Verordnung einer Krankenbeförderung

Der Bereich für Fragen rund um das Taxigewerbe.
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Re: Verordnung einer Krankenbeförderung

Beitrag von am » 20.05.2018, 06:39

Thomas Kallen hat geschrieben: So langsam habe ich das Gefühl die Taxifahrer in Mönchengladbach durften alle schon in der zweiten Klasse Rauchen und hatten nur Singen und Lachen in der Schule und in der letzten Stunde Turnen.

LG

T.K

Waldorfschüler sind im Gewerbe eher die Minderheit.

Wenn es bei einzelnen Fahrern derselben Zentrale Schwierigkeiten gibt, dann sollten Sie im Beisein des Fahrers dort anrufen und ihm das bestätigen lassen. Und dann ist matürlich die Frage, warum die Fahrer zu Ihrem Auftrag nicht die nörige Information erhalten, dass es sich um genehmigte Einzel KTs handelt. Wir bekommen hierzu in aller Regel einen Datensatz mit den Informationen, ob es sich um Serien KTs oder Einzelscheine handelt und nis wann die Genehmigung und ggf Bedreiung vorliegt. Das sollte auch in Mönchengladbach möglich sein.
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Taxi Georg
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Re: Verordnung einer Krankenbeförderung

Beitrag von Taxi Georg » 20.05.2018, 09:45

o langsam habe ich das Gefühl die Taxifahrer in Mönchengladbach durften alle schon in der zweiten Klasse Rauchen und hatten nur Singen und Lachen in der Schule und in der letzten Stunde Turnen.
Der Fehler muss woanders liegen. Es muss ein Grund geben, warum die Beförderung verweigert wird.

Ich finde es sehr anmaßend und arrogant, sich über die Fahrer hier so zu äußern.
Für mich jetzt ein Grund, hier aus der Diskussion auszusteigen!
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Re: Verordnung einer Krankenbeförderung

Beitrag von ilkoep » 20.05.2018, 11:06

Thomas-Michael Blinten hat geschrieben:Letztendlich geht es eigentlich immer nur über die Zentrale, respektive einen Unternehmer.
Bei uns laufen diese Fahrten (solange die KK einwilligt den vollen Taxameterpreis zu zahlen) immer über Rechnungsfahrt, der Patient unterschreibt die Quittung und den Rest erledigt die Buchhaltung.
So läuft es hier auch. Erforderlich ist dass sich der Fahrgast vorher mit der Zentrale in Verbindung setzt, und das scheint hier das Problem zu sein.
Thomas Kallen hat geschrieben:Guten Morgen, ich habe die Unterlagen, also die Verordnung des Arztes und die Kostenübernahme Bescheinigung bei der ersten fahrt im neuen Quartal beim Taxifahrer abgegeben.
Genauso läuft es nicht. Es ist allerdings einfacher alle anderen als "doof" abzustempeln statt den Fehler mal bei sich selber zu suchen.

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Re: Verordnung einer Krankenbeförderung

Beitrag von am » 20.05.2018, 11:41

ilkoep hat geschrieben:
Thomas-Michael Blinten hat geschrieben:
Thomas Kallen hat geschrieben:Guten Morgen, ich habe die Unterlagen, also die Verordnung des Arztes und die Kostenübernahme Bescheinigung bei der ersten fahrt im neuen Quartal beim Taxifahrer abgegeben.
Genauso läuft es nicht. Es ist allerdings einfacher alle anderen als "doof" abzustempeln statt den Fehler mal bei sich selber zu suchen.
Und dann beschwert ihr euch über die Saschas und Babsies im Forum?


Service geht so:

Wenn der Kunde den Genehmigungsbescheid dabei hat, wird der angenommen und an die Zentrale weitergeleitet. Der Befreiungsausweis wird fotografiert und per mail an die Zentrale geleitet. Ist es ein lukrativer Kunde, bekommt er meine Nummer und ich rechne die KTs selbst ab.
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Re: Verordnung einer Krankenbeförderung

Beitrag von am » 20.05.2018, 12:43

Das sind nämlich die Leistungen, die uns von MyTaxi, Uber, Clevershuttle, Moia und Consorten abheben!
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Re: Verordnung einer Krankenbeförderung

Beitrag von KlareWorte » 20.05.2018, 13:19

Taxi Georg hat geschrieben:
KlareWorte hat geschrieben:Zieh um, bei mir bist du ein gern gesehener Fahrgast.....
Dafür muss er nicht umziehen! Er kann auch Unternehmer im Umkreis (Viersen/Krefeld/Kreis Neuss) bestellen!
Natürlich soll er umziehen, ich mag lukrative Kunden. Bei mir muss er nicht mal umsitzen sondern kann barrierefrei gefahren werden. Sowas ist ja in Hamburg u Berlin eher fremd.

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Taxi Georg
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Re: Verordnung einer Krankenbeförderung

Beitrag von Taxi Georg » 20.05.2018, 16:52

am hat geschrieben:Und dann beschwert ihr euch über die Saschas und Babsies im Forum?
Verstehe ich jetzt nicht.
am hat geschrieben:Service geht so:
Wenn der Kunde den Genehmigungsbescheid dabei hat, wird der angenommen und an die Zentrale weitergeleitet.
Der Befreiungsausweis wird fotografiert und per mail an die Zentrale geleitet.
Service geht nur so gut, wie der Kunde mitspielt!

Ich sehe, so wie sich der Kd hier aufführt, den Fehler eher bei ihm als beim Kollegen.
Aber tatsächlich wissen wir es nicht, wir waren nicht vor Ort!
Und btw, finde ich es eh besser, wenn er sich mit der Taxizentrale in Verbindung setzt als hier die Fahrer in MG als dumm dazustellen.
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Re: Verordnung einer Krankenbeförderung

Beitrag von am » 20.05.2018, 17:08

Dass die Geschichte nicht vollends schlüssig ist und vermutlich noch einen Haken hat, habe ich ja auch geschrieben.

Zu 1)
ilkoep bedient eine Klischee, bzw zeigt eine Haltung zu unserer Dienstleistung, die genau so immer wieder von Kunden bemängelt wird.
Wobei es doch gerade diese Sonderleistungen sind, die uns als fahrendes Personal von den ganzen App basierten Fahrdiensten abgrenzt und dies hoffentlich noch sehr lange.
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Re: Verordnung einer Krankenbeförderung

Beitrag von ilkoep » 20.05.2018, 18:09

am hat geschrieben:ilkoep bedient eine Klischee
Ich sags mal frei weg von der Leber: So wie in den Wald reingerufen wird, so schallt es zurück.

Wenn der OP meint alle Taxler sein unfähig, nur weil ihm auf seiner Dorfschule nicht beigebracht wurde wie die Welt funktioniert, bekommt er von mir die passende Antwort. Egal ob hier oder auf der Strasse.

Ich weiss meine Kunden zu schätzen und behandele sie dementsprechend, die werden gehegt und gepflegt.

Knalltüten, die nur einmal im Jahr unsere Dienste in Anspruch nehmen oder nur wenn andere (z.B. KK) bezahlen, können mir gern den Buckel runterrutschen. Dafür gibt es Uber, Krankentransporteure und Konsorten. Ich fahr Taxi, nicht Caritas. Wenn woanders die Grenzen verschwimmen, dann ist das so. Hier nicht.

Frohe Pfingsten.

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Re: Verordnung einer Krankenbeförderung

Beitrag von Thomas Kallen » 20.05.2018, 19:19

Leute macht mich jetzt bitte nicht zum Sündenbock. Wenn ich hier im Forum lese, das die Taxifahrer mich mitnehmen müssten, einige es aber nicht machen in Mönchengladbach, dann kann man doch einen dicken Hals bekommen, und hier im Forum mal über die Taxifahrer in Mönchengladbach schimpfen, das sie mich nicht mitnehmen. Ich würde nie einen Taxifahrer mit dem ich in Mönchengladbach zu tun habe beschimpfen. In den ersten drei Monaten dieses Jahres hat das doch so Super geklappt. Mir wurde in den ersten drei Monate dieses Jahres von dem ein oder anderen Taxifahrer angeboten, doch direkt in der Taxifirma anzurufen und ein Taxi bestellen, auch die Taxifirma rechnet mit der KK ab. Ich könnte mir heute noch selbst in den Hintern beißen, dass ich mir keine Visitenkarte geben lassen habe.

Nur um das noch mal zusammenzufassen.
Ich habe eine Verordnung vom Arzt, auf der ganz klar steht, Transport zu allen Ärzten in und um Mönchengladbach, gültig bis zum 31.12.2018. Ich habe eine Kostenübernahme Bescheinigung der Krankenkasse, auf der steht, das die Taxikosten für die fahrt zu allen Ärzten in um Mönchengladbach übernommen werden.
Ich habe mich in der Taxizentrale informiert, ob meine aktuellen Unterlagen vorliegen, also Verordnung, Kostenübernahme Bescheid der Krankenkasse, Kopie des Befreiung Ausweises für die Zuzahlung. Mir wird von der Zentrale gesagt, ja liegt vor, alle Unterlagen in Ordnung, alle Taxis müssen sie mitnehmen. Der Taxifahrer muss nur für jeden Facharzt eine braune Karte ausfüllen, die ich am ende des Monats Unterschreiben muss, und an einen Taxifahrer abgeben muss. So war das übrigens auch in den ersten drei Monaten dieses Jahres.
Da ich neben meiner Schwerbehinderung auch einen Gehirntumor habe, muss ich sehr oft zum Neurologen und zu den Radiologen. Ich fahre pro Woche bestimmt 5-6 Mal mit dem Taxi. Ich höre also von der Taxizentrale alles ok.
Bestelle mir ein Taxi, der Taxifahrer mein er weis nicht ob er eine braune Karte ausfüllen muss oder nicht, er weis, nicht ob er mich mitnehmen darf. Er ruft seinen Chef an, der meint nicht mitnehmen. Auch mein Hinweis, das die Taxizentrale alles ok findet nützt nichts.
Bei einem Anruf in der Zentrale bekomme ich den zu hören, der musste sie mitnehmen, wir werden mit dem Unternehmen sprechen. Scheint nix zu nützen, beim nächsten mal ist es wieder so.

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Re: Verordnung einer Krankenbeförderung

Beitrag von ilkoep » 20.05.2018, 20:29

Thomas Kallen hat geschrieben:Ich würde nie einen Taxifahrer mit dem ich in Mönchengladbach zu tun habe beschimpfen.
Ach ne? Liest sich hier ganz anders:
Thomas Kallen hat geschrieben:So langsam habe ich das Gefühl die Taxifahrer in Mönchengladbach durften alle schon in der zweiten Klasse Rauchen und hatten nur Singen und Lachen in der Schule und in der letzten Stunde Turnen.
Ich sag mal lieber nix mehr.

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Re: Verordnung einer Krankenbeförderung

Beitrag von am » 20.05.2018, 20:32

Dann nochmal der Hinweis, bei der Bestellung vorab darauf hinzuweisen, damit der Fahrer die Information von der Zentrale bekommt. Klappt es wieder nicht, dann die Ordnungsnummer notieren (gelbes Schild in der Heckscheibe) und ggf den Unternehmernahmen, der sollte sich an der Armaturentafel befinden und Fahrer und Fahrzeug über die Zentrale für Sie sperren lassen.

Da es sich bei Krankentransporten für Krankenkassen um aussertarifliche Vereinbarungen handelt, greifen nicht alle Regeln des Personenbeförderungsrechts, so dass die Ordnungsbehörde hier wohl nicht eingreifen wird.
Zuletzt geändert von am am 20.05.2018, 20:33, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Verordnung einer Krankenbeförderung

Beitrag von Taxi Georg » 20.05.2018, 20:47

am hat geschrieben:Da es sich bei Krankentransporten für Krankenkassen um aussertarifliche Vereinbarungen handelt, greifen nicht alle Regeln des Personenbeförderungsrechts,
so dass die Ordnungsbehörde hier wohl nicht eingreifen wird.
Mein Reden!
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Re: Verordnung einer Krankenbeförderung

Beitrag von ilkoep » 20.05.2018, 21:09

am hat geschrieben:Da es sich bei Krankentransporten für Krankenkassen um aussertarifliche Vereinbarungen handelt, greifen nicht alle Regeln des Personenbeförderungsrechts, so dass die Ordnungsbehörde hier wohl nicht eingreifen wird.
Da nehmen sich doch die Waldorfschüler an die Hand und tanzen im Kreis. Auch KT unterliegen dem PBfeG. Wie heisst den das Zeug was ihr heimlich raucht?

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Re: Verordnung einer Krankenbeförderung

Beitrag von Taxi Georg » 20.05.2018, 21:18

ilkoep hat geschrieben:Auch KT unterliegen dem PBfeG.
Nicht immer, bzw. nur zum Teil. Siehe oben!
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Re: Verordnung einer Krankenbeförderung

Beitrag von ilkoep » 21.05.2018, 06:19

am hat geschrieben:Fahrer und Fahrzeug über die Zentrale für Sie sperren lassen.
Oder Fahrgast für sich sperren lassen. Funktioniert auch andersrum :mrgreen: .

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Re: Verordnung einer Krankenbeförderung

Beitrag von Thomas Kallen » 21.05.2018, 06:51

ilkoep hat geschrieben:
Thomas Kallen hat geschrieben:Ich würde nie einen Taxifahrer mit dem ich in Mönchengladbach zu tun habe beschimpfen.
Ach ne? Liest sich hier ganz anders:
Thomas Kallen hat geschrieben:So langsam habe ich das Gefühl die Taxifahrer in Mönchengladbach durften alle schon in der zweiten Klasse Rauchen und hatten nur Singen und Lachen in der Schule und in der letzten Stunde Turnen.
Ich sag mal lieber nix mehr.
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Ich sagte ich würde in Mönchengladbach nie einen Taxifahrer mit dem ich zu tun habe beschimpfen!! In Mönchengladbach.

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Re: Verordnung einer Krankenbeförderung

Beitrag von am » 21.05.2018, 07:01

Na gut, wir sind hier allerdings kein Kundenportal und ich denke, dass der Fall hinreichend erörtert wurde und mache das Thema zu.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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