Telefonzentrale nebenher leiten erlaubt?

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Telefonzentrale nebenher leiten erlaubt?

Beitrag von taxibienchen » 27.12.2017, 19:51

Hallo zusammen,

ich arbeite nun seit knapp 11 Jahren als Taxifahrerin und war eigentlich (mal abgesehen von der Bezahlung) auch recht glücklich mit meinem Job. Vor kurzem sind mein Mann und ich aus beruflichen Gründen umgezogen und ich habe mir in unserem neuen Wohnort wieder eine Stelle als Taxifahrerin gesucht. In dem Taxiunternehmen, für das ich jetzt tätig bin, gibt es aber ein paar merkwürdige Geflogenheiten, die ich von meinem vorherigen Arbeitgeber so nicht kannte:

1.
Ich bin auf 450 € Basis eingestellt - fahre also nur nebenher. Ich bekomme keine schriftliche Lohnabrechnung. Mein Chef meinte, dass er bei Aushilfskräften auch keine schriftliche Lohnabrechnungen erstellen muss, da der Betrag ja jeden Monat der selbe sei - ist das normal/legal?

2.
Bei uns gibt es keinen Angestellten, der die Telefonzentrale leitet sondern die Taxifahrer müssen das nebenher machen, auch während der Fahrt, wenn sie grad Fahrgäste durch die Gegend kutschieren. Der jeweilige Taxifahrer bekommt dann vom Chef das so genannte "Zentralhandy" in die Hand gedrückt, wo die Fahraufträge der Kunden eingehen. Der Taxifahrer muss nun sich selbst und seine Kollegen entsprechend organisieren, wer wo hingeschickt wird. Besonders am Wochenende in den Nachtschichten klingelt das Telefon mehr oder weniger pausenlos. Wenn die Kollegen in Funkreichweite sind, ist es auch kein so großes Problem, die Fahraufträge entsprechend weiterzugeben aber da wir hier in einer sehr ländlichen Gegend wohnen, kommt es häufig vor, dass ich meine Kollegen anrufen muss, um ihnen die Aufträge durchzugeben. Dazu muss ich mich jedes mal durch das Menü des Handys hangeln, um den jeweiligen Fahrer anrufen zu können. Das Handy ist zwar fest im Taxi angebracht und eine Freisprechanlage ist auch vorhanden aber trotzdem lenkt das schon extrem ab, wenn man gleichzeitig eine Truppe Besoffener durch die Gegend kutschiert und zusätzlich noch die eingehenden Fahrten für seine Kollegen organisieren muss. Von daher meine Frage: Ist so etwas überhaupt erlaubt, dass ein Taxifahrer, während der Fahrt mit Fahrgästen an Bord noch die Telefonzentrale für das Unternehmen leiten / organisieren muss?

Vielen Dank im Voraus,

euer Taxibienchen Steffi

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Taxi Georg
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Re: Telefonzentrale nebenher leiten erlaubt?

Beitrag von Taxi Georg » 27.12.2017, 23:22

taxibienchen hat geschrieben:1.
Ich bin auf 450 € Basis eingestellt - fahre also nur nebenher. Ich bekomme keine schriftliche Lohnabrechnung. Mein Chef meinte, dass er bei Aushilfskräften auch keine schriftliche Lohnabrechnungen erstellen muss, da der Betrag ja jeden Monat der selbe sei - ist das normal/legal?
Blödsinn. Jeder, egal ob Fest, Ahiwi oder Springer, haben ein Anrecht auf eine Gehalts-/Lohnabrechnung. Und btw. auch ein Anrecht auf Lohnfortzahlung bei Krankheit und Urlaub!
Aber die beste Informationsquelle ist das Finanzamt oder die Knappschaft! Die können Dir bestimmt weiterhelfen, natürlich mit Nennung Deines Taxi-Unternehmers! ;-)
taxibienchen hat geschrieben:2.
Bei uns gibt es keinen Angestellten, der die Telefonzentrale leitet sondern die Taxifahrer müssen das nebenher machen, auch während der Fahrt, wenn sie grad Fahrgäste durch die Gegend kutschieren. .....Von daher meine Frage: Ist so etwas überhaupt erlaubt, dass ein Taxifahrer, während der Fahrt mit Fahrgästen an Bord noch die Telefonzentrale für das Unternehmen leiten / organisieren muss?
Ob das erlaubt ist Steffi, kann ich Dir nicht beantworten.
Diese Zusatzarbeit würde ich aber aus Sicherheitsgründen ablehnen!
Bitte betrachtet meine Postings nicht als Verpflichtung, sondern nur als gutgemeinte Hinweise!
Diese Hinweise sollen auch keine Rechts-/Steuerberatung darstellen oder sollen diese ersetzen. ☑

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sivas
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Re: Telefonzentrale nebenher leiten erlaubt?

Beitrag von sivas » 28.12.2017, 00:10

Steffi, als erstes möchte ich Dir empfehlen, alle Einnahme-Beträge, welche Du abgibst, quittieren zu lassen.
Kannst Dir ein kleines Schichtenheft zulegen, in der die Tagesabrechnung wiedergegeben wird, unten steht: XX,xx € abgegeben, das lässt Du dir bestätigen.

Ich würde in einer solchen Firma nicht fahren wollen, wieviel Krankengeld kriegst Du denn, wenn mal ein Unfall passiert ? Von Altersversorgung ganz zu schweigen ...

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Re: Telefonzentrale nebenher leiten erlaubt?

Beitrag von Oldtimer » 28.12.2017, 00:14

Hi,

grundsätzlich ist alles erlaubt, was nicht explizit verboten ist. Praktikabel ist es allerdings weniger; dein Chef macht es sich auf deine Kosten leicht. Die Fahrtenvermittlung wäre m.E. seine Sache oder die eines Angestellten.

Wenn du auf 450.-€ - Basis fährst, darfst du, ohne Nachtzuschläge, 50,9 Stunden im Monat fahren. Rechne dir selbst aus, wieviel Schichten das sein könnten. Im langen Monat mit 31 Tagen nicht mal 1x die Woche.

Wie der Kollege schon schrieb, steht dir selbstverständlich regelmässig eine Lohnabrechnung zu. So wie du schreibst, vermute ich, dass du öfter als nur "nebenbei " unterwegs bist, und deshalb solltest du auf einen vernünftigen Arbeitsvertrag mit Rechten und Pflichten sowie zu leistenden Arbeitsstunden bestehen.

Gibts am Ort vielleicht noch einen seriöseren Betrieb?

Grüsse

Grossraum
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Re: Telefonzentrale nebenher leiten erlaubt?

Beitrag von Grossraum » 28.12.2017, 05:52

Moin zusammen,
dieses Gewerbe wird ja wirklich immer doller :evil: .
Natürlich steht jedem Angestellten, wie Georg schon geantwortet hat, eine monatliche schriftliche Gehaltsabrechnung zu.
Und die Frage nach einer "mobilen" Telefonzentrale würde ich glatt verneinen.
Klar, jeder Fahrer hat ein Handy um seine persönlichen Kunden zu bedienen. Aber dass man während einer Schicht noch zig Anrufe bearbeiten soll und Kollegen disponieren ist ein absolutes Unding.

Wenn die geschilderten Umstände alle der Wahrheit entsprechen, würde ich auch mal eure zuständige Verkehrsgewerbestelle im Raum Kassel kontaktieren und um Aufklärung bitten.

Gruß und weiterhin Gute Fahrt
Wolfgang

Sascha1979
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Re: Telefonzentrale nebenher leiten erlaubt?

Beitrag von Sascha1979 » 28.12.2017, 08:40

Liebe Steffi, du musst dich dran gewöhnen, dass Taxi Fahrer die Gesetze immer so drehen, wie es ihnen passt.
Dein Chef genau so wie alle antwortenden hier.

Rechtlich scheint dein Fall so zu dein, dass du nur einmalig Anspruch auf eine lohnabrechnung hast / hattest, hast du die bekommen?
der Lohn ist jedem Monat gleich (hier muss der Arbeitgeber nur für den ersten Monat eine Lohnabrechnung erteilen)
Quelle: https://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin. ... er-berlin/
Zuletzt geändert von Sascha1979 am 28.12.2017, 09:07, insgesamt 1-mal geändert.
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
Laotse

Löwenzahn
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Re: Telefonzentrale nebenher leiten erlaubt?

Beitrag von Löwenzahn » 28.12.2017, 09:24

Grossraum hat geschrieben:
Wenn die geschilderten Umstände alle der Wahrheit entsprechen,
Genau, wenn.
Sascha1979 hat geschrieben:Liebe Steffi, du musst dich dran gewöhnen, dass Taxi Fahrer die Gesetze immer so drehen, wie es ihnen passt.
Dein Chef genau so wie alle antwortenden hier.
Geht's dir noch gut?

TaxiBabsi
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Re: Telefonzentrale nebenher leiten erlaubt?

Beitrag von TaxiBabsi » 28.12.2017, 09:51

Bienchen,

1. Nicht erlaubt, nicht legal.

2. Es spricht nichts dagegen solange die Verkehrssicherheit nicht gefährdet wird. Sollte deswegen ein Unfall geschehen hast Du ein Problem.

Babsi
Zuletzt geändert von TaxiBabsi am 28.12.2017, 09:51, insgesamt 1-mal geändert.

taxipost
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Re: Telefonzentrale nebenher leiten erlaubt?

Beitrag von taxipost » 28.12.2017, 11:00

@taxibienchen,

alles erlaubt,
di hast dich halt schlecht verkauft !

@TaxiBabsi,
erzähl kein quark !

zu 1:

§108 abs. 2 gewo
(2) Die Verpflichtung zur Abrechnung entfällt, wenn sich die Angaben gegenüber der letzten ordnungsgemäßen Abrechnung nicht geändert haben.
bei mir gibt es stets im jan. eine gehaltsabrechnung.
fängt eine/einer nicht im jan. an, dann bekommt sie/er eine fur den 1. und ggf. 2. monat.
danach im o.g. rhythmus, gemäss gewo.

so ist es in der gesamten arbeitswelt üblich, taxigewerbe natürlich ausgenommen.
weil im taxigewerbe nichts üblich ist. :D

spass bei seite.
scheinbar hat dein chef die gabe,
im gewerbe selten vorhanden,
dein gehalt richtig zu bestimmen und
muss nicht darauf hoffen,
dass du genug umsatz reinfährst,
damit dein x% vom umsatz über ml liegt.

du hast mit ihm vertraglich vereinbar,
dass du jeden monat x -std., bei y -verteilung, zu z -bezahlung ableistest.
daraus folgt,
dass dein monatliches gehalt stets gleich ist und
mehrfache abrechnungen nicht nötig sind.

auch krankheit oder urlaub ändern dein monatliches gehalt nicht,
somit muss auch in diesen fällen keine neue abrechnung geschrieben werden.

das versteht bloss keine sau im taxigewerbe,
weil keiner jahresdurchschnitt/h -entgelt berechnen kann.
dein chef ist einer der wenigen, ein hoffnungsschimmer.

zu 2:

auch alles bestens !
du hast dich einfach zu billig verkauft, dumm gelaufen.

die stvo verbietet tel. während der fahrt nicht.
pbefg/bokraft auch nicht.
wenn deine to das auch nicht verbietet,
dann kann es nur dein chef oder seine zentrale, siehe zb. TD e.G, das tun.

in deinem fall ist die zentrale dein chef.
sie kann ihm also wenig verbieten und
er selbst wird solche anweisungen nicht herausgeben.
er ist ja nicht doof, s. ausführungen zu 1.

er kann dir diese aufgabe im rahmen seiner weisungskompetenz aufgeben
und du hast sie zu erledigen.
das habt ihr bei der vertragsschliessung bestimmt auch so vereinbart.

du hättest also besser verhandeln sollen. :wink:
Zuletzt geändert von taxipost am 28.12.2017, 11:40, insgesamt 7-mal geändert.
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Re: Telefonzentrale nebenher leiten erlaubt?

Beitrag von Grossraum » 28.12.2017, 12:41

Das monatliche Gehalt ändert sich nicht, aber als AN habe ich ein Recht darauf, dass Lohnfortzahlung im Urlaubs,-bzw Krankheitsfall gesondert ausgewiesen wird.
Heißt also 5 Krankheitstage lt. Bescheinigung entsprechen xxx €.
Und in dieser Monatsabrechnung muß sich der Lohn incl. der exakt ausgerechneten Lohnfortzahlung, in dem Falle Krankheit zusammensetzen.
Oder wenn man Urlaub hat, sollte da stehen: Grundlohn: xxxx
Lohnfortzahlung Urlaub: xxxx
Auszahlungsbetrag: xxxx

Wäre nach meiner Meinung die richtige Variante.

Solch eine Lohnabrechnung bekomme ich zumindest.

Naja, jeder wie er meint.
Gruß
Wolfgang

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Re: Telefonzentrale nebenher leiten erlaubt?

Beitrag von taxipost » 28.12.2017, 13:47

kann, muss aber nicht,
weil das auf dem arbeitszeitkonto erfasst wird und
dieses separat geführt wird und separat "ausgehändigt" wird.

ferner regelt §108 I satz 3 gewo wqas eine abrechnung min. enthalten muss, s.
Hinsichtlich der Zusammensetzung sind insbeson­dere Angaben über
Art und Höhe der Zuschläge,
Zulagen,
sonstige Vergütungen,
Art und Höhe der Abzüge,
Abschlagszahlungen sowie Vorschüsse erforderlich.
die aufzählung ist nicht abschliessend, aber
lfz wird als pflichtangabe nicht genannt, also...
Zuletzt geändert von taxipost am 28.12.2017, 13:57, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Telefonzentrale nebenher leiten erlaubt?

Beitrag von Löwenzahn » 28.12.2017, 14:39

Finger weg von 450 - Euro - Jobs.

Vor allem dann, wenn man mehr Geld als die 450 Euro braucht.

Wer also meint, sich drei 450 - Euro - Jobs an Land zu ziehen, der wird irgendwann Probleme mit dem Finanzamt bekommen, weil Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Lohnsteuer Pflichtabgaben sind.

Für ein 450 - Euro - Job gilt eine Ausnahmeregelung. Die Firmen sind also fein raus.

Bei drei Minijobs muss der Arbeitnehmer aus seiner privaten Kasse für die Pflichtabgaben aufkommen. Die Firmen sind aus dem Schneider.

Minijobs, sind was für Rentner.

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Re: Telefonzentrale nebenher leiten erlaubt?

Beitrag von taxipost » 28.12.2017, 15:43

heisst es nicht,

"geld kann man nie genug haben"

???
:D
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Re: Telefonzentrale nebenher leiten erlaubt?

Beitrag von Taxi Georg » 28.12.2017, 15:55

Sascha1979 hat geschrieben:Liebe Steffi, du musst dich dran gewöhnen, dass Taxi Fahrer die Gesetze immer so drehen, wie es ihnen passt.
Dein Chef genau so wie alle antwortenden hier.
Du schreibst wieder nur Müll!
Sascha1979 hat geschrieben:Rechtlich scheint dein Fall so zu dein, dass du nur einmalig Anspruch auf eine lohnabrechnung hast / hattest...
Habe ich nicht das Gleiche geschrieben?
Taxi Georg hat geschrieben:Jeder, egal ob Fest, Ahiwi oder Springer, haben ein Anrecht auf eine Gehalts-/Lohnabrechnung.
Zuletzt geändert von Taxi Georg am 28.12.2017, 17:12, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Telefonzentrale nebenher leiten erlaubt?

Beitrag von KlareWorte » 29.12.2017, 11:21

Löwenzahn hat geschrieben: Für ein 450 - Euro - Job gilt eine Ausnahmeregelung. Die Firmen sind also fein raus.

Bei drei Minijobs muss der Arbeitnehmer aus seiner privaten Kasse für die Pflichtabgaben aufkommen. Die Firmen sind aus dem Schneider.

Minijobs, sind was für Rentner.

Verbreite nicht so einen Blödsinn, als Unternehmer des 2. und 3. Mini-Jobs ist man als Unternehmer gekniffen. Der Unternehmer ist dafür verantwortlich das die Sozialabgaben korrekt abgeführt werden. Dh. im Zweifel trägt der Unternehmer alls nachberechneten Abgaben, macht sich strafbar und hat ggf. den Mindestlohn nicht gezahlt. Deshalb muß bei uns jeder Mini-Jobber explizit erklären, dass er keinen weiteren Mini-Job hat oder falls er doch einen hat, werden die Sozialabgaben (für AV, RV, KK) korrekt von uns berechnet und abgeführt und von den 450 Lohn bleibt deutlich weniger übrig als echte Auszahlung an den AN.

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Re: Telefonzentrale nebenher leiten erlaubt?

Beitrag von KlareWorte » 29.12.2017, 11:27

taxibienchen hat geschrieben:
2.
Bei uns gibt es keinen Angestellten, der die Telefonzentrale leitet sondern die Taxifahrer müssen das nebenher machen, auch während der Fahrt, wenn sie grad Fahrgäste durch die Gegend kutschieren. Der jeweilige Taxifahrer bekommt dann vom Chef das so genannte "Zentralhandy" in die Hand gedrückt, wo die Fahraufträge der Kunden eingehen. Der Taxifahrer muss nun sich selbst und seine Kollegen entsprechend organisieren, wer wo hingeschickt wird. i

Ist bei uns in der Region auch üblich und rechtlich nicht zu beanstanden.
Als Arbeitnehmer muß man eben die Aufgaben übernehmen, die laut Arbeitsvertrag, Berufsausbildung, Berusfqulifikation, Stellenbeschreibung definiert sind oder durch eine Arbeitsanweisung des Arbeitgebers.
Wenn dich ein Job überfordert, mußt du dir eben eine einfachere Tätigkeit suchen. Dafür kannst du ja kündigen.

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Re: Telefonzentrale nebenher leiten erlaubt?

Beitrag von Lars789852 » 30.12.2017, 12:45

Moin,

bei einem durchgehend klingeldem Telefon würde man selber ja gar nicht mehr zum Fahren kommen. Man braucht dann ja ab einer bestimmten Auslastung mit entsprechend vielen Autos auch Stift und Papier. Spätenstens nach dem vierten Anruf hätte ich die erste Tour schon wieder vergessen. Wenn das Telefon pausenlos geht, würde ich mich irgendwo hinstellen und von dort nur noch Zentrale machen. Zum Fahren kommt man dann ja ohnehin nicht mehr.

Bei uns wird am Wochenende auch Zentrale vom Auto aus gemacht. Aber es gibt selten so viele Anrufe, dass man es nicht mehr nebenbei beim Fahren machen kann.

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Re: Telefonzentrale nebenher leiten erlaubt?

Beitrag von TaxiBabsi » 30.12.2017, 13:53

Das Mitschreiben oder Behalten ist unnötig und auch verkehrsgefährdend. Es gibt auch Apps zum Aufnehmen und Speichern der Telefonate ...

Sascha1979
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Re: Telefonzentrale nebenher leiten erlaubt?

Beitrag von Sascha1979 » 30.12.2017, 13:56

TaxiBabsi hat geschrieben:Das Mitschreiben oder Behalten ist unnötig und auch verkehrsgefährdend. Es gibt auch Apps zum Aufnehmen und Speichern der Telefonate ...
Jedes mal den Anrufer fragen, ob er mit der Aufzeichnung des Gespräches einverstanden ist?
Etwas unpraktisch.
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
Laotse

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Re: Telefonzentrale nebenher leiten erlaubt?

Beitrag von TaxiBabsi » 30.12.2017, 14:03

Sascha1979 hat geschrieben:
TaxiBabsi hat geschrieben:Das Mitschreiben oder Behalten ist unnötig und auch verkehrsgefährdend. Es gibt auch Apps zum Aufnehmen und Speichern der Telefonate ...
Jedes mal den Anrufer fragen, ob er mit der Aufzeichnung des Gespräches einverstanden ist?
Etwas unpraktisch.
Nein, vom Aufzeichnen merkt der Anrufer nichts, von daher in rechtlicher Schwarzzone ...

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