[myTaxi] App - Infos + Erfahrungen
Mytaxi erobert Rumänien
Europa wird weiter erobert: aktuell wurde Clever Taxi in Rumänien von Mytaxi geschluckt.
https://www.gruenderszene.de/allgemein/ ... -rumaenien
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Zuletzt geändert von TaxiBabsi am 23.06.2017, 15:49, insgesamt 1-mal geändert.
Re: myTaxi App - Infos + Erfahrungen
Jasivas hat geschrieben:Das PbefG ist ein Bundesgesetz.
Im PBefG werden die Landesregierungen ermächtigt. Ansonsten besteht aber eine Zuständigkeitsvermutung zugunsten der Länder. Danach haben grundsätzlich die Länder die Gesetzgebungsbefugnisse, beim Bund liegen diese nur, soweit das Grundgesetz sie ihm verleiht (Art. 70 Abs. 1 GG).sivas hat geschrieben: Der Bund ermächtigt die Länder.
Ja, die Länder führen die Bundesgesetze als eigene Angelegenheit aus, soweit das Grundgesetz nichts anderes bestimmt oder zulässt (Art. 83 GG).sivas hat geschrieben:Üben diese die hoheitliche Gewalt selbst aus ?
Die Landesregierung kann die Ermächtigung nach § 51 Abs. 1 Satz 3 PBefG durch Rechtsverordnung übertragen. Der Hamburger Senat z. B. hat davon keinen Gebrauch gemacht. In Ländern, in denen dies der Fall ist, müsstest Du in die entsprechende Rechtverordnung schauen.sivas hat geschrieben:oder geben sie diese Macht weiter ? Wenn ja, an wen ? An die Gemeinden allgemein ? Oder nur an kreisfreie Städte und an Landkreise ?
Re: myTaxi App - Infos + Erfahrungen
Dann sollte man aber auch wissen wer der Vertragspartner ist und wie die Konditionen sind.Taxi Georg hat geschrieben:Ich persönlich finde es gar nicht so schlecht, dass über mT Fahrten auch außerhalb der Gemeinde angeboten wird.
Schließlich haben wir Vertragsfreiheit in Deutschland.
MT bietet mir inzwischen VB´s aus Leipzig (sic!) an. Die AGB für Fahrten ausserhalb des PFG kann ich selber stricken ohne dass der FG sie kennt.
Anfahrt 200 km à €2 plus 19% und dann 14 km zum Berliner Tarif von der Leipziger Messe zum Flughafen Leipzig macht roundabout €268. Plus Tip .
Irgendwas läuft da aus dem Ruder.
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Re: myTaxi App - Infos + Erfahrungen
Wenn in Leipzig ein Taxi bestellt wird, darf doch wohl nur ein Taxi kommen, welches den Leipziger Tarif erfüllt.Also diesen nicht unter- oder überschreitet. Oder was versteht ihr unter Pflichtfahrgebiet, bzw. Tarifpflicht?
Zuletzt geändert von KehrenTAXI am 23.06.2017, 22:06, insgesamt 1-mal geändert.
freundlichst
Stefan Kehren
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Re: myTaxi App - Infos + Erfahrungen
Bei MT schlagen die Uhren anders.KehrenTAXI hat geschrieben:Wenn in Leipzig ein Taxi bestellt wird, darf doch wohl nur ein Taxi kommen, welches den Leipziger Tarif erfüllt.Also diesen nicht unter- oder überschreitet. Oder was versteht ihr unter Pflichtfahrgebiet, bzw. Tarifpflicht?
Poorboy hat geschrieben:Das Hamburger Pflichtfahrgebiet scheint zumindest bei myTaxi deutlich erweitert worden zu sein.
Immerhin keine aktuellen Bestellungen aber dennoch die Vorbestellungen bekomme ich seit geraumer Zeit auch aus Lübeck und Bremen eingespielt. Keine Ahnung ob das allen so geht, oder es nur die Beta-Version betrifft.
Poorboy
Re: myTaxi App - Infos + Erfahrungen
Ihr springt auch über jedes Stöckchen
Es scheint eine Fehlprogrammierung zu geben, die niemandem auffällt. Schon seit Wochen bekomme ich in Hamburg Vorbestellungen aus Lübeck und Bremen eingespielt.
Das ergibt keinen Sinn sondern ist ein Bug!
Ob nur in der Beta oder allgemein ist mir nicht klar.
Poorboy
Es scheint eine Fehlprogrammierung zu geben, die niemandem auffällt. Schon seit Wochen bekomme ich in Hamburg Vorbestellungen aus Lübeck und Bremen eingespielt.
Das ergibt keinen Sinn sondern ist ein Bug!
Ob nur in der Beta oder allgemein ist mir nicht klar.
Poorboy
Re: myTaxi App - Infos + Erfahrungen
Vielleicht sollten wir einen neuen Thread aufmachen: myTaxi's Pflichtfahrgebiet ?
Es gibt da genug zu diskutieren, allein die Frage: Darf ein Kölner myTAXI in Düsseldorf einen mT-Auftrag annehmen ? spaltet die Geister.
Folgende Situation: Es werden in Leverkusen zwei Taxen (vor-)bestellt. Die kommen auch recht schnell, nur ... die eine ist aus Köln, die andere aus Düsseldorf (beides Premiumfahrer) ... die Leverkusener Taxe schaut vom danebenliegenden Halteplatz aus zu ... da kommt Freude auf !
Babsies Videolink gehört da unbedingt mit rein ! ... köstlich.
Es gibt da genug zu diskutieren, allein die Frage: Darf ein Kölner myTAXI in Düsseldorf einen mT-Auftrag annehmen ? spaltet die Geister.
Folgende Situation: Es werden in Leverkusen zwei Taxen (vor-)bestellt. Die kommen auch recht schnell, nur ... die eine ist aus Köln, die andere aus Düsseldorf (beides Premiumfahrer) ... die Leverkusener Taxe schaut vom danebenliegenden Halteplatz aus zu ... da kommt Freude auf !
Babsies Videolink gehört da unbedingt mit rein ! ... köstlich.
Zuletzt geändert von sivas am 24.06.2017, 06:36, insgesamt 2-mal geändert.
Re: myTaxi App - Infos + Erfahrungen
Mytaxi's Pflichtfahrgebiet: Europa.
Re: myTaxi App - Infos + Erfahrungen
das ist kein bug und das ist auch allgemein bekannt/gewollt.Poorboy hat geschrieben:...
Es scheint eine Fehlprogrammierung zu geben, die niemandem auffällt.
...
Das ergibt keinen Sinn sondern ist ein Bug!
und das problem "268,- für 14km Leipzig" ist bei mt bekannt.
die auffassung von KehrenTaxi bzgl. tarif-vorgabe wird bei mt nicht zu 100% geteilt (stand mitte 2016).
dass solche aufträge vermehrt auftauchen,
wird einfach daran liegen,
dass sie vorort nicht vermittelt werden können.
das kann auch an der falschgen abrechnungspolitik von mt liegen.
gerücht - seit ft-pflich werden in Berlin verstärkt "Bezahlen per app"-fahrten liegengelassen.
viele taxifahrer sagen sich - kein beleg = kein tip = kein auftrag.
es ist ein prima system was mt da hat.
der fahrer sieht ja wo der fahrgast steht.
er muss nur langsam genug an ihm vorbeifahren,
dann winkt dieser auch.
Zuletzt geändert von taxipost am 24.06.2017, 08:36, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: myTaxi App - Infos + Erfahrungen
Wär' doch eine schöne Idee: Beim Tingeln von Land zu Land, von Stadt zu Stadt, kann man überall Geld verdienen. (man sollte sich morgens dann nur vergewissern, in welcher Stadt man aufgewacht ist, sonst verwechselt man den Kölner Dom mit der Westminster Abbey) Das Video trifft das myTaxi-Problem voll auf den Kopf sie hatte tagszuvor 'ne hailo-Fahrt nach Köln ...
Mein befreundeter Kollege hat das schon gemacht: Beim Besuch seines Sohnes in Berlin, wie auch einer Bekannten in Karlsruhe, fuhr er nebenbei myTaxi-Aufträge ... und das mit einer südhessischen Konzession - keine Gemeinde ist vor ihm sicher !
Wie sieht's da dann mit der Ortskenntnisprüfung aus ? Ortskenntnisse nachgewiesen für: EUROPA !
Mein befreundeter Kollege hat das schon gemacht: Beim Besuch seines Sohnes in Berlin, wie auch einer Bekannten in Karlsruhe, fuhr er nebenbei myTaxi-Aufträge ... und das mit einer südhessischen Konzession - keine Gemeinde ist vor ihm sicher !
Wie sieht's da dann mit der Ortskenntnisprüfung aus ? Ortskenntnisse nachgewiesen für: EUROPA !
Zuletzt geändert von sivas am 24.06.2017, 09:46, insgesamt 4-mal geändert.
Re: myTaxi App - Infos + Erfahrungen
richtiger wäre wohl:taxipost hat geschrieben:gerücht - seit ft-pflich werden in Berlin verstärkt "Bezahlen per app"-fahrten liegengelassen.
viele taxifahrer sagen sich - kein beleg = kein tip = kein auftrag.
kein Bargeld > dafür das Finanzamt = kein Auftrag
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Re: myTaxi App - Infos + Erfahrungen
Das habe ich schon an andere Stelle geschrieben. Die ist umnutzt!sivas hat geschrieben:Wie sieht's da dann mit der Ortskenntnisprüfung aus ?
Die OKP ist nur ein auswendig lernen und man hat nicht wirklich den Status, dass man sich auch auskennt.
Und genau da setzt mT an.
Btw. wenn ich schon verpflichtet werde im Pflichtfahrgebiet zu fahren, dann möchte ich auch die Aufträge dort ausführen!
Bitte betrachtet meine Postings nicht als Verpflichtung, sondern nur als gutgemeinte Hinweise!
Diese Hinweise sollen auch keine Rechts-/Steuerberatung darstellen oder sollen diese ersetzen. ☑
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Re: myTaxi App - Infos + Erfahrungen
MOin,
ich verstehe die ganze Problematik nicht, bei den MT-Aufrägen ist doch ersichtlich, ob die Bestelladresse im Pflichtfahrgebiet (in meinem Fall Hamburg)
oder außerhalb (z.B. Pinneberg) ist.
Und da es keine Annahmepflicht von Touren gibt, muß auch keiner eine Bestellung außerhalb des Pflichtfahrgebietes annehmen.
Ich ignoriere grundsätzlich Bestellungen außerhalb des Pflichtfahrgebietes.
Und wer meint hier in einer gesetzlichen "Grauzone" agieren zu müssen, bitte; muß dann
aber auch evtl. rechtliche Konsequenzen einkalkulieren.
Grüße
ich verstehe die ganze Problematik nicht, bei den MT-Aufrägen ist doch ersichtlich, ob die Bestelladresse im Pflichtfahrgebiet (in meinem Fall Hamburg)
oder außerhalb (z.B. Pinneberg) ist.
Und da es keine Annahmepflicht von Touren gibt, muß auch keiner eine Bestellung außerhalb des Pflichtfahrgebietes annehmen.
Ich ignoriere grundsätzlich Bestellungen außerhalb des Pflichtfahrgebietes.
Und wer meint hier in einer gesetzlichen "Grauzone" agieren zu müssen, bitte; muß dann
aber auch evtl. rechtliche Konsequenzen einkalkulieren.
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Re: myTaxi App - Infos + Erfahrungen
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Finanzprüfer sich nicht die Aufzeichnungen von MyTaxi, die der Unternehmer wöchentlich erhält, zeigen lassen möchte. Somit ist es egal, ob man Payment-Fahrten unterschlägt oder Bar-Fahrten unterschlägt, bzw. das nicht macht.
freundlichst
Stefan Kehren
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Re: myTaxi App - Infos + Erfahrungen
@RaimundHH
Es geht u. a. um den Fahrgast, der bestellt. Und um Gebietsschutz, der ja schließlich auch ein Grund für Tarife ist. Wenn es rechtlich unbedenklich wäre, wie es MyTaxi praktiziert, ist ein Tarif nicht mehr haltbar.
Es geht u. a. um den Fahrgast, der bestellt. Und um Gebietsschutz, der ja schließlich auch ein Grund für Tarife ist. Wenn es rechtlich unbedenklich wäre, wie es MyTaxi praktiziert, ist ein Tarif nicht mehr haltbar.
freundlichst
Stefan Kehren
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Re: myTaxi App - Infos + Erfahrungen
Beispiel:
TaxiBabsi wird am Flughafen Düsseldorf frei. Babsi ist Kölner Taxifahrerin und freut sich über diese gute Tour. 100 Euro, die Düsseldorfer nehmen laut deren sehr teuren Tarif übrigens mindestens 120 Euro.
Babsi erhält noch am Flughafen Düsseldorf ein Mytaxi Fahrtangebot: Abholung Flughafen Düsseldorf mit Ziel Dinslaken.
Düsseldorf gehört zum Kölner Pflichtfahrgebiet.
Darf Babsi diese lukrative Mytaxi Fahrt annehmen und ausführen?
(Eher nicht, denn das Tarifgebiet ist ein anderes. Daher ruft Babsi den Besteller direkt an und fragt ob TaxiBabsi aus Köln mit Kölner Tarif willkommen ist. Bisher hat noch nie ein Besteller gesagt" nein danke". Und die ansässigen Taxifahrer (die diese MT Bestellung gesehen aber nicht den Zuschlag erhielten) haben mit Anzeigen gedroht aber es kam nie etwas ...)
TaxiBabsi wird am Flughafen Düsseldorf frei. Babsi ist Kölner Taxifahrerin und freut sich über diese gute Tour. 100 Euro, die Düsseldorfer nehmen laut deren sehr teuren Tarif übrigens mindestens 120 Euro.
Babsi erhält noch am Flughafen Düsseldorf ein Mytaxi Fahrtangebot: Abholung Flughafen Düsseldorf mit Ziel Dinslaken.
Düsseldorf gehört zum Kölner Pflichtfahrgebiet.
Darf Babsi diese lukrative Mytaxi Fahrt annehmen und ausführen?
(Eher nicht, denn das Tarifgebiet ist ein anderes. Daher ruft Babsi den Besteller direkt an und fragt ob TaxiBabsi aus Köln mit Kölner Tarif willkommen ist. Bisher hat noch nie ein Besteller gesagt" nein danke". Und die ansässigen Taxifahrer (die diese MT Bestellung gesehen aber nicht den Zuschlag erhielten) haben mit Anzeigen gedroht aber es kam nie etwas ...)
Zuletzt geändert von TaxiBabsi am 24.06.2017, 12:33, insgesamt 5-mal geändert.
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Re: myTaxi App - Infos + Erfahrungen
Das Pflichtfahrgebiet ist das Gebiet in dem du Aufträge annehmen musst, wenn diese in der Gemeinde zustanden kommen, in der dein Betrieb sein Wirken hat. Dann musst du diesen Auftrag bis in die Grenzen des Pflichtfahrgebietes ausführen. Zudem glaubt der Kunde, der in Düsseldorf bestellt, es käme ein Taxi aus Düsseldorf. Also, weiß er, es gilt hier der Düsseldorfer Tarif. Deshalb arbeitet die Vermittlung von MyTaxi bedenklich. Auch, wenn es so gewollt ist.
Genau der Unterschied: Tarifgebiet ./. Pflichtfahrgebiet.
Genau der Unterschied: Tarifgebiet ./. Pflichtfahrgebiet.
Zuletzt geändert von KehrenTAXI am 24.06.2017, 12:30, insgesamt 2-mal geändert.
freundlichst
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Re: myTaxi App - Infos + Erfahrungen
Tarifgebiet und Pflichtfahrgebiet MÜSSEN identisch sein !
siehe vor Jahren das Koblenzer Urteil.
Bei MT kann man doch eine Unterschrift unter sein Bild setzen lassen. Wenn's da heisst: "Ihre Kölner Taxe freut sich !", können die Leute auch nichts daran beanstanden, dass sie mit Kölner Tarif gefahren werden.
siehe vor Jahren das Koblenzer Urteil.
Bei MT kann man doch eine Unterschrift unter sein Bild setzen lassen. Wenn's da heisst: "Ihre Kölner Taxe freut sich !", können die Leute auch nichts daran beanstanden, dass sie mit Kölner Tarif gefahren werden.
Re: myTaxi App - Infos + Erfahrungen
Ja.sivas hat geschrieben:Tarifgebiet und Pflichtfahrgebiet MÜSSEN identisch sein !
siehe vor Jahren das Koblenzer Urteil.
Bei MT kann man doch eine Unterschrift unter sein Bild setzen lassen. Wenn's da heisst: "Ihre Kölner Taxe freut sich !", können die Leute auch nichts daran beanstanden, dass sie mit Kölner Tarif gefahren werden.
Bis vor kurzem konnte man ein Logo optional eingeben, aber dieses ist nun wieder deaktiviert.
Schade, denn die Idee "Ihre Kölner TaxiBabsi ist zuverlässig, pünktlich und schnell aber preiswerter als die Düsseldorfer ... " war gut.
Re: myTaxi App - Infos + Erfahrungen
Die Betreiber einer App-basierten Vermittlung werden ohne ausdrücklichen Auftrag des Kunden verpflichtet sein, für Fahraufträge, die in einer Gemeinde eingangen sind, keine Taxen aus anderen Gemeinden einzusetzen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat vergleichbare Geschäftspraktiken bereits als Verstoß gegen § 47 Abs. 2 Satz 1 PBefG gewertet. Danach darf ein Unternehmer außerhalb seiner Betriebssitzgemeinde grundsätzlich keine Taxen bereithalten und ist deswegen auch nicht berechtigt, für solche Bestellungen auf in anderen Gemeinden bereitgehaltene Taxen zurückzugreifen (BGH, Urteil vom 18.10.2012 - I ZR 191/11, Rdn. 22).
Die Ausnahmebestimmung des § 47 Abs. 2 Satz 2 PBefG (= "Fahrten auf vorherige Bestellung dürfen auch von anderen Gemeinden aus durchgeführt werden.") kommt nur zur Anwendung, wenn das für die Durchführung der Fahrt verwendete auswärtige Taxi in der Gemeinde des Betriebssitzes bestellt worden ist (BGH, Urteil vom 18.10.2012 - I ZR 191/11, Rdn. 24). Das wird bei einer Bestellung über eine überregional angebotene App praktisch nie der Fall sein.
Auch daraüber hinaus dürften diese Grundsätze auf über App eingehende Fahraufträge anzuwenden sein.
Nicht nur, weil sich auch der vom BGH entschiedene Fall auf ein überregional tätiges Unternehmen bezog, das sowohl ortsansässige als auch auswärtige Taxen ohne ausdrücklichen Kundenauftrag in unterschiedlichen Gemeinden eingesetzt hatte. Sondern auch, weil der BGH seine Einschätzung vorrangig darauf stützt, dass durch derartige Vermittlungspraktiken die Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxengewerbes der auswärtigen Gemeinde durch Erhöhung der Taxendichte bedroht wäre, wodurch entgegen dem ausdrücklichen Umgehungsverbot des § 6 PBefG die Bestimmung des § 47 Abs. 2 Satz 1 PBefG nach ihrem Sinn und Zweck umgangen würde (BGH, aaO., Rdn. 24, 26).
Die Unternehmer dürfte danach die Verpflichtung treffen, solche Aufträge in auswärtigen Gemeinden nicht anzunehmen, und die Betreiber App-basierter Vermittlungsdienste die Pflicht, deren Vermittlung und Abrechnung zu unterlassen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat vergleichbare Geschäftspraktiken bereits als Verstoß gegen § 47 Abs. 2 Satz 1 PBefG gewertet. Danach darf ein Unternehmer außerhalb seiner Betriebssitzgemeinde grundsätzlich keine Taxen bereithalten und ist deswegen auch nicht berechtigt, für solche Bestellungen auf in anderen Gemeinden bereitgehaltene Taxen zurückzugreifen (BGH, Urteil vom 18.10.2012 - I ZR 191/11, Rdn. 22).
Die Ausnahmebestimmung des § 47 Abs. 2 Satz 2 PBefG (= "Fahrten auf vorherige Bestellung dürfen auch von anderen Gemeinden aus durchgeführt werden.") kommt nur zur Anwendung, wenn das für die Durchführung der Fahrt verwendete auswärtige Taxi in der Gemeinde des Betriebssitzes bestellt worden ist (BGH, Urteil vom 18.10.2012 - I ZR 191/11, Rdn. 24). Das wird bei einer Bestellung über eine überregional angebotene App praktisch nie der Fall sein.
Auch daraüber hinaus dürften diese Grundsätze auf über App eingehende Fahraufträge anzuwenden sein.
Nicht nur, weil sich auch der vom BGH entschiedene Fall auf ein überregional tätiges Unternehmen bezog, das sowohl ortsansässige als auch auswärtige Taxen ohne ausdrücklichen Kundenauftrag in unterschiedlichen Gemeinden eingesetzt hatte. Sondern auch, weil der BGH seine Einschätzung vorrangig darauf stützt, dass durch derartige Vermittlungspraktiken die Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxengewerbes der auswärtigen Gemeinde durch Erhöhung der Taxendichte bedroht wäre, wodurch entgegen dem ausdrücklichen Umgehungsverbot des § 6 PBefG die Bestimmung des § 47 Abs. 2 Satz 1 PBefG nach ihrem Sinn und Zweck umgangen würde (BGH, aaO., Rdn. 24, 26).
Die Unternehmer dürfte danach die Verpflichtung treffen, solche Aufträge in auswärtigen Gemeinden nicht anzunehmen, und die Betreiber App-basierter Vermittlungsdienste die Pflicht, deren Vermittlung und Abrechnung zu unterlassen.