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von Poorboy » 19.05.2015, 15:43
Eben als Mail an den Spiegel geschickt:
Werte Redaktion,
Ihre Meldung ist sachlich falsch! Es ist des Spiegels unwürdig, einen Pressetext von Uber einfach abzuschreiben. Uninformierte Menschen, die Ihr Magazin für seriös halten, können damit direkt in die Insolvenz getrieben werden.
Das neue Uber-Modell verstößt, wie alle vorherigen, gegen deutsche Gesetze. Rechtlich handelt es sich um sogenannte „Mietwagen“, wie auch beim Dienst UberBlack, der höherwertige Fahrzeuge vermittelt und in Berlin bereits gerichtlich verboten ist!
„Mietwagen“ dürfen Aufträge nur am Betriebssitz entgegennehmen und müssen nach der Fahrt dorthin zurückkehren. Darum funktioniert das Modell auch nur in Kleinstädten mit kürzesten Anfahrtswegen. In Metropolen nicht!
Aufträge unterwegs anzunehmen, ist Mietwagen untersagt, darum das Verbot in Berlin! Leider hat Deutschland 805 regional zuständige Verkehrsgewerbeaufsichtsbehörden, die den Uber-Betrieb einzeln innerhalb ihrer Zuständigkeit untersagen müssten. Das nutzt Uber aus.
Dennoch ist Uber leicht auszuhebeln, wenn man unterhalb des Kopfes ansetzt. In Hamburg haben Taxifahrer so die Privatchauffeure von UberPop gestoppt. Jede Testfahrt wurde angezeigt. Derzeit sind gut 20 Verfahren gegen diese Fahrer anhängig. Der erste wurde vor zwei Tagen zu einer Geldstrafe von € 1350,- verurteilt. Bitte gehen Sie dem nach!
Testfahrten mit UberX werden schnell nachweisen, dass diese Fahrzeuge viel zu schnell vor Ort sind, um vom Betriebssitz aus gestartet zu sein. Als Beweis dienen Screenshots der Bestellungen. Die gesammelten Anzeigen werden nach drei Monaten gemeinsam erstattet.
In Sachen UberPop wurden Taxifahrer von Uber gesperrt, weil aufgefallen war, dass immer die Fahrer Anzeigen kassiert hatten, die genau diesen Kunden bedient hatten!
Darum jetzt eine konzertierte Aktion!
Anstiftung zu einer Ordungswidrigkeit, wie es Uber und Sie durch ihre unreflektierte Berichterstattung machen, ist keine Straftat. Die beharrliche Wiederholung von Ordnungswidrigkeiten, wie sie die UberX-Fahrer begehen, schon.
Kassiert ein UberX-Fahrer mehrfach Anzeigen wegen Missachtung der Rückkehrpflicht, muss die Aufsichtsbehörde ihm die Mietwagenkonzession wegen „Unzuverlässigkeit“ entziehen.
Diese Person hat dann einen geschlossenen Betrieb plus fremdfinanzierte Fahrzeuge auf dem Hof und steht vor dem Ruin!
Da kommt sie aber eh hin. Während eine Taxifahrt mit 7 % Umsatzsteuer belastet ist, sind es beim Mietwagen 19 %!!
Unterbietung des Taxitarifes geht also kaum ohne Steuerverkürzung!
Für eine Fahrt im Wert von € 10,- werden also € 1,60 an Umsatzsteuer sowie € 2,- an Provision für Uber fällig. Bleiben nur noch € 6,40 für den Unternehmer!!
Wirtschaftlich ist das allein für Uber und die dahinterstehenden Dunkelmänner von Goldman&Sachs, weil sie ihre Provision ohne Steuerzahlungen vor Ort in ein Steuerparadies transferieren.
Möglicherweise findet sich in Ihren Räumen ja noch ein Redakteur, der die Grundrechenarten beherrscht und weiß, wie eine Recherche geht. Der sollte dann prüfen, was der Grund für das Verbot der Uber-Mietwagen (UberBlack) in Berlin war und den Stand der gut 20 Hamburger Strafverfahren gegen UberPop-Fahrer.
Für Rückfragen stehe ich zur Verfügung
Poorboy