P-Schein nach führerscheinentzug möglich ?

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Taxi Georg
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Re: P-Schein nach führerscheinentzug möglich ?

Beitrag von Taxi Georg » 28.12.2017, 22:41

Sascha1979 hat geschrieben:Wo sonst soll er denn mit dem verkorksten leben noch nen Job finden?
Ist bei Dir nichts frei?
Du hast doch eine Schwäche für Pflegefälle! ;-) :-)
Bitte betrachtet meine Postings nicht als Verpflichtung, sondern nur als gutgemeinte Hinweise!
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Sascha1979
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Re: P-Schein nach führerscheinentzug möglich ?

Beitrag von Sascha1979 » 28.12.2017, 22:48

Taxi Georg hat geschrieben:
Sascha1979 hat geschrieben:Wo sonst soll er denn mit dem verkorksten leben noch nen Job finden?
Ist bei Dir nichts frei?
Du hast doch eine Schwäche für Pflegefälle! ;-) :-)
Mitarbeiter sind einer der Gründe warum ich meinen gesamten laden vor 4 Jahren verkauft habe ;)

Nie wieder im
Leben will ich Mitarbeiter haben
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
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Taxi Georg
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Re: P-Schein nach führerscheinentzug möglich ?

Beitrag von Taxi Georg » 28.12.2017, 22:54

Sascha1979 hat geschrieben:Mitarbeiter sind einer der Gründe warum ich meinen gesamten laden vor 4 Jahren verkauft habe ;)
Nie wieder im Leben will ich Mitarbeiter haben
Nun, nicht jeder kann Chef sein!
Als ich damals leitender Angestellter war, musste ich auch an einer Managerschulung (Mitarbeiterführung) für 6 Monate teilnehmen.
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mustermaxi233
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Re: P-Schein nach führerscheinentzug möglich ?

Beitrag von mustermaxi233 » 29.12.2017, 00:42

delete den ganzen Beitrag bitte
/// 90% der Kommentare sinnlos von Leuten die nur sch*** von sich geben um Beiträge zu sammeln.
:wink:
Zuletzt geändert von mustermaxi233 am 29.12.2017, 00:47, insgesamt 2-mal geändert.

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Taxi Georg
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Re: P-Schein nach führerscheinentzug möglich ?

Beitrag von Taxi Georg » 29.12.2017, 01:37

mustermaxi233 hat geschrieben: 90% der Kommentare sinnlos von Leuten die nur sch*** von sich geben um Beiträge zu sammeln. :wink:
Sehe ich nicht so! Die Beiträge sagen schon etwas aus! Man muss schon zwischen den Zeilen lesen können!

Ich wünsche Dir einen guten Rutsch und alles Gute für 2018.
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jr
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Re: P-Schein nach führerscheinentzug möglich ?

Beitrag von jr » 29.12.2017, 03:24

§ 48 FeV hat geschrieben:Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist zu erteilen, wenn der Bewerber nachweist, dass er eine EU- oder EWR-Fahrerlaubnis der Klasse B ... seit mindestens zwei Jahren ... besitzt oder innerhalb der letzten fünf Jahre besessen hat
2 Jahre?
Oder 5 Jahre?
Oder 2 Jahre innerhalb der 5 Jahre?
Oder nur 1 Tag innerhalb der letzten 5 Jahre?
Da braucht es wohl einen Gesetzesdeuter. Egal was der sagt: Entscheidend wird sein, was die konkret zuständige Behörde meint. Insofern war die erste Antwort ganz oben schon passend. Und auch der letzte Satz der zweiten Antwort wird überaus ernst zu nehmen sein.

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Re: P-Schein nach führerscheinentzug möglich ?

Beitrag von Oldtimer » 29.12.2017, 21:55

Sascha1979 hat geschrieben:
TaxiBabsi hat geschrieben:@Max

Warum unbedingt Taxi???
Wo sonst soll er denn mit dem verkorksten leben noch nen Job finden?


Als
Ehrenamtlicher Rettungssanitäter (nicht Assistent Bzw neuerdings Notfall Sanitäter) ist seine Vorgeschichte ein 100%iges Ausschluss Kriterium
Für diesen Beruf.
Eine Ausbildung wird er gewiss nicht haben.

Currywurst Verkäufer wird zu anspruchsvoll sein.

Was bleibt da?
Klofraue oder Taxi Fahrer
So etwas anmassendes und ignorantes wie von sascha geht wirklich nur im internet; woher willst du, sascha , wissen, ob und wofür ein junger mann, der hier lediglich nach seriösen infos sucht, sich gegebenenfalls qualifiziert?

Deine postings sind eine absolute unverschämtheit und suchen ihresgleichen gar nicht erst. Ein bisschen mehr emphatie, wir die meisten von uns es ihren kunden entgegenbringen, und auch ein bisschen demut deinen mitmenschen gegenüber täte dir wirlich gut.

deine orthografie sollteste auch mal überarbeiten.

Grossraum
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Re: P-Schein nach führerscheinentzug möglich ?

Beitrag von Grossraum » 14.04.2018, 10:57

***

Auf die Frage nach dem P-Schein kann ich nur antworten, das wird mit 1,04 %o verdammt schwierig.
Taxifahrer dürfen 0,0 %0 nicht überschreiten.
Das liegt also in deinem Fall wirklich in der Willkür der Behörde.
Wenn die Behörde sagt NEIN, dann erstmal nein. Du kannst natürlich an Hand von Blutwerten beweisen, dass es ein einmaliger Ausrutscher war.
Wenn dem so ist und Deine Blutwerte im Normbereich liegen (Leberwert nennt sich Gamma GT max. 32) dann wird dir die Behörde keine Steine in den Weg legen.

---
*** Persönliche "Ansprache" gelöscht von jr
Zuletzt geändert von jr am 18.04.2018, 01:06, insgesamt 2-mal geändert.
Grund: Beschimpfungen gesternt

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