Arbeitszeitüberwachung extrem

Löhne, Arbeitsbedingungen, Recht.
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Guter_Kollege
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Arbeitszeitüberwachung extrem

Beitrag von Guter_Kollege » 02.09.2017, 17:23

ArbG Berlin, Urteil vom 10.8.2017 – 41 Ca 12115/16 – Pressemitteilung Nr. 15/17
Ein Taxiunternehmen kann von einem bei ihm als Arbeitnehmer beschäftigten Taxifahrer nicht verlangen,
während des Wartens auf Fahrgäste alle drei Minuten eine Signaltaste zu drücken, um seine Arbeitsbereitschaft zu dokumentieren.
Eine solche Regelung stellt eine unverhältnismäßige Erfassung von Daten des Taxifahrers dar und verstößt daher gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

Das Interesse des Arbeitgebers, die Arbeitsbereitschaft des Taxifahrers zu kontrollieren, erfordert keine derart enge zeitliche Überwachung.

Pirat
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Re: Arbeitszeitüberwachung extrem

Beitrag von Pirat » 03.09.2017, 18:50

Andersherum, bei Auswerten der Daten „Taxi Essen“- Du erinnerst Dich – waren Fahrer nicht selten 24 Stunden im System angemeldet.
Das solche Daten irgendwann Existenz vernichtend seien können, konnte damals keiner ahnen...
Für Sozialversicherungsträger sind solche Daten ausschlaggebend für Nachforderungen...
Was allerdings hier noch gerichtlich ausgefochten wird...
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

Pirat
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Re: Arbeitszeitüberwachung extrem

Beitrag von Pirat » 03.09.2017, 19:11

Auch und gerade bei Diskussionen um das sogenannte „Fiskaltaxameter“ kommt mir der Aspekt Sozialversicherungsbetrug und Beweisführung viel zu kurz...
Allein Verjährungsfristen müssten bei jedem die Augen öffnen..

Wir in Essen haben einen ungeheuren Erfahrungsvorsprung, was solche Dinge anbetrifft..
Aber wer spricht/schreibt schon in dem Gewerbe von seinen Niederlagen..?..
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

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sivas
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Re: Arbeitszeitüberwachung extrem

Beitrag von sivas » 03.09.2017, 20:08

Mir hat es noch nie gefallen, dass ich mich zwecks Vermittlungsteilnahme bei der Zentrale einbuchen muss.

Sollte es einmal erforderlich sein, den Fahrer einer Taxe herauszufinden, ist der Ansprechpartner dafür der Konzessionsinhaber, NICHT die Zentrale !
Die Knollen gehen ja auch an den Fahrzeughalter=Unternehmer.

Dumm gelaufen, wenn die Fahrer-Kontrollwerkzeuge sich jetzt gegen die Kontrolleure selbst richten. Zitat Pirat: "konnte damals keiner ahnen..."
Zuletzt geändert von sivas am 03.09.2017, 20:50, insgesamt 4-mal geändert.

Sascha1979
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Re: Arbeitszeitüberwachung extrem

Beitrag von Sascha1979 » 03.09.2017, 20:10

HEy GK,
Schön, dass du zurück bist.

Es hält doch keiner lange ohne DAS aus!
Ich freu mich auf spannende Diskussionen mit dir! Deine Würze hat doch irgendwie gefehlt.

Zum Urteil:
Absolut richtiges urteil!
Sobald eine Überwachung den Klo Gang potentiell mitloggt, taugt sie nichts.

Allerdings sind sowieso fast alle Taxen mit Smartphones und co ausgestattet, wo durch die Installation versteckter Hinterhand Programme der Chef jede Minute

- Aufenthaltsort
- Mikrofon aufschalten
- Kamera aufschalten

Übernehmen kann.
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
Laotse

Löwenzahn
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Re: Arbeitszeitüberwachung extrem

Beitrag von Löwenzahn » 04.09.2017, 16:37

Hallo Guter Kollege, lass dich von Sascha nicht provozieren. Der hat überhaupt gar keine Ahnung worum es hier geht. Er geht davon aus, dass jeder Unternehmer für das Tun und Lassen seiner Beschäftigten blechen wird. Ja Theorie schön und gut: Der Unternehmer muss, der Unternehmer wird... Aber kein Unternehmer lässt sich das auf Dauer gefallen. Mich wundert's, dass man hier noch so gelassen ist.

Knallharter Mindestlohn ruft doch nur so nach knallharten Maßnahmen.

Zum Beispiel: Analyse der Arbeitsweise der Beschäftigten

Ich frage mich: Warum beschäftigt man Leute, die kaum Arbeitswillen, Lernbereitschaft und Erfahrung haben?

Wäre ich Unternehmer und das Gesetz zwingt mich einen Mindestlohn zu zahlen, dann würde ich doch ein strenges Auge darauf setzen, wer für diesen Job geeignet ist und wer nicht. Nur weil der Taxifahrer die Theorieprüfung bestanden hat, heißt das doch nicht, dass er in der Praxis klar kommt. Was würde wohl einem Kassierer widerfahren, wenn er zu einem Kunden sagt: "Gehen Sie mal an die andere Kasse." ? Genauso ist das doch mit einem Taxifahrer, der nicht weiß, wo man am besten hinfährt.

Man bringt sich doch selbst in Teufelsküche, würde man auf der Schiene fahren: "Was nicht passt, wird passend gemacht."

Als Arbeitgeber hat man gefälligst die Pflicht zu erfüllen, dass Aufträge herangeschafft werden. Es gibt genügend Stammkunden, die täglich fahren. Die kann man sowohl selbst oder über die Firma oder über die Zentrale akquirieren und verwalten. Damit wäre eine große Gruppe der Taxikunden bedient.

Bleibt die Gruppe der Spontanbestellungen. Im Grunde genommen will der Staat, dass die Bürgerinnen und Bürger innerhalb kürzester Zeit ein Taxi bekommen können. Um dieses Pensum bewerkstelligen zu können, muss man auf der einen Seite sehen, ob man zufällig einen Auftrag noch an ein besetztes Taxi vermitteln kann. Zum anderen müssen Taxen auf Bereitschaft stehen.

Für diese Bereitschaftstaxen ist die Politik gefragt. Sie ist dafür verantwortlich, dass Verträge abgeschlossen werden und Subventionen getätigt werden, damit diese Taxen auch dann bezahlt werden, wenn kein Auftrag zustande kommt. Es wird doch mal möglich sein in diesem Gewerbe ein System zu schaffen, wo jeder Taxifahrer nach einem Auftrag einen Folgeauftrag erhält.

Und dafür wiederum sind die Verbände zuständig, dass den Politikern mal Lösungsansätze vorgelegt werden. Also ehrlich mal: Von nichts kommt nichts. Entweder reißt man nochmal das Ruder rum oder eine ganze Branche geht den Bach runter.

Sascha1979
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Re: Arbeitszeitüberwachung extrem

Beitrag von Sascha1979 » 04.09.2017, 18:08

Nun warten wir erst mal den 24.9 ab.
Danach wird es mit ziemlicher Sicherheit binnen kurzer Zeit eine Reform des PBG geben.

Und dann schauen wir mal, wie wir weiter machen.
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Laotse

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Re: Arbeitszeitüberwachung extrem

Beitrag von Guter_Kollege » 05.09.2017, 14:09

Man darf sich die Frage beantworten, wieso der Gesetzgeber für bestimmte Berufsgruppen eine gesetzliche Arbeitszeiterfassung installiert hat, für andere wieder nicht.
Beziehungsweise sogar innerhalb einer Berufsgruppe (Fahrpersonal) Unterschiede macht, sie in dem anderen Fall der privatrechtlichen Sphäre überlässt.

Die Hauptargumente bei Gesetzeseinführung (und die gelten heute noch) sind der gesundheitliche Aspekt und die Verkehrssicherheit.
Die Arbeitszeiterfassung einer bestimmten Person ist ja nun quasi en passant mit Einführung des FT bzw. seiner begleitenden Gesetze erfolgt.
Wo es dort das Digitale Kontrollgerät ist, ist es hier halt das FT bzw. die elektronische Datenvermittlung (Funkgerät, GPS etc).
Und wenn das nun schon mal da ist, dann greift der Amtsträger (Zoll etc.) halt auch darauf zu. Hat er ja offenbar sogar ein Recht darauf (Schwarzarbeitbekämpfungsgesetz).

Damit einhergehender Aspekt: Ich unterschreibe (so denn der Arbeitgeber dies verlangte) niemals nimmer eine Lohnabrechnung die alleine auf Grundlage von Fiskaltaxameterdaten
erfolgt. Auch jetzt nicht, wo ich mit Kontrollgerät unterwegs bin. Es sei denn vielleicht noch mit dem Zusatz "Arbeitszeit/kraft angeboten".
Weil,
1. solche Kontrollgeräte, gleich welcher Art, nicht alle Fälle möglicher Arbeits- Bereitschaftzeiten darstellen können
2. Die Erfassung darum fehler- bzw. manipulationsanfällig sind

Schon überdies bin ich mit einem Firmennavigationsgerät ausgerüstet, welches der Firma erlaubt meinen Auffenthaltsort genau zu ermitteln (auch die Zeit und wie schnell ich
jeweils unterwegs war/bin).
Im Falle der notwendigen Disposition von Fahrzeugen und deren Besatzung wird das akzeptiert. Als Mittel zum Zwecke der Arbeitszeitüberwachung widerum nicht.
Nun sag mir mal einer die Welt bzw. die Menschen seien nicht ein wenig gaga.

taxipost
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Re: Arbeitszeitüberwachung extrem

Beitrag von taxipost » 07.09.2017, 09:19

GK,
dir ist aber schon klar,
dass die kehrseite o.g. entscheidung ist,

dass wenn sich der AN und der AG einnig sind, pausenzeit war 3.00 h/tag,

dann ist das so !!!
und die behörde sich nicht mehr auf die "passiv-pause-erfassung" = keine pause weil zu kurz berufen kann ?
diese erfassung findet nicht mehr statt.
Zuletzt geändert von taxipost am 07.09.2017, 09:23, insgesamt 1-mal geändert.
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