Korrekt!!!Poorboy hat geschrieben:Sofortbestellungen mit 45 min Vorlauf??? Merkst Du in NMS überhaupt noch etwas ????
Poorboy
Ick sach ja, Wattwurm hat diesbezüglich keine Ahnung.
Korrekt!!!Poorboy hat geschrieben:Sofortbestellungen mit 45 min Vorlauf??? Merkst Du in NMS überhaupt noch etwas ????
Poorboy
Dafür brauche ich keinen Taschenrechner!Wattwurm hat geschrieben: Aufgabe:
Berechnen Sie den Vollgas-Willy rechtmäßig zustehenden Lohn. Laut Arbeitsvertrag wird die Stunde Rufbereitschaft mit 2,05 Euro berechnet. Bitte beachten; Bereitschaftszeit ist Arbeitszeit und muß mit dem Mindestlohn bezahlt werden. Nicht aber Rufbereitschaft.
Erlaubte Hilfsmittel:
Taschenrechner
Haschmich hat geschrieben:
Geht das in NMS? In Bayern ginge es nicht, dass ein Schulbus für behinderte Kinder zwischendurch für Dialyse-Fahrten eingesetzt werden darf. Ich darf mit meinem Flughafentransfer weder das Eine, noch das Andere. Ich darf nur zum Flughafen fahren oder mal auf Events, wie das Oktoberfest.
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Vielleicht sind es auch drei oder vier Fahrten am Tag, meinetwegen auch 5 Fahrten. Es ist der Nebenerwerbstaxibetrieb in Kleinrinderfeld bei Würzburg. Eine Gemeinde von 1200 Seelen ohne Taxistand und ohne einen Bahnhof in der fränkischen Provinz. Erst kommt der Pfaffe, dann der Dorfschullehrer, der Dorfarzt, der Chef der freiwilligen Feuerwehr und irgendwann in der Hierachie auch mal der Bürgermeister. Und wenn der nicht da ist, merkt das auch kein Schwein.Talbot hat geschrieben:Ländlicher Raum - Wattwurm hat so was von Recht ein oder zwei feste Fahrten, der Rest ist warten auf einen Telefonanruf! Inzwischen mach ich entspannt meinen Haushalt.
Wo steht das geschrieben? Zeig mir das Gesetz und den Paragraphen.Guter_Kollege hat geschrieben: Alleine schon das Verhältnis von Arbeitszeit zu "Rufbereitschaft" (wenn es denn welche wäre) ist unzulässig und nichtig.
Unsere Firma ist ein mittelständischer Betrieb mit Reisebussen, die in ganz Europa rum kutschieren. Dazu gibt es noch Kleinbusse für die Fahrten in die Schigebiete zum Beispiel. Ferner ist in dem Betrieb auc h der Transport von körperlich behinderten Kindern zur Schule integriert. Dazu kommt noch der Flughafentransfer mit seinen Bussen. Wenn bei uns ein Bus ausfällt, dann nehmen wir nicht den nächst verfügbaren Bus samt Fahrer aus dem Pool, sondern ein Leihfahrzeug von einer Autovermietung, dass der Fahrer fährt, der den Flughafentransfer macht. Kann er nicht rechtzeitig beim Kunden sein, wird ein Taxi gerufen, dass dann den Fahrgast auf Rechnung des Betriebes zum Flughafen bringt.KlareWorte hat geschrieben:
Du vermischt hier einiges und ist im Zweifel falsch. Da ich deine Genehmigung nicht kenne, kann ich auch nicht sagen was du darfst und was nicht. Allgemein gilt auch für Bayern, dass Mietwagen selbstredend Behindertenfahrten, Dialysefahrten und Schülerfahrten durchführen dürfen, für letztere braucht der Fahrer nicht mal den P-Schein.
wie wär's wenn wir tzbfg heranziehen,Wattwurm hat geschrieben:Wo steht das geschrieben? Zeig mir das Gesetz und den Paragraphen.Guter_Kollege hat geschrieben: Alleine schon das Verhältnis von Arbeitszeit zu "Rufbereitschaft" (wenn es denn welche wäre) ist unzulässig und nichtig.
Exakt!WikingerImmerhin bleibt eins festzustellen: Im Jahre 2 nach der Geburt des ML ist so einiges immer noch nicht geklärt, was aber eigentlich wichtig wäre...
KOM oder Kleinbus mit bis zu 9-Sitzplätzen?!Haschmich hat geschrieben:
Die Schulbusse, die in unserer Firma im Einsatz sind, holen Kinder die du beschrieben hast, auch aus entfernten Gegenden ab und fahren sie zur Schule.
Gegen welche Regelung soll das denn deiner Meinung nach verstoßen?!Einen Mietwagen als Schulbus einzusetzen, wie du in deiner Textaufgabe ausgeführt hast, widerspricht in Bayern jeglicher Regelung.
Haschmich hat geschrieben:Dazu kommt noch der Flughafentransfer mit seinen Bussen. Wenn bei uns ein Bus ausfällt, dann nehmen wir nicht den nächst verfügbaren Bus samt Fahrer aus dem Pool, sondern ein Leihfahrzeug von einer Autovermietung, dass der Fahrer fährt, der den Flughafentransfer macht.
Steht da auch was von einem Mindestlohn, der einem angestellten Fahrer bezahlt werden muss? Darauf müsste die Behörde als öffentlicher Auftraggeber eigentlich bestehen.Wattwurm hat geschrieben:Taxi-und Mietwagenunternehmen werden in Schleswig-Holstein regelmäßig von den Schulbehörden angeschrieben und um Angebotsabgabe für Schülerfahrten gebeten. Auch ich bekomme solche Post ständig.