nightrider hat geschrieben:...
Sprich man muss eigentlich gar nichts wissen, die zuständigen Behörden sagen dir schon was sie wollen.
genau,
dewegen sagt labo auch,
dass bei einer gbr grundsätzlich alle gesellschafter die fachliche eignung nachweisen müssen.
ich weiss nicht,
ob du in Berlin zu hause bist...
aber Berliner anträge/erläuterungen sind im www frei zugänglich.
einfach aufmerksam lesen - gbr...grundsätzlich.
verdreh also die tatsachen nicht.
bei einer gbr müssen nicht zwangsweise
alle gesellschafter die eignung nachweisen.
wollen alle geselschafter die geschäfte führen,
dann müssen auch alle die eignung besitzen/nachweisen.
wird gibt es nur einen geschäftsführer,
dann hat nur dieser die eignung nachzuweisen.
bei einer gbr haften die gesellschafter mit privatvermögen,
weil gbr nicht haftungsbeschränkt ist - anders als gmbh.
jeder gesellschafter haftet voll mit privatkohle.
aus diesem grund sind auch gesellschafter auch nur "alle zusammen geschäftsführungsberechtigt".
nicht jeder für sich/einzeln, sondern alle müssen einen vertrag unterschreiben.
hat die gbr zwei gesellschafter, dann müssen beider unterzeichnen,
bei drei, eben drei und bei 125 alle 125.
das ist der grundsatz einer gbr.
keiner darf ohne den anderen etwas entscheiden,
weil der andere ggf. mit seiner privaten kohle dafür geradestehen muss.
und daher verzichten die einzelnen gesellschafter auch selten auf ihr recht zur "mitgeschäftsführung",
weil wenn A blöden vertrag unterschreibt,
dann haftet auch B unbeschränkt und kann ggf. unter einer brücke einziehen.
es ist aber ohne weitetes möglich.
das muss nur extra, abweichend vom grundsatz, vereinbart werden.
daher schreibt labo auch ganz deutlich,
dass grundsätzlich alle gbr-gesellschafter die eigung nachweisen müssen.