Ja, gerne. Wie geht das?taxipost hat geschrieben:interesse daran,
wie man das bewertungssystem sabotiert bzw. zum eigenen vorteil nutzt
und mt gleichzeitig kosten verursacht ?
[myTaxi] App - Infos + Erfahrungen
Re: myTaxi App - Infos + Erfahrungen
Re: myTaxi App - Infos + Erfahrungen
scarda hat bereits auf viele fehler/unzulänglichkeiten des system hingewiesen.
ich habe noch einen.
die "bezahlen per app - einsteiger tour" ist gebührenfrei.
der am halteplatz eingestiegen fahrgast sollte es nur rechtzeitig anmelden, sofort,
weil er beim "bezahlen per app" keine quittung vom taxifahrer bekommt.
der zahlungsbeleg kommt ja von mt und
auf diesem steht auch die fahrstrecke; von - nach.
problem ist nur,
dass viele fahrgäste ihren wunsch "bezahlen per app" erst während der fahrt oder erst am ziel äussern,
was leider zur falschen angaben auf dem zahlungsbeleg führt.
das "von" ist falsch,
es wird der ort des drücken auf "einsteiger tour starten" als fahrtbeginn in die rechnung geschrieben.
als fahrer kann man natürlich bereits vor fahrtbeginn jeden fahrgast fragen,
ob er "per app" bezahlen will.
das kostet aber zeit.
einige fahrer starten angeblich bei jedem fahrgast die "einsteiger tour".
ganz unabhängig wie sie zum fahrgast gekommen sind; funkauftrag, winker oder am taxenstand.
wenn am fahrziel der fahrgast 20,00€ bar bezahlt, wird die "einsteiger tour" in der app einfach deaktiviert, fertig.
was ist aber jetzt,
wenn der fahrer die driver-app auf dem firmenhandy zu laufen hat und
er auf dem privaten eine fahrgast-app installiert hat.
dann kann er die "bezahlen per app" funktion mit sich selbst durchführen und
anschliessen sich "selbst" mit 6* bewerten.
er zahlt die 20,00€ "per app" an die firma und
die 20,00€ bar, die er von fahrgast bekommen hat, behält er für sich.
die firma hat 20,- auf der uhr,
20,- kommen von mt aif das fimenkonto (hier fallen keine gebühren an),
der fahrer hat 20,- in der hosentasche mehr und gleichzeitig 20,- auf dem konto weniger...
für alle also ein nullsummenspiel !!! + 6* für den fahrer.
ich finde, dass dürfte nicht sein.
schon alleine deswegen nicht, weil sich jeder bei mt anmelden kann,
auch fred vom jupiter.
ich habe noch einen.
die "bezahlen per app - einsteiger tour" ist gebührenfrei.
der am halteplatz eingestiegen fahrgast sollte es nur rechtzeitig anmelden, sofort,
weil er beim "bezahlen per app" keine quittung vom taxifahrer bekommt.
der zahlungsbeleg kommt ja von mt und
auf diesem steht auch die fahrstrecke; von - nach.
problem ist nur,
dass viele fahrgäste ihren wunsch "bezahlen per app" erst während der fahrt oder erst am ziel äussern,
was leider zur falschen angaben auf dem zahlungsbeleg führt.
das "von" ist falsch,
es wird der ort des drücken auf "einsteiger tour starten" als fahrtbeginn in die rechnung geschrieben.
als fahrer kann man natürlich bereits vor fahrtbeginn jeden fahrgast fragen,
ob er "per app" bezahlen will.
das kostet aber zeit.
einige fahrer starten angeblich bei jedem fahrgast die "einsteiger tour".
ganz unabhängig wie sie zum fahrgast gekommen sind; funkauftrag, winker oder am taxenstand.
wenn am fahrziel der fahrgast 20,00€ bar bezahlt, wird die "einsteiger tour" in der app einfach deaktiviert, fertig.
was ist aber jetzt,
wenn der fahrer die driver-app auf dem firmenhandy zu laufen hat und
er auf dem privaten eine fahrgast-app installiert hat.
dann kann er die "bezahlen per app" funktion mit sich selbst durchführen und
anschliessen sich "selbst" mit 6* bewerten.
er zahlt die 20,00€ "per app" an die firma und
die 20,00€ bar, die er von fahrgast bekommen hat, behält er für sich.
die firma hat 20,- auf der uhr,
20,- kommen von mt aif das fimenkonto (hier fallen keine gebühren an),
der fahrer hat 20,- in der hosentasche mehr und gleichzeitig 20,- auf dem konto weniger...
für alle also ein nullsummenspiel !!! + 6* für den fahrer.
ich finde, dass dürfte nicht sein.
schon alleine deswegen nicht, weil sich jeder bei mt anmelden kann,
auch fred vom jupiter.
Zuletzt geändert von taxipost am 24.03.2017, 08:02, insgesamt 6-mal geändert.
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Re: myTaxi App - Infos + Erfahrungen
Die Zahlung des Fahrers mit App fällt auf weil der Fahrgastname identisch mit dem Fahrernamen ist. Bezahlen mit App ist nicht anonym, trotz Fantasienamen fällt es bei der Kontoabbuchung auf, vor allem wenn diese Fahrten mehrmals geschehen.
Zuletzt geändert von TaxiBabsi am 24.03.2017, 08:07, insgesamt 1-mal geändert.
Re: myTaxi App - Infos + Erfahrungen
um 7:02 wurde ein satz hinzugefügt.
es gibt nur einen rudi völler - https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Hauptseite
aber probiere - peter müller
jeder dürfte sich bei mt nur persönlich mit ausweis oder post ident anmelden.
zusätzlicher vorteil für den unternehmer,
bei stornofahrten oder nicht angetreten fahrten hätte man eine anschrift,
and die man eine rechnung senden kann
es gibt nur einen rudi völler - https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Hauptseite
aber probiere - peter müller
jeder dürfte sich bei mt nur persönlich mit ausweis oder post ident anmelden.
zusätzlicher vorteil für den unternehmer,
bei stornofahrten oder nicht angetreten fahrten hätte man eine anschrift,
and die man eine rechnung senden kann
Zuletzt geändert von taxipost am 24.03.2017, 08:24, insgesamt 9-mal geändert.
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Re: myTaxi App - Infos + Erfahrungen
Wenn ich an anderen Orten bin, fahr ich immer Taxi und lass mir kurz mal erzählen was Sache ist.ilkoep hat geschrieben:Inzwischen wieder. Nordamerika haben sie mal versucht, sind dort aber auf die Schnauze gefallen:TaxiBabsi hat geschrieben: aber bis heute agiert Mytaxi "nur" europaweit.
http://theheureka.com/mytaxi-washington
In DC haben sie alle - die Roten, die Grünen, die Gelben, Blaue gab's glaub ich auch - eigene Apps.
MyTaxi?
Gibt's die überhaupt noch?
Die Welt erobern ... tse!
Pümmlverlängerung ist billiger.
DEREGULIERUNG IST AUCH NUR REGULIERUNG. ZIELFÜHRENDE VORSCHLÄGE? NEIN? ACH SO!
Taxi_2017 ist gut, innovativ, technisch top, hat beste Fahrzeuge zu vernünftigen, regulierten Preisen
http://www.yumpu.com/de/document/view/2 ... toi-studie#
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Re: myTaxi App - Infos + Erfahrungen
Wie war das mit dem Sack Reis in China?
freundlichst
Stefan Kehren
Geist ist geil!
Meine Beiträge könnten Satire enthalten!
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Re: myTaxi App - Infos + Erfahrungen
Das Hamburger Pflichtfahrgebiet scheint zumindest bei myTaxi deutlich erweitert worden zu sein.
Immerhin keine aktuellen Bestellungen aber dennoch die Vorbestellungen bekomme ich seit geraumer Zeit auch aus Lübeck und Bremen eingespielt. Keine Ahnung ob das allen so geht, oder es nur die Beta-Version betrifft.
Poorboy
Immerhin keine aktuellen Bestellungen aber dennoch die Vorbestellungen bekomme ich seit geraumer Zeit auch aus Lübeck und Bremen eingespielt. Keine Ahnung ob das allen so geht, oder es nur die Beta-Version betrifft.
Poorboy
Re: myTaxi App - Infos + Erfahrungen
Mytaxi kennt kein Pflichtfahrgebiet. In Köln wurden schon Frankfurter Vorbestellungen angeboten.
Re: myTaxi App - Infos + Erfahrungen
Ist ja nur konsequent, dass myTaxi sich nicht um das Pflichtfahrgebiet kümmert. Deren 'Zentrale' ist überall und nirgendwo. Sie kennen nur den Bestellort und wissen, welche Taxen in dessen Nähe sind. Welcher Gemeinde diese zugeordnet sind, interessiert sie nicht. Sie fühlen sich dem Kunden verpflichtet und versuchen, diesem möglichst schnell ein Auto zu schicken. Da kann's auch mal eines mit einem ortsfremden Tarif sein - was den Kunden nicht juckt, sofern er's überhaupt bemerkt.
Dass jetzt Vorbestellungen auch weit überregional angeboten werden, mag wohl ein Programmierfehler sein, vielleicht aber auch nicht - was weg ist, ist weg. Wenn's einer annimmt, passt es in seine Tagesplanung - sollte man meinen. Ein Kollege nimmt auch jeden 'auswärtigen Müll' an, da waren aber auch schon Leckerbissen dabei, auf alle Fälle ist er sogut wie immer Premiumfahrer !
Dass jetzt Vorbestellungen auch weit überregional angeboten werden, mag wohl ein Programmierfehler sein, vielleicht aber auch nicht - was weg ist, ist weg. Wenn's einer annimmt, passt es in seine Tagesplanung - sollte man meinen. Ein Kollege nimmt auch jeden 'auswärtigen Müll' an, da waren aber auch schon Leckerbissen dabei, auf alle Fälle ist er sogut wie immer Premiumfahrer !
Re: myTaxi App - Infos + Erfahrungen
Die wenigste Taxifahrer kennen ihr Pflichfahrgebiet, DAS ENDET NÄMLICH AN DER GEMEINDEGRENZE ! Keine Gemeinde hat das Recht, für das Gebiet einer anderen Gemeinde einen Tarif festzusetzen. Kann sie schon deshalb nicht, weil das Gemeinderecht an der Stadtgrenze endet. Beachte: ZUERST wird für eine Fläche ein Tarif festgelegt, DANN ERST wird diese Fläche zum Pflichtfahrgebiet ! Die Aussage: Das Pflichtfahrgebiet beinhaltet diese und jene Städte und Kreise ist Quatsch !
Re: myTaxi App - Infos + Erfahrungen
http://www.derinnenspiegel.de/taxitarif ... eln_tt.phpsivas hat geschrieben:....... Die Aussage: Das Pflichtfahrgebiet beinhaltet diese und jene Städte und Kreise ist Quatsch !
§ 1 Geltungsbereich
2) Das Pflichtfahrgebiet erstreckt sich über die Stadt Köln hinaus auf die Städte Bonn, Düsseldorf, Leverkusen und Solingen, den Rhein-Kreis Neuss, den Rhein-Erft-Kreis, den Rheinisch-Bergischen-Kreis, die Städte Monheim, Langenfeld, Hilden, Haan, Erkrath und Mettmann des Kreises Mettmann, die Städte Euskirchen und Zülpich sowie die Gemeinde Weilerswist des Kreises Euskirchen und den Rhein-Sieg-Kreis ausgenommen die Gemeinden Windeck, Eitorf und Ruppichteroth.
Dann machen die Kölner wieder mal Quatsch?
- Taxi Georg
- Vielschreiber
- Beiträge: 10629
- Registriert: 10.06.2007, 09:09
- Wohnort: Düsseldorf am Rhein
- Kontaktdaten:
Re: myTaxi App - Infos + Erfahrungen
Ist ja nix Neues!TaxiBabsi hat geschrieben:Dann machen die Kölner wieder mal Quatsch?
Ich persönlich finde es gar nicht so schlecht, dass über mT Fahrten auch außerhalb der Gemeinde angeboten wird.
Schließlich haben wir Vertragsfreiheit in Deutschland.
Bitte betrachtet meine Postings nicht als Verpflichtung, sondern nur als gutgemeinte Hinweise!
Diese Hinweise sollen auch keine Rechts-/Steuerberatung darstellen oder sollen diese ersetzen. ☑
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Re: myTaxi App - Infos + Erfahrungen
myTaxi-Fahrten sind ja Bestellfahrten. Die darfst Du überall annehmen, als Münch'ner auch in Berlin, deren Taxiordnung gilt für ihn nicht. In manch einer Gemeindevorschrift steht das sogar drinnen: "gilt nur für die aus diesem Gebiet stammenden Taxen" oder so ähnlich - für die anderen also nicht.
myTaxi-AGB hat geschrieben:Der Benutzer ist auch ... an die für ihn geltenden Vorschriften gebunden, insbesondere an die etwaigen örtlichen für sie geltenden Taxibeförderungsgesetze, - tarife und -tarifordnungen. Er darf Beförderungsaufträge nur annehmen soweit und nur dort, wo dies nach den geltenden Bestimmungen zulässig ist.
Re: myTaxi App - Infos + Erfahrungen
Der Begriff 'Pflichtfahrbereich' wird einzig in § 47 definiert und verwendet. Gemeinden können nur innerhalb ihrer Gemeinde Bereiche festlegen und darin 'Beförderungsentgelte und -bedingungen' vorschreiben.Personenbeförderungsgesetz (PBefG) hat geschrieben:§ 47 Verkehr mit Taxen
(4) Die Beförderungspflicht besteht nur für Fahrten innerhalb des Geltungsbereichs der nach § 51 Abs. 1 Satz 1 und 2 und Abs. 2 Satz 1 festgesetzten Beförderungsentgelte (Pflichtfahrbereich).
§ 51 Beförderungsentgelte und -bedingungen im Taxenverkehr
(4) Die ermächtigten Stellen können für einen Bereich, der über den Zuständigkeitsbereich einer die Beförderungsentgelte und -bedingungen festsetzenden Stelle hinausgeht, in gegenseitigem Einvernehmen einheitliche Beförderungsentgelte und -bedingungen vereinbaren.
Sollte doch klar sein, sonst gäbe es die beknackte Karenzminute auch anderswo, als in Hamburg. Den Hamburgern würde ich zutrauen, diese weltweit vorzuschreiben, können sie, gilt aber nicht.
Existiert zwischen Köln und Düsseldorf eine Vereinbarung über einheitliche Entgelte und Bedingungen ? Ist der Tarif einheitlich ?
Darf sich der Kölner in Düsseldorf am Bahnhof in die Reihe stellen ? ist doch sein Pflichtfahrgebiet, in dem er Fahrten annehmen muss, wenn er frei ist ...
Zuletzt geändert von sivas am 23.06.2017, 10:25, insgesamt 2-mal geändert.
Re: myTaxi App - Infos + Erfahrungen
Klar, das nächste Mal stellt sich Babsi an die Spitze vom Düsseldorfer Flughafen ... und sie ist in deep deep shit.
https://m.youtube.com/watch?v=b2UsM2SmVwA&feature=share
https://m.youtube.com/watch?v=b2UsM2SmVwA&feature=share
Zuletzt geändert von TaxiBabsi am 23.06.2017, 11:46, insgesamt 1-mal geändert.
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- Vielschreiber
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- Registriert: 15.05.2004, 14:04
- Wohnort: Düsseldorf
- Kontaktdaten:
Re: myTaxi App - Infos + Erfahrungen
@Sivas
Da bist du aber gewaltig on the woodway ...
Da bist du aber gewaltig on the woodway ...
freundlichst
Stefan Kehren
Geist ist geil!
Meine Beiträge könnten Satire enthalten!
Stefan Kehren
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Re: myTaxi App - Infos + Erfahrungen
Sivas ist nicht auf dem Woodway.
Mit den "ermächtigten Stellen" sind die jeweilgen Landesregierungen gemeint (s. Abs. 1 der Vorschrift). Das ist für Bonn, Düsseldorf und Köln ein und dieselbe, nämlich die Landesregierung von NRW. Eines "gegenseitigen Einvernehmens" bedarf es dann allerdings nicht.sivas hat geschrieben:§ 51 Beförderungsentgelte und -bedingungen im Taxenverkehr
(4) Die ermächtigten Stellen können für einen Bereich, der über den Zuständigkeitsbereich einer die Beförderungsentgelte und -bedingungen festsetzenden Stelle hinausgeht, in gegenseitigem Einvernehmen einheitliche Beförderungsentgelte und -bedingungen vereinbaren.
Re: myTaxi App - Infos + Erfahrungen
Ok, in Hessen sind die ermächtigten Stellen die Gemeinden, auch wenn sie noch so klein sind, da gibt es auch keine Kreisverordnungen, lediglich Gemeineabsprachen auf Kreisebene, vermutlich irrtümlich Kreisverordnung genannt.
Wenn das Land die Tarife vorschreibt, dann darf es für ein und dieselbe Fläche doch keine unterschiedlichen Tarife vorgeben.
Die Tarifverordnungen sind aber doch Gemeinde'gesetze', anscheinend wurden sie vom Land dazu ermächtigt, solche erlassen zu dürfen.
Wenn das Land die Tarife vorschreibt, dann darf es für ein und dieselbe Fläche doch keine unterschiedlichen Tarife vorgeben.
Die Tarifverordnungen sind aber doch Gemeinde'gesetze', anscheinend wurden sie vom Land dazu ermächtigt, solche erlassen zu dürfen.
Zuletzt geändert von sivas am 23.06.2017, 14:16, insgesamt 1-mal geändert.
Re: myTaxi App - Infos + Erfahrungen
Das PbefG ist ein Bundesgesetz. Der Bund ermächtigt die Länder. Üben diese die hoheitliche Gewalt selbst aus ? oder geben sie diese Macht weiter ? Wenn ja, an wen ? An die Gemeinden allgemein ? Oder nur an kreisfreie Städte und an Landkreise ?
Zuletzt geändert von sivas am 23.06.2017, 14:43, insgesamt 1-mal geändert.