eichi hat geschrieben:Hat der Kunde generell Anspruch auf eine handschriftlich unterschriebene Quittung,...
Ist nicht explizit definiert, es müssen nur die "üblichen Verdächtigen" auf der Quittung stehen, siehe hierzu
die einschlägigen FA-Anforderungen. Ebenso gibt es ja Vorschriften über die Anbringung der Ordnungsnummer
auf dem Quittungsvordruck. Wenn die O-Nummer mit den variablen Werten gemeinsam eingefügt wird, ist die
beabsichtigte Sicherheit vor gefälschten (Schwarzfahrer)-Quittungen nicht gegeben. Deswegen ja eingestanzte
oder vorgedruckte O-Nummern bei den Blanko-Quittungen!
Und...
es gab schon Fälle von Taxi-Kontrollen, bei denen fehlende Quittungsvordrucke moniert wurden!
Und deswegen ist die mT-E-Mail-Quittung überhaupt kein Ersatz, zumal nicht jeder Gesch.-Reisende überall dort,
wo er seine Abrechnung macht, E-Mails ausdrucken kann. ...
Verstehe ich jetzt nicht. Finanzamt hin oder her. Ich würde Rechnungen auch nicht unterschreiben. Aber kollidiert jetzt hier im Falle der Taxi-Quittung etwas oder nicht? Habe ich mich an die TO zu halten oder nicht?
Der Paragraph 5 der Hamburger TO mal in ganzer Länge:
"§ 5 Quittungen
(1)
Die
Taxenfahrerin oder der Taxenfahrer erteilt dem Fahrgast auf Verlangen eine Quittung. Sie oder er
hat eine ausreichende Anzahl von Quittungsvordrucken mitzuführen.
(2)
Es dürfen nur Quittungsvordrucke mitgeführt und verwendet werden, die mit der
eingestanzten oder aufgedruckten Ordnungsnummer der benutzten Taxe versehen sind und die die Anschrift, die Telefax-Nummer und die Adresse für elektronische Nachrichten (E-Mail-Adresse) der für die Aufsicht über den Verkehr mit Taxen zuständigen Stelle der personenbeförderungsrechtlichen Genehmigungsbehörde enthalten. Zulässig ist auch die Verwendung elektronisch ausgedruckter Quittungen. Elektronisch ausgedruckte Quittungen müssen vorgedruckte n Quittungen inhaltlich entsprechen.
(3)
Im Übrigen muss die Quittung folgende Angaben enthalten
a) Name und Betriebsanschrift der Unternehmerin oder des Unternehmers,
b) gezahlter Betrag
c)
Umsatzsteueranteil, wenn vom Fahrgast gewünscht,
d) Datum der Beförderung,
e)
die Unterschrift der Fahrerin oder des Fahrers,
f)
Abfahrtspunkt und Fahrziel, es sei denn, der Fahrgast verzichtet auf diese Angaben."
(Hervorhebungen von mir.)
a) dürfte gerade noch hinzukriegen sein, kontrollieren kann ich es aber nicht, was da in meinem Namen und unter meiner O-Nummer rausgeht.
b) Den Tip kann man sich generell bar auszahlen lassen, wenn der aufgeklärte Fahrgast das kapiert. Die meisten fragen seit eh, ob der beim Fahrer überhaupt ankommt, z.B. bei Kartenzahlung, und geben gerne bar. Man macht sich gefälligst nicht zum Komplizen eines Fahrgastes, der den möglicherweise unausgewiesen mit in der Summe des Fahrpreises haben möchte.
Die TO ist da ja auch nicht ganz eindeutig, resp. definiert nicht jeden Einzelfall. Zum Beispiel c) die Sache mit innerhalb des Pflichtfahrgebietes gefahrenen Touren und den denen nach draußen. Und drittens denen nach draußen über 50km. Dazu müsste das System, das die automatischen Quittungen erzeugt in der Lage sein Pflichtfahrgebietsgrenzen* zu erkennen. Und zwar jeden Meter, den ich während einer Tour rein oder raus fahre. Andernfalls steht da schnell mal der falsche Steuersatz auf der Quittung. Außerdem ist ab welcher Summe der Steuersatz jedenfalls auszuweisen, egal was die TO da als Kann-Möglichkeit offen läßt? Und ab welcher Summe Brutto
und Netto?
Oder der Punkt e) Geht gar nicht. Halte ich mich jetzt an die TO oder behandel ich die Quittung jetzt wie eine Rechnung??? Oder beweg ich mich im illegalen Raum und warte auf das nächste Ordnungsgeld?
Und f) beinhaltet wieder so eine Kann-Möglichkeit, bei dem bei mytaxi ja in jedem Fall nur etwas recht ungenaues, GPS-geroutetes stehen könnte. Darüber hinaus müsste ich bei c) und f) jedes mal den Fahrgast fragen, aufklären und im Zweifel die übliche händische Quitung schreiben. Dann schreibe ich am besten auch noch drauf: Doppel von mytaxi vernichten. Weil ansonsten reichen die ganz schlauen Fahrgäste die eine wieder privat und die andere geschäftlich beim Finanzamt ein.
On Top kommt dann noch die zur Abrechnung mit Fahrgast und zur Abrechnung mit mir nötige Vermischung von bewegungsprofilrelevanten Daten der Fahrgäste und finanzamtsrelevanten Daten in der mytaxi-Datenbank, für die eine Zentrale schon für zwei Monate Aufbewahrung vom Datenschützer angeschossen wird. Die Kollegen vom Hansa möchten dazu was sagen? Andere hatten auch schon Besuch.
Also wo rufe ich morgen alles an: Finanzamt, Taxenstelle, Datenschutzbeauftragter, Hansa, Rechtsanwalt ... Kann mich mal jemand aufklären, ob ich auf dem Holzweg bin?
Nee echt, wer hat sich das ausgedacht! Wer hat die Herren beraten! Ein Amateur-Hobby-Taxifahrer, so'n Taxi-Revoluzzer? Man macht sich gefälligst auch nicht zum Komplizen eines komplett unausgegorenen Automatisierungssystems.
eichi hat geschrieben:... Ein weiterer Beweis für die Gewerbeferne der "plietschen Jungs".
Bitte nicht missverstehen, es ist nur so, das System ist nicht händelbar, ohne ständig mit einem Bein in der Illegalität unterwegs zu sein - für alle drei Seiten ges Geschäftes. Das was hier schon vor Jahr und Tag angesprochen wird, fällt einem bei dem Versuch der Automatisierung dann auf die Füße, wenn man es nicht behrzigt. Ändert es.
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*Achja: die wollten unsere mytaxi-Apologeten-und-Zentralenhasser ja eh mit Hilfe dieser App, die sie gestern noch hypten und heute dito bekämpfen, abschaffen.