Durch eine Ortung und entsprechende Datenaufbereitung kann der Unternehmer den Fahrern nachhaltig auf die Finger klopfen, die meinen, mit 100 km/h durchs Stadtgebiet rasen zu müssen. Entlohnungsformen sollen nur dann erlaubt sein, wenn sie nicht geeignet sind, die Verkehrssicherheit zu gefährden. Aber Überwachungsformen, die Verkehrsverstöße unter die Lupe nehmen und geeignet sind, die Verkehrssicherheit zu fördern, sind verboten? Kann sein, aber dann paßt da was nicht zusammen.Lotterliese hat geschrieben:Eine Ortung kann keinen Unfall ... verhindern.
Das Wissen des Fahrers um die Überwachung, ihr Ausmaß und ihre (mögliche) Verwendung halte ich für ein Muß. Die Förderung der Verkehrssicherheit dürfte ohnehin nur bei Kenntnis zum Tragen kommen, siehe auch Verwendung von UDS. Überwachung ohne Kenntnis bringt allenfalls Ärger.