nach b kommt c:taxipost hat geschrieben:für die mwst ist das taxiunternehmen verantwortlich.
siehe §14b ustg.
http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14c.html
nach b kommt c:taxipost hat geschrieben:für die mwst ist das taxiunternehmen verantwortlich.
siehe §14b ustg.
Du macht es Dir zu einfach:taxipost hat geschrieben:
die rechnungssteller ist nicht mt.
die rechnung erhält der fahrgast vom taxiunternehmer !!!
mt ist nur "der dritte" im i.s.v. 14b.
der taxiunternehmer ist für die "richtigkeit" verantwortlich.
hm,ilkoep hat geschrieben:...
3.3. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist der Taxiunternehmer verpflichtet, die auf das Beförderungsentgelt anfallende Umsatzsteuer abzuführen."
Kann er nur wenn ihm die Anteile bekannt sind. Und genau diese Kenntnis wird ihm von MT vorenthalten.
...
Glückwunsch zur Einsicht.taxipost hat geschrieben:die sache des TIPs bei ang. fahrern und "bezahlen per app"-fahrten bzw.
ggf. nicht in richtiger höhe abgeführten umsatzsteuer bekommt in Berlin
nach dem 01.01.2017 eine neue bedeutung.
Sattel mal das Pferd von der anderen Seite auf. € 15 x 45.000 Fahrer (Angabe von MT). Da bekommt jeder Betriebsprüfer einen feuchten Fleck in der Hose.RaimundHH hat geschrieben: Mein Trinkgeld im sehr guten September 2016 war bei den
payment-Touren ca. 230€, also ca. 15€ Kundenvorsteuer,
wobei keiner weiß wieviel davon am Ende tatsächlich
als Vorsteuer abgerechnet wurden und somit dem FA als
Steuereinnahme fehlt.
Wenn der Unternehmer das Trinkgeld sls Einnahme / Umsatz verbucht, so muss er hier natürlich 7% Umsatzsteuer für abführen!!!RaimundHH hat geschrieben:Moin,
glaubst Du wirklich, daß außerhalb dieses Forum, sich
jemand mit der Umsatzsteuer-,bzw. Vorsteuerproblematik
von steuerfreien Trinkgeldern von angestellten Taxifahrern
befaßt?!
Mein Trinkgeld im sehr guten September 2016 war bei den
payment-Touren ca. 230€, also ca. 15€ Kundenvorsteuer,
wobei keiner weiß wieviel davon am Ende tatsächlich
als Vorsteuer abgerechnet wurden und somit dem FA als
Steuereinnahme fehlt.
Dann versteuert der Unternehmer eben das Trinkgeld als Einnahme und
zahlt dem Angestellten den Betrag als steuerfreies Trinkgeld wieder aus.
Wer von beiden Parteien dann den Steueranteil übernimmt kann intern geregelt werden.
Kannst Deine Steuerbetrugs/Unzuverlässigkeitskeule wieder einpacken.
Grüße
wenn der unternehmer die ust abführt,ilkoep hat geschrieben:Glückwunsch zur Einsicht.taxipost hat geschrieben:die sache des TIPs bei ang. fahrern und "bezahlen per app"-fahrten bzw.
ggf. nicht in richtiger höhe abgeführten umsatzsteuer bekommt in Berlin
nach dem 01.01.2017 eine neue bedeutung.
In der Sache richtig, im Ergebnis aber falsch.
Der Unternehmer führt USt für nicht getätigte Umsätze (Tip des ang. Fahrers) ab, zahlt also mehr als erforderlich. Von Steuerhinterziehung kann hier keine Rede sein.
Dass MT unrichtige Rechnungen im Name des Unternehmers ausstellt wird für MT kein Freibrief sein.
du gehst die sache falsch an.RaimundHH hat geschrieben:...
Und wenn ich dann noch an den Aufwand für den kleinen Betriebsprüfer denke, um die eventuell
fälschlichweise erstattete Vorsteuer zu ermitteln, ...
der alleinfahrende ist auch angearscht.scarda hat geschrieben:Es lebe der Alleinfahrende!