Re: uberPOP
Verfasst: 20.04.2017, 20:57
Wenn UBER noch rd.. 5 Milliarden hat, ist ja lange noch nicht aus.
Diskussionen rund um das mobilste Gewerbe der Welt
https://www.taxiforum.de/forum/
Was willst Du eigentlich? Sicher reicht das!TaxiBabsi hat geschrieben:Nur von A nach B fahren ist nicht ausreichend.
Hmm, 2,9 in 2016 versenkt. Tendenz steigend. Tick tack.alsterblick hat geschrieben:Wenn UBER noch rd.. 5 Milliarden hat, ist ja lange noch nicht aus.
Ganz genau, die Preisfestlegung ist unternehmerisches Handeln.11. May 2017 Justiz.
EU-Gutachter: Gleiche Regeln für Uber wie für Taxi-Firmen
http://www.sueddeutsche.de/news/panoram ... -99-406146
Luxemburg (dpa) - Für den Fahrdienst-Vermittler Uber deutet sich vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Schlappe an.
Uber vermittelt über seine App Fahrgelegenheiten vor allem in Mietwagen und Taxis. Das Unternehmen betont stets, ein reiner Online-Vermittlungsdienst und damit ein sogenannter Dienst der Informationsgesellschaft zu sein. Als solcher wäre Uber laut europäischem Recht von vielen Regeln ausgenommen, die für Taxi-Unternehmen gelten. Würde der EuGH hingegen der Auffassung seines Gutachters folgen und den Dienst dem Verkehrssektor zuordnen, drohen schärfere Auflagen.
Aus Sicht des Generalanwalts übernimmt Uber viel mehr Tätigkeiten als ein reiner Vermittlungsservice. Die Firma kontrolliere, wenn auch indirekt, die Qualität der Fahrten. Sie lege die Preise fest.........
Die Einschätzung des Generalanwalts ist für das Gericht nicht bindend. In den meisten Fällen folgen die EuGH-Richter aber seinen Empfehlungen. Anlass für das aktuelle Verfahren ist die Klage eines Taxiverbands aus dem spanischen Barcelona.
"Indirekte Kontrolle, wie sie von Uber ausgeübt wird, auf der Grundlage finanzieller Anreize und dezentraler Passagier-geführter Ratings, mit Skaleneffekt, ermöglicht es, in einer Weise zu handeln, die genauso - wenn nicht sogar effektiver ist als das Management auf der Grundlage formaler Aufträge von einem Arbeitgeber an seine Mitarbeiter und direkte Kontrolle über die Durchführung solcher Aufträge gegeben. "
"Ein echter Veranstalter und Betreiber von Stadtverkehrsdiensten"
Auf der entscheidenden Einstufung von Ubers Geschäft ist die Schlussfolgerung, dass Ubers Tätigkeit die Transportdienste anbietet, anstatt lediglich eine Vermittlungsplattform zu sein.
Er stellt z. B. fest, dass das Unternehmen "eine einzige Versorgung mit Transport in einem Fahrzeug umfasst, das sich über die Smartphone-Anwendung befindet und gebucht wird und dass diese Dienstleistung aus ökonomischer Sicht von Uber oder in ihrem Auftrag erbracht wird" und dass die Service wird "den Nutzern präsentiert und von ihnen auf diese Weise wahrgenommen", und behauptet, dass "wenn die Benutzer sich entscheiden, Ubers Dienste zu nutzen, sie einen Transportdienst anbieten, der bestimmte Funktionen und einen bestimmten Qualitätsstandard bietet" und Hinweis: "Solche Funktionen und Transportqualität werden von Uber sichergestellt."
Seine Schlussfolgerung ist, dass wenn Uber nur innovative Methoden um einen Transport-Service meint anzubieten / zu liefern, ist der Kern-Service immer noch Transport.
Original ausführliche Quelle https://techcrunch.com/2017/05/11/europ ... tory-blow/
Streng genommen geht wohl nicht mal, dass Sub-Mietwagenunternehmen Uber andienen (wegen "price surging").Vorheriges Zitat von mir:
"Die Preisfestlegung ist unternehmerisches Handeln.
Sub-Mietwagenunternehmen können sich darauf zwar einlassen, müssen ihre angestellten Fahrer aber ordentlich (ab ML)bezahlen."
Der Klagefall aus Berlin betrifft jetzt ersteinmal die Rückkehrpflicht von UBER/Mietwagen.Möglich ist auch, dass die Richter den Fall aus Berlin dann noch dem Europäischen Gerichtshof vorlegen.
Quelle: https://www.welt.de/regionales/berlin/a ... s-Mai.html
Genau das machen die!alsterblick hat geschrieben: ...
Oder bestimmt z.B. die Hotel-Buchungsplattform "HRS" die Endpreise der teilnehmenden Hotels ?
Haben wir nicht ne tolle Behörde?
Nein, machen sie nicht. Der Offlinepreis darf nur nicht niedriger als der Onlinepreis sein, wie bei Amazon.AsphaltRunner hat geschrieben:Genau das machen die!alsterblick hat geschrieben: ...
Oder bestimmt z.B. die Hotel-Buchungsplattform "HRS" die Endpreise der teilnehmenden Hotels ?
und was sollte die behörde deiner meinung nach machen ?!AsphaltRunner hat geschrieben:Haben wir nicht ne tolle Behörde?
Die macht mal wieder nen schlanken Fuß
Welcher_*** riskiert eine € 50 Strafe nur weil der FG zu faul ist seinen Hintern zu bewegen?taxipost hat geschrieben:welcher_*** bestellt sich eine taxe,
die ihn nicht am bestellort abholen will.
ich laufe doch nicht kreuz und quer uber den flughafen
um in eine taxe zu steigen !!!
daher auch txl und nicht haj.ilkoep hat geschrieben: ...
TXL ist nicht Langenhagen.
Die Plattform bestimmt immer den Preis. Direkt oder indirekt. Gäbe es nicht den behördlichen Taxitarif, würden auch die Tourenmakler den Taxi-Preis bestimmen - zumindest für ihre Touren.ilkoep hat geschrieben:Nein, machen sie nicht. Der Offlinepreis darf nur nicht niedriger als der Onlinepreis sein, wie bei Amazon.AsphaltRunner hat geschrieben:Genau das machen die!alsterblick hat geschrieben: ...
Oder bestimmt z.B. die Hotel-Buchungsplattform "HRS" die Endpreise der teilnehmenden Hotels ?