Im auto gekotzt, bedroht, polizei. Wie weiter vorgehen?
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WIe gesagt, mein UNternehmer will da nichts machen.
Kann ich dem aber jetzt nicht PRIVAT eine Rechnung zuschicken. Ich habe einen Kollegen, dem gehört eine Reinigungsfirma. Der könnte mir eine nette Rechnung über 200 Euro fertig machen, die ich ihm zuschicke.
Dann würde ich diese Rechnung von privat als Angestellter dem zuschicken. Geht das?
Kann ich dem aber jetzt nicht PRIVAT eine Rechnung zuschicken. Ich habe einen Kollegen, dem gehört eine Reinigungsfirma. Der könnte mir eine nette Rechnung über 200 Euro fertig machen, die ich ihm zuschicke.
Dann würde ich diese Rechnung von privat als Angestellter dem zuschicken. Geht das?
- nightrider
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Also da wäre ich vorsichtig, wenn der Unternehmer nicht dahintersteht ist das nicht gut. Eine Rechnung sollte/kann immer der Besitzer des Autos stellen.parlox hat geschrieben:WIe gesagt, mein UNternehmer will da nichts machen.
Kann ich dem aber jetzt nicht PRIVAT eine Rechnung zuschicken. Ich habe einen Kollegen, dem gehört eine Reinigungsfirma. Der könnte mir eine nette Rechnung über 200 Euro fertig machen, die ich ihm zuschicke.
Dann würde ich diese Rechnung von privat als Angestellter dem zuschicken. Geht das?
Rede doch mit ihm, eigentlich kann, sollte er doch kein Problem damit haben selbst die Rechnung zu stellen.
everybodys darling is everybodys hausdepp (FJS)
- Anna Chronismus
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Nein. Vertragspartner des Fahrkunden ist der Taxiunternehmer. Der ist auch der Besitzer des Wagens, nur ihm stehen Zahlungen aus der Schadensersatzpflicht zu.parlox hat geschrieben:Dann würde ich diese Rechnung von privat als Angestellter dem zuschicken. Geht das?
Wie schon geschrieben wurde: Der Unternehmer kann, wenn der Arbeitsvertrag zwischem ihm und Dir das ausdrücklich geregelt hat (nur dann!) verlangen, dass Du den Wagen reinigst, wobei der Unternehmer dazu aber alle Hilfsmittel zu stellen hat und Deine Arbeitszeit zu bezahlen. Achte aber darauf, dass Du lt. Arbeitszeitgesetz allerhöchstens 10 Stunden pro Tag und allerhöchstens insgesamt 48 Stunden pro Woche arbeiten darfst. Wenn die Reinigung in Zeiten fallen würde, wo Du gemäß Arbeitszeitgesetz nicht mehr arbeiten darfst, bist Du nicht zur Reinigung verpflichtet (wenn Dir Dein Arbeitsvertrag diese Aufgabe überhaupt zuweist)
Ich verstehe, dass Du eigentlich keinen gehobenen Ärger haben möchtest. Bei einem Unternehmer, der sich so verhält, wie Du es schilderst, also grob rechtswidrig, wirst Du aber unter keinen Umständen um eine Klage vor dem Arbeitsgericht herumkommen, wenn Du daran etwas ändern willst. Da die Zeiten von persönlicher Rechtseinforderung passé sind (Brandschatzung, Teern & Federn oder eine andere Form der schweren Züchtigung), wirst Du um den zivilen, dafür vorgesehenen Weg über das Arbeitsgericht nicht herumkommen. Dort wirst Du, wenn die geschilderten Umstände so zutreffend sind, zu 100% Recht bekommen. Bei der Gelegenheit kannst Du dann gleich verschiedene Passagen Deines Arbeitsvertrages für nichtig erklären lassen, weil sie offensichtlich grob rechtwidrig sind.
Beim Arbeitsgericht herrscht zuerst einmal kein Anwaltszwang. Vermutlich ist das so bei Euch wie hier in Hamburg, dass man nicht einmal den Schriftsatz selber formulieren muss, sondern dass geschulte Leute beim Arbeitsgericht das für Dich kostenlos machen. Vorher kannst Du Dich per Internet oder einem einfachen Buch über die Grundlagen des Arbeitsrechts informieren, und vielleicht kontaktierst Du mal die Gewerkschaft ver.di oder jede andere große Gewerkschaft dazu, die werden Dir auch als (noch) Nichtmitglied sicherlich mal den einen oder anderen Flyer zum Thema geben können. Empfehlenswert sind auch "Öffentliche Rechtsauskünfte", wo Du für ganz kleines Geld Informationen, Hilfen und auch Schriftsätze bekommst. Wenn Du Dir, wozu man grundsätzlich raten kann, einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt nimmst (Empfehlenswerte nennt Dir gerne eine Gewerkschaft), musst Du wissen, dass es beim Arbeitsgericht die Besonderheit gibt, dass Du dessen Kosten auch übernehmen musst, wenn Du gewinnst. Wahrscheinlich kostet er in einem solchen Fall überschaubares Geld, evt. akzeptiert er auch Ratenzahlung - spreche solche Sachen gleich zu Beginn der Beratung an, dann läuft das schon (kennen die Rechtsanwälte, das ist für die Tagesgeschäft).
Du wirst, das ist die gleichsam bittere und gute Nachricht, für Deine persönlichen Interessen auch persönlich eintreten müssen. Wenn Du das nicht tust, eröffnest Du Deinem Arbeitgeber die Möglichkeit, seine Willkürlichkeiten und seine Ungerechtigkeiten fortzusetzen. Du wirst Dich jetzt entscheiden müssen, ob Du das schluckst und Dich ewig ärgern wirst - oder ob Du dagegen ankämpfst und vor Gericht gegen ihn siegst.
Die gute Nachricht ist: Wenn Du ansonsten Deinen Job ordentlich machst, Dir keine Unterschlagungen (Touren ohne Taxameter in die eigene Tasche) oder sonstige krumme Dinger zu Schulden kommen lässt, dann kann Dich Dein Arbeitgeber auch nicht entlassen, wenn Du gegen ihn vor Gericht gewinnst.
Und immer an Bertold Brecht denken: "Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren."
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- nightrider
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@Anna Chronismus
das mag alles richtig sein, weiß ich nicht.
..aber wenn mit dem Unternehmer keine vernünftige Basis ohne Rechtsgeklimper möglich ist, wird das „Klima” nach einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung ganz sicher nicht besser.
Also wenn`s nicht klappt, dann eher einen anderen Chef suchen, auch und das muss man leider so sagen ein Fahrer der den Ruf hat gleich vor Gericht zu ziehen es dann eher schwer haben wird einen neuen Chef zu finden.
das mag alles richtig sein, weiß ich nicht.
..aber wenn mit dem Unternehmer keine vernünftige Basis ohne Rechtsgeklimper möglich ist, wird das „Klima” nach einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung ganz sicher nicht besser.
Also wenn`s nicht klappt, dann eher einen anderen Chef suchen, auch und das muss man leider so sagen ein Fahrer der den Ruf hat gleich vor Gericht zu ziehen es dann eher schwer haben wird einen neuen Chef zu finden.
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- Anna Chronismus
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Noch ein Argument mehr zu kämpfen. Und im Tagesbetrieb hat man mit dem Chef wenig zu tun, er fährt ja nicht mit.nightrider hat geschrieben:(...) auch und das muss man leider so sagen ein Fahrer der den Ruf hat gleich vor Gericht zu ziehen es dann eher schwer haben wird einen neuen Chef zu finden.
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Ein Arbeitnehmer der sich mit seinem Chef vor Gericht zofft, hat danach meistens ganz schlechte Karten im Betrieb.
Je kleiner der Betrieb umso mehr.
Klar ist Mobbing verboten. Aber in der Realität gibt es ne Menge Möglichkeiten für einen Chef einem das leben schwer zu machen.
Wenn Chef also mit guten Argumenten nicht zu überzeugen ist, entweder schlucken (nicht gut) oder besser anderen Arbeitsplatz suchen.
Je kleiner der Betrieb umso mehr.
Klar ist Mobbing verboten. Aber in der Realität gibt es ne Menge Möglichkeiten für einen Chef einem das leben schwer zu machen.
Wenn Chef also mit guten Argumenten nicht zu überzeugen ist, entweder schlucken (nicht gut) oder besser anderen Arbeitsplatz suchen.
- Otto126
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Aber Du darfst mir glauben, dass die entsprechenden Dokumente hinterher im Internet stehen würden.HRRONKH hat geschrieben:Ein Arbeitnehmer der sich mit seinem Chef vor Gericht zofft, hat danach meistens ganz schlechte Karten im Betrieb.
Je kleiner der Betrieb umso mehr.
Klar ist Mobbing verboten. Aber in der Realität gibt es ne Menge Möglichkeiten für einen Chef einem das leben schwer zu machen.
Wenn Chef also mit guten Argumenten nicht zu überzeugen ist, entweder schlucken (nicht gut) oder besser anderen Arbeitsplatz suchen.
Mit Klarnamen...
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?
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- Thomas-Michael Blinten
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Habe heute etwas gesehen, das sehr gut zum Thema passt.
Für 150,- € Reinigungskosten Kabel1 Video
Beeindruckend.
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„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)
Deine Klamotten sind doch auch vollgesaut worden von diesem Spacken, da nützt dir die Reinigungsfirmaquittung von deinem Bekannten!!!!!
Zum Mobbing: Schick doch Günther Walraff da mal hin, schön im Fernsehen veröffentlicht und ein Unternehmer weniger, der in Geschichte nicht aufgepaßt hat: Thema Sklaventum...
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Bloß kein Stress...
Gebt mir ruhig die Schuld!
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- alsterblick
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Welche „Edel- Kotztüten“ benutzen Limosinen-Chauffeure
Ergänzend in diesem Fred hätte ich mal ne ganz andere praktische Frage,
für die ich jetzt nicht ein neues Thema aufmachen wollte.
Kennt jemand irgendwelche spezielle sagen wir mal „Edel-Kotztüten“,
die man dem Fahrgast vorbeugend zureichen kann ?
Welche Kotztüten haben Limosinen-Chauffeure notfalls dabei (blacklane und Co) ?
Glaube, im Flugzeug sind es ja immer solche Papiertüten .........
Derart könnte man ggf. nach Gebrauch an Ort und Stelle auch einfach wegwerfen, ohne von der Umweltpolizei noch verfolgt zu werden,
weil bei einer Verfolgungsjagd bräuchte ich ja noch `ne weitere Tüte für den FG.
Was war geschehen:
Mein FG wollte (vorerst) meine billige Penny-Mülltüte (20 L) nicht akzeptieren, nachdem ich bei diesem Anzeichen von Unwohl-/Übelsein verspürte (Weihnachtsfeier-Nachhausefahrt 45min).
Zugegebenermaßen ist die Penny-Mülltüte wohl nicht gerade ein Designerstück
für die ich jetzt nicht ein neues Thema aufmachen wollte.
Kennt jemand irgendwelche spezielle sagen wir mal „Edel-Kotztüten“,
die man dem Fahrgast vorbeugend zureichen kann ?
Welche Kotztüten haben Limosinen-Chauffeure notfalls dabei (blacklane und Co) ?
Glaube, im Flugzeug sind es ja immer solche Papiertüten .........
Derart könnte man ggf. nach Gebrauch an Ort und Stelle auch einfach wegwerfen, ohne von der Umweltpolizei noch verfolgt zu werden,
weil bei einer Verfolgungsjagd bräuchte ich ja noch `ne weitere Tüte für den FG.
Was war geschehen:
Mein FG wollte (vorerst) meine billige Penny-Mülltüte (20 L) nicht akzeptieren, nachdem ich bei diesem Anzeichen von Unwohl-/Übelsein verspürte (Weihnachtsfeier-Nachhausefahrt 45min).
Zugegebenermaßen ist die Penny-Mülltüte wohl nicht gerade ein Designerstück
„Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk. Dann gnade Euch Gott !“
- Thomas-Michael Blinten
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Re: Im auto gekotzt, bedroht, polizei. Wie weiter vorgehen?
Hier z.B. 50 Stück für 10 Euro, das reicht erst einmal für ein paar Jahre
http://www.medizinfuchs.de/preisverglei ... 05560.html
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- alsterblick
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Re: Im auto gekotzt, bedroht, polizei. Wie weiter vorgehen?
allerbesten Dank, Jungs
`Werde ich mich diese Tage mal drum kümmern.
Jemanden noch halbwegs bei Sinnen, muss man ja nicht immer gleichb rausschmeissen,
wenn eine Sicherheits-Kotztüte einem auch zum (fahrpreis-bezahlten) Ziel führen kann.
Die grenzwertigen Alkis bleiben natürlich gleich draussen, auch wenn es MT-Fahrgäste sind.
Soviel an FG_Bewertungsrisiko muss schon noch drin sein
`Werde ich mich diese Tage mal drum kümmern.
Jemanden noch halbwegs bei Sinnen, muss man ja nicht immer gleichb rausschmeissen,
wenn eine Sicherheits-Kotztüte einem auch zum (fahrpreis-bezahlten) Ziel führen kann.
Die grenzwertigen Alkis bleiben natürlich gleich draussen, auch wenn es MT-Fahrgäste sind.
Soviel an FG_Bewertungsrisiko muss schon noch drin sein
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Re: Im auto gekotzt, bedroht, polizei. Wie weiter vorgehen?
Designer-Spucktüte und 50%-Geier passen auch wirklich nicht! Für die reicht die Mülltüte vonner Rolle!alsterblick hat geschrieben:...
Die grenzwertigen Alkis bleiben natürlich gleich draussen, auch wenn es MT-Fahrgäste sind.
...
LG
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Re: Im auto gekotzt, bedroht, polizei. Wie weiter vorgehen?
Nun ja, ist im Grunde schon nicht unrichtig bemerkt.SindSieFrei? hat geschrieben: Designer-Spucktüte und 50%-Geier passen auch wirklich nicht!
Die FG-Zugewinne der 50% Aktion sind oftmals aber eben auch wohlerzogene und hansaauslastungsbedingt „unbedienbare“ Fahrgäste.
Insofern weihnachtlichen Dank, diese Fahrgastgüte überhaupt mal so in Folge kennenlernen zu können
und hoffe sehr, dass Daimler meine Neukundenservice-Orientierung für eine eventuelle zukünftige Premium-Bedienung erkennen wird.
Und nein, meine genannten FG waren (bisher noch) keine MT_Fahrgäste.
Selbst für MT müssen die FG neuerdings schon ein wenig erzogen daherkommen, weil MT uns neuerdings eine FG-Ignore-Einstellung gibt
In diesem Punkt könnten wird dem Hansa bereits vorwegfahren. Jedoch mal sehen, ob sich MT das denn leisten kann.
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Re: Im auto gekotzt, bedroht, polizei. Wie weiter vorgehen?
Also darf mt jetzt alles fahren, was nicht an sich halten kann, oder welchen Bezug zum Thema hat Dein Vortrag alsterblick?
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
- alsterblick
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Re: Im auto gekotzt, bedroht, polizei. Wie weiter vorgehen?
ich könnte auch einen neuen Fred aufnachen,
oder was wolltest Du jetzt sagen
oder was wolltest Du jetzt sagen
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Re: Im auto gekotzt, bedroht, polizei. Wie weiter vorgehen?
Den mt-Rabatt Lobhudel Mecker Thread gibt es schon
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
- alsterblick
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Re: Im auto gekotzt, bedroht, polizei. Wie weiter vorgehen?
Nur dass der Hansa das zum Kotzen findet, passt auch hierher.
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Re: Im auto gekotzt, bedroht, polizei. Wie weiter vorgehen?
Lass es bitte.
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