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Rotlicht mit Fahrgast vs Polizei. Chance?

Verfasst: 19.05.2017, 14:15
von parlox
Hallo Freunde

Nachts mit einem Fahrgast über die Ampel gefahren. Sie sprang im denkbar ungünstigsten Moment um.

Bin der Meinung es war gelb oder unter 1 Sekunde rot

Angehalten von 2 Polizisten, die sich versteckt hatten explizit wegen Rotlichtverstoß (ohne Kamera)

Mein Fahrgast hat mir seine Nummer gegeben, und würde mich unterstützen, dass es gelb oder knapp rot war

Die beiden Polizisten meinten, es waren 5 Sekunden rot. Völliger Humbug.

Das wird richtig teuer mit Fahrverbot.

Hat jemand Erfahrung in einem ähnlichen Fall?

Tips? Lohnt es sich die Extrakosten mit Anwalt und Gericht? Habe keine Rechtsschutzversicherung.

Eintragungen in Flensburg sind 3 vorhanden. 2 Mal Handy in der Hand und 1 x Rotlicht. Letzteres war ich überhaupt nicht und wurde verwechselt, hat alles nichts genützt.

Re: Rotlicht mit Fahrgast vs Polizei. Chance?

Verfasst: 19.05.2017, 14:32
von alsterblick
Ampel bei schon länger als 1 Sekunde leuchtendem "Rot" überfahren
200 € ++Gebühren
2 Punkte
-----
Dann hättest Du bereits 5 Punkte
Mit 7 Punkte kannst noch fahren.
Bei 8 Punkte ist Lappen weg.

Sollte ein Fahrer jedoch die Maximalgrenze von 8 Punkten in Flensburg erreichen, ............
Aus diesem Grund ist es wichtig, den eigenen Punktestand und den Verfall der Punkte in Flensburg immer im Auge zu behalten.
http://www.bussgeld-info.de/wann-verfallen-punkte/

Wann verfallen denn die anderen 3 Punkte ?

Ordnungswidrigkeiten (1 Punkt): verfallen nach 2,5 Jahren
Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten (2 Punkte): verfallen nach 5 Jahren
https://www.bussgeldrechner.org/punkteverfall.html

Re: Rotlicht mit Fahrgast vs Polizei. Chance?

Verfasst: 19.05.2017, 16:43
von casi
parlox hat geschrieben: Eintragungen in Flensburg sind 3 vorhanden. 2 Mal Handy in der Hand und 1 x Rotlicht. Letzteres war ich überhaupt nicht und wurde verwechselt, hat alles nichts genützt.
Das wären demnächst also 2 x Handy und 2 x Rote Ampel.

Vielleicht braucht eure Zentrale noch einen Disponenten oder nen Hausmeister. Irgendwas ohne Führerschein.

:mrgreen:

Re: Rotlicht mit Fahrgast vs Polizei. Chance?

Verfasst: 19.05.2017, 18:21
von Löwenzahn
Der schleichende Tod :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

Der Traumberuf für Parlox: Fahrradkurier
Da kann er fahren wie eine "bes. S." Punkte in Flensburg egal und die paar Strafgebühren zahlt er locker aus seinem Verdienst. Fahrgäste gibt es auch keine mehr, die ihn bequatschen.

Das wäre doch was für ihn.

Re: Rotlicht mit Fahrgast vs Polizei. Chance?

Verfasst: 19.05.2017, 18:34
von TaxiBabsi
Das alte 18 Punktesystem war sünderfreundlicher.

Re: Rotlicht mit Fahrgast vs Polizei. Chance?

Verfasst: 19.05.2017, 19:17
von ilkoep
parlox hat geschrieben:Hat jemand Erfahrung in einem ähnlichen Fall?

Tips? Lohnt es sich die Extrakosten mit Anwalt und Gericht? Habe keine Rechtsschutzversicherung.

Eintragungen in Flensburg sind 3 vorhanden. 2 Mal Handy in der Hand und 1 x Rotlicht. Letzteres war ich überhaupt nicht und wurde verwechselt, hat alles nichts genützt.
Bei Punktefreiheit kann schon mal "Augenblicksversagen" unterstellt werden und das Fahrverbot in eine "höhere" Geldbuße umgewandelt werden. Wiederholungstäter haben aber i.d.R. schlechte Chancen vor Gericht, da die Einsichtsfähigkeit in Frage gestellt wird.

Eine BT-Freisprechanlage kostet keine € 60. Wer einmal erwischt wurde sollte eigentlich beim nächsten Mal schlauer sein.

Sorry, kein Mitleid. Und als Taxifahrer keine RSV zu haben...nun ja, muss jeder selber wissen.

Re: Rotlicht mit Fahrgast vs Polizei. Chance?

Verfasst: 20.05.2017, 01:04
von Dschungeltaxi
ich wurde auch schon , augenscheinlich , von polizei gestoppt und angezeigt , weil ich angeblich , bei rot gefahren sei...
auf meine aussage , es war gelb .... wurde ich von Polizisten belehrt , das ich mich nicht selbst belasten müsse....
es ist also möglich , das gelb fahren , auch als rot fahrt (unter 1 sekunde) gewertet werden kann ...

jedenfalls habe ich einspruch über https://www.geblitzt.de eingelegt...
leider ohne freispruch...
es blieb bei rot fahrt , unter 1 sek.

https://www.geblitzt.de ist kostenlos...
ich denke mal...mit zeugen , das es nicht 5 sekunde rot fahrt war....
hat man gute chancen , das man auf unter 1 Sekunde verurteilt wird...
und somit um ein Fahrverbot drumherum kommt....

edit:
hier noch der brief von geblitz.de
http://img5.fotos-hochladen.net/uploads ... tvx7dj.jpg

Re: Rotlicht mit Fahrgast vs Polizei. Chance?

Verfasst: 22.05.2017, 19:26
von parlox
alsterblick hat geschrieben: Wann verfallen denn die anderen 3 Punkte ?
In 1,5 Jahren

hatte noch nie im Leben Punkte. Alles kam innerhalb weniger Monate, wie verflucht

Re: Rotlicht mit Fahrgast vs Polizei. Chance?

Verfasst: 22.05.2017, 19:32
von parlox
ilkoep hat geschrieben: Eine BT-Freisprechanlage kostet keine € 60. Wer einmal erwischt wurde sollte eigentlich beim nächsten Mal schlauer sein.

Sorry, kein Mitleid. Und als Taxifahrer keine RSV zu haben...nun ja, muss jeder selber wissen.
Handy in der Hand ist mir einmal im Stand an einer roten Ampel nachts um 3 passiert. oh mein gott!
Seitdem habe ich eine Halterung.

Das 2. Mal ist mir das passiert, als ich am Taxistand war, und da spielt man natürlich am Handy. Eine Frau ist eingestiegen, und hat eine Adresse angegeben, die ich ins Handy eingetippt habe. Dabei bin ich 5 meter angerollt (!) und wurde angehalten.

Bin also alles andere als ein Rowdy und nix anderes als Pech.

Die rote Ampel, bei der ich verwechselt wurde, tut natürlich ihr übriges. Ich habe die Richterin um eine Videoaufnahme gebeten, denn es hat sich direkt am Hamburger Hauptbahnhof ereignet. Dan hätte sie gesehen, dass ich überhaupt nicht die Ampel angefahren habe, um die es geht.

Toller Rechtsstaat.

Die RSV ging genau dafür raus, für diesen Fall mit der roten Ampel, wo ich verwechselt wurde. Ging bis ins gericht. Anschließend wurde ich von der RSV gekündigt.

Re: Rotlicht mit Fahrgast vs Polizei. Chance?

Verfasst: 22.05.2017, 20:46
von sivas
Während des Besprechens der Einzelheiten einer 60€-Fahrt streikte die Freisprecheinrichtung. Natürlich raus mit dem Händi und ans Ohr gehalten. Dem Straßenverlauf nach rechts gefolgt und wer stand da? - die Polizei !
"Bitte verstehen Sie, Herr Wachtmeister ... " usw. als dieser plötzlich sagte: "und angeschnallt waren Sie auch nicht !"
"aber Herr Wachtmeister, den Gurt habe ich eben erst gelöst." Er: " Sie verstehen mich anscheinend nicht." Ich: "bitte um Entschuldigung, dass ich nicht angeschnallt war." - zwei Wochen später sind meine 8 Punkte verfallen :wink:

Re: Rotlicht mit Fahrgast vs Polizei. Chance?

Verfasst: 23.05.2017, 17:10
von SindSieFrei?
parlox hat geschrieben:...
Die rote Ampel, bei der ich verwechselt wurde, tut natürlich ihr übriges. Ich habe die Richterin um eine Videoaufnahme gebeten, denn es hat sich direkt am Hamburger Hauptbahnhof ereignet. Dan hätte sie gesehen, dass ich überhaupt nicht die Ampel angefahren habe, um die es geht.

Toller Rechtsstaat.

Die RSV ging genau dafür raus, für diesen Fall mit der roten Ampel, wo ich verwechselt wurde. Ging bis ins gericht. Anschließend wurde ich von der RSV gekündigt...
Also Kollege, tut mir leid, ich glaube dir das so leider nicht ganz. Eine Richterin darf dich bei Rotlicht nur verurteilen, wenn die Sachlage klar ist. Augenzeugenbeweis in Form der Rennleitung oder Foto/Video. Ich glaube auch nicht, das Polizisten bei sowas bewußt lügen, das würde ihnen ein DIsziplinarverfahren einbringen und sehr viel Ärger. Deine RSV wird dir auch nicht beim ersten Einsatz sofort gekündigt haben, das wird sie erst tun, wenn du ein "zu teurer" Kandidat bist, d.h. sich die Vorfälle und Rechtsstreitigkeiten häufen! Das ist aber bei VRSV selten, da Flensburg ein natürliches Limit setzt, irgendwann kann man halt nicht mehr streiten. Ich hätte, wäre es so gewesen, gegen die Verurteilung die nächst höhere Instanz angerufen. Sich hinzustellen und zu sagen, toller Rechtsstaat, ist mir zu einfach, sorry, aber ist so.

LG

Re: Rotlicht mit Fahrgast vs Polizei. Chance?

Verfasst: 23.05.2017, 20:57
von parlox
Hey,

Mal ne Frage, was genau habe ich davon hier Quatsch zu erzählen? Weder ein vor- noch einen Nachteil.

Es werden tausende Todesstrafe ausgeführt, bei denen nachweislich jemand schuld war, es sich aber herausgestellt hatte, dass nicht der Fall war.

Da ist meine Behauptung keine große.

Ich habe auch nicht gesagt, dass die beiden Polizisten das absichtlich gemacht haben. Ich habe gesagt, dass sie mich verwechselt haben.

Behauptet wurde, dass ich aus dem Hauptbahnhof rausgefahren sei, und dann illegal gewendet um ernst in den Hauptbahnhof reinzufahren (völlig sinnlos), und dabei über rot.

Als ich angehalten wurde, bin ich diese Route in keinster weise gefahren. Faktisch habe ich noch nie im meinem Leben an besagter ecke gewendet, weil das wahnsinnig gefährlich und sehr eng ist.

Ich habe nichts davon, dich davon zu überzeugen. Es macht mich aber jedes Mal sehr wütend, wenn ich nur daran denke.

Und ja, die RSV der Württembergischen funktioniert genauso.

Abgeschlossen, halbes Jahr später wegen diesem genannten Fall in Anspruch genommen.

Am Ende von Ihnen die kündigen zum Ablauf des einen Jahres erhalten, mit beiliegenden Rechnung, dass sie insgesamt 800 Euro zahlen mussten für Anwalt, Gericht.

Ist so.

Dachte das ist normal, weil rechnet sich für die ja nicht.

Re: Rotlicht mit Fahrgast vs Polizei. Chance?

Verfasst: 23.05.2017, 21:18
von Löwenzahn
parlox

Wenn du Einspruch einlegen kannst, dann lege Einspruch ein. Achte jedenfalls darauf, wie du etwas sagst. Richter bilden sich nämlich auf Basis deines Auftretens ein Urteil.

Re: Rotlicht mit Fahrgast vs Polizei. Chance?

Verfasst: 26.07.2017, 03:34
von parlox
+++ UPDATE +++

Bußgeld da

325 Euro
2 Punkte
1 Monat Fahrverbot

Das Fahrverbot ist mir egal, da ich sowieso einen langen Urlaub in 3 Monaten plane.

Die einzige Frage ist nur, ob ich es mit Hilfe der Aussage meines Fahrgastes schaffe, dass es nur als maximal 1 Sekunde "Rot" gewertet wird. Das hätte ein geringeres Bußgeld zur Folge, und 1 Punkt weniger.

Hat jemand Erfahrung in einem ähnliches Fall?

Ist natürlich die Frage, ob ich lieber das Bußgeld zahle, und gut ist. Denn der Anwalt wird auch kosten, und bei Niederlage wirds nochmal richtig teuer.

Re: Rotlicht mit Fahrgast vs Polizei. Chance?

Verfasst: 26.07.2017, 08:15
von TaxiBabsi
Im Deinem ersten Posting hast Du geschrieben Dein Fahrgast würde bezeugen das es Gelb oder knapp Rot war.

Du und Dein Zeuge gegen 2 Polizeibeamte die sagen es wäre 5 Sekunden rot.

Keine Chance denn den beiden Beamten wird vor Gericht mehr Glauben geschenkt, denn sie standen dort um Rotlichtsünder zu erwischen. Warum sollten die sich was aus den Fingern saugen, sprich lügen?

Teuer, leider.

Re: Rotlicht mit Fahrgast vs Polizei. Chance?

Verfasst: 26.07.2017, 08:25
von Löwenzahn
Die Frage ist, wie die Polizisten standen. Wenn die im Polizeiwagen saßen und einen Videobeweis haben, ist es was anderes als wenn die nur herumstanden und zufällig dein Fehlverhalten bemerkt haben.

Re: Rotlicht mit Fahrgast vs Polizei. Chance?

Verfasst: 26.07.2017, 09:10
von sivas
Zeugenaussagen sind immer eine heikle Sache, die eigene Wahrnehmung auch. Oft widersprechen sich die Darstellungen. Auf welcher Basis soll denn da ein Richter ein Urteil fällen ? Da greift er doch auf die Aussagen von 'geschultem Personal' zurück. :cry:

Ich war bei der Verhandlung eines Kollegen dabei. Der Richter fragte den Polizisten, wie er denn die Zeit gemessen habe. Dieser sagte: "Sowie die Ampel auf rot springt, beginne ich zu zählen. Bei acht fuhr die Taxe rüber" ...
Der Richter räumte dem Kollegen ein, den Widerspruch zurückzunehmen, wollte er nicht. Das Bußgeld wurde sogar verdoppelt, weil er sagte: "an der nächst folgendenen Ampel hätte ich sowas natürlich nicht gemacht :shock: ". Die nächste Ampel sicherte eine Straßenkreuzung ab, der 'Tatort' einen Fußgängerüberweg nachts um drei > Vorsatz !

Re: Rotlicht mit Fahrgast vs Polizei. Chance?

Verfasst: 26.07.2017, 09:19
von sivas
Einen Anwalt brauchst Du nicht (nur dieses Forum ! :lol: wir kriegen Dich schon in den Knast). Nach der Verhandlung einer Bußgeldsache fragte ich den Richter, ob meine Chancen mit anwaltlicher Vertretung besser gewesen wären > "nein".
Geh doch einfach hin und hör Dir die Argumente an. Dann kannst Du Dich immer noch entscheiden und den Widerspruch zurückziehen. Dann wird's nicht so teuer. Oder Du fichst es durch. Viel Glück !
Ach so, Deinen 'Entlastungs'-Zeugen solltest Du schon mitbringen, der wird nicht automatisch geladen. Ich weiss auch nicht, ob man die Ladung eines Zeugen beantragen kann ... dann muss er nämlich kommen.

Der Vorteil eines Anwaltes ist eigentlich nur der, dass selbiger vorab alle Unterlagen einsehen kann. Es kann dann eine Verteidigungsstrategie aufgebaut werden. In der Verhandlung hast Du auch das Recht dazu. Dann sagst Du einfach: "T'schuldigung, dürfte ich grad mal in meinem Forum nachfragen ?"

Re: Rotlicht mit Fahrgast vs Polizei. Chance?

Verfasst: 26.07.2017, 09:53
von sivas
Ach so, im Falle eines Fahrverbotes: Sprich mit niemandem darüber ! Es gibt immer 'Freunde', die Dir eins auswischen wollen.
Auch solltest Du Dir genau überlegen, welche Straßen Du zu welcher Uhrzeit befährst. Aus der Erfahrung heraus weisst Du, wo wann kontrolliert wird.
Und halte Dich strikt an alle Regeln ! Nicht dass Du ein drittes mal beim Überfahren einer roten Ampel erwischt wirst :mrgreen: dann ist es nämlich eine Straftat ! - wegen des Fahrverbotes.

Re: Rotlicht mit Fahrgast vs Polizei. Chance?

Verfasst: 26.07.2017, 10:04
von sivas
parlox hat geschrieben:Das Fahrverbot ist mir egal, da ich sowieso einen langen Urlaub in 3 Monaten plane.
Was aber, wenn der Richter Deinen FS gleich haben will ? Du hast ja schliesslich Punkte. Vielleicht lässt er aber die Begründung mit dem Urlaub gelten ... ein Argument für eine Verhandlung.