Hat Betrunkener Fahrgast Mitschuld am nächsten Unfall ?

Der Bereich für Fragen rund um das Taxigewerbe.
Benutzeravatar
sivas
Vielschreiber
Beiträge: 2838
Registriert: 02.09.2011, 19:46
Wohnort: Südhessen

Re: Hat Betrunkener Fahrgast Mitschuld am nächsten Unfall ?

Beitrag von sivas » 07.03.2017, 10:32

Löwenzahn hat geschrieben:... dass du ihn umgefahren hast ...
Oktoberfest hat niemanden umgefahren.
Beim Rechtsabbiegen hat er nicht die nötige Sorgfalt walten lassen, sodass ihm ein Radfahrer ans Hinterrad gefahren ist, als er dessen, durch Fahrbahnmarkierungen angezeigten Weg kreuzte. Kreuzungsbild
Zuletzt geändert von sivas am 07.03.2017, 10:38, insgesamt 2-mal geändert.

Löwenzahn
Vielschreiber
Beiträge: 1385
Registriert: 15.04.2015, 15:33
Wohnort: Berlin

Re: Hat Betrunkener Fahrgast Mitschuld am nächsten Unfall ?

Beitrag von Löwenzahn » 07.03.2017, 10:39

Anderes wäre ja auch vorsätzlich eventuell Mordversuch und keine fahrlässige Körperverletzung.

Talbot
User
Beiträge: 170
Registriert: 17.05.2012, 10:44

Re: Hat Betrunkener Fahrgast Mitschuld am nächsten Unfall ?

Beitrag von Talbot » 07.03.2017, 17:48

Oktoberfest soll den Fahrzeughersteller verklagen. Ein anfahrendes Auto muss selbständig erkennen, dass der Außenspiegel eingeklappt ist und ihn ausfahren!
Alle anderen sind Schuld, nur man selbst hat keinen Mist gebaut? So wenig Einsicht oder kratzt das das Selbstwertgefühl zu sehr an?

Oktoberfest
User
Beiträge: 25
Registriert: 25.10.2016, 15:22
Wohnort: München

Re: Hat Betrunkener Fahrgast Mitschuld am nächsten Unfall ?

Beitrag von Oktoberfest » 07.03.2017, 18:14

Talbot, bei dir wundert mich dass du noch keinen unfall gebaut hast da du ja anscheinend ununterbrochen auf den rechten aussenspiegel glotzt in der nacht !

TaxiBabsi
Vielschreiber
Beiträge: 2689
Registriert: 09.05.2005, 08:43

Re: Hat Betrunkener Fahrgast Mitschuld am nächsten Unfall ?

Beitrag von TaxiBabsi » 07.03.2017, 20:32

Oktoberfest hat geschrieben:Talbot, bei dir wundert mich dass du noch keinen unfall gebaut hast da du ja anscheinend ununterbrochen auf den rechten aussenspiegel glotzt in der nacht !
Der Blick in den rechten Außenspiegel ist überlebenswichtig, mehrmalige Blicke innerhalb einer Minute sind die Regel. Im Gegensatz dazu wird der Innenspiegel nur sporadisch und zuallererst zur Beobachtung "schwieriger"Fahrgäste genutzt.

eichi
Vielschreiber
Beiträge: 3967
Registriert: 16.06.2009, 13:25
Wohnort: Hamburg Nord

Re: Hat Betrunkener Fahrgast Mitschuld am nächsten Unfall ?

Beitrag von eichi » 07.03.2017, 22:43

Zur Vervollständigung aus der StVO:
§ 11
Besondere Verkehrslagen

(1) Stockt der Verkehr, darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen nicht in die Kreuzung oder Einmündung eingefahren werden, wenn auf ihr gewartet werden müsste.

(2) ... (Rettungsgasse)

(3) Auch wer sonst nach den Verkehrsregeln weiterfahren darf oder anderweitig Vorrang hat, muss darauf verzichten, wenn die Verkehrslage es erfordert; auf einen Verzicht darf man nur vertrauen, wenn man sich mit dem oder der Verzichtenden verständigt hat.
Mach dem "Kontrahenten" ein Angebot, da augenscheinlich keine Verletzung vorliegt.
Gib ihm einen Geschenkgutschein vom Fahrradhändler in Höhe von 40.-€ und dann ist gut.
Zuletzt geändert von eichi am 07.03.2017, 22:46, insgesamt 1-mal geändert.
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

Sascha1979
Vielschreiber
Beiträge: 2033
Registriert: 02.03.2015, 16:41
Wohnort: München

Re: Hat Betrunkener Fahrgast Mitschuld am nächsten Unfall ?

Beitrag von Sascha1979 » 08.03.2017, 02:26

eichi hat geschrieben:Zur Vervollständigung aus der StVO:
§ 11
Besondere Verkehrslagen

(1) Stockt der Verkehr, darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen nicht in die Kreuzung oder Einmündung eingefahren werden, wenn auf ihr gewartet werden müsste.

(2) ... (Rettungsgasse)

(3) Auch wer sonst nach den Verkehrsregeln weiterfahren darf oder anderweitig Vorrang hat, muss darauf verzichten, wenn die Verkehrslage es erfordert; auf einen Verzicht darf man nur vertrauen, wenn man sich mit dem oder der Verzichtenden verständigt hat.
Mach dem "Kontrahenten" ein Angebot, da augenscheinlich keine Verletzung vorliegt.
Gib ihm einen Geschenkgutschein vom Fahrradhändler in Höhe von 40.-€ und dann ist gut.
dem Kontrahenten muss er gar kein Angebot machen. Denn der will augenscheinlich nix.

Hier geht es um den Staatsanwalt der einen Strafantrag bearbeitet. Ob der Staatsanwalt den Gutschein nimmt?
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
Laotse

Oktoberfest
User
Beiträge: 25
Registriert: 25.10.2016, 15:22
Wohnort: München

Re: Hat Betrunkener Fahrgast Mitschuld am nächsten Unfall ?

Beitrag von Oktoberfest » 08.03.2017, 16:23

jemad hat mir folgendes geschrieben:

"Anders als im Zivilverfahren muss hier das Opfer keine Beweise erbringen. Dies ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft. Wenn der Geschädigte vor Gericht sagt, dass er bei dem Unfall verletzt wurde, dann sagt er als Zeuge aus. Damit wäre eine Körperverletzung bewiesen. Weitere Atteste oder Ähnliches sind nicht erforderlich.

Du könntest allenfalls Einspruch bezüglich der Höhe der Strafe einlegen. Je nachdem wieviele Tagessätze gefordert werden könnte dies sinnvoll sein."


Scheisse, es stimmt also gar nicht dass ich glück habe weil derradfaherre nicht beim arzt war, er kann einfach behaupten er war verletzt und dann stimmt es !

mist !!!

Sascha1979
Vielschreiber
Beiträge: 2033
Registriert: 02.03.2015, 16:41
Wohnort: München

Re: Hat Betrunkener Fahrgast Mitschuld am nächsten Unfall ?

Beitrag von Sascha1979 » 08.03.2017, 17:00

Oktoberfest hat geschrieben:jemad hat mir folgendes geschrieben:

"Anders als im Zivilverfahren muss hier das Opfer keine Beweise erbringen. Dies ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft. Wenn der Geschädigte vor Gericht sagt, dass er bei dem Unfall verletzt wurde, dann sagt er als Zeuge aus. Damit wäre eine Körperverletzung bewiesen. Weitere Atteste oder Ähnliches sind nicht erforderlich.

Du könntest allenfalls Einspruch bezüglich der Höhe der Strafe einlegen. Je nachdem wieviele Tagessätze gefordert werden könnte dies sinnvoll sein."


Scheisse, es stimmt also gar nicht dass ich glück habe weil derradfaherre nicht beim arzt war, er kann einfach behaupten er war verletzt und dann stimmt es !

mist !!!
1.) Mal solltest du hier KEINEM unqualifizierten Kommentar glauben, solange es kein Volljurist ist! WEDER dem meinigem noch dem anderen.

2.) Stimmt diese Nachricht weitestgehend. In der Praxis muss eine Verletzung einfach nachgewiesen werden. Da hat sich einfach das Arzt-Attest, insbesondere bei zivilrechtlichen Schmrezensgeld-Ansprüchen als "Nahezu-Bedingung" erwiesen. Kein Attest --> Keine Schmerzensgeldansprüche. Denn wer nicht beim Arzt war, der kann nicht so "wirkliche" Schmerzen gehabt haben.

In deinem Fall geht es aber um eine strafrechtliche Verurteilung. Da muss der Staatsanwalt "nur beweisen", dass es eine Körperverletzung gab.
Wenn der Fahrradfahrer hier aussagt: "Haben Sie mal mein Fahrrad gesehen? Da war 'ne Acht vorne im Rad. Natürlich hat mir der Fuß wie sau weh getan. Aber ich wusste auch, dass ich damit nicht zum Arzt gehen braucht und es in einer Woche wieder weg ist." dann wird dies mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Erfüllung des Tatbestandes der "Körperverletzung" ausreichen.

ABER: ALL DAS entscheidet nur das Gericht!!! Daher: --> ANWALT nehmen!
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
Laotse

Oktoberfest
User
Beiträge: 25
Registriert: 25.10.2016, 15:22
Wohnort: München

Re: Hat Betrunkener Fahrgast Mitschuld am nächsten Unfall ?

Beitrag von Oktoberfest » 08.03.2017, 18:06

ich war heute beim anwalt.
es ging schon mal damit los dass ich vor 1 jahr meine rechtschutzversicherung gekündigt habe..

jetzt musste ich ihm 120 euro geben damit er überhaupt den kleinen finger bewegt

komsich finde ich dass ich nicht über die taxi firma rechtsschutz bekomme der die anwaltskosten übernimmt.

jetzt muss ich die kompletten anwalts kosten bezahlen auch noch !!

2 stunden verdienstausfall + fahrradreparatur + 1000 euro + anwaltskosten + 3 punkte ...

und der besoffene der meine spiegel eingekappt hat lacht sich einen ast !

TaxiBabsi
Vielschreiber
Beiträge: 2689
Registriert: 09.05.2005, 08:43

Re: Hat Betrunkener Fahrgast Mitschuld am nächsten Unfall ?

Beitrag von TaxiBabsi » 08.03.2017, 18:49

Vielleicht lernst Du aus dem Geschehen endlich die Ursache bei Dir selbst zu suchen und nicht bei Betrunkenen die u.U. hilfebdürftig sind.

Ein eingeklappter Spiegel liegt in DEINER Verantwortung.

Sascha1979
Vielschreiber
Beiträge: 2033
Registriert: 02.03.2015, 16:41
Wohnort: München

Re: Hat Betrunkener Fahrgast Mitschuld am nächsten Unfall ?

Beitrag von Sascha1979 » 09.03.2017, 01:55

Oktoberfest hat geschrieben:ich war heute beim anwalt.
es ging schon mal damit los dass ich vor 1 jahr meine rechtschutzversicherung gekündigt habe..

jetzt musste ich ihm 120 euro geben damit er überhaupt den kleinen finger bewegt

komsich finde ich dass ich nicht über die taxi firma rechtsschutz bekomme der die anwaltskosten übernimmt.

jetzt muss ich die kompletten anwalts kosten bezahlen auch noch !!

2 stunden verdienstausfall + fahrradreparatur + 1000 euro + anwaltskosten + 3 punkte ...

und der besoffene der meine spiegel eingekappt hat lacht sich einen ast !
Frag den Chef doch mal.
Meinem Wissensstand nach hast du erzählt, dass der Unternehmer noch gar nix von dem Unfall weiß?

Ansonsten:
Wenn du Straftaten begehst (und um das geht es hier), musst du dich da immer selber wehren. Auch wenn du diese Straftat während der Arbeitszeit begehst.

Und du solltest so langsam aber sicher den besoffenen rauslassen. Wenn du da noch 5x deine Story Erzählst, dass du durch die Halbe Stadt mit eingeklapptem Spiegel gefahren bist, und abgebeogen obwohl du nix im Spiegel gesehen hast, wirs es nur noch schlimmer.

PS:
Schau mal hier, hab ich durch Zufall gefunden: https://www.arag-partner.de/sven-masber ... hutzSofort
Ihre Vorteile
Einzigartig: Unterstützung bis zu drei Monate rückwirkend.
Zuletzt geändert von Sascha1979 am 09.03.2017, 01:57, insgesamt 1-mal geändert.
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
Laotse

Löwenzahn
Vielschreiber
Beiträge: 1385
Registriert: 15.04.2015, 15:33
Wohnort: Berlin

Re: Hat Betrunkener Fahrgast Mitschuld am nächsten Unfall ?

Beitrag von Löwenzahn » 09.03.2017, 09:17

Oktoberfest hat geschrieben: komsich finde ich dass ich nicht über die taxi firma rechtsschutz bekomme der die anwaltskosten übernimmt.

jetzt muss ich die kompletten anwalts kosten bezahlen auch noch !!
Sascha1979 hat geschrieben:Ansonsten:
Wenn du Straftaten begehst (und um das geht es hier), musst du dich da immer selber wehren. Auch wenn du diese Straftat während der Arbeitszeit begehst.
So ist es. Bei Straftaten würde die Rechtsschutz-Versicherung nicht einspringen, selbst wenn du eine hättest.

Oktoberfest
User
Beiträge: 25
Registriert: 25.10.2016, 15:22
Wohnort: München

Re: Hat Betrunkener Fahrgast Mitschuld am nächsten Unfall ?

Beitrag von Oktoberfest » 09.03.2017, 11:28

Sascha was redest du hier für gehirnlosen schwachsinn ?

ich bin nicht durch die halbe stadt mit eingeklapptem aussenspiegel gefahren, ich bin nur 2 mal mit mit eingeklapptem aussenspiegel abgebogen, einmal nach links, einmal rechts, das waren höchstens 3 minuten !

und der *** taxi babsi soll bitte die blöde klappe halten, diese arschkommentare brauch ich nicht!

Sascha1979
Vielschreiber
Beiträge: 2033
Registriert: 02.03.2015, 16:41
Wohnort: München

Re: Hat Betrunkener Fahrgast Mitschuld am nächsten Unfall ?

Beitrag von Sascha1979 » 09.03.2017, 13:01

Oktoberfest hat geschrieben:Sascha was redest du hier für gehirnlosen schwachsinn ?

ich bin nicht durch die halbe stadt mit eingeklapptem aussenspiegel gefahren, ich bin nur 2 mal mit mit eingeklapptem aussenspiegel abgebogen, einmal nach links, einmal rechts, das waren höchstens 3 minuten !

und der *** taxi babsi soll bitte die blöde klappe halten, diese arschkommentare brauch ich nicht!
Jetzt sag aber erst mal weswegen du Bewährung hast?

Ich nehme an:
Aggressionen nicht im Griff?

Den Eindruck habe ich hier zumindest.
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
Laotse

Oktoberfest
User
Beiträge: 25
Registriert: 25.10.2016, 15:22
Wohnort: München

Re: Hat Betrunkener Fahrgast Mitschuld am nächsten Unfall ?

Beitrag von Oktoberfest » 09.03.2017, 17:53

Kann der Webmaster bitte diesen Thread löschen ?

Meine Anfrage hier und deren Antworten waren mir keine Hilfe !


ver***en kann ich mich selber !

eichi
Vielschreiber
Beiträge: 3967
Registriert: 16.06.2009, 13:25
Wohnort: Hamburg Nord

Re: Hat Betrunkener Fahrgast Mitschuld am nächsten Unfall ?

Beitrag von eichi » 09.03.2017, 18:27

Leider schade.
Dann ist dir wohl nicht zu helfen...
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

ilkoep
Vielschreiber
Beiträge: 1106
Registriert: 06.06.2014, 23:30
Wohnort: Berlin

Re: Hat Betrunkener Fahrgast Mitschuld am nächsten Unfall ?

Beitrag von ilkoep » 09.03.2017, 20:24

Löwenzahn hat geschrieben:So ist es. Bei Straftaten würde die Rechtsschutz-Versicherung nicht einspringen, selbst wenn du eine hättest.
Ööhm. Ich geb Dir mal ´nen Tip: fahrlässig, grob fahrlässig, Vorsatz.

Und? Klingelst?

Löwenzahn
Vielschreiber
Beiträge: 1385
Registriert: 15.04.2015, 15:33
Wohnort: Berlin

Re: Hat Betrunkener Fahrgast Mitschuld am nächsten Unfall ?

Beitrag von Löwenzahn » 10.03.2017, 10:38

Es heißt: Der eingeklappte Spiegel steht nicht im Protokoll.
Jemand der Radfahrer übersieht, handelt fahrlässig.
Jemand der einen Radfahrer wegen eingeklappten Spiegel nicht sehen kann, handelt fahrlässig, wenn der Spiegel unmittelbar davor eingeklappt wurde.
Jemand der eine zeitlang mit eingeklappten Spiegel durch die Gegend fährt, später dadurch einen Radfahrer anfährt, weil auch beim Abbiegen keine Sorgfalt bewahrt wird durch vorsichtiges Heranfahren beispielsweise, der handelt meiner Meinung grob fahrlässig.

Er hatte jederzeit die Gelegenheit rechts ranzufahren und die Spiegel auszurichten.

Benutzeravatar
sivas
Vielschreiber
Beiträge: 2838
Registriert: 02.09.2011, 19:46
Wohnort: Südhessen

Re: Hat Betrunkener Fahrgast Mitschuld am nächsten Unfall ?

Beitrag von sivas » 10.03.2017, 12:18

deswegen soll er das mit dem Spiegel auch nirgendwo erwähnen - will er aber nicht, sonst könnte er die Schuld nicht auf den Betrunkenen schieben ...

Antworten