Bereitschaftszeiten

Löhne, Arbeitsbedingungen, Recht.
Guter_Kollege
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Re: Bereitschaftszeiten

Beitrag von Guter_Kollege » 05.03.2016, 14:01

Poorboy hat geschrieben:Sofortbestellungen mit 45 min Vorlauf??? Merkst Du in NMS überhaupt noch etwas :mrgreen: ????

Poorboy
Korrekt!!!
Ick sach ja, Wattwurm hat diesbezüglich keine Ahnung.

Guter_Kollege
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Re: Bereitschaftszeiten

Beitrag von Guter_Kollege » 05.03.2016, 14:35

Wattwurm hat geschrieben: Aufgabe:
Berechnen Sie den Vollgas-Willy rechtmäßig zustehenden Lohn. Laut Arbeitsvertrag wird die Stunde Rufbereitschaft mit 2,05 Euro berechnet. Bitte beachten; Bereitschaftszeit ist Arbeitszeit und muß mit dem Mindestlohn bezahlt werden. Nicht aber Rufbereitschaft.
Erlaubte Hilfsmittel:
Taschenrechner
Dafür brauche ich keinen Taschenrechner!
Unser Fallbeispiel-Sklave hier hat sich auf einen illegalen Arbeitsvertrag eingelassen, der ihm
eine "Rufbereitschaft" von 4:55 Stunden beschert und eine "Arbeitszeit" von 3:10 Stunden.
Nach Deinem Rechtsverständnis wären das
4 x 8,50 € = 34 € + 5 x 2,05 € = 10,25 €, zusammen 44,25 €uro.

Alleine schon das Verhältnis von Arbeitszeit zu "Rufbereitschaft" (wenn es denn welche wäre) ist unzulässig und nichtig.
Hatte ich schon erwähnt, Wattwurm, daß Du keine Ahnung hast?
Na gut, einmal reicht. :wink:

p.s. Rechenaufgabe gelöst in 3 Minuten
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 05.03.2016, 14:36, insgesamt 1-mal geändert.

KlareWorte
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Re: Bereitschaftszeiten

Beitrag von KlareWorte » 05.03.2016, 14:57

Haschmich hat geschrieben:

Geht das in NMS? In Bayern ginge es nicht, dass ein Schulbus für behinderte Kinder zwischendurch für Dialyse-Fahrten eingesetzt werden darf. Ich darf mit meinem Flughafentransfer weder das Eine, noch das Andere. Ich darf nur zum Flughafen fahren oder mal auf Events, wie das Oktoberfest.
.

Du vermischt hier einiges und ist im Zweifel falsch. Da ich deine Genehmigung nicht kenne, kann ich auch nicht sagen was du darfst und was nicht. Allgemein gilt auch für Bayern, dass Mietwagen selbstredend Behindertenfahrten, Dialysefahrten und Schülerfahrten durchführen dürfen, für letztere braucht der Fahrer nicht mal den P-Schein.

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Re: Bereitschaftszeiten

Beitrag von schleicher » 05.03.2016, 15:46

Es muss jedenfalls doch auch die Rückkehrpflicht bedacht werden !?
Also ein spontanes Einspringen für eine Dialyse-Fahrt nach Rufbereitschaft ist doch auch in dieser Hinsicht problematisch. Der Fahrer müßte zumindest dann noch den Umweg über den Betriebssitz machen, oder?

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Re: Bereitschaftszeiten

Beitrag von Guter_Kollege » 05.03.2016, 21:38

Strittig heutzutage, denn Hauptsache ist ja, dass die Bestellung zuvor am Betriebssitz eingegangen ist.

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Re: Bereitschaftszeiten

Beitrag von Wattwurm » 05.03.2016, 22:41

1. An alle Schreihälse hier im Forum: Wo bitte habe ich jemals etwas von einer Sofortbestellung erwähnt? Zeigt mir den Text! Mir wird etwas in den Munde gelegt, was ich nie gesagt habe!

2. Die 45 Minuten von denen hier die Rede ist und die ich wohl auch mal in irgendeinem Zusammenhang genannt habe, betrifft auschließlich die Rufbereitschaft. Das wesentliche Merkmal einer Rufbereitschaft ist eine Vorlaufzeit von mindestens 45 Minuten. Der Fahrer muß mindestens 45 Minuten Zeit haben sich auf die Tour vorzubereiten!

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Re: Bereitschaftszeiten

Beitrag von Wattwurm » 05.03.2016, 23:13

Talbot hat geschrieben:Ländlicher Raum - Wattwurm hat so was von Recht ein oder zwei feste Fahrten, der Rest ist warten auf einen Telefonanruf! Inzwischen mach ich entspannt meinen Haushalt.
Vielleicht sind es auch drei oder vier Fahrten am Tag, meinetwegen auch 5 Fahrten. Es ist der Nebenerwerbstaxibetrieb in Kleinrinderfeld bei Würzburg. Eine Gemeinde von 1200 Seelen ohne Taxistand und ohne einen Bahnhof in der fränkischen Provinz. Erst kommt der Pfaffe, dann der Dorfschullehrer, der Dorfarzt, der Chef der freiwilligen Feuerwehr und irgendwann in der Hierachie auch mal der Bürgermeister. Und wenn der nicht da ist, merkt das auch kein Schwein.

Wer in so einem Dorf einem Mädel einen Braten in die Röhre schiebt muß sie auch heiraten auch wenn sie noch so hässlich ist, und man dem König von Mauretannien noch die Leiter halten würde, falls er auf die Idee käme sie zu entführen. Er kann aber auch in Schleswig-Holstein als religiös Verfolgter einen Asylantrag stellen. Wir nehmen zur Not auch verfolgte Katholiken aus Bayern auf.

Der größte Landwirt in Dorf unterhält noch einen 2-Wagen-Taxi/Mietwagenbetrieb. Und das gibt es häufiger als ihr denkt. Das könnt ihr sozialphobieverseuchten Großstadtneurotiker nur nicht vorstellen!
Zuletzt geändert von Wattwurm am 05.03.2016, 23:22, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Bereitschaftszeiten

Beitrag von Wattwurm » 05.03.2016, 23:28

Guter_Kollege hat geschrieben: Alleine schon das Verhältnis von Arbeitszeit zu "Rufbereitschaft" (wenn es denn welche wäre) ist unzulässig und nichtig.
Wo steht das geschrieben? Zeig mir das Gesetz und den Paragraphen.

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Re: Bereitschaftszeiten

Beitrag von Wikinger » 06.03.2016, 07:39

Und da sehen wir wieder, die einen so und die anderen so.

Ich wusste, dass das Gesabbel wieder losgehen würde... Armer MainFranke :roll:

Immerhin bleibt eins festzustellen: Im Jahre 2 nach der Geburt des ML ist so einiges immer noch nicht geklärt, was aber eigentlich wichtig wäre...

Jeder hat so irgendwie Recht. Salomonisch gesprochen, nicht Marxistisch- Lenistisch! Die sind beide aber schon vermodert, das hat man sogar in China begriffen, nur hier anscheinend noch nicht.

Und ich sage dir, lieber MainFranke, Frage an Radio Eriwan, im Prinzip ja, aber...

Recht haben und Recht bekommen bzw. sind zweierlei Dinge. Gefällt dir deine Arbeit bzw. dein Lohn nicht, dann geh! Ansonsten mach weiter, rede vielleicht mit deinem Chef, was geht... Das war salomonisch, obwohl der natürlich auch schon wieder aufsteht, aber so ist am Besten. Lass dich nicht besäbbeln, weil dir das nicht weiterhilft, es sei denn, du möchtest in Franken die Wiege für einen neuen Klassenkampf schaffen...

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Re: Bereitschaftszeiten

Beitrag von Haschmich » 06.03.2016, 07:48

KlareWorte hat geschrieben:

Du vermischt hier einiges und ist im Zweifel falsch. Da ich deine Genehmigung nicht kenne, kann ich auch nicht sagen was du darfst und was nicht. Allgemein gilt auch für Bayern, dass Mietwagen selbstredend Behindertenfahrten, Dialysefahrten und Schülerfahrten durchführen dürfen, für letztere braucht der Fahrer nicht mal den P-Schein.
Unsere Firma ist ein mittelständischer Betrieb mit Reisebussen, die in ganz Europa rum kutschieren. Dazu gibt es noch Kleinbusse für die Fahrten in die Schigebiete zum Beispiel. Ferner ist in dem Betrieb auc h der Transport von körperlich behinderten Kindern zur Schule integriert. Dazu kommt noch der Flughafentransfer mit seinen Bussen. Wenn bei uns ein Bus ausfällt, dann nehmen wir nicht den nächst verfügbaren Bus samt Fahrer aus dem Pool, sondern ein Leihfahrzeug von einer Autovermietung, dass der Fahrer fährt, der den Flughafentransfer macht. Kann er nicht rechtzeitig beim Kunden sein, wird ein Taxi gerufen, dass dann den Fahrgast auf Rechnung des Betriebes zum Flughafen bringt.

Die Firma hat fünfhundert Angestellte. Aber dem Chef fiel es nicht im Traum ein, einen der Fahrer in Rufbereitschaft zu halten, weil der ja statt Flughafentransfer den Behindertentransfer übernehmen könnte, falls das Fahrzeug das für die Beförderung der behinderten Kinder zuständig ist, ausfällt.

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Re: Bereitschaftszeiten

Beitrag von taxipost » 06.03.2016, 08:17

@Haschmich

ich nehme an, KlareWorte meinte einen miet-personenwagen.
der hat eine genehmigung nach §48 pbefg und kann fahren was und wohin er will.

unter dem begriff "schulbus" verstehe ich allerdings was anderes und
daher meine ich, du hast recht.
ein bus ist eben kein "mietwagen".
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Re: Bereitschaftszeiten

Beitrag von taxipost » 06.03.2016, 08:23

Wattwurm hat geschrieben:
Guter_Kollege hat geschrieben: Alleine schon das Verhältnis von Arbeitszeit zu "Rufbereitschaft" (wenn es denn welche wäre) ist unzulässig und nichtig.
Wo steht das geschrieben? Zeig mir das Gesetz und den Paragraphen.
wie wär's wenn wir tzbfg heranziehen,
das hat GK bestimmt gemeint und zu recht.

die diskussion entwickelt aber eine eigendynamik,
die, wie Wikinger richtig anmerkte, Mainfrankes frage ignoriert.

man kann lange hin und her debattieren, was richtig und was falsch ist,
ohne die vertraglichen inhalte zu kennen,
ist alles sinnlos.
bitte die fragestellung beachten.
Zuletzt geändert von taxipost am 06.03.2016, 08:24, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Bereitschaftszeiten

Beitrag von Wattwurm » 06.03.2016, 10:04

Wikinger
Immerhin bleibt eins festzustellen: Im Jahre 2 nach der Geburt des ML ist so einiges immer noch nicht geklärt, was aber eigentlich wichtig wäre...
Exakt!
Zuletzt geändert von Wattwurm am 06.03.2016, 10:16, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Bereitschaftszeiten

Beitrag von Haschmich » 06.03.2016, 10:16

@Watti

Die Schulbusse, die in unserer Firma im Einsatz sind, holen Kinder die du beschrieben hast, auch aus entfernten Gegenden ab und fahren sie zur Schule.

Einen Mietwagen als Schulbus einzusetzen, wie du in deiner Textaufgabe ausgeführt hast, widerspricht in Bayern jeglicher Regelung. Was ist, wenn der Mietwagen einen lukrativeren Auftrag bekommt? Muss das Kind dann zuhause bleiben oder verzichtet der Inhaber der Firma auf den zu erwartenden Mehrerlös?"

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Re: Bereitschaftszeiten

Beitrag von Wattwurm » 06.03.2016, 10:19

Taxi-und Mietwagenunternehmen werden in Schleswig-Holstein regelmäßig von den Schulbehörden angeschrieben und um Angebotsabgabe für Schülerfahrten gebeten. Auch ich bekomme solche Post ständig. Ist das Tourenaufkommen relativ überschaubar, werden lediglich Einzelangebote eingeholt. Handelt es sich um ein größeres Auftragsvolumen, welches ich als Alleinfahrer sowieso nicht bedienen kann, erfolgt eine öffentliche Ausschreibung.
Zuletzt geändert von Wattwurm am 06.03.2016, 10:31, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Bereitschaftszeiten

Beitrag von KlareWorte » 06.03.2016, 10:27

Haschmich hat geschrieben:
Die Schulbusse, die in unserer Firma im Einsatz sind, holen Kinder die du beschrieben hast, auch aus entfernten Gegenden ab und fahren sie zur Schule.
KOM oder Kleinbus mit bis zu 9-Sitzplätzen?!

Einen Mietwagen als Schulbus einzusetzen, wie du in deiner Textaufgabe ausgeführt hast, widerspricht in Bayern jeglicher Regelung.
Gegen welche Regelung soll das denn deiner Meinung nach verstoßen?!

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Re: Bereitschaftszeiten

Beitrag von Wattwurm » 06.03.2016, 10:30

Das verstehe ich offen gestanden auch nicht...?

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Re: Bereitschaftszeiten

Beitrag von KlareWorte » 06.03.2016, 10:30

Haschmich hat geschrieben:Dazu kommt noch der Flughafentransfer mit seinen Bussen. Wenn bei uns ein Bus ausfällt, dann nehmen wir nicht den nächst verfügbaren Bus samt Fahrer aus dem Pool, sondern ein Leihfahrzeug von einer Autovermietung, dass der Fahrer fährt, der den Flughafentransfer macht.

Mhm, was für Busses setzt ihr denn ein für den Flughafentransfer? Macht ihr auch Sammeltransfers?!

Ist das Leihfahrzeug ein Kleinbus mit bis zu 9 Sitzplätzen?! Ist das eine gewöhnliche Autovermietung wie Sixt, Avis etc?! Wenn ja, wie macht ihr das mit Wegstreckenzähler, Alarmanlage und der Genehmigung für dieses Fahrzeug?!

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Re: Bereitschaftszeiten

Beitrag von am » 06.03.2016, 10:48

Leute, wir wissen doch alle, was mit solchen Bereitschaftszeiten bezweckt wird. Wozu um den heißen Brei herum reden?

Es hätte ja niemand etwas gegen echte Rufbereitschaft, wenn es denn auch eine wäre. In Wahrheit wissen wir allen, dass in der Vielzahl der Fälle von einem sofortigem Fahrtantritt ausgegangen wird, sobald ein Anruf erfolgt. Wenn dann noch mit Rufumleitung gearbeitet wird, dann ist muss der Fahrer auch noch die originäre Arbeit des Unternehmers übernehmen.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: Bereitschaftszeiten

Beitrag von Haschmich » 06.03.2016, 10:50

Wattwurm hat geschrieben:Taxi-und Mietwagenunternehmen werden in Schleswig-Holstein regelmäßig von den Schulbehörden angeschrieben und um Angebotsabgabe für Schülerfahrten gebeten. Auch ich bekomme solche Post ständig.
Steht da auch was von einem Mindestlohn, der einem angestellten Fahrer bezahlt werden muss? Darauf müsste die Behörde als öffentlicher Auftraggeber eigentlich bestehen.

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