Hat Betrunkener Fahrgast Mitschuld am nächsten Unfall ?

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Oktoberfest
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Re: Hat Betrunkener Fahrgast Mitschuld am nächsten Unfall ?

Beitrag von Oktoberfest » 05.03.2017, 15:02

Kollegen, jetzt vergesst mal meine Frage ob ich den Besoffenen Anzeigen kann oder nicht, ich stell jetzt noch mal neu dir frage ob es denn gar keine Role spielt dass der Aussenspiegel der Beifahrertüre eingeklappt war ?

Wenn das nicht der Fall gewesen wäre hätte ich doch den Fahradfahrer gesehen !

TaxiBabsi
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Re: Hat Betrunkener Fahrgast Mitschuld am nächsten Unfall ?

Beitrag von TaxiBabsi » 05.03.2017, 15:10

Oktoberfest hat geschrieben:Kollegen, jetzt vergesst mal meine Frage ob ich den Besoffenen Anzeigen kann oder nicht, ich stell jetzt noch mal neu dir frage ob es denn gar keine Role spielt dass der Aussenspiegel der Beifahrertüre eingeklappt war ?

Wenn das nicht der Fall gewesen wäre hätte ich doch den Fahradfahrer gesehen !
Für den eingeklappten Spiegel und dessen Folgen bist DU verantwortlich.

Jeder Richter wird Dich fragen warum Du denn damit überhaupt weiter gefahren bist.

Und noch schlimmer wird es wenn Du sagst wegen Dunkelheit hattest Du das nicht bemerkt.

Also vergess den Besoffenen und pack Dich an den eigenen S......
Zuletzt geändert von TaxiBabsi am 05.03.2017, 15:11, insgesamt 1-mal geändert.

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sivas
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Re: Hat Betrunkener Fahrgast Mitschuld am nächsten Unfall ?

Beitrag von sivas » 05.03.2017, 15:13

sivas hat geschrieben:Ach so, der Aussenspiegel.
Ich würde nirgenwo erzählen, dass der eingeklappt war. Das Gegenteil war der Fall ! Du hast reingeguckt und nix gesehen !
Sei nicht so freundlich !
Zuletzt geändert von sivas am 05.03.2017, 15:15, insgesamt 1-mal geändert.

Oktoberfest
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Re: Hat Betrunkener Fahrgast Mitschuld am nächsten Unfall ?

Beitrag von Oktoberfest » 05.03.2017, 15:17

wieso ? er hat doch den fahrradweg benützt !
Ich stand an der roten ampel und fuhr los als es grün wurde.

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sivas
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Re: Hat Betrunkener Fahrgast Mitschuld am nächsten Unfall ?

Beitrag von sivas » 05.03.2017, 15:29

Tja, wer lesen kann ...
Hast recht, Du hast geschrieben, dass der Radfaherer in Dein abbiegendes Auto reingefahren ist, als Du am Abbiegen warst. Den hättst'e aber wegen der getrennten Fahrbahnen nur durch Schulterblick erkennen können.

Ich hatte es jetzt so in Erinnerung, dass Du wegen des linksabbiegenden Gegenverkehres stehen geblieben bist ... 'tschuldigung.
Du hast dem Abbieger zuviel Aufmerksamkeit gewidmet bzw Dich von ihm vom restlichen Verkehrsgeschehen zu sehr ablenken lassen. Dann kommt natürlich noch die gedankliche Ablenkung aufgrund des vorhergehenden Zwischenfalles dazu :
ist man halt ein wenig "in Gedanken"
deshalb würde ich das nie erwähnen.

Da kannst'e jetzt nur noch die Körperverletzung in Abrede stellen > Verkehrsunfall nur mit Sachbeschädigung. Entsprechend Sascha's Link wären das 35 €.
Zuletzt geändert von sivas am 05.03.2017, 17:14, insgesamt 8-mal geändert.

Löwenzahn
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Re: Hat Betrunkener Fahrgast Mitschuld am nächsten Unfall ?

Beitrag von Löwenzahn » 05.03.2017, 17:16

Oktoberfest hat geschrieben:Als es grün war bog ich rechts Ab. Plötzlich rumpelte es an der rechten Seite und ich blieb stehen als ich etwa zur Hälfte abgebogen war. Ich stieg aus und sah dass ein männlicher Radfahrer in mein rechtes Hinterrad gefahren war weil ich ihm die Vorfahrt genommen habe. Ich muss ihn wohl übersehen haben dachte ich weil ein entgegenkommendes Fahrzeug ebenfalls als Linksabbieger die gleiche Fahrtrichtung wie ich befahren wollte und ich nicht sicher war ob es abbremst oder nicht. Ich richtete sein Fahrrad auf, dessen Vorderrad einen leichten Achter hatte. Am Taxi konnte ich keinen Schaden erkennen. Ich forderte ihn auch dazu auf den Schuh doch mal auszuziehen damit wir nachsehen was da los ist. Er weigerte sich aber beharrlich mit der Ansage dass ich ja kein Arzt sei. Mein persönliche Meinung ist dass da gar nichts mit seinem Fuss ist, da ja nur das Fahrrad in Mitleidenschaft gezogen wurde und er ja über seinem Fahrrad stand als das der Unfall passiert ist. Wir warteten knapp 2 Stunden und standen auch zusammen neben der geöffneten Beifahrertüre. Dabe bemerkt ich dass der Aussenspiegel eingeklappt war. Ich machte Hr. XX darauf aufmerksam, er sagt das er das nicht war, was auch stimmte da Hr. xx mit seinem fahrrad nur am hinteren bereich des Taxis tätig war. Als der Streifenwagen endlich nach fast 2 Stunden kam nahmen die beiden Beamten den Unfall auf. Ich tauschte mit Herr Schmidt Telefonnummern aus und bat ihm er soll mir sagen was das neue Vorderrad (Felge und Reifen) bzw. die Reparatur kostet damit ich ihm den Schaden bezahlen kann. Ich verabschiedete mich von Polizei und Hr. Schmidt und fuhr in Richtung Rotkreuzplatz. Die Sache mit dem eingeklappten Aussenspiegel kam nicht ins Protokoll,
Gestern, am 3. März , also 5 Monate danach kam ein gelber Brief von der Staatsanwaltschaft, ein Strafbefehl, ich muss wegen fahrlässsiger Körperverletzung 1000 Euro Strafe zahlen plus die Kosten des Verfahrens wegen dem "gequetscheten Fuss", ausser wenn ich Einspruch einlege, dann geht die Sache vor Gericht.

Soll ich Einspruch einlegen ?
Konzentrieren wir uns mal auf das Wesentliche.

Fakt ist: Dass der Außenspiegel nicht ausgeklappt war und du schon selbst sagst, dass der Radfahrer dir den nicht eingeklappt haben kann, sagt soviel aus, dass man dir die Schuld geben wird.

Wenn das Geschehen so stattgefunden hat, wie du es geschildert hast, gibt es Ungereimtheiten.

1. Mit einem zerquetschten Fuß, kann man nicht stehen, schon gar nicht 2 Stunden lang. Hier hättest du bei der Polizei schon angeben müssen, dass du ihm angeboten hast, sich zu setzen, er hat sich geweigert, wodurch man höchstwahrscheinlich vermuten kann, dass er sich den körperlichen Schaden selbst zu verschulden hat. Das wiederum kann nur ein Arzt bestätigen.

2. Dass kein Notarzt vor Ort war und die Polizei 2 Stunden gebraucht hat um zur Unfallstelle zu kommen, ist eigentlich ein Anzeichen, dass der Unfall selbst niedrige Priorität hat. Du hast über die Taxizentrale die Polizei rufen lassen. Ich hätte das selbst über mein Handy getan. Mir erweckt sich auch der Verdacht, dass man nicht angegeben hat, dass Personen zu Schaden gekommen sind.

Der Radfahrer ist dir ins Hinterrad gefahren, Schulterblick hätte gar nichts gebracht. Einspruch solltest du auf jeden Fall einlegen. Egal ob du Schuld hast oder unschuldig bist. Legst du kein Einspruch ein, dann könnte man nachlegen, dass du deine Schuld anerkennst, weil du weißt, dass du Schuld hast. Legst du Einspruch ein, wäre das schlimmstenfalls ein: "Du bist dir nicht ganz sicher, ob du Schuld hast." Na dafür ist ja dann die Polizei zuständig die Schuld zu bestätigen.

ilkoep
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Re: Hat Betrunkener Fahrgast Mitschuld am nächsten Unfall ?

Beitrag von ilkoep » 05.03.2017, 19:00

Oktoberfest hat geschrieben:Zum Thema Körperverletzung: Diese gab es höchstwahrscheinlich gar nicht ! mehr möchte ich dazu nicht sagen.
Ich kann mich des Eindrucks nicht verwehren dass Dir nicht klar ist was für Dich auf dem Spiel steht.

Körperverletzung, auch fahrlässige, ist eine Straftat. Ob ein Fingernagel abgebrochen oder ein Fuss gequetscht wurde ist zweitrangig.

Entweder lebst Du mit der 1.000 € Strafe und den drei Punkten oder legst Einspruch ein.

Kommen Staatsanwalt und Richter in der Hauptverhandlung zu der Überzeugung dass es mit Deiner Reue nicht so dolle ist, kann das Strafmass auch verschärft werden. Allerdings kann es auch abgemildert werden, bis hin zur Einstellung ohne Auflagen, wenn die Umstände dafür sprechen. Im Zweifelsfall kannst Du in der Hauptverhandlung den Einspruch jederzeit vor der Urteilsverkündigung zurückziehen. Dann bleibt der ursprüngliche Strafbefehl bestehen.

Ich schreibe das aus eigener Erfahrung in einem ähnlich gelagerter Fall. Die Richterin hatte damals auf dem Termin zur Ladung handschriftlich vermerkt dass mein Anwalt mich bitte darauf hinweisen möchte dass auch zusätzlich ein Fahrverbot verhängt werden kann.

Viel Glück, Du wirst es brauchen.

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Re: Hat Betrunkener Fahrgast Mitschuld am nächsten Unfall ?

Beitrag von Oktoberfest » 05.03.2017, 19:46

Ich hab die Polizei schon selber gerufen, und nach über einer Stunde warten wollten wir die Polizei wieder abbestellen, aber das ging nicht mehr sagte die polizeizentrale weil die schon unterwegs waren.

Er wollte mir auch nicht den Schuh ausziehen auf meine Aufforderung um nachzusehen was verletzt ist, er fragte sogar spöttisch ob ich Arzt bin.


Gestern war ich bei dem besoffenen und hab geklingelt, er kam raus, konnte sich dunkel an die fahrt erinnern, ich habe ihm gesagt was er verursacht hat mit seinem spiegel einklappen, er hat mich dann nur ausgelacht und gesagt dass ich selber für meinen spiegel verantwortlich bin und ihn das ganze nicht juckt !

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Re: Hat Betrunkener Fahrgast Mitschuld am nächsten Unfall ?

Beitrag von TaxiBabsi » 05.03.2017, 20:18

Oktoberfest hat geschrieben:Ich hab die Polizei schon selber gerufen, und nach über einer Stunde warten wollten wir die Polizei wieder abbestellen, aber das ging nicht mehr sagte die polizeizentrale weil die schon unterwegs waren.

Er wollte mir auch nicht den Schuh ausziehen auf meine Aufforderung um nachzusehen was verletzt ist, er fragte sogar spöttisch ob ich Arzt bin.


Gestern war ich bei dem besoffenen und hab geklingelt, er kam raus, konnte sich dunkel an die fahrt erinnern, ich habe ihm gesagt was er verursacht hat mit seinem spiegel einklappen, er hat mich dann nur ausgelacht und gesagt dass ich selber für meinen spiegel verantwortlich bin und ihn das ganze nicht juckt !
Bei allem Respekt, aber was machst Du für einen Blödsinn?

Der damals betrunkene Fahrgast hat natürlich Recht.

Er hat Dein Fehlverhalten nicht verursacht, sondern DU!

PS
Und immer wieder sind die anderen schuld (Politik, Besoffene, Vollmond etc.)... :roll:
Zuletzt geändert von TaxiBabsi am 05.03.2017, 20:20, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Hat Betrunkener Fahrgast Mitschuld am nächsten Unfall ?

Beitrag von Oktoberfest » 05.03.2017, 20:52

ich kann mir nicht vorstellen woher der radfahrer eine quetschung haben sollte
er stand breitbeinig über seinem fahrrad
selbst wenn der gequetschte fuss auf wundersame weise unter ein pedal gekommen sein sollte und dann dieses pedal auf den schuh drücken würde durch das kippen des fahrrads,, dann wäre ja immer noch das hinterrad seines fahrrads nicht eingeklemmt gewesen wodurch das ganze fahrrad sich angehoben hätte.

sehr stutzig machte mich dass er in der gleichen sekunde als ich stoppte anfing zu brüllen :"holen sie die polizei, holen sie die polizei" anstatt "aua aua"

ps. natürlich hat der betrunkene recht, danke für den hinweis. betrunkene können kotzen, ausspiegel einklappen.. und haben immer recht ! danke für deinen hinweis !

ps: ich habe den radfahrer jetzt angerufen, er sagte dass die quetschung am linken fuss war und nicht am rechten.... und sie komme vom hinterreifen des fahrrads der den schuh berührte

und er sagte es gibt keine fotos von der quetschung...
Zuletzt geändert von Oktoberfest am 05.03.2017, 21:19, insgesamt 3-mal geändert.

Löwenzahn
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Re: Hat Betrunkener Fahrgast Mitschuld am nächsten Unfall ?

Beitrag von Löwenzahn » 05.03.2017, 21:22

Wie lange bist du jetzt Taxifahrer?

Oktoberfest
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Re: Hat Betrunkener Fahrgast Mitschuld am nächsten Unfall ?

Beitrag von Oktoberfest » 05.03.2017, 22:43

25 Jahre

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Marvin
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Re: Hat Betrunkener Fahrgast Mitschuld am nächsten Unfall ?

Beitrag von Marvin » 06.03.2017, 05:54

Wenn der Radfahrer auf dem Fahrradweg gefahren ist, hättest Du ihn sehen müssen. Wenn er Dich auf der Straße rechts überholt hat, ist er selber schuld. Warum Du ihn nicht gesehen hast, ist unerheblich. Genauso, wer irgendwas mit Deinem Spiegel gemacht hat.

Allein dadurch, dass Du keinen Spiegel hast, steigt nicht Dein Verschulden. Besonders, weil Du bei einem normalen PKW überhaupt keinen benötigst:
§56 Rückspiegel und andere Spiegel

(1) Kraftfahrzeuge müssen Spiegel haben, die so beschaffen und angebracht sind, daß der Fahrzeugführer nach rückwärts und seitwärts - auch beim Mitführen von Anhängern - alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann.

(2) Es sind erforderlich

1.bei allen Kraftfahrzeugen außer bei den in Nummer 3 bis 6 aufgeführten ein Außenspiegel an der linken Seite und ein Innenspiegel,
2.bei Kraftfahrzeugen, bei denen das Sichtfeld des Innenspiegels eingeschränkt ist, zusätzlich ein Außenspiegel an der rechten Seite,
3.bei Kraftfahrzeugen, bei denen die Fahrbahn nach rückwärts durch einen Innenspiegel nicht beobachtet werden kann, zwei Außenspiegel - jeweils einer an jeder Seite -,..........................................
"Ich könnte dir deine Überlebenschancen ausrechnen, aber du wärst nicht begeistert."

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Re: Hat Betrunkener Fahrgast Mitschuld am nächsten Unfall ?

Beitrag von Löwenzahn » 06.03.2017, 09:06

Marvin hat geschrieben:Wenn der Radfahrer auf dem Fahrradweg gefahren ist, hättest Du ihn sehen müssen. Wenn er Dich auf der Straße rechts überholt hat, ist er selber schuld. Warum Du ihn nicht gesehen hast, ist unerheblich. Genauso, wer irgendwas mit Deinem Spiegel gemacht hat.

Allein dadurch, dass Du keinen Spiegel hast, steigt nicht Dein Verschulden. Besonders, weil Du bei einem normalen PKW überhaupt keinen benötigst:
Und wenn der Radweg offiziell auf der Straße markiert ist, darf der Radfahrer ihn rechts überholen.

Und wenn ein Fahrzeug von der Ausstattung 2 Rückspiegel hat, dann muss man die auch verwenden. Vom Fahrzeugführer muss sichergestellt sein, dass die Spiegel richtig eingestellt sind. Das ist Grundstoff in jeder Fahrschule, was man vor Fahrtantritt zu prüfen hat. Selbst wenn man am Tag 20 mal ein- und aussteigt, muss man das prüfen.

Schusselig ist jeder mal, klingt nach 25 Jahren Berufserfahrung dann doch banal, aber sei es mal so.

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Re: Hat Betrunkener Fahrgast Mitschuld am nächsten Unfall ?

Beitrag von Oktoberfest » 06.03.2017, 10:30

Ich stand an der Roten Ampel.

Es verging also Zeit

Ich habe das im Eingangsthread falsch geschildert.


Und was den Tipp mit dem Anwalt betrifft. ich kann mir keinen Anwalt leisten.

wenn ich statt 1000 Euro Strafe nur 500 zahlen müsste wäre das fast ok
wenn aber dazu ein Anwalt benötigt wird der 500 Euro kostet dann hebt sich das auf !!

ps : wer oder was ist eigentlich diese nervige Taxi babsi ?
Zuletzt geändert von Oktoberfest am 06.03.2017, 10:31, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Hat Betrunkener Fahrgast Mitschuld am nächsten Unfall ?

Beitrag von Taxi Georg » 06.03.2017, 10:35

Oktoberfest hat geschrieben:ps : wer oder was ist eigentlich diese nervige Taxi babsi ?
Ignorieren und bitte beim Thema bleiben!
Bitte betrachtet meine Postings nicht als Verpflichtung, sondern nur als gutgemeinte Hinweise!
Diese Hinweise sollen auch keine Rechts-/Steuerberatung darstellen oder sollen diese ersetzen. ☑

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Re: Hat Betrunkener Fahrgast Mitschuld am nächsten Unfall ?

Beitrag von Oktoberfest » 06.03.2017, 10:45

Ok, noch eine Zusatzfrage: Wenn ich eine Bewährungsstrafe hätte, 8 Monate Gefängnis auf 3 Jahre Bewährung zum Beispiel, müsste ich dann in den Knast wenn ich die verurteilung für diesen Verkehrsunfall


1000 Euro Strafe wegen fahrlässiger Körperverletzung


bekäme ?

Oktoberfest
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Re: Hat Betrunkener Fahrgast Mitschuld am nächsten Unfall ?

Beitrag von Oktoberfest » 06.03.2017, 10:54

Und noch eine Frage: Der geschädigte Fahradfahrer hat sic hja 2 Stunden lang geweigert sich ins Taxi zu setzen bis die Polizei kommt, er hat sich auch geweigert mal den Schuh auszuziehen um die angebliche Verletzung zu begztachten. Es existieren auch keine fotos von der angeblichen verletzung.
frage: Ist eine fahrlässsige Körperverletzung immer eine fahrlässige Körperverletzung wenn der betroffene einfach behauptet dass er verletzt ist ?

oder wenn er behauptet dass es eine schwellung gab die nach 2 wochen verschwand.

ist das immer eine verletzung ? muss er die verletzung nicht beweisen ?

ist ein druckgefühl das man angeblich hat auch schon eine fahrlässsige Körperverletzung ?

Der Fahradfahrer ist freiwillig 2 stunden bei ziemlicher kälte neben dem taxi gestanden

liegt da wirklich eine körperverletzung vor ?

ich komme mir echt ver***t und machtlos vor !

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Re: Hat Betrunkener Fahrgast Mitschuld am nächsten Unfall ?

Beitrag von Sascha1979 » 06.03.2017, 12:37

Oktoberfest hat geschrieben:Und noch eine Frage: Der geschädigte Fahradfahrer hat sic hja 2 Stunden lang geweigert sich ins Taxi zu setzen bis die Polizei kommt, er hat sich auch geweigert mal den Schuh auszuziehen um die angebliche Verletzung zu begztachten. Es existieren auch keine fotos von der angeblichen verletzung.
frage: Ist eine fahrlässsige Körperverletzung immer eine fahrlässige Körperverletzung wenn der betroffene einfach behauptet dass er verletzt ist ?

oder wenn er behauptet dass es eine schwellung gab die nach 2 wochen verschwand.

ist das immer eine verletzung ? muss er die verletzung nicht beweisen ?

ist ein druckgefühl das man angeblich hat auch schon eine fahrlässsige Körperverletzung ?

Der Fahradfahrer ist freiwillig 2 stunden bei ziemlicher kälte neben dem taxi gestanden

liegt da wirklich eine körperverletzung vor ?

ich komme mir echt ver***t und machtlos vor !
Ich komme mir machtlos ob deiner Naivität vor, aber ich will dir trotzdem probieren sachlich weiterzuhelfen:

a) Ein Verletzter muss sich ganz sicher nicht hinsetzen, wenn er in dem Moment nicht möchte!
Ob er sich nach dem Unfall hingesetzt hat oder nicht schließt ganz sicher - und zwar wirklich nicht (und nicht nur "beweisbar nicht") - nicht aus, ob er eine Verletzung erlitten hat, oder nicht.
Es gibt auch Verletzungen, wo man lieber steht. Und: Aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen: Man unterschätzt verdammt den Moment der Schockwirkung. Ich habe schon sehr schmerzhafte Verletzungen erlitten, wo ich im und nach dem Moment des Unfalles nichts, aber gar nichts an Schmerzen bemerkt hatte. Und am nächsten Tag hätten mich die Schmerzen fast umgebracht!

Du vergisst vielleicht den Fakt, dass ein Fahrradfahrer in ein Auto mit solch einer Geschwindigkeit kollidiert ist, dass das Metall seines Vorderrades sich verbogen hat. Mit ganz großer Sicherheit wird der Fahrradfahrer einen gehörigen Schrecken davon getragen haben.
Ich bin hier in Thailand gestern beinahe mit einem Auto kollidiert. Alleine der Schockmoment (ohne dass es zu einem Unfall oder auch nur einer Berührung kam) hat mich den gesamen Abend "gelähmt".

b) Natürlich ist es nicht immer eine Verletzung! Und natürlich muss er die "beweisen". Aber ganz sicher beurteilst nicht du und auch nicht er selbst was für eine Verletzung er hat. Sondern nur ein Arzt! Daher: Legt er irgendeinen Arzt-Bericht vor, wo der Unfall und die Verletzung drin stehen, dann gibt es diese Verletzung und dann wirst du für haftbar gemacht werden. Wenn du dadran zweifelst, kannst du per Gutachter vor Gericht vorgehen und bezweifeln, dass diese Verletzung besteht oder daher kommt. Ich verspreche dir auf alles was mir heilig ist: Wenn es ein ärztliches Attest über die Verletzung gibt, wird kein Richter der Welt dir auch nur den Hauch einer Chance zustehen!

c) Natürlich hast du, als Taxi-Fahrer und Unfallverursachender, nicht den geringsten Anspruch auf ein FOTO DER VERLETZUNG???? Du hast nicht die geringste Qualifikation, als Taxi-Fahrer, eine Verletzung zu beurteilen. Und ganz, ganz, ganz sicher nicht per FOTO? Und ich verspreche dir: Egal ob man irgendwas auf dem Foto sieht oder nicht: Es wird sich garantiert nicht ausschließen, ob er diese Verletzung hat, oder nicht.
ist ein druckgefühl das man angeblich hat auch schon eine fahrlässsige Körperverletzung ?
Der ARZT stellt die Diagnose. Nur der! Und wenn der Patient erzählt: "Ich bin gestern mit dem Fahrrad gegen ein Auto gefahren und jetzt hab ich da ein Druckgefühl", dann schaut der Arzt sich das an, macht ggf. irgendwelche weiteren Untersuchungen, und stellt DANN die Diagnose fest.
Gibt es kein Arzt-Attest, kannst du, als Unfallverursachender "gelassen" sein. Gibt es ein Arzt-Attest: Dann würde ich es an deiner Stelle ganz, ganz tunlichst sein lassen, zu bezweifeln, dass die Diagnose darauf stimmt!
Der Fahradfahrer ist freiwillig 2 stunden bei ziemlicher kälte neben dem taxi gestanden
Weil er vielleicht auch hätte tot sein können und unter Schock stand??? Du willst ihm das jetzt nicht anlasten, dass du ihn über den Haufen fährst und er sich dann komisch verhält?

PS: Ich hasse Fahrradfahrer. Noch mehr als Taxi-Fahrer. Aber hier kann ich nicht den Hauch Pro des unfallverursachenden Taxi-Fahrers sprechen.

Wer abbiegt OHNE irgendwas nach hinten zu sehen und dabei ein Fahrradfahrer über den Haufen fährt, da kann ich nichts mehr zu sagen.
Wenn ich NICHTS im Rückspiegel und nach hinten sehe, dann fahre ich NICHT!
Ich fahre nur, WENN ich SEHE, DASS FREI IST!

Und wenn ich hinter mir ein Fahrradfahrer sehe, welcher es auch nur theoretisch schaffen könnte, bei meinem Abbiegevorgang in die Seite zu fahren, dann MUSS ich solange warten, bis dieser gefahren ist. Der Fahrradfahrer kann sich ja nicht hergemeamt haben.
Ein Abbiege-Vorgang dauert keine 10 Sekunden. Eher 3-5 Sekunden.
Wenn das Fahrrad 20 km/h gefahren wäre, dann wäre es beim Start des Abbiege-Vorganges 55 Meter hinter dem Auto gewesen.

Vermutlich ist das Fahrrad aber deutlich unter 20 km/h gefahren und vermutlich dauerte das Abbiegen deutlich unter 10 Sekunden.

Das heißt: Du bist abgebogen, obwohl weniger als 55 Meter hinter dir ein Fahrrad auf Anfahrt war. Vermutlich weniger als 20 Meter, wenn man nur mal halbwegs realistische Zahlen unterstellt.

Das ist zu 100% dein Verschulden!
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
Laotse

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Re: Hat Betrunkener Fahrgast Mitschuld am nächsten Unfall ?

Beitrag von Sascha1979 » 06.03.2017, 12:41

Oktoberfest hat geschrieben:Ok, noch eine Zusatzfrage: Wenn ich eine Bewährungsstrafe hätte, 8 Monate Gefängnis auf 3 Jahre Bewährung zum Beispiel, müsste ich dann in den Knast wenn ich die verurteilung für diesen Verkehrsunfall


1000 Euro Strafe wegen fahrlässiger Körperverletzung


bekäme ?
HAHAHA
Du bist ZU GEIL!
Das hab ich jetzt erst gelesen!

JETZT find ich dich eigentlich schon wieder cool! :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

Nur so geraten:
Die Bewährungsstrafe ist auch wegen Gewaltdelikten, stimmts?

Ich gebe dir jetzt mal einen ganz, ganz, ganz ehrlichen und ernst gemeinten Tipp:

NIMM DIR SOFORT EINEN ANWALT

Mit ALLEM was du hier erzählst, rennst du ins Verderben!

- Besoffene für Stundenlang vorher angeklappten Spiegel verantwortlich machen

- Unbemerkt "ewige Zeit" mit eingeklappten Spiegel umhergefahren zu sein

- Fotos von den Verletzungen des Opfers fordern

- Die Verletzungen des Opfers anzweifeln

- 8 Monate Gefängnis zur Bewährung

- Den eigenen Chef, Unternehmer und die Versicherung nicht über einen Unfall mit KÖRPERVERLETZUNG informieren

NIMM DIR SOFORT EINEN ANWALT
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
Laotse

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