Zulassung Ohne Wegstreckenzähler / Taxameter

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scarox
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Zulassung Ohne Wegstreckenzähler / Taxameter

Beitrag von scarox » 27.04.2017, 01:57

Hey,

Es besteht ja die Möglichkeit ein Fahrzeug das lediglich zur Nutzung von Krankenfahrten sowie Schülerfahrten genutzt wird auch Ohne einen Wegstreckenzähler zuzulassen.

Ich möchte 1 Fahrzeug rein für Krankenfahrern nutzen stelle mir aber nun die Frage ob an diesem Fahrzeug auch die normale Taxi / Mietwagen Kfz Versicherung sein muss oder ob es eine andere gibt.

Wenn es die selber Versicherung wäre dann wäre es ja Schwachsinn das Fahrzeug nur für Krankenfahrten zu nutzen. Dann würde es sich ja lohnen einen Wegstreckenzähler zu verbauen und diesen wagen dann noch nebenher als Mietwagen zu nutzen?

Oder ist es Günstiger wenn ich das Fahrzeug als reines Krankenfahrten Fahrzeug zulassen? Was für Erfahrungen habt ihr? :?: :idea:

Danke

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Taxi Georg
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Re: Zulassung Ohne Wegstreckenzähler / Taxameter

Beitrag von Taxi Georg » 27.04.2017, 02:09

Du kannst den Wagen auch ohne Wegstreckenzähler für andere Dienstfahrten ala Airport- oder Bahnhofsfahrten nutzen.
Du darfst halt kein Bargeld annehmen und die Fahrt muss pauschal sein!

Ach, und zur Frage! Die Versicherungen sind gleich, zumindest in Dus!
Zuletzt geändert von Taxi Georg am 27.04.2017, 02:11, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: Zulassung Ohne Wegstreckenzähler / Taxameter

Beitrag von KlareWorte » 27.04.2017, 09:54

Taxi Georg hat geschrieben:Du kannst den Wagen auch ohne Wegstreckenzähler für andere Dienstfahrten ala Airport- oder Bahnhofsfahrten nutzen.
Du darfst halt kein Bargeld annehmen und die Fahrt muss pauschal sein!

Ach, und zur Frage! Die Versicherungen sind gleich, zumindest in Dus!

Du draft auch bei Befreiung vom Wegstreckenzähler bei einem Mietwagen Bargeld annehmen.

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Taxi Georg
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Re: Zulassung Ohne Wegstreckenzähler / Taxameter

Beitrag von Taxi Georg » 27.04.2017, 11:23

KlareWorte hat geschrieben:Du draft auch bei Befreiung vom Wegstreckenzähler bei einem Mietwagen Bargeld annehmen.
Laut Aussage der Genehmigungsbehörde "NEIN"!
Bei Befreiung des Wegstreckenzählers nur Rechnungsfahrten, Kredit, EC oder PayPal.
Stadt Düsseldorf hat geschrieben:Mietwagenunternehmen können in begründeten Fällen Ausnahmegenehmigungen beantragen,
so dass in den Fahrzeugen keine Alarmanlage beziehungsweise kein Wegstreckenzähler angebracht werden muss.

Dann darf allerdings keine Barzahlung erfolgen und es darf nicht nach zurückgelegten Kilometern abgerechnet werden.
:arrow: Stadt Düsseldorf
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Re: Zulassung Ohne Wegstreckenzähler / Taxameter

Beitrag von KlareWorte » 27.04.2017, 21:04

Taxi Georg hat geschrieben:
KlareWorte hat geschrieben:Du draft auch bei Befreiung vom Wegstreckenzähler bei einem Mietwagen Bargeld annehmen.
Laut Aussage der Genehmigungsbehörde "NEIN"!
Bei Befreiung des Wegstreckenzählers nur Rechnungsfahrten, Kredit, EC oder PayPal.
Stadt Düsseldorf hat geschrieben:Mietwagenunternehmen können in begründeten Fällen Ausnahmegenehmigungen beantragen,
so dass in den Fahrzeugen keine Alarmanlage beziehungsweise kein Wegstreckenzähler angebracht werden muss.

Dann darf allerdings keine Barzahlung erfolgen und es darf nicht nach zurückgelegten Kilometern abgerechnet werden.
:arrow: Stadt Düsseldorf

Schön, aber deine Aussage ist nur gültig für deine Genehmigungsbehörde, meine handhabt das anders.

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Taxi Georg
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Re: Zulassung Ohne Wegstreckenzähler / Taxameter

Beitrag von Taxi Georg » 27.04.2017, 23:43

KlareWorte hat geschrieben:Schön, aber deine Aussage ist nur gültig für deine Genehmigungsbehörde, meine handhabt das anders.
Mir war auch nicht klar, dass es da auch Unterschiede gibt!
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Re: Zulassung Ohne Wegstreckenzähler / Taxameter

Beitrag von eichi » 27.04.2017, 23:50

Ich habe mal gehört, dass die Voraussetzung zur Befreiung von
der "Wegstreckenzähler-Pflicht" die überwiegende oder ausschließliche
"Pauschalberechnung" der Fahrtentgelte sei. Die Zahlungsart war hierbei
nicht erwähnt worden.
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

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Re: Zulassung Ohne Wegstreckenzähler / Taxameter

Beitrag von KehrenTAXI » 29.04.2017, 11:14

Das grüne Kennzeichen spielt bei den ausschließlichen Krankenfahrten ebenfalls eine Rolle in Bezug auf die Kfz-Steuer.
freundlichst ;-)

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Re: Zulassung Ohne Wegstreckenzähler / Taxameter

Beitrag von Taxi Georg » 29.04.2017, 15:17

KehrenTAXI hat geschrieben:Das grüne Kennzeichen spielt bei den ausschließlichen Krankenfahrten ebenfalls eine Rolle in Bezug auf die Kfz-Steuer.
Richtig :arrow: Grünes Kennzeichen: Eine Option nicht nur für Landwirte
folgende Fahrzeuge dürfen ein grünes Kennzeichen führen: Rettungsdienst, Krankenbeförderung, Behindertentransport
Zuletzt geändert von Taxi Georg am 29.04.2017, 15:20, insgesamt 2-mal geändert.
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