Rechte als Fahrer?

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Eulchen
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Rechte als Fahrer?

Beitrag von Eulchen » 01.06.2004, 16:09

Hallo,

mein Mann fährt seit 30 Jahren Taxi als Fahrer, nicht als Unternehmer. Zwischendrinn hatte er auch mal ein paar jahre Dienst auf der Funkzentrale gemacht! (Damals noch ohne PC ! d.h. alle Strassen im Kopf haben)
Das sich die Zeiten geändert haben und das das Gewerbe hart gebeutelt ist mag ja wahr sein, aber.......

Ich hätte nun mal ein paar Sachen auf dem Herzen

Sein Auto auf dem er mit einem anderen Fahrer fährt, ist jetzt drei Jahre alt. Ein Audi TDI A6 Avant, dieser hat vom ersten Tag an gesponnen. Bis heute ist keine Werkstatt in der Lage diesen Montagswagen zu reparieren. Er hat dadurch mindestens 4 Wochen im Jahr Verdienstausfälle. Seinen Chef interessiert das nicht. Das größte ist noch das mein Mann sich um den Wagen kümmert, ihn in die Werkstatt fährt und abholt, zum Eichen, zum TÜV etc. alles für Null Komma Nix. Der Unternehmer hält sich fein raus. Als dieser vor ca 2-3 Jahren sehr krank war und nicht fahren konnte hat sich mein Mann um alles gekümmert, auch für Nix. Noch nicht mal Danke oder ne Geburtstagskarte kommt da mal rüber. Geld schon garnicht.

Er fährt nun schon fast 8 Jahre bei diesem Unternehmer hat noch nie bezahlten Urlaub bekommen und muss auch noch seinem Geld hinterher rennen.

So kann ein Unternehmer doch nicht mit seinen Fahrern umgehen, oder? Das ist ja schon kriminell.

Bitte keine Antworten von wegen er soll den Unternehmer wechseln. In Mainz gibt es nur 230 Taxen fast alle in Hand von Großfamilien die in den Taxen wohnen.

Also was soll, kann er machen, das er auch mal bezahlten Urlaub bekommt ohne das man in mit der Kündigung droht?

Danke schon mal :shock:
Eulchen
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Eulchen
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Keine Antwort?

Beitrag von Eulchen » 06.06.2004, 14:45

Also mein Artikel wurde 60 Mal gelesen, aber keiner wusste Antwort!

Geht es allen Fahrern so? Oder zu mindestens den meisten? Dann sind ja diese Unternehmer die Ihren Fahrern keinen bezahlten Urlaub geben alle nicht berechtigt eine Taxikonsession zu besitzen.

Bezahlter Urlaub steht allen Arbeitnehmern zu! Auch im Taxigewerbe. Dafür gibt es ein Gesetz, dafür braucht man noch noch nicht mal einen schriftlichen Arbeitsvertrag! Hauptsache man ist gemeldet.


Hallo Fahrer wacht auf!

Eulchen :wink:
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tischu
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Beitrag von tischu » 07.06.2004, 18:19

Hallo Eulchen,
ich kann Dir nur sagen wie es bei meinem Unternehmer ist. Ich bekomme Urlaubslohnfortzahlung und im Krankheitsfall Krankengeld. Aber ich weiß, das es nicht bei allen so ist.
Wo sind denn unsere Hamburger Spezis in Sachen Recht???
Im alten Forum hätte man Eulchen mit Tips nur so überhäuft, aber hier ist wohl nicht so viel los :?:
Sorry das ich Dir nicht mehr sagen kann, halt die Ohren steif, vielleicht kommen ja doch noch ein paar Tips.

Gruß aus Hamburg Tischu

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Eulchen
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Danke schon Mal für die erste Antwort

Beitrag von Eulchen » 07.06.2004, 20:08

Hallo Tischu,

Danke, das schon Mal eine Antwort rüberkam. Warte nun gespannt auf mehr :wink:

Eulchen
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peterling
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Anspruch auf Urlaub / Lohnfortzahlung bei Krankheit

Beitrag von peterling » 31.07.2004, 14:47

Was nützt die Androhung einer Kündigung, um den Urlaubsanspruch oder die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durchzusetzen?

Nichts!

Der Chef sagt vielleicht: "Es warten schon drei andere auf die bald offene Stelle" und der Arbeitsplatz wäre auch weg.

Menschlich betrachtet ist dies eine Schwei.... zumal sich der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall teilweise von der Krankenkasse über das Umlageverfahren erstatten läßt, wenn er daran teilnimmt.

Zum einen erwartet der Arbeitgeber von seinem Arbeitnehmer Ehrlichkeit und Aufrichtigkeit - zum anderen wendet er diese Maßstäbe jedoch nicht auf sich selbst an.

Wie sagt man so schön: Ein Arbeitsverhältnis ist ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis?

Scheint wohl hier nicht ganz zu stimmen.

Sollte dies kein Einzellfall sondern die Regel sein, geht der Unternehmer im Falle einer Anzeige kein unerhebliches Risiko ein..

Es gibt in dieser Branche Berufszugangsvoraussetzungen.
Die Genehmigungsbehörde (i.d.R. Landratsamt) kann Konzessionen widerrufen, wenn ein Unternehmen wiederholt gegen Rechtsnormen verstößt und somit die persönliche Zuverlässigkeit des Unternehmers (§ 1 PbZugV) nicht mehr gegeben ist.

Aber:
Den Chef anzeigen ist nicht die feine Art.
Arbeitnehmer ausbeuten jedoch auch nicht.

Vielleicht hilft ein klärendes Gespräch mit dem Chef. Möglicherweise hat er ein Gewissen...

MikeVeltel
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Beitrag von MikeVeltel » 21.12.2004, 00:59

Was Müntefering hier sagt, lässt sich "Eins zu Eins" aufs Taxigewerbe übertragen.

Der Mann gefällt mir immer besser...

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Beitrag von Wikinger » 26.12.2004, 06:00

Hallo Mike,

hast recht! 1000,- Euro Umsatz, und dafür 2000,- Lohn, diesen Chef such ich auch noch... :lol:

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Beitrag von MikeVeltel » 26.12.2004, 10:03

Hast recht, peterling,

ich danke dir für deinen differenzierten und insgesamt doch recht ausgewogenen Beitrag. Jeden Satz darin könnte ich zweimal unterstreichen. Vielen Dank!

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