Uber zieht in den entscheidenden juristischen Kampf
https://www.welt.de/wirtschaft/article1 ... Kampf.html
Neben den ganzen Formalien (P-Schein, Versicherungsschutz etc….) halte ich insbesondere „Surge Pricing“ für uberkillerfähig vor Gericht(*).Vermittler oder als Betreiber eines Transportservices eingestuft wird. Davon hängt ab, wie streng die Regeln sind, denen sich die Amerikaner in Europa beugen müssen.
….oft günstiger, zu Zeiten hoher Nachfrage aber auch deutlich teurer als ein Taxi.
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(*) Immerhin behauptet UBER ja, die Fahrer wären keine Angestellten, sondern selbständige Teilnehmer und hätten das unternehmerische Risiko selbst zu tragen. Aufgrund „Surge Pricing“ hätte ein „Uberunternehmer“ jedoch keine Vor-Kalkulationsbasis für seinen unternehmerischen Erfolg. Z.B. Banken könnten/würden einem solchen „Uberunternehmer“ gar keinen Startkredit geben können, weil z.B. eine Ertragsvorschau nahezu unmöglich ist.
Um z.B. die Uber-Fahraufträge zu steigern, könnte Uber Niedrigpreise schaffen, die nicht einmal die Unternehmerfixkosten abdecken, geschweige denn ein Einkommen / Verdienst ermöglichen.
Uber würde jedoch immer seine 20-30% Umsatz-Provision kassieren.
Hingegen z.B. ein Mietwagenunternehmer samt angestellten Fahrern (Std-Lohn) dieses „Surge Pricing“ durchaus praktizieren könnte, weil die unternehmerische Kalkulation dann aus einer Hand käme und nicht abgewälzt würde.