Hat Betrunkener Fahrgast Mitschuld am nächsten Unfall ?

Der Bereich für Fragen rund um das Taxigewerbe.
Oktoberfest
User
Beiträge: 25
Registriert: 25.10.2016, 15:22
Wohnort: München

Hat Betrunkener Fahrgast Mitschuld am nächsten Unfall ?

Beitrag von Oktoberfest » 04.03.2017, 14:45

Am 28.September stieg gegen 20 Uhr der stark alkoholisierte Herr xxx nähe Oktoberfest in mein Taxi und gab als Fahrziel die Bank am Romanplatz an, danach wollte er mich bezahlen weiter in die xxxstrasse zu Fuss gehen. Als wir am Romanplatz waren wollte ich ein Pfand bevor er ausstieg, er zog er seinen Geldbeutel raus und zeigte mir dass nur noch 5 Euro drin waren, die gab er mir. Da ich keine Bankkarte sah und die Börse komplett leer war begleitete ich ihn zur Bank weil ich dachte er flüchtet. Bei der Bank angekommen konnte er mangels Karte die Türe nicht öffnen und somit auch kein Geld abheben. Ich begleitete ihn zurück zum Taxi, er lehnte sich kurz an den rechten vorderen Kotflügel und sagte dass wir nun zu ihm fahren und dort bekomme ich mein Geld. Daraufhin schob er sich am Taxi entlangschob bis zum Türgriff, öffnete die Türe und stieg ein. Ich fuhr ihn zu seiner Adresse und ging mit zur Türe, vor der ich wartete. Er kam kurz danach wieder mit 20 Euro raus die er mir gab.

Ich stieg ins Taxi und fuhr wieder Richtung Innenstadt. Auf diesem Weg befuhr ich die Nördliche Auffahrtsallee in Richtung Innenstadt. An der Kreuzung Nördliche Auffahrtsallee Ecke Waisenhausstrasse war die Ampel Rot. Ich hielt an. Als es grün war bog ich rechts Ab. Plötzlich rumpelte es an der rechten Seite und ich blieb stehen als ich etwa zur Hälfte abgebogen war. Ich stieg aus und sah dass ein männlicher Radfahrer in mein rechtes Hinterrad gefahren war weil ich ihm die Vorfahrt genommen habe. Ich muss ihn wohl übersehen haben dachte ich weil ein entgegenkommendes Fahrzeug ebenfalls als Linksabbieger die gleiche Fahrtrichtung wie ich befahren wollte und ich nicht sicher war ob es abbremst oder nicht. Ich stieg also aus um nachzusehen was los war, und ich war noch nicht richtig ausgestiegen da begann Hr. xxx der über seinem liegenden Fahrrad stand, schon zu rufen „Holen Sie die Polizei – holen sie die Polizei“. Ich richtete sein Fahrrad auf, dessen Vorderrad einen leichten Achter hatte. Am Taxi konnte ich keinen Schaden erkennen. Ich fuhr rechts ran, öffnete die Beifahrertüre und bat per Funk die Taxizentrale dass sie die Polizei schicken sollen. In dieser Zeit war die Beifahrertüre die ganze Zeit bis zum erscheinen der Polizei geöffnet weil zwischendurch Hr. xxx auch mal die Polizei von meinem am Ladekabel hängenden Handy anrief und auch seine Frau. Je mehr Zeit verging umso mehr steigete sich xx in die Theorie dass sein Fuss schmerzt und dann sogar „zerquetscht“ sei. Ich forderte ihn auf sich doch ins Taxi zu setzen, aber das wollte er nicht. Ich forderte ihn auch dazu auf den Schuh doch mal auszuziehen damit wir nachsehen was da los ist. Er weigerte sich aber beharrlich mit der Ansage dass ich ja kein Arzt sei. Mein persönliche Meinung ist dass da gar nichts mit seinem Fuss ist, da ja nur das Fahrrad in Mitleidenschaft gezogen wurde und er ja über seinem Fahrrad stand als das der Unfall passiert ist. Wir warteten knapp 2 Stunden und standen auch zusammen neben der geöffneten Beifahrertüre. Dabe bemerkt ich dass der Aussenspiegel eingeklappt war. Ich machte Hr. XX darauf aufmerksam, er sagt das er das nicht war, was auch stimmte da Hr. xx mit seinem fahrrad nur am hinteren bereich des Taxis tätig war. Aufgrund der langen Wartezeit und weil wir uns inzwischen darauf geeinigt haben dass ich seine Reparatur bezahle wollten wir beide den Streifenwagen wieder abbestellen und das ganze ohne Polizei regeln, aber leider ging das nicht mehr weil die Beamten schon unterwegs waren. Als der Streifenwagen endlich nach fast 2 Stunden kam nahmen die beiden Beamten den Unfall auf. Ich tauschte mit Herr Schmidt Telefonnummern aus und bat ihm er soll mir sagen was das neue Vorderrad (Felge und Reifen) bzw. die Reparatur kostet damit ich ihm den Schaden bezahlen kann. Ich verabschiedete mich von Polizei und Hr. Schmidt und fuhr in Richtung Rotkreuzplatz. Die Sache mit dem eingeklappten Aussenspiegel kam nicht ins Protokoll, aber als ich abfuhr fiel mir schlagartig ein warum der Aussenspiegel eingeklappt war: Es war der besoffene Fahrgast zuvor der sich am Kotflügel anlehnte, sich in Richtung Fahrertüre geschoben hat und dabei wohl versehentlich den Spiegel eingeklappt hat.
Das war dann auch der grund dass ich 5 minuten später den radfahrer nicht gesehen habe, wodurch der Unfall passierte.
Ich bekam einige tage danach eine rechnung für das fahrrad, ca 100 Euro, ich bezahlte freiwillig 120 Euro und dachte die Sache sei nun erledigt.


Gestern, am 3. März , also 5 Monate danach kam ein gelber Brief von der Staatsanwaltschaft, ein Strafbefehl, ich muss wegen fahrlässsiger Körperverletzung 1000 Euro Strafe zahlen plus die Kosten des Verfahrens wegen dem "gequetscheten Fuss", ausser wenn ich Einspruch einlege, dann geht die Sache vor Gericht.

Was würdet ihr mir in diesem Fall empfehlen ? Soll ich den Besoffenen anzeigen der meinen Spiegel eingeklappt hat ?
Ich glaube nicht dass der Fahrradfahrer wirklich einen "zerqetschtten Fuss" hatte
Glaubt ihr ich habe eine Chance auf Strafmilderung, wegen dem eingeklappten Spiegel ? Es war ja Nacht, und zwischen einklappen und Unfall waren höchstens 5 Minuten, ich war in einer dunklen Gegend unterwegs, und spätestens am Rotkreuzplatz hätte ich den eingeklappten Spiegel bemerkt und wieder ausgeklappt.

Soll ich Einspruch einlegen ?
Zuletzt geändert von Oktoberfest am 04.03.2017, 14:50, insgesamt 1-mal geändert.

Benutzeravatar
sivas
Vielschreiber
Beiträge: 2841
Registriert: 02.09.2011, 19:46
Wohnort: Südhessen

Re: Hat Betrunkener Fahrgast Mitschuld am nächsten Unfall ?

Beitrag von sivas » 04.03.2017, 15:04

Wenn der Gute verletzt war, muss ja Deine Versicherung eingeschaltet worden sein. Hast Du ihr den Unfall sofort gemeldet ?

TaxiBabsi
Vielschreiber
Beiträge: 2689
Registriert: 09.05.2005, 08:43

Betrunkener Fahrgast hat keine Mitschuld am nächsten Unfall

Beitrag von TaxiBabsi » 04.03.2017, 15:32

Einen eingeklappten Spiegel bemerkt "man" nach wenigen Sekunden Fahrt egal ob Nacht oder Tag, nach 5 Minuten ist nicht nachvollziehbar und solltest Du das als Rechtfertigung nutzen verschlechterst Du Deine Situation.

Die Ursache für den eingeklappten Spiegel (betrunkener voriger Gast) ist unerheblich. Vom betrunkenen Fahrgast kannst Du nichts einfordern, es sei denn der Spiegel wäre defekt was aber nicht der Fall war.

Dein Flensburger Punktekonto wird wahrscheinlich auch größer.

Bedauerlich für Dich.

Einzige Empfehlung: Einspruch einlegen und guten Anwalt mit der Sache beauftragen.

Viel Glück.
Zuletzt geändert von TaxiBabsi am 04.03.2017, 16:13, insgesamt 3-mal geändert.

Benutzeravatar
Thomas-Michael Blinten
Vielschreiber
Beiträge: 7328
Registriert: 03.02.2005, 17:52
Wohnort: Düsseldorf

Re: Hat Betrunkener Fahrgast Mitschuld am nächsten Unfall ?

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 04.03.2017, 16:14

sivas hat geschrieben:Wenn der Gute verletzt war, muss ja Deine Versicherung eingeschaltet worden sein. Hast Du ihr den Unfall sofort gemeldet ?
Die ist wahrscheinlich schon längst aktiv geworden, ansonsten wäre es nicht nur ein Strafbefehl sondern zusätzlich noch Schmerzensgeldforderung.
Da der Verletzte die Ansprüche auch direkt anmelden muss (nach Auftreten der Schmerzen) dürfte dies schon durch die Versicherung erledigt worden sein.
Der Strafbefehl ist unabhängig davon, die Staatsanwaltschaft wird bei jedem Unfall mit Verletzten selber aktiv.
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)

ilkoep
Vielschreiber
Beiträge: 1106
Registriert: 06.06.2014, 23:30
Wohnort: Berlin

Re: Hat Betrunkener Fahrgast Mitschuld am nächsten Unfall ?

Beitrag von ilkoep » 04.03.2017, 17:13

Oktoberfest hat geschrieben: Soll ich Einspruch einlegen ?
Unbedingt. Sollte der Strafbefehl rechtskräftig werden hast Du automatisch drei Punkte in Flensburg, und damit ist Deine persönliche Zuverlässigkeit nicht mehr gewährleistet = P-Schein in Gefahr.

Dass Du jemanden verletzt hast scheint unstrittig zu sein.

Das Verfahren kann ( u.U. gegen eine Erhöhung der Geldbusse) eingestellt werden. Fachanwalt ist das Gebot der Stunde.

Deinen besoffenen Fahrgast kannst Du getrost aussen vor lassen, für den Zustand des Fahrzeugs ist allein der Fahrer und der Halter verantwortlich.
Thomas-Michael Blinten hat geschrieben:sondern zusätzlich noch Schmerzensgeldforderung
regelt die Versicherung, dafür ist sie da.

KlareWorte
Vielschreiber
Beiträge: 816
Registriert: 19.06.2014, 10:21
Wohnort: Zuhause

Re: Hat Betrunkener Fahrgast Mitschuld am nächsten Unfall ?

Beitrag von KlareWorte » 04.03.2017, 22:25

ilkoep hat geschrieben:
Oktoberfest hat geschrieben: Soll ich Einspruch einlegen ?
Unbedingt. Sollte der Strafbefehl rechtskräftig werden hast Du automatisch drei Punkte in Flensburg, a.

falsch!

Löwenzahn
Vielschreiber
Beiträge: 1385
Registriert: 15.04.2015, 15:33
Wohnort: Berlin

Re: Hat Betrunkener Fahrgast Mitschuld am nächsten Unfall ?

Beitrag von Löwenzahn » 05.03.2017, 00:15

Auf die Gefahr, dass Taxi Georg mich wieder als respektlos bezeichnet, mal eine freundlich formulierte Frage:

Guckst du I... bei Abfahrt nie in die Außenspiegel? Das lernt man doch von der Pike auf!

Sorry, freundlicher geht es nicht.

Sascha1979
Vielschreiber
Beiträge: 2033
Registriert: 02.03.2015, 16:41
Wohnort: München

Re: Hat Betrunkener Fahrgast Mitschuld am nächsten Unfall ?

Beitrag von Sascha1979 » 05.03.2017, 02:34

Wenn du beim Abbiegen nicht gemerkt hast, dass du "keinen" Außenspiegel hast, dann gehört dir mit sofortiger Wirkung der Führerschein als auch der P Schein entzogen!!!

Jetzt noch mal:
Du biegst rechts ab.

Schaust "in den Spiegel".

Siehst, dass da "kein Spiegel" ist unendlich biegst trotzdem ab????
Von schulterblick will ich gar nicht reden???

Und du willst den betrunkenen ANZEIGEN, weil er deinen Spiegel eingeklappt hat???

Wenn ich im rechten Außenspiegel nix sehe, und dsss kommt ab und zu mal vor wenn die Frau sich irgendwie davor schiebt, dann bleibe ich STEHEN und biege doch nicht blind ab?
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
Laotse

Sascha1979
Vielschreiber
Beiträge: 2033
Registriert: 02.03.2015, 16:41
Wohnort: München

Re: Hat Betrunkener Fahrgast Mitschuld am nächsten Unfall ?

Beitrag von Sascha1979 » 05.03.2017, 02:38

KlareWorte hat geschrieben:
ilkoep hat geschrieben:
Oktoberfest hat geschrieben: Soll ich Einspruch einlegen ?
Unbedingt. Sollte der Strafbefehl rechtskräftig werden hast Du automatisch drei Punkte in Flensburg, a.

falsch!
Nicht falsch.
Nach dem gültig gewordenen Strafbefehl bekommt er 3 Punkte.
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
Laotse

Benutzeravatar
Thomas-Michael Blinten
Vielschreiber
Beiträge: 7328
Registriert: 03.02.2005, 17:52
Wohnort: Düsseldorf

Re: Hat Betrunkener Fahrgast Mitschuld am nächsten Unfall ?

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 05.03.2017, 06:09

ilkoep hat geschrieben:...
Thomas-Michael Blinten hat geschrieben:sondern zusätzlich noch Schmerzensgeldforderung
regelt die Versicherung, dafür ist sie da.
Damit hast Du natürlich recht, meinte auch eventuelle Ansprüche auf Schadensersatz.
Da müssen einige Ansprüche privatrechtlich durchgesetzt werden.
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)

Sascha1979
Vielschreiber
Beiträge: 2033
Registriert: 02.03.2015, 16:41
Wohnort: München

Re: Hat Betrunkener Fahrgast Mitschuld am nächsten Unfall ?

Beitrag von Sascha1979 » 05.03.2017, 06:29

Thomas-Michael Blinten hat geschrieben:
ilkoep hat geschrieben:...
Thomas-Michael Blinten hat geschrieben:sondern zusätzlich noch Schmerzensgeldforderung
regelt die Versicherung, dafür ist sie da.
Damit hast Du natürlich recht, meinte auch eventuelle Ansprüche auf Schadensersatz.
Da müssen einige Ansprüche privatrechtlich durchgesetzt werden.
Auch Schadenersatzforderungen (welcher Art denn beispielsweise?) würde die KFZ-Haftpflicht Versicherung bezahlen.
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
Laotse

KlareWorte
Vielschreiber
Beiträge: 816
Registriert: 19.06.2014, 10:21
Wohnort: Zuhause

Re: Hat Betrunkener Fahrgast Mitschuld am nächsten Unfall ?

Beitrag von KlareWorte » 05.03.2017, 12:50

Solange kein Fahrverbot ausgesprochen wurde, gibts auch keine Punkte.

Sascha1979
Vielschreiber
Beiträge: 2033
Registriert: 02.03.2015, 16:41
Wohnort: München

Re: Hat Betrunkener Fahrgast Mitschuld am nächsten Unfall ?

Beitrag von Sascha1979 » 05.03.2017, 12:53

KlareWorte hat geschrieben:Solange kein Fahrverbot ausgesprochen wurde, gibts auch keine Punkte.
?????

Wie meinst das?????


Für fahrlässige KV im StV sieht der Bußgeld Katalog
Einzig
Und allein 3
Punkte und kein Fahrverbot vor:

http://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-unfall/
Zuletzt geändert von Sascha1979 am 05.03.2017, 12:56, insgesamt 1-mal geändert.
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
Laotse

Benutzeravatar
sivas
Vielschreiber
Beiträge: 2841
Registriert: 02.09.2011, 19:46
Wohnort: Südhessen

Re: Hat Betrunkener Fahrgast Mitschuld am nächsten Unfall ?

Beitrag von sivas » 05.03.2017, 14:06

Wo kam der Radfahrer denn her ? Kreuzungsbild
Wenn er Dir ins rechte Hinterrad gefahren war, musstest Du schon komplett abgebogen sein. Vorausgesetzt er befuhr den Radweg.
So wie Du das schilderst, kann er nur die Straße befahren haben. Da musst Du bei vorhandenem Radweg aber nicht mit rechnen ...
Warum hat der Radfahrer nicht gebremst ? Er scheint in Dein stehendes Auto reingefahren zu sein ! weil Du verkehrsbedingt anhalten musstest (linksabbiegender Gegenverkehr).

Hast Du bei der den Unfall aufnehmenden Polizei etwas unterschrieben ? Hast Du eine Kopie davon/vom Unfallbericht ?

Hat Deine Versicherung irgenwelche Schäden beglichen ? Wurden überhaupt welche angemeldet ?

Ich schlage Dir vor, zu einem Anwalt zu gehen, der kann in alle Unterlagen einsehen.

Ach so, der Aussenspiegel.
Ich würde nirgenwo erzählen, dass der eingeklappt war. Das Gegenteil war der Fall ! Du hast reingeguckt und nix gesehen !
Zuletzt geändert von sivas am 05.03.2017, 14:21, insgesamt 3-mal geändert.

Oktoberfest
User
Beiträge: 25
Registriert: 25.10.2016, 15:22
Wohnort: München

Re: Hat Betrunkener Fahrgast Mitschuld am nächsten Unfall ?

Beitrag von Oktoberfest » 05.03.2017, 14:14

Also danke für die vielen Antworten !

Zum Thema Körperverletzung: Diese gab es höchstwahrscheinlich gar nicht ! mehr möchte ich dazu nicht sagen.

Zu dem Thema dass ich nicht in den Aussenspiegel gekuckt habe nachdem er mir den Spiegel eingeklappt hat:

Ich war natürlich zunächst mal genervt dass das abheben an der Bank nicht geklappt hat. Es geht ja um den Aussenspiegel an der beifahrertüre, nicht an der fahrertüre. Und als ich losgefahren bin habe ich natürlich in den Aussenspiegel der fahrertüre geguckt.

Um dann zur Wohnung des Fahrgasts zu kommen musste ich nur 1 x rechts abbiegen, und diese Strecke war sehr übersichtlich, ich sah dass da kein Fahrad oder Fussgänger war.


--------------------

Danach, als er mich bezahlte und ich weiterfuhr, wer es so ähnlich, es gab nur eine einzige Kurve bis zum Unfallort, also stellt mich nicht so hin als wäre ich der dümmste Autofahrer weltweit. Wenn man im Taxi sitzt und einen Fahrgast hat der nicht zahlungsfähig ist dann ist man halt ein wenig "in Gedanken" ist das nicht verständlich ? Und der Blick nach rechts kann ja auch durch den nach vorne gebeugten Fahrgast verdeckt gewesen sein.

Zum Thema Anwalt nehmen: Ich persönlich kann mir keinen Anwalt leisten. Da ich Angestellter bin meine Frag: Bekomme ich vom Unternhgemer einen Anwalt gestellt ? (Ich hab mit dem Unternehmer noich nicht gesprochen)

Benutzeravatar
sivas
Vielschreiber
Beiträge: 2841
Registriert: 02.09.2011, 19:46
Wohnort: Südhessen

Re: Hat Betrunkener Fahrgast Mitschuld am nächsten Unfall ?

Beitrag von sivas » 05.03.2017, 14:26

Wenn Du mit dem Unternehmer noch nicht gesprochen hast, kann der den Unfall auch noch nicht der Versicherung gemeldet haben.
Unfälle mit Personenschäden sind unverzüglich zu melden !

Widerspreche dem Strafbefehl !

Und verbeisse Dich nicht in den Vorfall mit dem Besoffenem ! Das Eine hat mit dem Anderen NICHTS zu tun !
Oktoberfest hat geschrieben:Und der Blick nach rechts kann ja auch durch den nach vorne gebeugten Fahrgast verdeckt gewesen sein.
Warst Du schon wieder besetzt gewesen ?
Zuletzt geändert von sivas am 05.03.2017, 14:35, insgesamt 3-mal geändert.

TaxiBabsi
Vielschreiber
Beiträge: 2689
Registriert: 09.05.2005, 08:43

Re: Hat Betrunkener Fahrgast Mitschuld am nächsten Unfall ?

Beitrag von TaxiBabsi » 05.03.2017, 14:38

Bin draußen wegen Beratungsresistenz.

Oktoberfest
User
Beiträge: 25
Registriert: 25.10.2016, 15:22
Wohnort: München

Re: Hat Betrunkener Fahrgast Mitschuld am nächsten Unfall ?

Beitrag von Oktoberfest » 05.03.2017, 14:42

stimmt, ich hab oben geschrieben Fahrertüre, ich meinte natürlich Beifahrertüre

Benutzeravatar
sivas
Vielschreiber
Beiträge: 2841
Registriert: 02.09.2011, 19:46
Wohnort: Südhessen

Re: Hat Betrunkener Fahrgast Mitschuld am nächsten Unfall ?

Beitrag von sivas » 05.03.2017, 14:47

Nein Babsi, hier wird jedem geholfen !
schliesslich wollen wir doch auch wissen, wie die Sache ausging ... :lol:

Benutzeravatar
sivas
Vielschreiber
Beiträge: 2841
Registriert: 02.09.2011, 19:46
Wohnort: Südhessen

Re: Hat Betrunkener Fahrgast Mitschuld am nächsten Unfall ?

Beitrag von sivas » 05.03.2017, 14:55

Fahrertüre/Beifahrertüre Spiegel eingeklappt/nicht eingeklappt ... völlig egal.
In der Sache bist DU der Geschädigte ! bzw. Dein Chef.
Weil ein nicht den Radweg benutzender Fahrradfahrer so schnell unterwegs war, dass er vor einem verkehrsbedingt haltendem Fahrzeug nicht mehr zum Stehen kam und reingefahren ist.

Dass Du Rechtsabbieger warst und der Radfahrer geradeaus wollte begründet allein keine Schuld. Der Radler hätte ja auch links an Dir vorbeifahren können ... er hat halt nicht mit Deinem Anhalten gerechnet, da der linksabbiegende Gegenverkehr Dir gegenüber wartepflichtig ist.

Vielleicht bist Du auch nur zu freundlich ... und DAS sind die gefährlichsten Verkehrsteilnehmer - weil sie unberechenbar sind !

Das nächste Mal: Drauf halten ! nicht stehen bleiben.
Zuletzt geändert von sivas am 05.03.2017, 15:05, insgesamt 1-mal geändert.

Antworten