[Uber] App - Infos + Erfahrungen

Anwendungen für Smartphones unter der Lupe.
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alsterblick
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Re: BMW plant europäisches UBER

Beitrag von alsterblick » 16.03.2016, 02:56

... Vorstellbar sei aber, dass der geplante Uber-Konkurrent auf die Flotte von DriveNow zurückgreift
Ist der 1er-Nachfolger als Frontkratzer denn schon fertig :?:
Immerhin würden wohl auch paar Mädchen sich zum Studium was dazuverdienen wollen, ohne in der ersten Kurve schon auszuscheiden. :mrgreen:
„Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk. Dann gnade Euch Gott !“

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Taxi Georg
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[Uber Health] Infomationen

Beitrag von Taxi Georg » 02.03.2018, 11:45

Uber steigt mit Uber Health in den drei Milliarden US-Dollar großen Markt für Nicht-Notruf-Krankenfahrten in den Vereinigten Staaten ein.
Die neue Plattform ermöglicht es beispielsweise Krankenkassen und Ärzten, für ihre Patienten Fahrten zu buchen.
Eine API ermöglicht es den Kassen sogar, die Oberfläche in eigene Apps einzubinden.

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Mod: Kosmetik
Zuletzt geändert von Gruppenmoderator am 15.07.2019, 12:37, insgesamt 1-mal geändert.
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Taxi Georg
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[Uber Black] BGH - Modell war rechtswidrig

Beitrag von Taxi Georg » 13.12.2018, 12:29

BGH - Modell von Uber Black war rechtswidrig

Bild
Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am Donnerstag, dass Uber gegen deutsche Gesetze für das Mietwagengeschäft verstoßen hat.
Mietwagen müssen nach dem deutschen Personenbeförderungsgesetz nach einer Fahrt zu ihrem Betriebssitz zurückkehren, haben also eine sogenannte Rückkehrpflicht.

Außerdem müssen sie Aufträge grundsätzlich am Sitz des Unternehmens oder in der Wohnung entgegennehmen.

Auch reservierte Plätze in den Innenstädten gibt es für Mietwagen nicht.
Damit soll das Taxigewerbe geschützt werden, das im Gegenzug zu festgelegten Tarifen fahren muss und auch unrentable Beförderungen nicht ablehnen darf.

:arrow: weiterlesen

Kommentar:
Die App wurde bereits in Österreich verboten!

UBER Fahrer dürfen keine Fahrten über die App annehmen.
Also, jetzt bestellen und abmahnen!
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sivas
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Re: [Uber Black] BGH - Modell war rechtswidrig

Beitrag von sivas » 13.12.2018, 13:14

Das Gewerbe verhält sich wie ein Hund, der nach der Niederlage seinen Hals zum Zubiss anbietet. Der obsiegende Hund beisst nicht zu, Uber sehr wohl.
Dumm nur, ein Kampf hat gar nicht stattgefunden, Taxi streicht von sich aus die Segel, obwohl es die besseren Waffen hat.

Das System Uber ist illegal !!!

Deshalb schreit Uber so heftig: "Bei uns fahren nur noch lizenzierte Fahrer mit lizenzierten Fahrzeugen" - darum geht es doch gar nicht.

:arrow:
Zuletzt geändert von sivas am 13.12.2018, 13:23, insgesamt 1-mal geändert.

SGE1974
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Re: [Uber Black] BGH - Modell war rechtswidrig

Beitrag von SGE1974 » 13.12.2018, 19:52

Wo kein Kläger ist—-die meisten Kollegen in Ffm sind so boniert,naiv oder einfach nur blöd.Uber interessiert sich Null für dieses Urteil!Machen als UberX weiter....und leisten parallel Lobbyarbeit.Und Deutschlands Ober-Lobbyist „Scheuer“ ebnet deren Weg!!!

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IK
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Re: [Uber Black] BGH - Modell war rechtswidrig

Beitrag von IK » 14.12.2018, 00:20

Ich freue mich über das Urteil und hoffe, dass die Richter im Fall von MOIA und Clevershuttle genauso urteilen werden. Diese Dienste mit der absurden Maske „neue Verkehrsart“ wollen genau diese Rückkehrpflicht umgehen, welche BGH als Taxischutz berechtigterweise ansieht.

Meine Hoffnung steigt : )

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Re: [Uber Black] BGH - Modell war rechtswidrig

Beitrag von Poorboy » 14.12.2018, 03:46

Sehe ich genau so.

Mit dem Urteil sind alle Uber-Dienste nun gerichtsfest illegal.

Und das gilt auch für diese Nachahmer wie MOIA, Clevershuttle etc. Neu an der Verkehrsart ist nur, dass sie illegal ist und dennoch genehmigt wurde.

Poorboy

PS: Ist aber nur eine Atempause. Das Gesetz wird nach den Forderungen des Großkapitals geändert werden.
Zuletzt geändert von Poorboy am 14.12.2018, 03:47, insgesamt 1-mal geändert.

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CPL5938
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Re: [Uber Black] BGH - Modell war rechtswidrig

Beitrag von CPL5938 » 14.12.2018, 07:44

"The only thing necessary for the triumph of evil is for good men to do nothing.”
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Re: [Uber Black] BGH - Modell war rechtswidrig

Beitrag von SGE1974 » 14.12.2018, 08:21

Ist UberX nicht dasselbe???

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SindSieFrei?
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Re: [Uber Black] BGH - Modell war rechtswidrig

Beitrag von SindSieFrei? » 14.12.2018, 20:01

Poorboy hat geschrieben: ...Und das gilt auch für diese Nachahmer wie MOIA, Clevershuttle etc. Neu an der Verkehrsart ist nur, dass sie illegal ist und dennoch genehmigt wurde.
...
Der zweite Satz ist absolute Spitzenklasse! Da kann man eine Menge draus machen! Nicht nur in der Argumentation gegenüber Fahrgästen. :wink:

LG
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Uber deutschlandweit verboten

Beitrag von am » 22.10.2019, 17:54

Wie der WDR aktuell berichtet, hat das Kölner Landgericht Uber den Betrieb untersagt. Laut WDR mit bundesweiter Wirkung.

Der Kläger, ein Kölner Taxiunternehmer habe nachgewiesen, dass Uber das Direktannahmeverbot im Auto umgehe, was einen Verstoß gegen das Personenbeförderungsgesetz darstelle.

https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinla ... d-100.html


Anmerkung:
Wieder einmal ist es das Kölner Landgericht, welches anscheinend als einzige Instanz in Deutschland unabhängig vom Mainstream Entscheidungen trifft. Ist es doch schwer vorstellbar, dass Kölner Taxiunternehmer die einzigen sein sollten, welche die richtigen Argumente gegen Uber, mytaxi und Co finden.

Köln, eine Stadt wie ein kleines Gallisches Dorf?


Konsequent wäre es nunmehr, eine gleichlautende Verfügung gegen fn zu erwirken, da hier ja eindeutig ist, dass es sich um eine peer to peer Vermittlung handelt.
Zuletzt geändert von am am 22.10.2019, 17:59, insgesamt 1-mal geändert.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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sivas
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Re: Uber deutschlandweit verboten

Beitrag von sivas » 22.10.2019, 19:40

kommt jetzt myTaxi wieder ? 🤣

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miamivice
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Re: Uber deutschlandweit verboten

Beitrag von miamivice » 22.10.2019, 19:43

Das Offensichtliche scheint im Beschluß des Landgerichtes Köln nicht festgestellt zu werden, nämlich daß UBER ein Discount-Bestelltaxi ist, welches über die UBER-App bestellt wird und damit unerlaubt in das alteingesessene Taxigewerbe eingreift. Die Funktion Bestelltaxi ist ein wesentlicher Bestandteil des offiziellen Taxigewerbes. Das deutsche Taxigewerbe hat seine eigene Vermittlungs-App und bedarf keiner amerikanischen Einmischung.

UBER als Rosinenpicker mit Price-surging-Funktion konterkariert die Daseinsvorsorge.

Der Staat fällt seinem Taxigewerbe in den Rücken, wenn der Staat die Taxitarife festsetzt, UBER aber erlaubt den offiziellen Taxitarif zu unterbieten.

Taxikunden sind nicht Teil einer Sozialstation, dergestalt daß man solidarisch sein müßte mit den teueren offiziellen Taxis, also laufen die Taxikunden zum billigeren UBER über.

Rückkehrpflicht für Discounttaxen ist unsinnig, eben weil sie App-Bestell-Taxen sind und keine Mietwagen, welche zum Betriebssitz zurückkehren um dort weitere Instruktionen zu erhalten.

Der Beschluß des kölner Landgerichts erscheint als Einladung an Winkeladvokaten, welche schnell folgende Sachverhalte umgehen:
Mietwagenfahrer dürfen Aufträge nur an ihrer jeweiligen Zentrale annehmen.
Verstöße gegen das Personenbeförderungsgesetz sind in der UBER-App eingebaut.
Laut Gesetz müssen Fahraufträge von Kunden in einer Zentrale des Mietwagenunternehmens angenommen und dann an die Fahrer weitergeleitet werden.
Das passiert aber bei der Vermittlung durch UberX nicht, sondern da ist es so, daß die vom Kunden ausgebrachte Fahrt direkt auf das Telephon des Fahrers vermittelt wird und der die Fahrt annehmen oder ablehnen kann, egal was der Betriebssitz sagt oder auch nicht sagt.
Es können beispielsweise automatisiert Bestätigungs-Emails von der UBER-Zentrale an die angeschlossenen Discounttaxifahrer versendet werden.

UBER kann mit seinen gerissenen Anwälten per Widerspruchsverfahren endgültige Entscheidungen wohl auf Jahre hinauszögern. Bis dahin ist das deutsche Taxigewerbe ruiniert. Gegen die Discountfalle ist kein Kraut gewachsen.

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Re: Uber deutschlandweit verboten

Beitrag von IK » 22.10.2019, 20:53

Erstmal vielen Dank an die Kölner, die zum wiederholten Male zeigen, was Kampfgeist ist.

@miamivice
Anstatt ständig auf den Uber-Kopf zu schlagen, können die Behörden das viel eleganter lösen:

Man knüpft sich die Uber Kooperationspartner vor. Diese sind schnell erledigt. Das müssten allerdings die Behörden machen und sie haben alle Mittel dazu inclusive Busgelder, Entzug der Konzessionen und Überprüfung der Rückkehrpflicht. Diese ist übrigens sehr leicht durchzuführen. Dafür muss man keine Verfolgungjagden machen.

Die Behörden sind gefragt ...

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Re: Uber deutschlandweit verboten

Beitrag von am » 22.10.2019, 22:56

@IK

Mit dem Vermittlungsverbot geht konsequenterweise auch ein Annahmeverbot einher. Es braucht also nicht ersr aufwendig ein Verstoß gegen die Rückkehrpflicht dokumentiert zu werden, es genügt die reine Bestellung. Jede angenommene Fahrt wäre ein abmahnbarer Rechtsverstoß. Zumindest in Köln. Auf diese Weise ließen sich wohl binnen einer einzigen Nacht sämtliche derzeit aktiven Fahrer erwischen.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: Uber deutschlandweit verboten

Beitrag von Poorboy » 22.10.2019, 23:36

Wohl kaum, denen wurde der Beschluss nicht zugestellt, kann ihnen also nicht bekannt sein.

Poorboy

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Re: Uber deutschlandweit verboten

Beitrag von Pascha » 23.10.2019, 06:44

Sachlichkeit fällt hier vielen schwer.

Personenbeförderungsgesetz
§49 (4) Satz 2:
Mit Mietwagen dürfen nur Beförderungsaufträge ausgeführt werden, die am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers eingegangen sind.


Diese Bedingung wird von mit Uber und deren angeschlossenen Mietwagen-Unternehmern erfüllt. Optionale virtuelle Disponenten bedienen die in den Betriebsstätten stehenden Firmenrechner.
Das Beförderungsgesetz nennt keine weiteren Forderungen im Detail, innovative Disporobots sind daher legitim.

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Re: Uber deutschlandweit verboten

Beitrag von am » 23.10.2019, 07:07

Pascha hat geschrieben:
23.10.2019, 06:44
Sachlichkeit fällt hier vielen schwer.

Personenbeförderungsgesetz
§49 (4) Satz 2:
Mit Mietwagen dürfen nur Beförderungsaufträge ausgeführt werden, die am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers eingegangen sind.


Diese Bedingung wird von mit Uber und deren angeschlossenen Mietwagen-Unternehmern erfüllt. Optionale virtuelle Disponenten bedienen die in den Betriebsstätten stehenden Firmenrechner.
Das Beförderungsgesetz nennt keine weiteren Forderungen im Detail, innovative Disporobots sind daher legitim.
Auch wenn es manchmal so scheint, das hier ist kein Satireforum.
Zuletzt geändert von am am 23.10.2019, 07:07, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: Uber deutschlandweit verboten

Beitrag von IK » 23.10.2019, 07:27

@Pascha
Schaust du einfach hier:
viewtopic.php?f=47&t=12063#p239328

Und lies dir das Urteil durch ...

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Re: Uber deutschlandweit verboten

Beitrag von Pascha » 23.10.2019, 07:34

Satire trifft Gericht. Abwarten wie entschieden wird.

https://www.taxi-times.com/muenchner-ub ... -moeglich/

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