Beitrag
von Thomas35 » 09.07.2015, 18:18
hier nochmal der genaue ABLAUF:
Der von mir heute aufgesuchte Rechtsanwalt (Fachanwalt für Arbeitsrecht) mit bekannten Ruf hat mir keine grosse Hoffnung oder gar Mut gemacht.
Habe dem RA meine Unterlagen vorgelegt mit Arbeitsvertrag, Zeitnachweisen, Lohnabrechnungen, Dienstanweisung etc. und dabei mein Problem mit dem AG Erklärt und auch den Verdacht geäussert; dass mich der AG evtl. mit dem geteilten Dienst und Zwangspausen betrogen hat um sich den Mindestlohn schön und günstig zu rechnen.
Der RA, nachdem er meinen Anliegen zugehöhrt hatte, äusserte sich in etwa wie folgt; dass Ich (AN) keinerlei Ansprüche gegen meinen AG geltent machen könne
und sich somit der AG mit seinen Anordnungen zum Geteilten Dienst und Unterbrechungszeiten im Recht befinde.
IM KLARTEXT:
NIX für die vielen Stunden der (meines Erachtens) Rechtswiedrige Angeordnung der "Dienstunterbrechung oder Zwangspause" von 3 Stunden im Nacht/Spätdienst (verlagerung des Wirtschafts Risikos)
NIX für die ständige Rufbereitschaft die ich genau mit Datum und Uhrzeit bennenen und Nachweisen kann, und für die erbrachte Leistung KEINE Bezahlung (oder wenigst ne kleine Pauschale) bekommen habe.
NIX für die durch den AG einseitig angeordneten Teildienst (06:00 bis 07:45 und 14:45 bis 16:30, dazwischen Pause).
ABER:
Selbst wenn die Anordnung dieses Arbeitszeit Konstrukts Rechtlich sogar OK wäre so bleibt (meines Erachtens) imme rnoch ein Verstoss gegen § 12 TzBfG der Besagt:
"Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat (Arbeit auf Abruf).
Die Vereinbarung muss eine bestimmte Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit festlegen.
Wenn die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, gilt eine Arbeitszeit von zehn Stunden als vereinbart.
Wenn die Dauer der täglichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, (wie es bei mir der Fall ist)
hat der Arbeitgeber die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers jeweils für mindestens drei aufeinander folgende Stunden in Anspruch zu nehmen" (ist bei mir nicht der Fall da nur 1 Stunde und 45 Min beschäftigt wird)
TATSACHE UND NACHWEISBAR:
Arbeitszeit: 06:00 bis 07:45 und 14:45 bis 16:30 wo ich keine -drei aufeinander folgende Stunden- Beschäftigung erfolgt und mir somit der AG (meines Erachtens) MINDESTENS den Lohn für die Zeit für 2 Stunden & 30 Min Insgesamt pro solchen Tag Schuldet (wären immerhin schon 21,25 €uro Brutto), wenn ich doch ein RECHT laut § 12 TzBfG darauf habe und es zumal auch noch ein GESETZ ist.
Wenn man z.B. Allein diese Zeiten (2h &30M) auf die letzten 6 monate zusammen rechnen würde kommen zwar keine Unsummen
aber den noch ein vierstelliges Sümmchen zusammen;
Nur 2 x pro Woche solcher Dienst (a 21,25 €) wären 42,50 € dass 4 x im Monat wären 170,00 € und dass wiederum auf 6 Monate kommen wir auf immerhin stoltze 1020,00 €uronen (meines Erachtens) ausstehendes Gehalt, es sei den ICH HABE KEIN RECHT auf § 12 TzBfG der zudem ein GESETZ ist.
Da ich aber wesendlich mehr solchter Tage mit Arbeitszeiten Nachweisen kann wird es schon etwas mehr.
- Ich hab weis Gott nicht viel Ahnung von Gesetzen im Arbeitsrecht, weil echt sehr Komplex, aber Lesen kann ich eigendlich, ausser ich Versteh und deute es einfach nur Falsch!!??
Habe zwar alles Dokumentiert aber muss mich erst noch an eine Private "übersichtliche" Darstellung der Arbeitszeiten Monat für Monat setzen wo man auf anhieb erkennen kann WANN/WANN bis WANN Arbeitszeit war und nicht jeden Tag einzeln nachblättern muss (meine Aufzeichnungen) oder dutzende Karteikarten (Arbeitszeitnachweise beim AG) aneinander reinen muss und trotzdem nicht so richtig schlau wird da braucht es was Übersichtliches. Da bin ich bei!!
DAS NEXTE:
Selbst die Offensichtlichte Tatsache; Mein magerer Verdienst von 9,00 €uro im Nachtdienst, also nur 50 Cent Zuschlag, Interessierten Ihn nicht wirklich.
Das ist (meines Erachtens) wiederrum ein Verstoss gegen ArbZG § 6 Absatz 5
Sehr gewundet hat mich vorallem die Antwort des RA auf meine Frage; Wenn Ich Samstag mit Nachtdienst um z.B. 23 Uhr beginne und der Dienst bis Sonntag früh z.B. bis 06 Uhr geht ob das als
"Arbeit an Sonntag" angesehen werden kann, Er mir Antwortete; Das könne er mir jetz nicht beantworten da müsse er erstmal genauer recherchieren. <-- Echt Fraglich oder?
Ich hab´s dann auch dabei belassen weil er mir den Eindruck machte, ratz fatz nachdem das sogenannte "Drohschreiben" für die Zukunft verfasst hat, mich dann auch schnell los zu werden wollte.
Im Nachhinein werden mir immer mehr unstimmigkeiten des Gesprächs Bewusst wie auch die Spontane (ich nenne es mal) Kumpelhaftigkeit im Gespräch.
Klar "immer Locker vom Hocker" sag ich ja auch immer aber das kommt irgendwie auf die Gegebenheiten an.
egal---
FAZIT:
Der RA heute hat ausser der Schriftlichen ANDROHUNG von Strafen durch das Zollamt bei ZUKÜNFTIGEN Verstössen z.B. gegen das ArbZG nichts für mich unternohmmen.
FAZIT FÜR MICH:
Mir ist mehr als Bewusst das Arbeitsrecht sehr, sehr kompliziert ist und es ständig zu Änderungen von Gesetzen kommt.
FAZIT 2.0 FÜR MICH:
Werde mich aber dennoch mit dem heutigem Resultat/Auskunft NICHT Zufrieden geben.
- Morgen früh habe ich auch endlich mein Termin beim "Amt für Arbeitsschutz", die guten dort haben mehr als Arbeit zu tun da dauerts manchmal.
Das sind zwar keine Rechtsexperten aber dennen trag ich das auch nochmal in einfacher Weise vor.
- Ausserdem, es gibt noch ANDERE Rechtsanwälte und da halte ich´s wie beim Arzt.., Bei Wichtigen Angelegenheiten oder Dingen immer mindestens 2 - 3 Meinungen unterschiedlicher aber jeweiliger Experten einhohlen.
OK, Ich halte euch auf dem laufenden!!
Gruss,
Thomas