Einstieg in ein bestehendes Taxiunternehmen
Einstieg in ein bestehendes Taxiunternehmen
Wer kann mir evtl. helfen? Eine Bekannte von mir hat von ihrer Mutter das Taxiunternehmen übernommen und nun die zweite Konzession erteilt bekommen. Da sie zwei kleine Kinder hat und ihr das alles zuviel ist, möchte sie das Unternehmen in Zukunft mit mir zusammen führen und in absehbarer Zeit das Unternehmen an mich verkaufen. Sie möchte dann nur noch im Büro arbeiten...
Wie sieht es aus, wenn wir zu Anfang gemwinsam den Betrieb führen, die Konzessionen aber nur auf sie laufen? Ab wann darf sie mir die Konzessionen überschreiben? oder trete ich automatisch die Nachfolge an, wenn wir den Betrieb vorher schon gemeinsam geführt haben?
Wie sieht es aus, wenn wir zu Anfang gemwinsam den Betrieb führen, die Konzessionen aber nur auf sie laufen? Ab wann darf sie mir die Konzessionen überschreiben? oder trete ich automatisch die Nachfolge an, wenn wir den Betrieb vorher schon gemeinsam geführt haben?
für alle Varianten gilt : Unternehmerschein (Handelskammer), bist du selber unterwegs P-Schein, in deinem Fall als Betriebsleiter mit Prokura.Als Betriebsleiter haftest du nicht...später bei Einstieg GbR etc. mit GbR-Vertrag oder sonstige gleichberechtigte Rechtsformen GmbH etc.
Sind sie das Taxi ? ............NEIN, Der Fahrer !
Das müssen sie doch wissen, sie sind doch der Taxifahrer !
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- homer
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Weil ich den Hinweis auf den sogenannten "Unternehmerschein" nicht so wirklich prall finde, versuche ich mal,
die ursprüngliche Frage etwas ausführlicher zu beantworten.
Zunächst einmal bestimmt das Personenbeförderungsgesetz deutliche Voraussetzungen die erfüllt sein müssen,
damit dem Unternehmen überhaupt eine Genehmigung erteilt werden kann (das gilt sinngemäss auch beim Übergang
des Unternehmens auf eine andere Person).
Neben Sicherheit und Leistungsfähigkeit (zielt auf finanzielle Reserven) der Firma wird von den Personen,
die die Firma leiten eine gewisse Zuverlässigkeit (d.h. keine Gewerbeverbote, keine einschlägigen Vorstrafen) sowie
last not least eine gewisse Sach- und Fachkunde gefordert.
Dazu sagt der § 13 PbfG (Voraussetzung der Genehmigung)
Die fachliche Eignung nach Satz 1 Nr. 3 wird durch eine angemessene Tätigkeit in einem Unternehmen des
Straßenpersonenverkehrs oder durch Ablegung einer Prüfung nachgewiesen.
Du hast also zwei Möglichkeiten :
Entweder hast Du bereits eine Berufsausbildung, die entsprechend anerkannt wird (z.B. der Reiseverkehrskaufmann)
bzw. Du kannst eine mehrjährige leitende Tätigkeit in einem entsprechenden Unternehmen nachweisen.
Oder aber Du musst eine Prüfung der Sachkunde bei einer IHK ablegen und bestehen.
Diese Prüfungen sollten inzwischen zwar bundesweit in etwa gleich ablaufen, der Service drumherum weicht allerdings von
IHK zu IHK nach meiner Erfahrung sehr stark voneinander ab.
Gut erklärt finde ich das Ganze z.B. hier bei der IHK München :
http://www.muenchen.ihk.de/mike/ihk_ges ... ehmer.html
Regional unterschiedlich gibt es eine Reihe kostenpflichtiger Kurse zur Vorbereitung auf diese Prüfungen.
An diesen Kursen muß mensch nicht teilnehmen, das ist freiwillig und oft auch eine recht böse Geldschneiderei.
In Hamburg tummeln sich hier etwa ein Dutzend Anbieter, Funkzentralen, Fahrschulen, Verbände und und und.
Einer meiner Lieblings-Hass-Verbände betreibt für sowas gar eine "Taxi-Akademie", produziert demnach also Akademiker
Es gibt einiges an guter Fachliteratur zum Thema (sollte allerdings nicht zu antik sein) und auch im Netz findet man viel dazu.
Nicht zuletzt ist das Thema hier im Forum früher auch schon immer wieder behandelt worden, z.B. hier :
http://www.taxiforum.de/forum/viewtopic.php?t=4940
die ursprüngliche Frage etwas ausführlicher zu beantworten.
Zunächst einmal bestimmt das Personenbeförderungsgesetz deutliche Voraussetzungen die erfüllt sein müssen,
damit dem Unternehmen überhaupt eine Genehmigung erteilt werden kann (das gilt sinngemäss auch beim Übergang
des Unternehmens auf eine andere Person).
Neben Sicherheit und Leistungsfähigkeit (zielt auf finanzielle Reserven) der Firma wird von den Personen,
die die Firma leiten eine gewisse Zuverlässigkeit (d.h. keine Gewerbeverbote, keine einschlägigen Vorstrafen) sowie
last not least eine gewisse Sach- und Fachkunde gefordert.
Dazu sagt der § 13 PbfG (Voraussetzung der Genehmigung)
Die fachliche Eignung nach Satz 1 Nr. 3 wird durch eine angemessene Tätigkeit in einem Unternehmen des
Straßenpersonenverkehrs oder durch Ablegung einer Prüfung nachgewiesen.
Du hast also zwei Möglichkeiten :
Entweder hast Du bereits eine Berufsausbildung, die entsprechend anerkannt wird (z.B. der Reiseverkehrskaufmann)
bzw. Du kannst eine mehrjährige leitende Tätigkeit in einem entsprechenden Unternehmen nachweisen.
Oder aber Du musst eine Prüfung der Sachkunde bei einer IHK ablegen und bestehen.
Diese Prüfungen sollten inzwischen zwar bundesweit in etwa gleich ablaufen, der Service drumherum weicht allerdings von
IHK zu IHK nach meiner Erfahrung sehr stark voneinander ab.
Gut erklärt finde ich das Ganze z.B. hier bei der IHK München :
http://www.muenchen.ihk.de/mike/ihk_ges ... ehmer.html
Regional unterschiedlich gibt es eine Reihe kostenpflichtiger Kurse zur Vorbereitung auf diese Prüfungen.
An diesen Kursen muß mensch nicht teilnehmen, das ist freiwillig und oft auch eine recht böse Geldschneiderei.
In Hamburg tummeln sich hier etwa ein Dutzend Anbieter, Funkzentralen, Fahrschulen, Verbände und und und.
Einer meiner Lieblings-Hass-Verbände betreibt für sowas gar eine "Taxi-Akademie", produziert demnach also Akademiker
Es gibt einiges an guter Fachliteratur zum Thema (sollte allerdings nicht zu antik sein) und auch im Netz findet man viel dazu.
Nicht zuletzt ist das Thema hier im Forum früher auch schon immer wieder behandelt worden, z.B. hier :
http://www.taxiforum.de/forum/viewtopic.php?t=4940
Danke euch beiden erst mal für die Antwort. Ich hätte es sofort schreiben müssen, sorry, vergessen: die Unternehmerprüfung habe ich letztes Jahr im Mai bereits gemacht und nun habe ich halt die Chance, selbstständig zu arbeiten.
Ich muß dazu sagen, daß die Tochter, mit der icjh das Unternehmen anfamngs gemeinsam führen werde, ihren Taxischein verfallen lassen hat, weil sie kein Interesse am Fahren hat! Unglaublich aber sie ist von ihrer Mutter so mehr oder weniger einfach in den Betrieb gedrängt worden...Sie will den Betrieb an mich verkaufen für wenig Geld und ich wollte halt wissen, ob sie nach Erteilung der Konzessionen eine Frist einhalten muß, ehe sie die Konzessionen an mich überschreiben darf.
Ich muß dazu sagen, daß die Tochter, mit der icjh das Unternehmen anfamngs gemeinsam führen werde, ihren Taxischein verfallen lassen hat, weil sie kein Interesse am Fahren hat! Unglaublich aber sie ist von ihrer Mutter so mehr oder weniger einfach in den Betrieb gedrängt worden...Sie will den Betrieb an mich verkaufen für wenig Geld und ich wollte halt wissen, ob sie nach Erteilung der Konzessionen eine Frist einhalten muß, ehe sie die Konzessionen an mich überschreiben darf.
- homer
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Okay, etwas andere Baustelle.Taxibiest hat geschrieben:Ich wollte halt wissen, ob sie nach Erteilung der Konzessionen eine Frist einhalten muß,
ehe sie die Konzessionen an mich überschreiben darf.
Eine blosse Übertragung der Konzessionen darf es ja normalerweise eh nicht geben, nur die komplette Betriebsübernahme.
Dazu ist mir hier in Deutschland keine Regelung bekannt, die das an irgendwelche Fristen knüpft,
ich lasse mich aber gern eines Besseren belehren.
Nachtrag :
In Norwegen gilt beispielsweise bislang eine Regel, derzufolge jeder, der sich um eine Taxikonzession bewirbt,
neben einer Sachkundeprüfung (ähnlich wie in D) auch mindestens 5 Jahre praktischer Tätigkeit als Taxi- oder Omnibusfahrer
nachweisen können muss. Diese Regelung finde ich deutlich besser als die deutsche Praxis.
Allerdings vernehme ich gerüchteweise, daß diese und weitere Regeln in N aktuell in Frage gestellt werden (="Deregulierung").
- homer
- Vielschreiber
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Ich habe mich inzwischen nochmal aktuell schlau gemacht, wie denn nun tatsächlich die norwegischen Vorschriften sind.
Wie so oft bei vergleichbaren norwegischen Regeln, empfinde ich das was ich da lesen darf als herzerfrischend vernünftig
und sehr nah dran sowohl an der Praxis wie auch am "gesunden Menschenverstand" - etwas anders als in Deutschland
Tatsächlich wird in Norge jetzt bei der Beantragung einer Taxikonzession eine vorherige einschlägige Berufspraxis
in der Personenbeförderung von grundsätzlich wenigstens zwei Jahren gefordert.
Gibt es mehrere gleichermassen qualifizierte Bewerber um eine Konzession, so wird derjenige bevorzugt,
der unter ihnen die längere Berufspraxis als Fahrer/in nachweisen kann.
Umgekehrt darf die Genehmigungsbehörde allerdings - im Rahmen ihres Ermessensspielraums - von dieser Forderung
auch nach unten abweichen, insbesondere dann, wenn in einer Kommune ein dringender Taxibedarf besteht
und es keine Bewerber gibt, die eine langjährige Berufspraxis als Fahrer nachweisen können.
Dieser Ermessensspielraum gilt aber nur in diesem einen Punkt - die drei anderen, wesentlichen Punkte
(Zuverlässigkeit, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, Sach- und Fachkunde) gelten in Norwegen absolut, ohne Spielraum.
Wie so oft bei vergleichbaren norwegischen Regeln, empfinde ich das was ich da lesen darf als herzerfrischend vernünftig
und sehr nah dran sowohl an der Praxis wie auch am "gesunden Menschenverstand" - etwas anders als in Deutschland
Tatsächlich wird in Norge jetzt bei der Beantragung einer Taxikonzession eine vorherige einschlägige Berufspraxis
in der Personenbeförderung von grundsätzlich wenigstens zwei Jahren gefordert.
Gibt es mehrere gleichermassen qualifizierte Bewerber um eine Konzession, so wird derjenige bevorzugt,
der unter ihnen die längere Berufspraxis als Fahrer/in nachweisen kann.
Umgekehrt darf die Genehmigungsbehörde allerdings - im Rahmen ihres Ermessensspielraums - von dieser Forderung
auch nach unten abweichen, insbesondere dann, wenn in einer Kommune ein dringender Taxibedarf besteht
und es keine Bewerber gibt, die eine langjährige Berufspraxis als Fahrer nachweisen können.
Dieser Ermessensspielraum gilt aber nur in diesem einen Punkt - die drei anderen, wesentlichen Punkte
(Zuverlässigkeit, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, Sach- und Fachkunde) gelten in Norwegen absolut, ohne Spielraum.
Da ein Betriebsübergang stets von der Ordnungsbehörde genehmigt werden muss, wäre es das beste du wendest dich mit deinen Fragen direkt an den Sachbearbeiter der Behörde. Ich habe die Erfahrung gemacht das die Sachbearbeiter sehr wohlwollend reagieren wenn sie frühzeitig in einem Verkauf mit eingebunden werden. Dort wird dir auch gleich gesagt welche finanzielle Mittel du nachweisen musst, welche Unbedenklichkeitsbescheinigungen du benötigst ect.Taxibiest hat geschrieben:Sie will den Betrieb an mich verkaufen für wenig Geld und ich wollte halt wissen, ob sie nach Erteilung der Konzessionen eine Frist einhalten muß, ehe sie die Konzessionen an mich überschreiben darf.
Im Grunde ist ein Betriebsübergang seitens der Genehmigungsbehörde wie ein Neuantrag zu behandeln. Fristen für Neukonzessionen gibt es keine. Nicht der Verkäufer überschreibt die Konzession sondern die Genehmigungsbehörde erteilt dir die zwei Konzessionen, die der Betrieb hat.
Immer dran denken das man ein Kaufvertrag vorbehaltlich der Genehmigung verfasst. Sonst hat man wenn es ganz dumm kommt ein Betrieb gekauft der faktisch wertlos ist wenn man die Voraussetzung der Konzessionen nicht erfüllen kann.
Re: Einstieg in ein bestehendes Taxiunternehmen
Das würde ich mir überlegen. Bei 2 Konzessionen jemand für´s Büro?Taxibiest hat geschrieben:Sie möchte dann nur noch im Büro arbeiten...
Ich glaub nicht , daß da viel Spielraum besteht. Besser würde es sein, wenn Du den Betrieb kaufst und alleine weiterführst.
Ich würde mir stark überlegen, ob ich jemals noch mal mit einem Kompagnon zusammen einen Betrieb führen würde, bin schon einmal auf die Nase gefallen. Der Streit ist eigentlich vorprogrammiert, irgendwann geht es um´s Geld. Meine Mutter hat immer gesagt: "Kompany ist Lumpany".
Eine gute Variante ist evtl., wenn jeder seine eigene Konzession hat, alles separat abgerechnet wird und man nur als Betrieb zusammen auftritt (Auftragskoordienierung, Bürokram, Fahrpersonal....) . So kenne ich das von meinem ehemaligen Betrieb.
Re: Einstieg in ein bestehendes Taxiunternehmen
Man bekommt die Konzessionen aber nicht mehr getrennt wenn sie erst einmal zusammen in einem Betrieb gehörten. Deswegen werden ja bei Betriebsveräusserungen soviel GBR´s gegründetbonscott hat geschrieben: Eine gute Variante ist evtl., wenn jeder seine eigene Konzession hat, alles separat abgerechnet wird und man nur als Betrieb zusammen auftritt (Auftragskoordienierung, Bürokram, Fahrpersonal....) . So kenne ich das von meinem ehemaligen Betrieb.
Re: Einstieg in ein bestehendes Taxiunternehmen
Hallo,
ich hätte mal eine Frage zu dieser Verschmälzung der Konzessionen in einem Betrieb.
Ein Kollege hat ein Unternehmen (GBR) wo logischerweise noch ein zweiter Gesellschafter miteingetragen ist. Sie führen in dieser GBR 2 Konzessionen, doch wollen den Betrieb nun aufgeben. Ich hätte Interesse an einer Konzession. Doch die Behörde soll behaupten, dass diese zwei Konzessionen nicht mehr trennbar wären.
Stimmt das mit der Nichttrennung der Konzessionen oder gibt es da andere Wege?
Vielen Dank im Vorraus
ich hätte mal eine Frage zu dieser Verschmälzung der Konzessionen in einem Betrieb.
Ein Kollege hat ein Unternehmen (GBR) wo logischerweise noch ein zweiter Gesellschafter miteingetragen ist. Sie führen in dieser GBR 2 Konzessionen, doch wollen den Betrieb nun aufgeben. Ich hätte Interesse an einer Konzession. Doch die Behörde soll behaupten, dass diese zwei Konzessionen nicht mehr trennbar wären.
Stimmt das mit der Nichttrennung der Konzessionen oder gibt es da andere Wege?
Vielen Dank im Vorraus
- Thomas-Michael Blinten
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Re: Einstieg in ein bestehendes Taxiunternehmen
Wenn die Konzessionen zu einer Firma gehören, ist eine Trennung tatsächlich nicht mehr möglich.
Einzelne Konzessionen können nicht mehr verkauft werden sondern lediglich die gesamte Firma.
Also entweder die Firma mit zwei Konzessionen übernehmen oder es ganz lassen.
Einzelne Konzessionen können nicht mehr verkauft werden sondern lediglich die gesamte Firma.
Also entweder die Firma mit zwei Konzessionen übernehmen oder es ganz lassen.
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)
Re: Einstieg in ein bestehendes Taxiunternehmen
beide atworten, behörde und TMB, sind richtig,
aber
sie treffen den kern der frage nur zu 99% prozent, es gibt andere wege.
hält ein unternehmen mehrere konz. inne,
so kann eine einzelne konz. nicht aus dem unternehmen herausgelöst und "verkauft" werden,
nur das ganze unternehmen kann übertragen werden.
jedes unternehmen kann seine grösse, anzahl der konz., selbst bestimmen,
zumindest wenn es um reduzierung geht.
soll ein unternehmen an einen neuen inhaber übertragen werden,
die unternehmensgrösse passt aber nicht,
so kann die unternehmensgrösse vor der übertragung angepasst werden.
in klartext,
erst eine konz. zurückgeben, dann das ganze unternehmen übertragen
oder
das ganze unternehmen übertragen und dann eine konz. in mietwagen umwandeln oder zurückgeben.
aber
sie treffen den kern der frage nur zu 99% prozent, es gibt andere wege.
hält ein unternehmen mehrere konz. inne,
so kann eine einzelne konz. nicht aus dem unternehmen herausgelöst und "verkauft" werden,
nur das ganze unternehmen kann übertragen werden.
jedes unternehmen kann seine grösse, anzahl der konz., selbst bestimmen,
zumindest wenn es um reduzierung geht.
soll ein unternehmen an einen neuen inhaber übertragen werden,
die unternehmensgrösse passt aber nicht,
so kann die unternehmensgrösse vor der übertragung angepasst werden.
in klartext,
erst eine konz. zurückgeben, dann das ganze unternehmen übertragen
oder
das ganze unternehmen übertragen und dann eine konz. in mietwagen umwandeln oder zurückgeben.
Zuletzt geändert von taxipost am 18.05.2016, 07:51, insgesamt 1-mal geändert.
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- Taxi Georg
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Re: Einstieg in ein bestehendes Taxiunternehmen
Möglich ja, wird aber keiner machen! Dafür sind die Preise für eine Firma bei zwei Konzessionen doch zu hoch!taxipost hat geschrieben:in klartext, erst eine konz. zurückgeben, dann das ganze unternehmen übertragen
oder das ganze unternehmen übertragen und dann eine konz. in mietwagen umwandeln oder zurückgeben.
Bitte betrachtet meine Postings nicht als Verpflichtung, sondern nur als gutgemeinte Hinweise!
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Re: Einstieg in ein bestehendes Taxiunternehmen
Das wäre nur in einem offenen Markt ohne Konzessionbegrenzung eine Option, wenn es darum geht, vor Übertragung einen eventuellen Überhang im ansonsten gut aufgestellten Betrieb abzubauen, ohne dass der Nachfolger sich damit mühen muß.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.