, weil der Lohn in guten wie in schlechten Zeiten durchgezahlt wird. Es wird sogar akribisch drauf geachtet, dass die Pausen eingehalten werden. Mit nach Hause gehen usw.

Kapitalist vs. Sagen wir mal Weltverbesserer.

Nun muss man aber feststellen, dass fast kein Fahrer so fahren will. Fester Lohn ist ja vielleicht noch ok, aber offiziell anmelden? Ach so, für fünf Tage auf 165,- Euro- Basis, das ist ok. Zeiterfassung? Ach Quatsch, wer macht denn sowas? Wie, alles anmelden, nö, dann krieg ich ja nix mehr vom Amt... Und jetzt, lieber Weltverbesserer?

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Re: Bereitschaftszeiten

Beitrag von am » 07.03.2016, 07:51

Hat mit Weltverbesserer nichts zu tun. Es muss sich kein Unternehmer auf Forderujgen dieser Art von Fahrern einlassen.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: Bereitschaftszeiten

Beitrag von Wikinger » 07.03.2016, 09:15

Tun wir nicht. Aber die Fahrer "sterben" langsam weg, es kommt kein "Nachwuchs". Auch das Arbeitsamt selbst verzweifelt... Wer will mir da noch etwas von Klassenkampf erzählen? Die Fahrer fahren beim Mitbewerber, angemeldet als Aushilfe oder auf 600 Euro, natürlich schon auf 50%, Cash in die Täsch. Bei uns wird kontrolliert, die anderen lachen sich kaputt.
Noch Fragen? Aber dann erzählen die Weltverbesserer, dass man hierfür ja Verständnis haben muss, man ist ja eh nur Ausbeuter! Haha...
Deswegen kann ich solche Kasper leider nicht mehr ernst nehmen. Die zeigen mit dem Finger auf jemand anderes, vergessen aber, das drei Finger auf sich selbst zeigen...

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Re: Bereitschaftszeiten

Beitrag von eichi » 07.03.2016, 16:38

Zitat Wikinger:
Aber die Fahrer "sterben" langsam weg, es kommt kein "Nachwuchs".
Auch das Arbeitsamt selbst verzweifelt...
Deswegen: (Mindestlohn Gebäudereiniger)
Alte Bundesländer (einschl. Berlin)
Lohngruppe 1 Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten 10,00 €
Lohngruppe 6 Glas- und Fassadenreinigungsarbeiten 13,25 €

Neue Bundesländer
Lohngruppe 1 Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten 9,05 €
Lohngruppe 6 Glas- und Fassadenreinigungsarbeiten 11,53 €

Und wir mit unseren mickerigen 8,50 €....
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

Löwenzahn
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Re: Bereitschaftszeiten

Beitrag von Löwenzahn » 07.03.2016, 17:32

Nehmt euch doch ein paar aus Berlin...

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SindSieFrei?
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Re: Bereitschaftszeiten

Beitrag von SindSieFrei? » 07.03.2016, 19:07

Wikinger hat geschrieben:Tun wir nicht. Aber die Fahrer "sterben" langsam weg, es kommt kein "Nachwuchs". Auch das Arbeitsamt selbst verzweifelt... Wer will mir da noch etwas von Klassenkampf erzählen? Die Fahrer fahren beim Mitbewerber, angemeldet als Aushilfe oder auf 600 Euro, natürlich schon auf 50%, Cash in die Täsch. Bei uns wird kontrolliert, die anderen lachen sich kaputt.
...
Dann, Wikinger, bringt Eure Behörde auf Trab! Und die weiteren "Kontrollinstanzen" wie FA und Zoll! Man kann nicht über solche Machenschaften der schwarzen Schafe jammern, aber dann nichts tun!

Und ja! Unser ML ist zu niedrig! Würde ich nur den erhalten, dann wäre ich längst weg aus der Branche, denn davon kannst du nicht leben, aber auch nicht sterben! Das hat auch nichts mit Klassenkampf zu tun, sondern mit seriösen Berechnungen, Eichi hat also mit seinem Beispiel ganz recht! Nur ML führt in die Altersarmut, er ist für viele eine Verbesserung (Frisöre, Reinigungskräfte, etc.), ja sogar für Taxifahrer, so sie ihn nicht nur auf dem Papier bekommen! Die wichtigste Verbesserung daran ist, wer den ML nur auf dem Papier zahlt, macht sich angreifbar, strafbar!!! Früher indes waren Löhne zwischen 4 und 6 Euro bei vielen üblich, sie konnten als prekär deklariert werden, aber nicht juristisch verfolgt werden. Das hat sich geändert und das ist gut so! Dazu braucht es aber immer Kläger, derer es aus unserer Branche zu wenig gibt, weil sie einerseits weiterhin von nicht kontrollierten illegalen Abrechnungsmodellen (dein Beispiel) profitieren, oder schlichtweg zu dämlich sind, diese zu begreifen!

Andererseits MUSS natürlich auch die tarifierende Behörde dafür sorgen, das Tarife sich so gestalten, das eine Zahlbarkeit des ML für alle Betriebsformen in unserer Branche überhaupt machbar ist :!:

LG
Zuletzt geändert von SindSieFrei? am 07.03.2016, 19:13, insgesamt 1-mal geändert.
Dura lex, sed lex.

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Re: Bereitschaftszeiten

Beitrag von eichi » 07.03.2016, 19:18

Nur der lieben Ordnung halber:
die ML-Beispiele f. Gebäudereiniger sind f. 2017.
Für 2016 ca. 25 ct. niedriger.
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

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Re: Bereitschaftszeiten

Beitrag von Haschmich » 07.03.2016, 20:12

Wikinger hat geschrieben:Tun wir nicht. Aber die Fahrer "sterben" langsam weg, es kommt kein "Nachwuchs". Auch das Arbeitsamt selbst verzweifelt... Wer will mir da noch etwas von Klassenkampf erzählen? Die Fahrer fahren beim Mitbewerber, angemeldet als Aushilfe oder auf 600 Euro, natürlich schon auf 50%, Cash in die Täsch. Bei uns wird kontrolliert, die anderen lachen sich kaputt.
Mein letzter Taxichef hat gesagt, dass er den Mindestlohn nicht bezahlen kann. Ich hatte zwei Alternativen. Für geschummelte 8,50 € zu fahren oder einen neuen Arbeitgeber suchen. Ich habe mich für Letzteres entschieden.

Ich weiß heute schon, was ich morgen an Arbeit habe, die auch ohne Wenn und Aber bezahlt wird. Zwischen meinen zwei Fahrten nehme ich das Fahrzeug auch mit nach Hause. Ich habe zwar das Diensttelefon dabei. Es ist aber keine Rufbereitschaft. Ich kann in dieser Zeit machen was ich will. Wenn sich wirklich noch eine dritte Fahrt dazwischen schiebt, dann wird die gesamte Zeit, die sonst als Pause gilt nach Abzug der gesetzlich vorgeschriebenen Pausenzeit nach Mindestlohn bezahlt.

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Re: Bereitschaftszeiten

Beitrag von Löwenzahn » 07.03.2016, 20:19

Willst du uns veralbern Haschmich?

Du weißt, was du am nächsten Tag hast: 2 Touren, vielleicht 3.

Und für 3 Touren bekommst du 8 Stunden Arbeitszeit bezahlt? Eher 2 bis 3 Stunden. Davon kannst du leben?

Ich habe jede Schicht mindestens 4 Touren. Eher mehr.

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Re: Bereitschaftszeiten

Beitrag von Haschmich » 07.03.2016, 22:03

Löwenzahn hat geschrieben:Willst du uns veralbern Haschmich?

Du weißt, was du am nächsten Tag hast: 2 Touren, vielleicht 3.
3 wären die Ausnahme.

Ich habe eine Art bedingungsloses Grundeinkommen dadurch, dass ich als voll erwerbsgemindert gelte. Inkl Trinkgeld beträgt mein monatliches Netto etwa 2.100 €

Da kann man nicht meckern. Zumal ich maximal 29 Stunden in der Woche arbeite. Eher weniger.
Zuletzt geändert von Haschmich am 07.03.2016, 22:05, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Bereitschaftszeiten

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 07.03.2016, 22:27

Haschmich hat geschrieben:...
Ich habe eine Art bedingungsloses Grundeinkommen dadurch, dass ich als voll erwerbsgemindert gelte. Inkl Trinkgeld beträgt mein monatliches Netto etwa 2.100 €...
Inclusive Rente nehme ich an, ansonsten :shock: aus zwei Touren pro Tag und 29 Std. wöchentlicher Arbeitszeit wäre dies ein Traumergebnis was wohl niemand finanzieren kann.
...gäbe einen Stundenlohn von über 18 € Netto....selbst wenn man davon noch das Trinkgeld von ca. 40 Touren abzieht, ein stolzes Gehalt.
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)

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Re: Bereitschaftszeiten

Beitrag von Löwenzahn » 07.03.2016, 23:18

Haschmich hat geschrieben:dass ich als voll erwerbsgemindert gelte.
Berichtige mich, wenn ich falsch liege.

Aushilfskraft. Keine Lohnsteuer, keinen Urlaubsanspruch, vielleicht Krankengeld. Und die Sozialabgaben musst du über private Versicherungen selbst bezahlen.

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Re: Bereitschaftszeiten

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 07.03.2016, 23:44

Muss nicht sein. Bei Erwerbminderungsrente kann die Hinzuverdienstgrenze individuell ausfallen.
Normal ist als oberes Limit das letzte Gehalt vor Eintritt der Erwerbsminderungsrente ausschlaggebend.
Die Differenz kann hinzuverdient werden, bei voller Anrechnung der Sozialabgaben.
Das würde auch zu den 29 Std. wöchentlicher Arbeitszeit passen.
Zuletzt geändert von Thomas-Michael Blinten am 07.03.2016, 23:44, insgesamt 1-mal geändert.
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)

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Re: Bereitschaftszeiten

Beitrag von Löwenzahn » 07.03.2016, 23:51

Ich bin froh, vom Amt unabhängig zu sein. Blöde Angewohnheit der Firmen ihre Angestellten zum Amt rennen zu lassen. Die sollen lieber mal selbst die Arbeitsplätze so auslasten, dass man davon leben kann.

Jetzt darf ich in Berlin noch Steuern dafür bezahlen, dass ein Haschmich in Augsburg seinen Arbeitsplatz hat.

Edit: Ich verwechsle hier etwas. Erwerbsgemindert heißt: Du hast eine Behinderung. Hast du tatsächlich eine, dann entschuldige ich mich sofort für mein Benehmen.

Hast du aber keine und Firmen stellen den Arbeitsvertrag so hin, als hättest du eine, dann wirst du meinen Zorn verstehen.
Zuletzt geändert von Löwenzahn am 08.03.2016, 00:00, insgesamt 1-mal geändert.

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