In B geht deswegen niemand vom MarktAlter Bärenfunker hat geschrieben: Sicher kann man diese bekommen aber muß da nicht der entsprechende Kapitalnachweis erbracht werden??????????
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Die gesetzliche Definition eines Finanztransfergeschäfts ist nicht leicht zu verstehen. Im §1 Abs. 2 Nr. 6 ZAG heißt es:
„Zahlungsdienste sind die Dienste, bei denen ohne Einrichtung eines Zahlungskontos auf den Namen eines Zahlers oder eines Zahlungsempfängers ein Geldbetrag des Zahlers ausschließlich zur Übermittlung eines entsprechenden Betrags an den Zahlungsempfänger oder an einen anderen, im Namen des Zahlungsempfängers handelnden Zahlungsdienstleister entgegengenommen wird oder bei dem der Geldbetrag im Namen des Zahlungsempfängers entgegengenommen und diesem verfügbar gemacht wird (Finanztransfergeschäft).“
Das Tatbestandsmerkmal „ausschließlich zur Übermittlung eines entsprechenden Betrags an den Zahlungsempfänger“ ist zwar eng formuliert, wird jedoch von den Bafin weit verstanden.
„Zahlungsdienste sind die Dienste, bei denen ohne Einrichtung eines Zahlungskontos auf den Namen eines Zahlers oder eines Zahlungsempfängers ein Geldbetrag des Zahlers ausschließlich zur Übermittlung eines entsprechenden Betrags an den Zahlungsempfänger oder an einen anderen, im Namen des Zahlungsempfängers handelnden Zahlungsdienstleister entgegengenommen wird oder bei dem der Geldbetrag im Namen des Zahlungsempfängers entgegengenommen und diesem verfügbar gemacht wird (Finanztransfergeschäft).“
Das Tatbestandsmerkmal „ausschließlich zur Übermittlung eines entsprechenden Betrags an den Zahlungsempfänger“ ist zwar eng formuliert, wird jedoch von den Bafin weit verstanden.
@SM
Copy&Paste lässt grüßen, normalerweise macht man das aber mit ner Quellenangabe kenntlich, oder weisst zumindest in nen Nebensatz daraufhin!
Ich mach das mal für dich!
Arne
Copy&Paste lässt grüßen, normalerweise macht man das aber mit ner Quellenangabe kenntlich, oder weisst zumindest in nen Nebensatz daraufhin!
Ich mach das mal für dich!
Arne
reasoner hat geschrieben:Hier steht noch was:
http://bit.ly/T0Nk8FWas ist ein Finanztransfergeschäft?
Die gesetzliche Definition eines Finanztransfergeschäfts ist nicht leicht zu verstehen. Im §1 Abs. 2 Nr. 6 ZAG heißt es:
„Zahlungsdienste sind die Dienste, bei denen ohne Einrichtung eines Zahlungskontos auf den Namen eines Zahlers oder eines Zahlungsempfängers ein Geldbetrag des Zahlers ausschließlich zur Übermittlung eines entsprechenden Betrags an den Zahlungsempfänger oder an einen anderen, im Namen des Zahlungsempfängers handelnden Zahlungsdienstleister entgegengenommen wird oder bei dem der Geldbetrag im Namen des Zahlungsempfängers entgegengenommen und diesem verfügbar gemacht wird (Finanztransfergeschäft).“
Das Tatbestandsmerkmal „ausschließlich zur Übermittlung eines entsprechenden Betrags an den Zahlungsempfänger“ ist zwar eng formuliert, wird jedoch von den Bafin weit verstanden.
- Anna Chronismus
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Auch, das ich kein Fan solcher Aktionen bin? Hatte ich ebenfalls geschrieben. War aber dem einen oder anderen Schwarzweiß-Denker hier offensichtlich zuviel des Graubereichs. Nicht alles, was legal ist, ist auch legitim oder sinnvoll. Ich hätte die Millionen lieber kreativer und nachhaltiger eingesetzt, anstatt Strohfeuer zu erzeugen. Z.B. das Geld gezielt eingesetzt in Städten mit hartleibigen Monopol-Zentralen. Da hätte es die richtigen getroffen.André hat geschrieben:Das Du und Poorboy, sowie SM das glauben, habe ich verstanden.
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Manche finden den Ausgang nimmer, wenn sie sich erstmal richtig verrannt haben.CPL5938 hat geschrieben:Da My Taxi seine Dienstleistung dem Fahrgast komplett umsonst erbringt, kann das einzige, was hier rabattiert wird, nur der Preis für die Taxifahrt sein. (...) Ein weiterer Hinweis darauf, dass hier der Fahrpreis rabattiert wird und nicht der Bezahlvorgang, ist die Höhe des Rabatts.
Es geht ausschließlich um die Finanzdienstleistung. Im Gegensatz zu Deiner irrigen Grundannahme wird nämlich nicht nur beim Taxifahren Geld eingenommen (Fahrpreis), sondern auch beim bargeldlosen Fahren (3,9% + Transaktionsgebühr). Diesen Geschäftszweig, der bei den großen Zentralen weit entwickelt ist (wieviel Prozent der Card- und VR-Bereich bei Hansa & Co. - mehr als 20% ?), befindet sich bei myTaxi im Aufbau, in den wird jetzt investiert.
Ich ahne schon: Morgen behauptet myTaxi in einer Pressemitteilung, der Himmel sei blau. Wird eine interessante Farbdiskussion hier werden ...
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Arne, wir wissen inzwischen das Du es dringend nötig hast, doch wenn Du schon anfängst ZITATE zu fälschen um diese in Dein falsches Bild zu stellen, dann solltest Du Dich wenigstens nicht auch noch dabei erwischen lassen.........Das wird sonst OBERPEINLICH ***
Hier das Original vom 31.08.2012/ um 8.27 Uhr
Und zwar genau auf einen Satz daraus.
LOS GEHTS ARNE..........Ich helf Dir,
" Also reasoner,......................
---
*** von jr - Beleidigung gestrichen
Btw: Rot solltest du bei der Forenleitung belassen.
Hier das Original vom 31.08.2012/ um 8.27 Uhr
Ich bezog mich mit dem Gesetzestext auf dieses Beitrag von reasoner.reasoner hat geschrieben:Hierdurch gibt's die Diskussionen:
http://www.it-recht-kanzlei.de/viewNews.php?_rid=5340
Hier steht noch was:
http://bit.ly/T0Nk8F
Und zwar genau auf einen Satz daraus.
Belehren von reasoner und Klugscheissen überlasse ich nun DIR.reasoner hat geschrieben:Darueber streiten sich die Gelehrten. Manch einer sieht das nicht als Inkasso an, ich persönlich bin der Ansicht, dass man das Durchleiten von Geldern nicht unbedingt als originäres Inkassogeschäft betrachten muss, insofern haben wir z.B. keine Lizenz als Finanzdienstleister. Da diese im Übrigen jeder bekommen kann, halte ich das eh fuer kein großes Problem.
LOS GEHTS ARNE..........Ich helf Dir,
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Btw: Rot solltest du bei der Forenleitung belassen.
Tantchen, Du hast wieder nicht richtig zugehört. Ich irrte nicht in der Annahme, denn ich habe ja selbst geschrieben, dass beim bargeldlosen Bezahlen Geld eingenommen wird. Aber vom My Taxi-Fahrer. Nicht vom Fahrgast.
Bitte erkläre mir: Wie kann eine Gutschrift auf etwas gewährt werden, dass vom Fahrgast überhaupt nicht bezahlt wird?
Im Übrigen: Der Himmel ist grau.
Bitte erkläre mir: Wie kann eine Gutschrift auf etwas gewährt werden, dass vom Fahrgast überhaupt nicht bezahlt wird?
Im Übrigen: Der Himmel ist grau.
Heute gibt es Eintopf, am Herd mit Kittelschürze: Kaltmamsell Anna C.Anna Chronismus hat geschrieben:Es geht ausschließlich um die Finanzdienstleistung. Im Gegensatz zu Deiner irrigen Grundannahme wird nämlich nicht nur beim Taxifahren Geld eingenommen (Fahrpreis), sondern auch beim bargeldlosen Fahren (3,9% + Transaktionsgebühr).
Das hätte Gesicht gehabt:
mT spendiert den teilnehmende Taxifahrern 5 € auf`s Gebührenkonto, um die Akzeptanz zu steigern.
Liebet eure Feinde, vielleicht schadet das ihrem Ruf
hier gibt's leute, die einfach keinen diskussionsstil haben: wenn sich jemand im zusammenhang mit mt keinen devoten kopp macht, wirder angebumst...
sind noch'n paar fragen auf meinem memo offen (s.o.). hat noch jemand lust?
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DEREGULIERUNG IST AUCH NUR REGULIERUNG. ZIELFÜHRENDE VORSCHLÄGE? NEIN? ACH SO!
Taxi_2017 ist gut, innovativ, technisch top, hat beste Fahrzeuge zu vernünftigen, regulierten Preisen
http://www.yumpu.com/de/document/view/2 ... toi-studie#
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- SindSieFrei?
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- Beiträge: 4437
- Registriert: 12.12.2009, 19:05
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teufel und beelzebub
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für 8,50 Mindestlohn, in London gibt´s nochn paar Goldmedaillen. Uuuund zieht, uuuuund zieht, uuuuuuuuuuund zieht.............................................................Die sind bestimmt von Prima-Clima. Ruderboot-Taxi.
Sind sie das Taxi ? ............NEIN, Der Fahrer !
Das müssen sie doch wissen, sie sind doch der Taxifahrer !
Das müssen sie doch wissen, sie sind doch der Taxifahrer !
Rausschmiss von myTaxi Fahrern in Österreich legitim
In Österreich ist man wieder einmal einen Schritt voraus:
http://derstandard.at/1345165586522/Kar ... axi-Streit
Taxifahrer welche neben Zentralenfunk auch myTaxi verwenden, verstoßen gegen Verträge der Funkzentralen.
http://derstandard.at/1345165586522/Kar ... axi-Streit
Taxifahrer welche neben Zentralenfunk auch myTaxi verwenden, verstoßen gegen Verträge der Funkzentralen.
Mytaxi wird dieses Urteil sogar begrüßen. Das Angebot von Mytaxi richtet sich vornehmlich an Graupenfahrer. Vornehmlich heißt aber nicht ausschließlich!
Wir sind in Deutschland da etwas liberaler. So ist es nicht verboten sich sogar zwei Zentralen anzuschließen. Tagsüber fährt man zum Beispiel bei Rheintaxi und in der Nachtschicht bei Taxi Düsseldorf. Da gibt es sogar Urteile darüber, das das erlaubt ist!
Ebenso ist es nicht verboten zwei Taxiapps gleichzeitig zu benutzen. Ich kann Mytaxi und gleichzeitig taxi.de oder taxi.eu benutzen. Insofern würde das österreichische Urteil auf Deutschland bezogen, die bisherige Rechtsauffassung komplett über den Haufen werfen! Ich kann mir so ein Urteil auf Deutschland bezogen eigentlich gar nicht vorstellen! Da würde sonst alles ins rutschen kommen!
Wir sind in Deutschland da etwas liberaler. So ist es nicht verboten sich sogar zwei Zentralen anzuschließen. Tagsüber fährt man zum Beispiel bei Rheintaxi und in der Nachtschicht bei Taxi Düsseldorf. Da gibt es sogar Urteile darüber, das das erlaubt ist!
Ebenso ist es nicht verboten zwei Taxiapps gleichzeitig zu benutzen. Ich kann Mytaxi und gleichzeitig taxi.de oder taxi.eu benutzen. Insofern würde das österreichische Urteil auf Deutschland bezogen, die bisherige Rechtsauffassung komplett über den Haufen werfen! Ich kann mir so ein Urteil auf Deutschland bezogen eigentlich gar nicht vorstellen! Da würde sonst alles ins rutschen kommen!
- Das Thema ist hier schon durch => http://www.taxiforum.de/forum/viewtopic.php?t=7904
- mT wird dieses Urteil kaum begrüßen. Für wie schizophren hältst du die Leute, dass sie klagen, um zu unterliegen?
- "Wir sind in Deutschland da etwas liberaler" Aha. Du bist Deutschland?
- Das einschlägige Urteil, dass die Zentrale eine weitere Zugehörigkeit zu einem anderen Vermittler nicht untersagen kann, stand in jeder mT-Fahrerinfo. Dieses Wissen gehört hier im Fachforum zum Allgemeingut.
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