Och menno!!!Devil hat geschrieben:Nee Alder ...... du bist der 2. Böse .........
Datenschutz hält Einzug in Taxizentrale
Da ist sie wieder, die Haltung das man als Fahrer selbstständig ist und sich um Gottes Willen nicht bevormunden lassen möchte.Lotterliese hat geschrieben: Verkehrsüberwachung gehört zu den hoheitlichen Aufgaben des Staates.
Dass sich einige Taxiunternehmer dank der technischen Möglichkeit gern als Hilfssheriff betätigen, ändert nichts daran.
Ich sag es ganz deutlich. Mit meinen Fahrzeugen hat ein Fahrer sich +/- an die StVO zu halten oder er kann sich einen neuen Job suchen. Die Gründe dafür sind nicht nur Verschleiss
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Meine Fahrer fahren nach meinen Vorgaben, Terminen und Routen. Für Spitzeumsätze sorge ich.Lotterliese hat geschrieben:LKW-Fahrer transportieren Güter nach einem engen Zeitplan von A nach B. Ob der Kutscher für seinen Job motiviert ist oder nicht, beeinflusst nicht sein Arbeitsergebnis. Bei uns aber schon. Schwer vorstellbar, dass ein Fahrer, der regelmäßig von seinem Chef gemaßregelt wird, Spitzenumsätze einfährt. Wahrscheinlicher ist es, dass der "Dienst nach Vorschrift" macht und gerade so viel einfährt das er nicht rausfliegt.nightdancer hat geschrieben:Im LKW-Bereich normal, warum muß man Taxler bevorzugen???PS-Taxi hat geschrieben: Aber bewusst dem Fahrer zu erklären wie schnell er gefahren ist und wie lange er Pause gemacht hat geht dann doch zu weit.
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Das hat nix mit Hilfssheriff zu tun. Falls es dir entgangen sein sollte, Angestellte haben eine Rechenschaftpflicht gegeüber ihrem AG, ich kontrolliere nur, ob die AN mit ihrem Arbeitsgerät gemäß ihrem Arbeitsvertrag ordentlich umgehen. Zudem stehen bei unseren Fahrzeuge mein Name auf der Türe, der Fahrer vertritt mich somit nach aussen und hat sich entsprechend zu benehmen. Wer bei mir zB. mit mehr als 1s über Rot fährt zahlt nicht nur sein Bußgeld.... Bei mir wird nicht gerast und es wird auch von keinem verlangt.Lotterliese hat geschrieben:Verkehrsüberwachung gehört zu den hoheitlichen Aufgaben des Staates.jr hat geschrieben:Durch eine Ortung und entsprechende Datenaufbereitung kann der Unternehmer den Fahrern nachhaltig auf die Finger klopfen, die meinen, mit 100 km/h durchs Stadtgebiet rasen zu müssen.
Dass sich einige Taxiunternehmer dank der technischen Möglichkeit gern als Hilfssheriff betätigen, ändert nichts daran.
Wem das nicht passt, kann kündigen.
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Daran ist nichts auszusetzen.
Gerast wird ja nur wegen der ungesetzlichen Prozententlohnung allerorten.
Gerast wird ja nur wegen der ungesetzlichen Prozententlohnung allerorten.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?
Komisch, die üblichen Verdächtigen bei uns fahren auch ein heissen Reifen wenn absolut nicht viel los ist. Die haben halt einen eingebauten Bleifuß und meinen das so ein Caddy nur mit ausfahren der Gänge artgerecht bewegt wird.Otto126 hat geschrieben: Gerast wird ja nur wegen der ungesetzlichen Prozententlohnung allerorten.
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Um so mehr wären Daten wichtig, um den "üblichen Verdächtigen" die Sinnlosigkeit ihres Tuns vor Augen führen zu können.
Ich fahre auch gelegentlich schnell - dann, wenn es angemessen ist.
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Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?
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Auch dann ist nichts dagegen einzuwenden, dass der Chef das weiß.Hauptmann von Köpenick hat geschrieben:Diese Aussage ist Quatsch. Zur Kaffepause oder zum Feierabend wird auch gerast.Otto126 hat geschrieben:Daran ist nichts auszusetzen.
Gerast wird ja nur wegen der ungesetzlichen Prozententlohnung allerorten.
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Wo es Tarife ohne Karenzzeit gibt, üben sich einige auch im taktischen Rasen. Rote Ampeln bringen Geld, solange man sie nicht ignoriert.Hauptmann von Köpenick hat geschrieben:Zur Kaffepause oder zum Feierabend wird auch gerast.
Genau, ein bißchen Lob kann nicht schadenOtto126 hat geschrieben:Auch dann ist nichts dagegen einzuwenden, dass der Chef das weiß.
Metadiskussionen bitte hier: http://www.taxiforum.de/forum/viewforum.php?f=40
Was wir hier auf diesem Foto unterhalb des Microtax Hale06- Taxameter sehen ist der Cabtracker. Der Cabtracker ist Bestandteil des Fiskaltaxameters er sendet und zeichnet alle gefahrenen Routen des Taxis auf! Mir wurde versichert das an diese Trackingdaten nur das Finanzamt heran kommt und auch nur bei "Bedarf" im Falle von" Auffälligkeiten"!
Ich frage mich gerade was das kleinere Übel ist. Die Bespitzelung durch den Staat oder durch meine Zentrale....?
http://www.fotos-hochladen.net/view/ima ... c2b9mf.jpg
Ich frage mich gerade was das kleinere Übel ist. Die Bespitzelung durch den Staat oder durch meine Zentrale....?
http://www.fotos-hochladen.net/view/ima ... c2b9mf.jpg
- Travis-Bickle
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Apropos...
Frage ist hier wohl nur halbrichtig positioniert, aber paßt gerade. Kann mir nochmal jemand sagen welche Daten von Fahrer und Fahrzeug genau im FK Taxameter aufgezeichnet werden. Fahrername /Nr.? An- Abmeldezeiten. Trackingdaten Taxi etc. Ist die Speicherung eigentlich Kostenpflichtig. Hier kursieren recht viel Unsicherheiten, könnt ja mal n Kenner kurz antworten.
Thanks...
(Frage, weil vieles von dem gerade vom Bremer Datenschützer untersagt wurde)
Frage ist hier wohl nur halbrichtig positioniert, aber paßt gerade. Kann mir nochmal jemand sagen welche Daten von Fahrer und Fahrzeug genau im FK Taxameter aufgezeichnet werden. Fahrername /Nr.? An- Abmeldezeiten. Trackingdaten Taxi etc. Ist die Speicherung eigentlich Kostenpflichtig. Hier kursieren recht viel Unsicherheiten, könnt ja mal n Kenner kurz antworten.
Thanks...
(Frage, weil vieles von dem gerade vom Bremer Datenschützer untersagt wurde)
Datenfunk bei Gericht
Apropos "Bespitzelung durch den Staat":
Sind die GPS-Trackingdaten vor deutschen Gerichten als Beweis zulässig oder nicht? z.B. wenn es darum geht Arbeitszeiten nachzuweisen.
Kennt jemand konkrete Urteile? (wie verhält es sich mit dem Bundesdatenschutzgesetz)
Ein "Flottenmanagementsystem" dient der Fahrtenvermittlung, nicht der Zeiterfassung.
Außerdem ist dieses System mit Pin nicht besonders gesichert und kann so wie jedes andere gehackt oder manipuliert werden.
Sind die GPS-Trackingdaten vor deutschen Gerichten als Beweis zulässig oder nicht? z.B. wenn es darum geht Arbeitszeiten nachzuweisen.
Kennt jemand konkrete Urteile? (wie verhält es sich mit dem Bundesdatenschutzgesetz)
Ein "Flottenmanagementsystem" dient der Fahrtenvermittlung, nicht der Zeiterfassung.
Außerdem ist dieses System mit Pin nicht besonders gesichert und kann so wie jedes andere gehackt oder manipuliert werden.
Re: Datenschutz hält Einzug in Taxizentrale
Berliner Datenschutzbeauftragte hat vor einiger zeit öffentlich bekanntgegeben,
dass überwachnung der arbeitnehmer via gps durch den AG grundsätzlich nicht zulässig ist.
dass überwachnung der arbeitnehmer via gps durch den AG grundsätzlich nicht zulässig ist.
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